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vit_bmw
Hauptthema:
Hallo,

hatte diese Woche Pech auf dem Weg zur Arbeit. Ich habe mit meinem Lenker ein Kleinwagen zerkratzt. Der von mir verursachter Schaden ist folgender:
Ein Kratzer, der von der Heckklappe (ca. 10cm lang) ins Seitenteil (ca. 15cm lang) bis zum Tankdeckel verläuft. Das Seitenteil hat auch durch den Kratzer eine leichte Delle, die auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.
Bei der Heckklappe ist die Sache klar, ich muss die Reparatur komplett bezahlen.
Nun zum Problem, das Seitenteil ist durch einen Altschaden im Bereich nach dem Tankdeckel stark eingedrückt (Delle ca. 30x40cm groß) und zerkratzt.
Beide Schäden an dem Seitenteil kann man gut voneinander unterscheiden.
Normalerweiße muss das Seitenteil komplett lackiert werden, wenn da nicht der Altschaden wäre.
Darf ich hier eine Teillackierung (Smartrepair) dem Geschädigten anbieten.
Oder was ist wenn, der Altschaden irreparabel ist, und das ganze Seitenteil rausgetrennt und ersetzt werden muss. Ist der neue Kratzer überhaupt von Bedeutung?

Kennt sich hier jemand mit sowas aus, und kann mir vielleicht Tipps und Ratschläge geben, wie man in so einem Fall vorgeht?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende


Bearbeitet von: vit_bmw am 12.05.2012 um 05:31:15
Old Men
Melde den Schaden so wie er ist, deiner Versicherung. Weise darauf hin, dass ein Vorschaden vorhanden ist. Deine Versicherung wird dann einen Gutachter schicken, der in deinem Beisein den von dir verursachten Schaden begutachtet.Voraussetzung, du willst über deine Versicherung abrechnen lassen. Wenn nicht, setze dich mit dem Unfallgegner auseinander.Freundliches reden hilft immer.
vit_bmw
Danke für deine Antwort. Ich hatte zu dem Zeitpunkt leider keine Privathaftpflicht.
Deshalb hab ich auch das Thema eröffnet.
Ich kann im Moment die Sache überhaupt nicht einschätzen und weiß nicht wie die Rechtslage ist.
Old Men
Die Rechtslage ist so: Du mußt für einen von dir verursachten Schaden gerade stehen. Aber nur für den Schaden, den du auch verursacht hast. Deshalb setze dich mit dem Fahrzeughalter in Verbindung und kläre es ab. Ich hatte mal vor Jahren einen kleinen Auffahrunfall, bei dem der Vordermann ein leicht verbogenes Auspuffrohr zu beklagen hatte. Da ich nicht viel Zeit hatte, habe ich meine Versicherung angegeben und war später erstaunt über die Höhe des Schadens. Er wurde darauf hin wegen Versicherungsbetrug verklagt. Er hat sich das komplette Heck plus Kofferraumdeckel neu lackieren lassen.
vit_bmw
Zitat:

Die Rechtslage ist so: Du mußt für einen von dir verursachten Schaden gerade stehen. Aber nur für den Schaden, den du auch verursacht hast.



Das ist ja das was ich nicht ganz verstehe.
Wenn ein Fahrzeugteil schon stark beschädigt war, kann ein neuer wenig teuerer Schaden als ein neuer Schaden überhaupt angesehen werden? Ich meine, ein kaputtes Teil kann man nicht noch mehr kaputt machen.
Ich habe jetzt mehrmals im Inet gelesen, dass ein großer Altschaden den kleineren Neuschaden überdeckt und man von der Versicherung garnichts für den neu entstandenen Schaden bekommt.
Stimmt das so?
Beispiel:
Zitat:

Zuerst ist die Sache wohl eine Sacheinheit. Wenn durch den Vorschaden die Sache total beschädigt ist, dann gibt es für den Zweiten nichts. Warum auch? War doch vorher schon kaputt.
Jens, das mit dem Gutachter kann man so pauschal nicht festmachen. Wenn es nach Betrug riecht, da schicken die sogar wegen 100 Euro einen vorbei. Das müssen die sogar, weil es ansonsten vielleicht Ärger mit deren Kunden gibt. Smiley mac


Quelle
oder Beispiel:
Zitat:

Der unreparierte Vorschaden hat sehrwohl einen Einfluß auf die Schadensregulierung. Der wird also von der Schadenssumme als "Wertverbesserung " abgezogen. Da kann es durchaus sein daß die vorher bereits "gerissene Stoßstange" und beim 2.Schaden nun "verkratzte Stoßstange" mit einer Summe gegen Null vergütet wird, da sie bereits vorher "zerstört" war


Quelle
und noch ein Letzter:
Zitat:

Etwas anders gelagert ist der Fall, in dem durch die Reparatur ein Vorschaden am Fahrzeug mit beseitigt wird. Wenn beispielsweise an einer Stoßstange des beschädigten Fahrzeugs bereits vor dem Unfall eine Beschädigung vorhanden war, sind die Reparaturkosten für diese Beschädigung von den gesamten Reparaturkosten abzuziehen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass juristisch gesehen durch einen Unfall kein weiterer Schaden entstanden ist.


Quelle

der Unfallgegner möchte Neuschaden komplett beseitigen lassen. Was beim Seitenteil schwierig ist.
Hier sehe ich im Moment nur eine Möglichkeit, Smartrepair.
Dabei scheint mir ein Kostenvoranschlag von ca. 1000€ etwas zu hoch.
Ich habe heute selber ein paar Lackierer gefragt, und die haben nur den Neuschaden (also ohne Altschaden) mit Seitenteilkomplettlackierung auf ca. 500-700€ +Steuer geschätzt. Und wenn man das Seitenteil nur beilackiert, wäre es noch günstiger.

Tja, ich hoffe, dass es nächste Woche etwas mehr Licht in die Sache reinkommt.

Bearbeitet von: vit_bmw am 12.05.2012 um 03:41:27

Bearbeitet von: vit_bmw am 12.05.2012 um 05:33:40