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T H E M A     R Ü C K B L I C K
CroDado
Hauptthema:
Meiner Frau ist heute morgen jemand in die seitenwand gefahren.........

Versicherungsnummer von der Person haben wir...........

Was würdet ihr jetzt tun ?

Reparieren lassen oder Kassieren/Reparieren.............
Kassieren und Verkaufen geht ja glaube ich nicht ?


Bild 1
Bild 2
sirmo
Kassieren, smartrepair beule raus, bisschen politur und der naechste urlaub ist umsonst :)
CroDado
Kostenvoranschlag am besten von BMW ?

Was Zahlen die dann ?
Kostenvoranschlag minus Mwst. ? aber da gibt es glaube ich ein klausel das ich das Fahrzeug eine Zeit lang fahren muss ?


Der Restwert des Fahrzeugs ist jetzt im Moment vielleicht 1000€
davor vielleicht 1750€..............

Ich muss das Fahrzeug nicht unbedigt behalten !

sirmo
Kostenvoranschlag von bmw. Vers. Zahlt abzg. Mwst bis zum zeitwert des kfz da darueber wirtschaftlicher totalschaden. Klausel. Ist mir nicht bekannt. Hatte den gleichen sachverhalt vor 3 jahren. Kassiert, selbst rep. Und verkauft.
CroDado
das heisst ? .......... blicks nicht ganz
mb100
Die Klausel gibts bei der 130-Prozent-Regelung. Also wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und der Wagen dennoch repariert wird. Wenn das nicht der Fall ist (und der Schaden wohl vierstellig wird), würd ich ein Gutachten machen lassen und fiktiv abrechnen. Und dann verkaufen.
Und wenn wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, würd ich auch ein Gutachten erstellen lassen.


Die vom Gutachter errechneten Kosten liegen oftmals über denen, die von der Werkstatt ermittelt werden. Du musst halt nur aufpassen: wenn Deine Frau auch ne Schuld trifft (... Teilschuld) oder der Schaden net hoch genug ist, bleibst Du auf den Gutachterkosten (teilweise) sitzen...

Bearbeitet von: mb100 am 26.04.2012 um 14:03:53
CroDado
Zeitwert

Hab mal den zeitwert ausgerechnet auf einer Schwackeseite..........

das heisst ich würde ca. 1600€ von der Versicherung kriegen wenn der Schaden 2000€ wäre ?


Also meinst du ich soll zu einem Gutachter und nicht zu BMW ?

Also meine Frau trifft keine Schuld. ( Ist rückwärts aus der Einfahrt auf die Straße als Sie losfahrenwollte ist ihr die nachbarin Rückwärts reingefahren auch wiederum aus ihrer ausfahrt )

Die Heckstosstange hat auch einen Kratzer !
sirmo
klar kannste das über n Gutachter laufen lassen, am besten über n Rechtsanwalt. Der verdient dann auch nochmal mit, weswegen die Vers. Prämien immer weiter steigen.

Am schnellsten und einfachsten ist für dich der Kostenvoranschlag. Gutachter zieht sich wie Kaugummi und du hast in 3 Monaten immer noch kein Geld auf dem Konto.

viel wichtiger für dich ist, dass die Nachbarin Ihre Schuld anerkennt. Wenn du keine Polizei geholt hast und Sie sagt, hab ich nichts mit zu tun, liegt die Beweislast bei dir..

Alles schon vorgekommen!
CroDado
war gerade bei einem gutachter 10min fertig :)

meldet sich morgen..........

wie ist das jetzt.........

Kostenvoranschlag - Mehrwertsteuer - Zeitwert ?

Fresh Prinz
Wenn du den Unvallhergang schilderst kann man zumindest schon mal ahnen ob deine Frau evtl mit schuld ist!

Würd das Geld (ohne Mwst) von der Versicherung verlangen und selber reperieren!

Bei Totalschaden musst du das Fahrzeug aber abmelden und verschrotten lassen um den vollen Betrag (ohne Mwst zu bekommen).

Tust du das nicht, ziehn sie dir schon einiges ab!

Achte aber darauf, dass der Wagen keine gefährlichen Schäden davon getragen hat, zB. an der Achse, Rahmen usw
goer1848
Wo steht denn bitte das ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nach fiktiver Abrechnung mein Fahrzeug abmelden und verschrotten lassen muss?

Die Versicherung kann in dem Fall lediglich Angebote für den Unfallwagen einholen und dir die Summe bei der Abrechnung noch abziehen.

Musst schon etwas aufpassen bei der Höhe des festgestellten Schaden wenn du mit der Versicherung abrechnen möchtest.

Wie ich schon in anderen Threads geschrieben habe, bin ich immer super damit gefahren, wenn ich mich im Vorfeld mit der gegnerischen Versicherung abgestimmt habe, bevor ich nen Gutachter beauftragt habe.

Ist immer superkulant geregelt worden wenn bei den Schadenhöhen nicht noch Kosten für einen Anwalt oder externen Gutachter dazukamen.

Nicht immer gleich mit nem Elefantentöter auf Spatzen schießen, wie man hier so sacht ;-)

Gruß aus dem Ruhrpott
Stefan177
Zitat:


Bei Totalschaden musst du das Fahrzeug aber abmelden und verschrotten lassen um den vollen Betrag (ohne Mwst zu bekommen).
(Zitat von: Fresh Prinz)




Hör ich auch zum ersten mal.

Du kannst das Auto anschließend ganz normal verkaufen, nachdem alles geregelt ist. Auch wenns ein Totalschaden ist. Ist ja Dein Auto.




Bearbeitet von: Stefan177 am 26.04.2012 um 17:35:29
mb100
Zitat:


Zitat:


Bei Totalschaden musst du das Fahrzeug aber abmelden und verschrotten lassen um den vollen Betrag (ohne Mwst zu bekommen).
(Zitat von: Fresh Prinz)




Hör ich auch zum ersten mal.
(Zitat von: Stefan177)




Zitat:


Wo steht denn bitte das ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nach fiktiver Abrechnung mein Fahrzeug abmelden und verschrotten lassen muss?

(Zitat von: goer1848)




Wichtig an der Aussage sind die Wörter "um den vollen Betrag zu bekommen". Wird der Wagen verkauft, zahlt die Versicherung afair "Zeitwert vor Unfall abzüglich Restwert" - also nicht den vollen Betrag. Wird der Wagen verschrottet, so wird wohl auf den Restwert gepfiffen - und die Versicherung zahlt voll. Kenn die Möglichkeit allerdings auch nicht.

Aber: bevor ich verschrottend tätig werden würde, würde ich die ganze Sache über nen Anwalt laufen lassen - und das Ganze dann möglicherweise auch von der gegnerischen Versicherung absegnen lassen. Weil wenns dumm kommt, dann präsentiert die Versicherung nen Aufkäufer, der die Kiste für den Restwert gekauft hätte (=> nicht ganz unüblich) - und kriegt damit dann auch recht; begründet in der Schadensminderungspflicht des Geschädigten.


Bei dem Sachverhalt isses tatäschlich nicht ganz fernliegend, dass "50-50" rauskommt. Hier kommts drauf an, ob Deine Frau nachweislich stand. War auch sie noch in Bewegung, dann siehts übel aus. Stand sie und könnt Ihr das auch nachweisen, so wird irgendwas zwischen 0 % und 30 % rauskommen.

Ergo: ich würd bei der Sachlage definitiv zum Anwalt.

Bearbeitet von: mb100 am 26.04.2012 um 19:12:36
CroDado
natürlich stand sie sonst wäre ja alles noch viel schlimmer sie hat schon den 1 gang drin sagte sie !
und die frau wo reingefahren ist sagte auch noch sie hätte die lichter vom rückwärtsgang gesehen aber sie weiss auch nicht hat das nicht registriert !

muss dazu sagen VW Sharan mit verdunkelten scheiben ( übersicht nach hinten bestimmt beschissen)

Bin jetzt mit dem Fall wie gesagt beim gutachter gewesen der ruft mich morgen mittag an und danach schickt der das an die versicherung !

Ich will jetzt nicht jeden cent da raus quetschen......meld mich morgen mittag wieder was rausgekommen ist !
Stefan177
Zitat:


Wichtig an der Aussage sind die Wörter "um den vollen Betrag zu bekommen". Wird der Wagen verkauft, zahlt die Versicherung afair "Zeitwert vor Unfall abzüglich Restwert" - also nicht den vollen Betrag. Wird der Wagen verschrottet, so wird wohl auf den Restwert gepfiffen - und die Versicherung zahlt voll. Kenn die Möglichkeit allerdings auch nicht.

(Zitat von: mb100)




Also verschrotten iss mal garnicht. Grundsätzlich gibts bei nem Totalschaden im Haftpflichtfall zwei Möglichkeiten:

a) selber verkaufen
b) Restwertbörse

Bei Punkt A kannst Du zum Restwert des (deines) Gutachtens verkaufen, solange die Versicherung noch keinen Preis für Punkt B bekanntgegeben hat. Steht der Preis, kannst Du nur noch mit Preis B verkaufen.

Kleines Beispiel,

Fahrzeugzeitwert 10.000 Euro.
Reparaturaufwand 20.000 Euro, somit Totalschaden.
Restwert vom Gutachter 1000 Euro,
Restwertbörse Versicherung 3.000 Euro.

Jetzt hast Du die Wahl ob Du ihn (solange der Versicherung noch kein Angebot vorliegt) für mindestens 1.000 Euro verkaufst (unter 1000 Euro darfst Du nicht, bzw. kannst schon, den Aufpreis zahlt die Versicherung aber nicht) und dir 9.000 auszahlen lässt, oder Du ihn der Versicherung für 3.000 überlässt und dir 7.000 auszahlen lässt. Im Grunde kommts aufs gleiche raus.


Bearbeitet von: Stefan177 am 26.04.2012 um 21:38:07
mb100
Stefan, so wie Du aufgezeigt hast, kenn ichs auch schon - mit der Abweichung, dass die Versicherung bei Deiner Rechnung oftmals anführt, dass der Restwert nicht 1000 Euro, sondern 3000 Euro beträgt - und gegen das Gutachten vorgeht. Und generell nur 7000 Euro zahlen will.

Nur hab ich halt auch scho in dem Gewerbe anderweitig viel erlebt, was ich net mal zu träumen gewagt hab. Und ich halte die Version mit dem "Verschrotten" durchaus auch für denkbar - vor allem eben, wenn der Restwert sehr gering und die Versicherung bzw. sonst wer auch net am Wrack interessiert ist. Nen gewissen "Restwert" hat eben auch ein zusammengeknüllter Haufen Metall...
CroDado
~2600€ inkl. Mwst beträgt der Schaden

~2200 ohne Mwst

der wird das jetzt an die Versicherung weiterleiten...........
Fresh Prinz
In den Bj 94 Corsa einer Freundin sind 2 Leute reingefahren!
Einmal in die Seite, ähnlich wie beim TE nur dass das Blech deutlich tiefer eingedrückt war und das
zweite mal vorne drauf!

In beiden Fällen hat die gegnerische Versicherung um die 1000€ wegen Wirtschaftlichen totalschaden abdrücken müssen, es wären 1300€ (also 300€ mehr) gewesen, wenn sie ihn hätte abmelden lassen!
Das ist Fackt!
Liegt vermutlich an dem geringen Restwert!

Das gehört zwar nicht zum Thema, will ich aber auch mal los werden!
Ich find sowas ne Frecheit, sie hat das Fahrzeug selbst geflickt, bissl gespachtel und lackiert!
Bis auf den optischen Mangel (bei Bj94 sieht das Dinge eh schon übel aus, Rost, Kratzer, Dellen usw)hat das Fahrzeug nichts, ist aber dennoch ein totalschaden
und sie bekommt 1000€ für die Kiste und darf sie weiter fahren wie zuvor!
Wenn ich in so ne sch*** Kiste fahren würd und das abdrücken müsste wär ich echt sauer!
Klar bin ich selber schuld, find aber die Tatsache schon ein bisschen hart!
So ne Delle stört doch bei der Kiste nicht weiter und man schenkt dem Gegner dann quasi 1000€!
mb100
... und jetzt drehen wir die Geschichte mal rum: Dir fährt einer in Dein Auto - und wir nehmen an, es ist kein 46er BMW, sondern meinetwegen ein 94er Corsa. Nur ein Blechschaden. Und der, der in den Corsa gefahren ist, sagt: "Was willst Du denn die alte Kiste noch reparieren (lassen), kommt doch eh net drauf an? Kannst doch auch mit der Beule weiterfahren?"

Mit dem Argument wollte btw sich die Unfallgegnerin von nem Freund von mir um die Regulierung drücken (ging um nen zehn Jahre alten Yaris), und ich find die Haltung ehrlich gesagt ne ziemliche Sauerei. Meine Meinung: wer was kaputt macht, hat dies zu ersetzen bzw. zu reparieren. Vollkommen egal, wie alt oder runtergekommen oder überflüssig die Reparatur ist oder gar wie viel Kohle der Geschädigte hat.

(abgesehen davon isses für die Hochstufung in der Haftpflicht vollkommen wurscht, ob Du in nen alten Corsa fährst und nen 1000-Euro-Schaden verursachst oder ob Du in nen Enzo schürst und nen Schaden von 500.000 Euro verursachst)

Weiter sei angemerkt, dass - in dem Corsa-Fall - die Reparaturkosten über 1300 Euro lagen und nur die Totalschaden-Berechnung dafür verantwortlich war, dass die Regulierung "nur" 1000 Euro betrug. Angenommen, der Corsa wäre (warum auch immer) auf 2500 Euro geschätzt worden und die Reparaturkosten hätten 1800 Euro + MwSt. betragen, dann hätte Deine Freundin bei fiktiver Abrechnung 1800 Euro plus die übrigen Schadenspositionen (Nutzenausfall, Auslagenpauschale, ...) bekommen - für nen alten Corsa und bei wahrscheinlich entstandenen Kosten von rund 200 Euro!



Bearbeitet von: mb100 am 27.04.2012 um 19:10:33
Stefan177
Zitat:


So ne Delle stört doch bei der Kiste nicht weiter und man schenkt dem Gegner dann quasi 1000€!
(Zitat von: Fresh Prinz)




Das ist nicht der Punkt. Du hast den Schaden wieder zu beseitigen. Und wenn das 1000 Euro kostet, dann kostets das eben. Der Gegner ist entschädigt und *ob* er den Schaden beseitigen lässt, oder das Geld lieber versäuft, ist sein Problem.
Fresh Prinz
Ja schon, aber ich sehe da keine Wirtschaftlichkeit mehr...
Wenn es ein tip top gepflegter Corsa ohne Delle und Rost von nem Rentner oder so ne Tuner Kiste wär ok!

Aber nicht bei einem wo mehr Rost ist als alles andere!
Der Einfüllstutzen vom Tanke ist ringsum durchgerostet und wackelt, Auspuff wackelt (Schelle durch), die Karosserie hat so viel Rost, Beulen und Kratzer dass man beim Anblick sofort an der Verkehrstüchtigkeit zweifeln muss!
Der Unterboden ist durch, ein ca. 30cm großes Loch, gut das sieht man nicht aber trozdem...

Und bei den ganzen Optischen Mängel 1000€ seh ich nicht ein!

Ob da jetzt eine Delle mehr ist oder weniger macht da auch keinen Unterschied mehr oder?

Wenn man sagen würde, okay die Kiste ist einfach fertig, 200€ entschädigung und gut wär das fair!

Ich bin zum Glück noch keinem reingefahren, find es aber trozdem unfair irgendwie...

Klar wenn jetzt der Rahmen, Scheinwerfer oder was auch immer was ab bekommen hat, ist das was anderes!

@MB100
Die 1000€ kann ich noch immer selbst übernehmen und werde nicht hochgestuft die 500.000€ nicht!
Und wenn das KFZ schon einen "Wirtschaftlichen Totalschaden" hat und man den Wagenpreis schon zahlen muss, finde ich hat man auch das Recht das Fahrzeug einzufordern und gewinnbringen zu verwerten um die Kosten zu senken!

Dass der Besitzer ein Kratzerchen mehr drin hat(bei so einer verhunzten Kist!!!), 1000€ geschenkt bekommt und weiter fährt wie zuvor ist in meinen Augen ne sauerei!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 29.04.2012 um 11:38:39
mb100
Zitat:


@MB100
Die 1000€ kann ich noch immer selbst übernehmen und werde nicht hochgestuft die 500.000€ nicht!
Und wenn das KFZ schon einen "Wirtschaftlichen Totalschaden" hat und man den Wagenpreis schon zahlen muss, finde ich hat man auch das Recht das Fahrzeug einzufordern und gewinnbringen zu verwerten um die Kosten zu senken!

Dass der Besitzer ein Kratzerchen mehr drin hat(bei so einer verhunzten Kist!!!), 1000€ geschenkt bekommt und weiter fährt wie zuvor ist in meinen Augen ne sauerei!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 29.04.2012 um 11:38:39

(Zitat von: Fresh Prinz)




Ich hab die 1000 Euro extra gewählt, weil die oft die Grenze sind, wo sich das Selbst-Übernehmen nicht mehr lohnt - und man mit der Hochstufung günstiger wegkommt ;-)

Und stell Dir einfach vor, Du zahlst dem Unfallgegner nicht den Wagenpreis, sondern den Unterschied zwischen dem Wert vor dem Unfall (=> 1300 Euro) und dem Wert nach dem Unfall (=> 300 Euro). Anders ausgedrückt: Du entschädigst den Unfallgegner dafür, dass er jetzt mit ner Kiste rumfährt, die 300 Euro wert ist - während er, bevor Du ihm ein Kratzerchen in die Karre gemacht hast, mit nem 1300-Euro-Corsa rumgedüst ist.

- Um mal einen ehemaligen (Jura-)Prof von mir zu zitieren: "Es gibt keine Gerechtigkeit" -
(recht hatte er...)
Fresh Prinz
Naja ich bin jetzt auf 30 oder 35% und zahl 400€ Versicherung im Jahr für meinen 3er, das will ich schon behalten ;)

Du meinst also allen ernstes die von mir beschriebene "Dreckschleuder" (Zustand hab ich ja schon beschrieben) ist 1000€ weniger Wert wegen ner kleinen Delle?
Meinst du das jetzt ernst?

Der Wagen ist genauso noch das gleiche Wert wie zuvor, nur dass er jetzt nen Rempler hat, was ABER die meisten Kisten in dem Alter und in der Preisklasse ohnehin schon haben!
Der Rempler macht in ihrem Fall bei dem Optischen Zustand garnichts mehr aus!
Dem Käufer würden eher viel viel wichtigere Sachen wie Rostlöcher und co stören!

Rein Objektiv gesehn ist das ne sauerei bei optischen Schäden an so alten UND Verhunzten Kisten so viel zahlen zu müssen!
Das steht wirklich in keinem Verhältnis mehr...

Aber jetzt sind wir echt vom Thema abgekommen!
mb100
Zitat:


Du meinst also allen ernstes die von mir beschriebene "Dreckschleuder" (Zustand hab ich ja schon beschrieben) ist 1000€ weniger Wert wegen ner kleinen Delle?
Meinst du das jetzt ernst?

(Zitat von: Fresh Prinz)




Wenn das der Gutachter festgestellt hat, kann ich meinen, was ich will...
Beim wirtschaftlichen Totalschaden wird ja üblicherweise - und die / Deine Verschrottungs-Geschichte mal außer acht gelassen - der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall und der Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall ermittelt und der Differenzwert ist vom Unfallgegner / von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Also ist das Fahrzeug laut Gutachten im von Dir beschriebenen Fall 1000 Euro weniger wert - wegen der kleinen Delle. Klingt komisch, is aber so.

Um die Rechnung mal aufzudröseln - Du hast die Werte ja geschrieben:

Wert vor dem Unfall: 1300 Euro
Wert nach dem Unfall: 300 Euro
=> zu erstatten von der Versicherung: 1000 Euro

Es steht Dir als Schädiger natürlich frei, die Werte anzuzweifeln und ebenfalls ein Gutachten in Auftrag zu geben und vor Gericht um die Werte zu streiten, aber ob das was bringt - außer Stress und Ärger?

Edit: Bei der Rechnung wurden andere Schadenspositionen wie z.B. der Nutzenausfall - der übrigens besagte 300 Euro sein dürfte, der gezahlt worden wäre, wenn Deine Freundin den Corsa verschrottet hätte - außer acht gelassen. Entscheidend is ja der Unterschied; kann genauso gut auch sein, dass der Wert vor dem Unfall 1500 Euro betrug und der nach dem Unfall 500 Euro...

Bearbeitet von: mb100 am 30.04.2012 um 00:50:44
Fresh Prinz
Ja MB100 in der Theorie geb ich dir recht, aber niemals in der Praxis!

Schau mal wenn ich mir für 1000€ so ne Kiste kaufe dann rechne ich mit:
1. einen kleineren Unfallschaden
2. kleinere Reperaturen (Verschleißteile usw)
3. keiner großartigen Pflege mehr und Roststellen

Wenn ein solches Fahrzeug das Technisch noch okay ist (was ja die 1000€ ausmacht) dann eine kleine Delle zusätzlich zu den schon vielen vorhandenen hat (optisch ist bei dem Preis kein Fahrzeug mehr "peferkekt" dann bekomm ich deswegen trozdem noch 1000€ dafür!!!
Wegen so ner Delle ist das Fahrzeug auf keinen Fall auf einmal 70% weniger Wert, darauf will ich hinaus!

Eigentlich müsste der Gutachten sagen, Wert des wagens höchstens 1000€, Optischer Zustand schlecht bis sehr schlecht, Schäden nur optische Natur, daher kaum Wertminderung!
Und somit nur 300€ als entschädigung (da dem BEsitzer nicht viel an der Optik und somit professionellen Ausbesserung liegt) und gut!
Das wär in meinen Augen fair!

Klar mein BMW zB. hat keine Delle, keinen Rost und ist wirklich tip top in Schuss, wär mir hier ne Delle reinfährt der soll sie auch zahlen, denn die würde wirklich auffallen und auch stören!
mb100
Sags net mir, sags dem Gutachter. In dem Bereich kenn ich mich nicht aus; hab keine Ahnung, wie der Käs berechnet wird. Muss ich auch gar net. Das musst Du Dir ggf. mal von nem Gutachter erklären lassen. Und wie gesagt: es steht auch dem "Unfallverursacher" frei, ein Gutachten erstellen zu lassen.
Nebenbei bemerkt: ich hab die fragliche Karre ja nicht gesehen. Kann also auch nicht mal ansatzweise beurteilen, ob sie durch den Unfall nun 1000 Euro an Wert eingebüßt hat - oder nur 300 Euro. Nur was im Gutachten steht und begründet ist (auch dazu stehen ja üblicherweise ein paar Sätze), glaub ich zunächst mal. (Is btw ein Ammenmärchen oder eher was Amerikanisches, dass Gutachter / Sachverständige vor Gericht ins Kreuzverhör genommen und zerlegt werden - wie gestern wieder bei Sat1 zu sehen war...)

Wenn der Richter ähnliche Gedanken hegt wie Du, also der Ansicht ist, dass die Zahlen im Gutachten falsch sind (was er btw darf - die Gedanken sind ja frei...), so ist dies allerdings sein Privatvergnügen. Liegt nur ein Gutachten vor und wird dies von der Gegenseite akzeptiert bzw. nicht bestritten, so hat er die Zahlen aus diesem Gutachten zu verwenden. Stichwort "Parteiherrschaft des Verfahrens". Eigene Zahlen darf er nicht "erfinden".

Und wie ich schon gesagt hab: es geht vor Gericht nicht um Gerechtigkeit - und um Fairness schon gleich gar nicht. Was der / die Geschädigte als fair oder gerecht empfindet, ist sowieso wieder ne ganz andere Baustelle. Und das is der Punkt: sind beides subjektive Empfindungen - und deswegen können und dürfen die in solchen Geschichten allenfalls ne untergeordnete Rolle spielen...

Bearbeitet von: mb100 am 01.05.2012 um 11:19:55
Fresh Prinz
Pass auf ich erklär es dir!

Du hast ein Fahrzeug mit 1.000€, technisch in gutem Zustand, optisch schlecht (viele Dellen, Rost und Kratzer)!
So jetzt hast du einen Unfall, und nun ne ganz kleine Delle und ein paar feine Kratzerchen zusätzlich zu den etlichen schon vorhandenen am Fahrzeug!

Der Gutachter sagt jetzt du hast das Recht den Schaden Professionell beheben zu lassen!
Dann fragt er den Lacker, der sagt ja da müssen wir damit es gut aussieht die ganze Seite lackieren, spachteln und ausbessern!
Kosten schätzt er ca. 1500€, da der Wagen nur noch 1000€ Wert ist, hast du einen Wirtschaftlichen Totalschaden!

Jetzt hast du das Recht dir das Restliche Geld für die "Professionelle Reperatur" an deiner Rostlaube auszahlen zu lassen!
Die Kosten werden von der Versicherung ja nicht gezahlt, da sie den Restwert des Wagens übersteigen!

Jetzt sag ich, das ist unfair, der Person ist der Optische Zustand des Fahrzeugs völlig egal (siehe jetzigen Zustand!!!) und die kosten für rein optische Schäden sollten sich IMMER am Opitischen Zustand des Fahrzeugs orientieren!
Ebenso ist hier keine Wertminderung erkennbar, da das Fahrzeug vorher schon sch*** aussah!

Der Tüv Prüfer aber sagt, der Unfallverursacher muss für eine Fachmännisch Behebung aufkommen!
Das hiese in dem Fall die einen sehr großen Teil des Fahrzeugs neu lackieren zu müssen und ist daher so teuer!
Smart Repair, oder nur eben die Stelle ausbessern gilt nicht als "Fachmännsiche"!


Verstehst du jetzt was ich meine?
Das hat nichts mit Kalkulation oder so zu tun, sondern von der Sichtweise :(
Auf deutsch gesagt, du hast ne kleine Delle mehr die nicht weiter auffällt und bekommst 1000€ geschenkt!

Find das in dem Fall schon ungerecht..

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 01.05.2012 um 11:37:24
mb100
Glaub mir: ich hab nun schon die Erstellung einiger Schadensgutachten, darunter auch schon ein paar wirtschaftliche Totale mit begleitet und auch mit abgerechnet. Von daher weiss ich, wie das abläuft.


Zitat:


Jetzt sag ich, das ist unfair, der Person ist der Optische Zustand des Fahrzeugs völlig egal (siehe jetzigen Zustand!!!) und die kosten für rein optische Schäden sollten sich IMMER am Opitischen Zustand des Fahrzeugs orientieren!
Ebenso ist hier keine Wertminderung erkennbar, da das Fahrzeug vorher schon sch*** aussah!

(Zitat von: Fresh Prinz)




Der optische Gesamteindruck (also: sah vor dem Unfall scheiße aus - und nach dem Unfall siehts noch genauso scheiße aus) is für die Schadensbegutachtung eher unerheblich bzw. ist der nur beachtlich für die Bemessung der Werte "vor" und "nach" Unfall. Entscheidend ist diese eine Delle - also ob die den Wert des Wagens um 1000 Euro senkt.

Von daher: mag sein, dass sich (optische) Schäden am Gesamteindruck orientieren sollten - nach Deiner Meinung - aber die Rechtsprechung und die Schadensbegutachtung sehens halt anders. Ergo: Deine subjektive Seite ist Dein Privatvergnügen.
Stell Dir vor, ich bin der Richter. Du bist der Schädiger. Deine Gegnerin präsentiert mir ein Gutachten, wo drin steht, dass es ein wirtschaftlicher Totaler ist - und was von "vor dem Unfall Wert 1300" und "nach dem Unfall Wert 300" drin steht. Dann muss ich das als Basis nehmen, wenn Du nix anderes vorweisen kannst. Wenn Du was anderes vorweisen kannst, also ein Gutachten, das Deiner Auffassung folgt: schön, nehm ich ggf. das.


Zitat:


Verstehst du jetzt was ich meine?
Das hat nichts mit Kalkulation oder so zu tun, sondern von der Sichtweise :(
Auf deutsch gesagt, du hast ne kleine Delle mehr die nicht weiter auffällt und bekommst 1000€ geschenkt!

(Zitat von: Fresh Prinz)




Ich versteh scho, worauf Du hinaus willst. Nur is das, wie Du richtig schreibst, ne Sichtweise, also was Subjektives. Also für die Regulierung uninteressanter als ne Fliege in meinem morgendlichen Kaffee...

Wie gesagt: Die ganzen Punkte, die Du anführst, sind für den Laien und für mich als Mensch verständlich und nachvollziehbar. Nur läuft die Unfallregulierung eben anders, und da sind Deine Punkte eher ohne Belang...

Bearbeitet von: mb100 am 01.05.2012 um 13:11:55