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DK_Rodriguez
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 04.04.2012 um 09:08:22 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Was kann ich für eine Strafe bekommen wenn ich Felgen, Spurplatten und Federn nicht eingetragen habe? Hat jemand Erfahrung?

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 04.04.2012 um 09:08:22
aeneon
Mal abgesehen von der Strafe..... Was denkst du, was passiert, wenn du einen Unfall hast ?
Selbst wenn der Unfall unverschuldet ist, würde ich nicht in deiner Haut stecken wollen.

SRBIN323QP
das problem hatte ich vor paar monaten

so felgen, spurplatten und sportluftfilter nicht eingetragen, hätte normalerweise 50€ gekostet 3 punkte und kennzeichen werden von den polizisten mitgenommen also erlischt die... das wort felt mir jetzt nicht ein, aber bischen mit dem polizisten geredet und bin mit 50€ davon gekommen und mengelkarte auto in einer woche vor zeigen, andere felgen drauf und serien filterbox und gut ist, falls man glück hat, und wenn man einen polizisten erwischt der einen schlechten tag hat kann man auch festgenomen werden ist hier in offenbach auch vorgekommen :)

und ja wie aeneon sagt falls ein unfall passiert dann hast du aufjedenfall den kürzeren gezogen
Old Men
Das sagt der Bussgeldkatalog. :Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis

50 Euro

3 Punkte
DK_Rodriguez
Okay ja ich weiß was passiert falls ich ein unfall habe aber das ist so ich bin gerade im Umbau und ich hab keine Lust wegen jedem Kleinen Teil eine einzelabnahme zu Machn das würde mich jedesmal 127€ kosten deswegen will ich alles zusammen eintragen lassen wenn er "fertig" ist und solange Fähre ich hält so rum
Old Men
Wenn du weist, wann du mit deinen Umbauten fertig bist, dann lass dir doch vorab schon mal einen Termin beim TÜV geben. In einer Kontrolle kannst du dann sagen, oder wenn du es schriftlich hast, dein TÜV Termin zwecks Eintragung ist am........!
DK_Rodriguez
Ja ich weiß aber ist nochnet sicher wann er fertig ist aber danach Fahr ich dann hin und die polizei ist bei uns eh net so spezialisiert wenn da BMW radnarbendeckel hat denken die das sind original Felgen :D
Brachial
:D

Das hat n arbeitskollege neulich auch gesagt. Jetzt hat der Polo kein Kennzeichen mehr.
Warte also nicht zu lange. ;)

Ich würde es so machen wie Old Men vorgeschlagen hat. Den Termin kannste ja auch wieder verschieben. ;)

Bearbeitet von: Brachial am 04.04.2012 um 00:26:59
Jago
Ich will euch ja nicht die hoffnung nehmen aber die Ausrede mit ich habe einen TüV Termin zieht nur wenn man grade zum Tüv fährt, sonst hat der Wagen nichts auf der Straße verloren !
Und wenn man ein Auto Umbaut und es nicht alles konform eingetragen hat lässt man den Wagen stehen.
Wenn du jemandem ins Auto bügelst hast du am Ende kein Geld um es zu bezahlen und der andere hat den Schaden.

Typische denkensweise, hauptsache ich, ich, ich....
Nicore
Zitat:


Was kann ich für eine Strafe bekommen wenn ich Felgen, Spurplatten und Federn nicht eingetragen habe? Hat jemand Erfahrung?
(Zitat von: DK_Rodriguez)




Meinen Nachbarn hatten sie erwischt ohne Eintragung für Felgen und Spurplatten.
150€ Strafe + 3 Punkte + Mängelschein, er hatte Glück das er weiterfahren durfte.

Achja, weil sein Dad der Halter des Autos war hat er die gleiche Strafe bekommen. :)
DK_Rodriguez
Das ist natürlich Kacke naja nächste Woche müsste er fertig sein dann Fahr ich mal zum TÜV und Wehe die assis tragen mir die Sachen net ein :D
Nicore
Liegt weniger an den "Assis" sondern viel mehr an vorhandenen Papieren
für alle Komponenten, genug Platz im Radkasten und das persönliche Auftreten.
DK_Rodriguez
Papiere sind da Platz im radkasten wird nächste Woche gemacht und trotzdem kann der Prüfer etwas verweigern was ihm net passt
goer1848
Um deine eigentliche Frage zu beantworten:
Bei deinem Fahrzeug ist durch die Umbauten die Betriebserlaubnis erloschen. Dadurch ist die Zulassung und damit der Versicherungsschutz weg.
Was das kostet wenn du erwischt wirst, das steht ja bereits hier.
Was das kostet wenn was passiert kann dir kein Mensch sagen, hängt dann nämlich vom Richter ab.

Aber denk mal wie Viele: Mir passiert schon nix
Und heul hinterher nicht herum wenns doch passiert ist.

Kann mir deine Denke schon vorstellen wenn du die Prüfingenieure als "Assis" bezeichnest.

Gruß aus dem Ruhrpott
goer1848
Vergessen:

Um auf Nummer Sicher zu gehen kannste deinen Wagen ja erstmal abmelden und auf Kurzzeitkennzeichen wechseln. Da bist du wenigstens Zulassungs- und Versicherungstechnisch raus und die Polizei kann dir nix.
Außerdem kann dir der TÜV dann die Weiterfahrt nicht komplett untersagen (wenn nicht was ganz Gravierendes ist), wenn der Prüfer feststellt das deine Kombinationen nicht konform sind.

Nochmals Ruhrpottgrüße
Gobi
Meine Felgen sind auch noch nicht eingetragen ansonsten original. Und nur weil ich das noch einen Monat aufschiebe bin ich gleich total wahnsinnig? Die Dinger haben weder Monster Breite noch nen hauchdünnen Reifen. Also das gleich als abzustempeln ist meines erachtens nach ne Nummer zu hart. Klar würde es bestraft wenn ich angehalten werde aber da würde nie ein Polizist sagen das ist gefährdend o.ä. auch wenn er es könnte. Wenn man mit nem fetten Umbau fährt sehe ich das teilweise anders.
goer1848
Wieso abstempeln, ich hab nur sachlich geschrieben wie die Rechtslage ist. Und er hat die Federn, die Felgen verändert und Spurplatten verbaut.

Passiert was und es stellt sich heraus, dass alles eintragungsfähig gewesen wäre, dann kann sich die Versicherung immer noch quer stellen.

Er fährt de Fakt mit einem Fahrzeug herum, bei dem die Betriebserlaubnis erloschen ist, mit allen Konsequenzen.
Flitzpiepe
Da fällt mir grad ein das ick auch noch meine Spurplatten eintragen lassen muss!

Bekommt man denn dafür auch direkt die Betriebserlaubnis entzogen oder geben die Polizisten einem die Chance die platten an ort und stelle zu demontieren?

Fahrwerk und Felgen sind bereits eingetragen!

Und für nen Laien sieht es Original aus mit den Felgen, also sie stehen nicht übermäßig heraus und freigängig ist auch alles!

Gruß Rick
Brachial
Ich hab da noch ne Ähnliche Frage:
Hab an meinem Auto jetzt neue Felgen und demnächst n paar Distanzscheiben.

Meine letzen Felgen und distanzscheiben sind genauso groß bzw. letztere kleiner.

Muss ich die andere bereifung nochmal eintragen lassen?

Ich meine, solange die neuen Felgen nicht größer sind ist das nicht erforderlich. Will aber auf nummer sicher gehen.
DK_Rodriguez
So krass ist bei mir nicht ist auch alles legal nur noch nicht eingetragen ich lasse nächste Woche Federn einbauen und Kotflügel ziehen dann geh ich Achse vermessen und mach ein TÜV Termin aber ich muss halt auch zur Werkstatt und Sachen erledigen ich muss es hält zu den verschiedenen Orten bringen und da lasse ich mich net hinschleppen wenn ich fahren kann. Und zu assis ihr kennt den TÜV bei und net der ist berühmt das er Mega streng ist. Mein Kolleg hat ein Alpina 3er und der TÜV trägt ihm die M-Felgen nicht ein weil es ein Alpina ist und kein M3 er hat gesagt M3 Felgen auf M3 und Alpina auf Alpina aber kreuzen geht net! Schwachsinn
adorable*m82
Ich find das unmöglich...

Wenn Du mir ins Auto ballern würdest und ich seh kein Geld, weil Du keine Versicherung hast... bzw. es privat nicht zahlen kannst (bei Personenschäden ist man da sehr schnell bei solchen Summen) wär ich wirklich pissed.

Wie ein Vorredner schon gesagt hat: Da geht es bei Dir nur ums "ich... ich... ich.."

Das geheule wäre riesig, wenn Dir so jemand ins Auto fährt.
Jago
Ich frage mich auch warum du Nicht die Felgen sowie Spurplatten montierst wenn alles fertig ist. Scheinbar ist dich das Aussehen des Autos gaaanz Wichtig. Was ich persönlich unverständlich finde.

Ist wie mit den Leuten die Sich eine neue Stoßstange kaufen und dann 6-12 Monate mit einer Unlackierten fahren weil man vergessen hat das diese nocht Lackiert werden muss wofür man am Ende wohl keine Geld hat.
Saugnapf
Zitat:


Was das kostet wenn was passiert kann dir kein Mensch sagen, hängt dann nämlich vom Richter ab.
(Zitat von: goer1848)




Konkreter Fall aus der Praxis (zugegebenerweise krass, aber kommt des öffteren von):

Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).

Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.

Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.

Die Radfahrerin ist seit dem Unfall Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.

Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern.
Papa76
Zitat:


Zitat:


Was das kostet wenn was passiert kann dir kein Mensch sagen, hängt dann nämlich vom Richter ab.
(Zitat von: goer1848)




Konkreter Fall aus der Praxis (zugegebenerweise krass, aber kommt des öffteren von):

Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).

Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.

Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.

Die Radfahrerin ist seit dem Unfall Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.

Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern.


(Zitat von: Saugnapf)




Oha. Aber wichtig war doch nur, dass der Wagen gut aussah ...
DK_Rodriguez
Voll übertrieben aber ihr habt schon recht aber ich glaub nur weil ich Felgen net eingetragen habe und jemand anfahre zahlt Versicherung trotzdem weil die Felgen haben ja nichts mit dem Unfall zu tun ich denke mal die Versicherung zahlt nichts wenn mir zb eine nicht eingetragen Felge bricht und ich deswegen ein Unfall verursache. Aber egal ich hab das Zeug ja nochnicht drauf ich geh nächste Woche in die Werkstatt lass ziehen tieferlegen Spurplatten verbauen und dann gleich zum TÜV. Das Gespräch ist nur entstanden weil ich ziehen und tieferlegen wollte und Dan zum TÜV aber wenn ich dannach Spurplatten drauf mache muss ich ja nochmal zum TÜV und 130 Euro zahlen. Aber jetzt mach ich es halt zusammen
XT-Fabi
Vielleicht sollte auch angemerkt werden, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden selbstverständlich bezahlen wird, aber sicherlich auch versuchen wird, sich das Geld vom Unfallverursacher wiederzuholen.
Gruss, Fabi
Papa76
Zitat:


Vielleicht sollte auch angemerkt werden, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden selbstverständlich bezahlen wird, aber sicherlich auch versuchen wird, sich das Geld vom Unfallverursacher wiederzuholen.
Gruss, Fabi

(Zitat von: XT-Fabi)




Da hast du recht. Für den oder die Geschädigte ist das auch gut so. Dennoch wird der Verursacher bis zum Sanktnimmerleinstag dafür bluten. Mit dynamischen 20 Jahren Lebensalter ist das ne lange Zeit.
Jago
Es geht hier um nicht eingetragene sachen ;) Wenn die Sache eingetragen ist kann man die Schuld beim Tüv Prüfer abladen. Denn der trägt sorge das alles konform ist. Wir normalos können ja nicht alle Regeln und Normen kennen.
Fogg
Ist ja wohl kein Ding alles zusammen ins Auto zu bauen und direkt zum TÜV zu fahren!

Und hier in der Pfalz (RLP) ist der TÜV angeblich strenger wie im Saarland nebenan, trotzdem hatte ich nur einmal Probleme mit dem TÜV und das war bei den Ostfranzosen nebenan.

Allerdings mitm Motorrad und nem Reifen der trotz richtiger Größe zu breit war und etwas an der Kette schliff.
Bei uns hatte es keinen Interessiert, 2 Jahre später verweigerte der TÜV im Saarland mir die Plakette.

Hab in den sauren Apfel gebissen, mir 2 neue Reifen bestellt und bin dann wieder hin.
Jetzt ist alles OK.

Und ob man alles eingetragen bekommt liegt meiner Meinung nach an der Vorarbeit... nicht am blech sondern an Absprachen mit dem TÜV.
Bei uns kann man sehr gut vorher mit den Jungs reden, dann gibts nachher auch nie Probleme.
Bierkönig
Der Versicherungsschutz erlischt definitiv nicht komplett durch umbauten am Fahrzeug!!

Wenn du einen Kaskoschaden hast, egal ob Voll- oder Teilkasko, kann die Versicherung die Leistung wegen der erloschenen Betriebserlaubnis verweigern. Das wird die Versicherung auch tun wenn sie rausbekommt, das die Teile nicht eingetragen waren. In der Praxis fällt sowas allerdings selten auf!

Bei einem Haftpflichtschaden kann die Versicherung nur bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall die Leistung komplett verweigern und das ist wirklich der absolute Ausnahmefall. Vorsatz wäre z.B. wenn du einen fingierten Unfall herbeiführst um die Versicherung zu betrügen oder wenn du absichtlich wen überfahren willst!
Darunter fallen aber keine nicht eingetragenen Teile! Dir kann kein Gericht der Welt nachweisen das du dein Fahrzeug umgerüstet hast um Vorsätzlich wen zu schaden, so lange du behauptest du warst fest davon überzeugt das nichts passieren wird! Dann handelt es sich nämlich "nur" um grobe Fahrlässigkeit.
Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Haftplichtversicherung den Schaden. Allerdings kann von dir ein Regress in höhe von maximal 5.000,-€ pro Obliegenheitsverletzung kassiert werden. Das wars dann aber auch.
Erloschene BE wäre z.B. eine Obliegenheitsverletzung. Wenn du zusätzlich noch angetrunken wärst wäre da seine zweite Obliegenheitsverletzung = 10.000,-€ Regress.
Papa76
Zitat:


Der Versicherungsschutz erlischt definitiv nicht komplett durch umbauten am Fahrzeug!!

Wenn du einen Kaskoschaden hast, egal ob Voll- oder Teilkasko, kann die Versicherung die Leistung wegen der erloschenen Betriebserlaubnis verweigern. Das wird die Versicherung auch tun wenn sie rausbekommt, das die Teile nicht eingetragen waren. In der Praxis fällt sowas allerdings selten auf!

Bei einem Haftpflichtschaden kann die Versicherung nur bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall die Leistung komplett verweigern und das ist wirklich der absolute Ausnahmefall. Vorsatz wäre z.B. wenn du einen fingierten Unfall herbeiführst um die Versicherung zu betrügen oder wenn du absichtlich wen überfahren willst!
Darunter fallen aber keine nicht eingetragenen Teile! Dir kann kein Gericht der Welt nachweisen das du dein Fahrzeug umgerüstet hast um Vorsätzlich wen zu schaden, so lange du behauptest du warst fest davon überzeugt das nichts passieren wird! Dann handelt es sich nämlich "nur" um grobe Fahrlässigkeit.
Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Haftplichtversicherung den Schaden. Allerdings kann von dir ein Regress in höhe von maximal 5.000,-€ pro Obliegenheitsverletzung kassiert werden. Das wars dann aber auch.
Erloschene BE wäre z.B. eine Obliegenheitsverletzung. Wenn du zusätzlich noch angetrunken wärst wäre da seine zweite Obliegenheitsverletzung = 10.000,-€ Regress.

(Zitat von: Bierkönig)




Das widerspricht aber dem hier:

Zitat:


Konkreter Fall aus der Praxis (zugegebenerweise krass, aber kommt des öffteren von):

Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).

Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.

Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.

Die Radfahrerin ist seit dem Unfall Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.

Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern.

(Zitat von: Saugnapf)




Wat denn nu? Oder ist der Vorsatz festgestellt worden, weil es der Verursacher als KFZ-Mechatroniker von Berufs wegen hätte besser wissen müssen?

@Saugnapf: Hast du mal ein AZ? Müsste ja bei dem Streitwert mindestens ein OLG-Urteil sein, wenn es die zweite Instanz war?
goer1848
Hi, @Bierkönig,
theoretisch mag das so sein, praktisch entscheidet jedoch ein Gericht wenns passiert ist. Und vor Gericht und auf hoher See....

Egal, man muss ja auch den Teufel nicht an die Wand malen. Die Ursprungsfrage war jedoch was passieren könnte wenn...... Und das wurde ja jetzt ausführlich erörtert.

ich hab mich auch lediglich etwas an der Formulierung "Assi" für die Prüfingenieure gestört.

Generell ist das alles ok, Auto soll ja nach Umrüstung ordentlich vorgeführt und alles eingetragen werden. Das ist doch schon mal klasse. Vielen ist das doch schnuppe, die basteln und schrauben und nix ist überprüft.

Bierkönig
Also ich sag es mal so theoretisch besteht die Möglichkeit voll auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Dazu muss dann aber auf jeden Fall ein kausaler Zusammenhang zwischen der Veränderung und dem Unfall bestehen. Wenn du einen z.B. Nachts mit Xenon blendest wäre das der Fall.
Wenn du das Xenon Tagsüber aus hast und dir fährt einer hinten drauf dann hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

Dann muss dir Vorsatz vor Gericht nachgewiesen werden wie ich bereits geschrieben hatte. Das passiert auch nicht "mal eben".

Das kommt in der Praxis nicht so häufig vor.

Selbstverständlich wird bei größeren Schäden auch genauer hingeschaut. Da kann es dann auch vorkommen, dass die Polizei das Auto nach dem Unfall direkt einzieht. Bei Kleinschäden dagegen kann ich mir gut vorstellen, dass die erloschene BE der Versicherung gar nicht auffällt!
v2x
die 50,- bis 150,- und 3 punkte sind ein witz im vergelich zur fehlender versicherung...wenn was passiert zaht zwar i.d.r. die versicherung den schaden,holt sich aber bei dir die kohle zurück.das kann echt übel ausgehen...denk nur mal dran:die pfänden dein lohn,kein geld für miete,andere verträge,versicherung ect. kein geld für benzin,kommst nicht zur arbeit,job weg.ok bisschen übertrieben aber passieren kann sowas bestimmt.

denke aber es macht keinen unterschied ob jetzt nur die felgen nicht eingetragen sind oder gleich 5 verschiedene sachen.mehr als erlöschen kann die abe ja nicht.

teuer wird die eintragung so oder so,da das sowieso alles einzelabnahmen werden da die gutachten/abe´s sich immer auf die serien teile beziehen.also felgen zu serien fahrwerk,spurplatten zu serien fegen,fahrwerk/federn zu serien felgen/reifen.bei uns in der gegend kostet so eine kombi. 3X 60,- =180,- da 3 einzelabnahmen.
mfg
Jago
Zitat:



denke aber es macht keinen unterschied ob jetzt nur die felgen nicht eingetragen sind oder gleich 5 verschiedene sachen.mehr als erlöschen kann die abe ja nicht.

(Zitat von: v2x)




Doch da gibt es einen unterschied. Wenn du eine abrisskante motierst und jemanden überbretterst wird es anders behandelt als wenn du eine illegale / nicht abgenommene Rad/reifen Kombi fährst. Zweites beeinflusst nämlich den Bremsweg enorm während die abrisskante einfach nur zierde ist.

Ich persönlich würde mit folgenden änderungen UMGEHEND zum tüv fahren.
-Felgen, Reifen.
-Fahrwerk
-Änderungen an der Front

v2x
nur nochmal zur anmerkung wie schnell sowas gehen kann.

fahre gestern in der ortschaft eine straße mit ca. 45kmh entlang"auf beiden seiten bürgersteig mit radfahrweg"auf der rechten seite fährt in fahrtrichtung ein radfahrer (ca. 30 jahre alt) auf dem radfahrweg.fährt ohne ein zeichen zu geben,ohne nach hinten zu gucken im 45*winkel vom radweg genau vor meinen wagen bzw. fast in meinen wagen rein.hät ich nicht so schnell reagiert (links rüber gezogen und gleichzeitig scharf gebremst wäre er platt gewesen.hatte zwar zeugen mit aber bei sowas bekommt man meist immer ärger...ob nun schuld oder nicht.glaube nicht das man sich gut fühlt wenn man einen platt macht.

mfg