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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Nobbe84
Hauptthema:
Servus liebes Syndikat,

ich hab ein kleines anliegen. Ein Bekannter von mir, ist wie ich Stormchaser und will sich auf sein Auto eine ca. 1,50m hohe Vorrichtung für seine Gerätschaften (Windmesser, Blitzortungsystem, ...!) bauen. Hat warscheinlich jeder schonmal gesehen der sich eine Tornado Doku auf D-MAX oder N24 angeschaut hat. Konstruiert und gebaut werden soll dass ganze aus VA Rohren. Die Vorrichtung zu bauen ist kein Problem. Der Sinn oder Unsinn (meine Meinung) einer solchen Aktion steht auch nicht zur Debatte.
Nur wie sieht es im Sinne der Stvo aus? Es ist ja so dass jeder Hersteller von Dachboxen, Fahrradträgern etc. ein Gutachten für seine Teile erstellen muss, bzgl. Unfallsicherheit,...!
Zudem will ich, als Erbauer, auch nicht für irgendwelche Schäden durch Unfall oder sonstiges herangezogen werden?!
Also, gibt es eine Möglichkeit sowas einzutragen (tippe mal auf nein)?

Also, vielleicht sind ja ein paar Tüv-Mitarbeiter, oder wissende Synikatler da die mir da weiterhelfen können?
cxm
Hi,

das Zeug ist "Ladung".
Für die Sicherung und Befestigung bist ausschließlich Du verantwortlich.
Da hilft Dir auch kein TÜV...

Ciao - Carsten

P.S. bist Du zufällig Behördenmitarbeiter?
Nobbe84
Servus,

@ cxm: Danke für deine Antwort. Jupp dass ist mir schon bewusst, dass ich dafür verantwortlich bin. Es geht mir grundsätzlich drumm, ob und wie, so ein Aufbau mit der Stvo überhaupt zu vereinbaren ist. Das ist ja nur ein Rohrgestell dass auf den Dachgepäckträgern montiert werden soll. Ich glaube nicht dass man jeden beliebiegen Aufbau da drauf schrauben darf/ kann, zwecks unfallgefahr,...!.

Nein bin kein Behördenmitarbeiter, bin ganz normaler Schweisser, wie kommst da leicht drauf?

Gruss Nobbe
cxm
Zitat:


Das ist ja nur ein Rohrgestell dass auf den Dachgepäckträgern montiert werden soll.




Das ist ein Fahrrad auch.
Viel schlimmer als 2 Fahrräder auf dem Dach wird's schon nicht aussehen.

Ciao - Carsten
Denyo
Da hat Carsten schon recht.

Zu beachten ist:
- die Dachlast
- die maximale Höhe
- die Ladungssicherung. Für genaue Formeln der Sicherungskräfte - auch wegen dem Wankfaktor - kannst du mir dann auch gern eine PN schreiben.


Gruß
Lt.Smash
Google

Nobbe84
Servus Jungs,


Vielen Dank für die Antworten! Mal schaun was draus wird, ob wir es bauen oder doch nicht.


Gruss Nobbe