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T H E M A     R Ü C K B L I C K
K.E36
Hauptthema:
Auf der Alten B1 Fahrrichtung Unna in der linken Spur ein Auto langsam fahrender als Vorgeschrieben (ca. 50-60 km/h) bei vorgeschriebener Geschwindigkeit 70 km/h

Ich ein wenig mehr beschleunigt da vorgeschrieben 70 km/h und nach links ausgeschert, nachdem ich an dem linken Fahrzeug vorbei war! (ca. 90 - 100 km/h) ca. 30 km/h mehr als das Fahrzeug auf der linken Spur. Hier hatte ich beim Ausscheren vergessen zu blinken!

Hinter mir konnte ich ein Fahrzeug beobachten mit auffäligen Fahrverhalten!

Auffälig war das schnelle näher kommen des Fahrzeuges im Rückspiegel. (Kein Drängeln)

An der draufhin folgenden Ampel, Blinker gesetzt um nach links abzubiegen, dicht hinter mir ein Fahrzeug!

Bei grünes Lichtsignal zügig nach links abgebogen und anschließend zügig auf 70 Km/h beschleunigt (70er Zone, Ölpfad - Holzwickede)

Hinter mir ein Fahrzeug etwas weiter hinten, holt jedoch zügig ein! (Logischerweise muss das Fahrzeug hinter mir schneller fahren als ich, da ich einen Vorsprung nach vorne habe durch das zügige Abbiegen!)

Anschließend an der zweiten Abbiegemöglichkeit Bliker nach links gesetzt und erneut zügig links abgebogen (50er Zone, Stephenstrasse - Holzwickede)

Das Fahrzeug hinter mir liegt durch mein zügiges Abbiegen erneut ein wenig weiter hinten, kann mich jedoch einholen und anschliessend überholen, da die Geschwindigkeit meiner seits eingehalten wurde (ca. 50-60 Km/h, 50er Zone)

Polizei Warnsignal, rechts am Strassenrand angehalten, Kontrolle, Vorwurf:


- Überholvorgang von rechts, außerhalb geschlossener Ortschaften

- Geschwindigkeitsüberschreitung von + 80 Km/h in der 50er Zone

- Abbiegevorgänge ohne Lichtsignal


Laut Aussage der Polizei soll ich in der 50er Zone ca. 130 Km/h gefahren sein und mehrmals die Geschwindigkeitsvorgabe im Übermaß überschritten haben!

Beweise sind keine Vorhanden! Zwei Polizisten, Fahrer und Beifahrer. Messung/Schätzung durch angezeigten Tachowert im Fahrzeug der Polizisten!


Laut Polizei droht mir ein Führerscheinentzug je nach Vorauffälligkeiten im Straßenverkehr und natürlich eine hohe Geldstrafe!

Ich bin bislang nie im Straßenverkehr aufgefallen und wurde auch nie angehalten. Nur einmal geblitzt mit 11 Km/h zu schnell außerorts in der 50er Zone. (Schon sehr lange her)

Momentan befinde ich mich noch in meiner Probzeit, die jedoch ca. im Oktober ablaufen würde!

Tolles Schlamassel.. Und nun, bin ich denen ausgeliefert, ich war alleine und habe keine Zeugen!? :(

Bitte euch um eure Hilfe.


Vielen Dank im Voraus


Bearbeitet von: K.E36 am 09.01.2012 um 22:06:21
F3-John
ich kapier, dein überholmavöver iwie net?....

aber blinken...mein gott kostet vllt 15 euro

der rest ist egal ohne geeichtes messinstrument können die viel erzählen.

die wollten sich nur wichtig tun! keine Sorge!

wenn was schriftliches komm einfach wiederspruch einlegen und beweise verlangen.


Edit: falls das nichts hilft Anwalt! Bzw wenn du ne rechtschutz hast sofort Anwalt.

Bearbeitet von: F3-John am 09.01.2012 um 22:05:10

Bearbeitet von: F3-John am 09.01.2012 um 22:06:12
TheDream
na schöne sch***e die du da hast...such dir nen guten anwalt würde ich sagen
bmw_kc
wende dich an einen anwalt und lass dir das nicht gefallen...
mfg
K.E36
Zitat:


ich kapier, die überholmavöver iwie net?....

aber blinken...mein got kostet vllt 15 euro

der rest ist egal ohne geeichtes messinstrument können die viel erzählen.

die wollten sich nur wichtig tun! keine Sorge!

wenn was schriftliches komm einfach wiederspruch einlegen und beweise verlangen.

(Zitat von: F3-John)




Einspruch einlgen und Beweise verlangen? Hmm, bringt dies denn was..

Vielen Dank für eure Antworten, ich weiß grad echt nicht was die von mir wollen!
_Patrick_
wie gesagt ohne geeichte Messung können die viel erzählen, da solltest dir keine sorgen machen.... Ich weiß ja nicht wie das bei euch in deutschland ist, aber in österreich nehmen sie dir den führerschein an ort und stelle ab wennst um +80km/h über der erlaubten geschwindigkeit bist, Im schlimmsten Fall kann dir passieren eben geldstrafe und ne verlängerung der probezeit.....

Würde mir da aber in deinem Fall keine Sorgen darüber machen,
F3-John
naja einspruch kannst du immer einlegen.
und als begründung für deinen Einspruch sagst du das dir vor Ort keine beweise gezeigt wurden wie zb Video oder oder sonstige messungen.

Fertig aus.

Vermutlich wirst du dann nie wieder von denen hören.
Krischi23
Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.
K.E36
Zitat:


Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.

(Zitat von: Krischi23)




Ja ist richtig gedacht, ich habe von rechts überholt, aber ist das nicht schon 1 Punkt und somit in der Probezeit tödlich für die Fahrerlaubnis? :(

Danke euch allen ! !
jochen78
Zitat:


Zitat:


Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.

(Zitat von: Krischi23)




Ja ist richtig gedacht, ich habe von rechts überholt, aber ist das nicht schon 1 Punkt und somit in der Probezeit tödlich für die Fahrerlaubnis? :(

Danke euch allen ! !

(Zitat von: K.E36)




Wenn ich richtig dran bin 100 Euro und 3 Punkte für rechts überholen.
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html
K.E36
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.

(Zitat von: Krischi23)




Ja ist richtig gedacht, ich habe von rechts überholt, aber ist das nicht schon 1 Punkt und somit in der Probezeit tödlich für die Fahrerlaubnis? :(

Das war's dann wohl.. Ich habe das mit dem rechts Überholen meine ich sogar eingesehen als er mich darauf hingewiesen hat. Bei dem Rest der Vorwürfe waren wir nicht der gleichen Meinung.. Toll

Danke euch allen ! !

(Zitat von: K.E36)




Wenn ich richtig dran bin 100 Euro und 3 Punkte für rechts überholen.
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html

(Zitat von: jochen78)


K.E36
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Geschätzt werden kann viel. Ohne Beweise läuft da nix, wär ja auch zu bunt :D Du kriegst maximal was wegen deinem Überholvorgang ohne blinken, wenn ich die Situationsbeschreibung richtig gedeutet habe.
Falls da was dickes außer der Verwarnung wegen dem Abbiegen kommt, auf jeden Fall zügig Wiederspruch einlegen und einen Anwalt nehmen.

(Zitat von: Krischi23)




Ja ist richtig gedacht, ich habe von rechts überholt, aber ist das nicht schon 1 Punkt und somit in der Probezeit tödlich für die Fahrerlaubnis? :(

Danke euch allen ! !

(Zitat von: K.E36)




Wenn ich richtig dran bin 100 Euro und 3 Punkte für rechts überholen.
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html

(Zitat von: jochen78)




Das war's dann wohl.. Ich habe das mit dem rechts Überholen meine ich sogar eingesehen als er mich darauf hingewiesen hat. Bei dem Rest der Vorwürfe waren wir nicht der gleichen Meinung.. Toll
charlie2
Wars nicht doch innerhalb der Ortschaft? Mehrspurig und nur 70, außerhalb, ist je eher selten.
sirmo
Zitat:


wie gesagt ohne geeichte Messung können die viel erzählen, da solltest dir keine sorgen machen.... Ich weiß ja nicht wie das bei euch in deutschland ist, aber in österreich nehmen sie dir den führerschein an ort und stelle ab wennst um +80km/h über der erlaubten geschwindigkeit bist, Im schlimmsten Fall kann dir passieren eben geldstrafe und ne verlängerung der probezeit.....

Würde mir da aber in deinem Fall keine Sorgen darüber machen,

(Zitat von: _Patrick_)




Tachos von Dienstfahrzeugen sind geeicht und Zeugen gibts auch (waren zu zweit) Pech gehabt!
Krischi23
Das is aber keine Messung sondern eine Schätzung und eine Schätzung hat nichtmal annähernd bestand.
sirmo
@ krischi : bist du Rechtsanwalt oder Polizist ? Hab mich zufällig letztens mit beiden über genau das Thema unterhalten und beide sagten, da hätte ich aber richtig Glück gehabt..

du glaubst bestimmt auch, dass n Schutzmann ohne Mütze nicht im Dienst ist wa ?
angry81
Was ihr alle Ahnung habt...!?

Wenn ihr es nicht wisst sondern nur vermutet dann bitte zurück halten, bringt dem TE nichts.

Sie DÜRFEN nach einer Messstrecke x den abgelesenen Tachowert minur 20% vorhalten. Bei zwei Polizisten Aussicht auf Erfolg eher zwecklos. -> eigene Erfahrung, auch normaler (Streifen)wagen. Der Richter meinte lapidar zu mir "warum sollten die Beamten lügen?".

Gleich zum Anwalt wenn was kommt und dann beten. Im Grunde können die dir alles vorwerfen. Solange Du das Gegenteil nicht stichfest beweisen kannst hast Du immer die schlechteren Karten.
shgfa
Sorry für das OT aber es heißt WIDERSPRUCH und nicht Wiederspruch.

Dieser Fehler wird immer wieder gemacht und irgendwann kann man es sich nicht mehr ansehen.
Nicore
Zitat:


Auf der Alten B1 Fahrrichtung Unna in der linken Spur ein Auto langsam fahrender als Vorgeschrieben (ca. 50-60 km/h) bei vorgeschriebener Geschwindigkeit 70 km/h

Ich ein wenig mehr beschleunigt da vorgeschrieben 70 km/h und nach links ausgeschert, nachdem ich an dem linken Fahrzeug vorbei war! (ca. 90 - 100 km/h) ca. 30 km/h mehr als das Fahrzeug auf der linken Spur. Hier hatte ich beim Ausscheren vergessen zu blinken!

(Zitat von: K.E36)




Was heisst "vorgeschriebene Geschwindigkeit" bei Dir? Was war das für ein Schild?
War es Mindestgeschwindigkeit, Richtgeschwindigkeit oder maximal erlaubte Geschwindigkeit?
Je nach Sachlage hast Du ja ein Fehltritt schon gestanden. :)

Du hast nach links ausgeschert und das linke Fahrzeug auf der linken Spur überholt?
Watt is los?! Mach mal ne Zeichnung.

Zitat:


Sorry für das OT aber es heißt WIDERSPRUCH und nicht Wiederspruch.

Dieser Fehler wird immer wieder gemacht und irgendwann kann man es sich nicht mehr ansehen.

(Zitat von: shgfa)




Genau wie "M-Packet", "Standard" oder "einzigste"... Pisa lässt grüssen und es gruselt mich
echt wenn ich sowas lese... :D

sirmo
@ nicore : hast du was gesagt gegen mein m packet ? .... :)) lol
charlie2
Zitat:


Du hast nach links ausgeschert und das linke Fahrzeug auf der linken Spur überholt?
Watt is los?! Mach mal ne Zeichnung.



Nö. er hat ein Fahrzeug, welches die linke Spur benutzte rechts überholt und danach sofort wieder auf links gewechselt. Musste auch einen Moment überlegen. Damit hat er einen Spurwechsel und somit einen Überholvorgang abgeschlossen. Ist also nicht rechts noch einen Kilometer weiter gerollt, was aber wohl auch nicht viel besser gewesen wäre. Aber man klammert sich ja an jedem Strohhalm.

Solche Fahrmanöver in der Pobezeit sind schon recht optimistisch. Nimms wie ein Mann. Die nächsten Monate wirst Du bestimmt der vorbildlichste Fahrer sein, was ja auch nicht schlecht ist.



elkloso
Zu der Schätzung laut Tacho, da denke ich wird nichts kommen. Soweit ich weiß liegt die Beweislast ja bei der Polizei, also sie müssen dir beweisen, dass du zu schnell warst und nicht du musst ihnen beweisen, dass du nicht zu schnell warst.
Es gab ja sogar Fälle, wo die Messungen der Provida-Fahrzeuge bzw Laserpistolen nicht anerkannt wurden vor Gericht, da die Beamten nicht belegen konnten, dass diese vor der Messung geeicht wurden. Ich denke eine Zeugenaussage reicht da nicht aus. Ich habe bis jetzt auch nur gehört, dass Leute verwarnt wurden, wenn sie zu schnell vor der Polizei waren und diese keine Messgeräte hatten.
So kann man ja die Geschwindigkeit nicht schätzen und wenn sie anerkannt wird, kann ein guter Anwalt sie bestimmt noch auf unter 21km/h zuviel drücken, weil Schätzung mit Auge + Tacho ist wohl nicht so der Hammer.

Ich denke, wenn etwas kommt, macht ein guter Anwalt da noch viel aus. Aber das war vermutlich nur ein Versuch, einen Fahranfänger einzuschüchtern, mehr auch nicht.
angry81
Zitat:


Zu der Schätzung laut Tacho, da denke ich wird nichts kommen. Soweit ich weiß liegt die Beweislast ja bei der Polizei, also sie müssen dir beweisen, dass du zu schnell warst und nicht du musst ihnen beweisen, dass du nicht zu schnell warst.
Es gab ja sogar Fälle, wo die Messungen der Provida-Fahrzeuge bzw Laserpistolen nicht anerkannt wurden vor Gericht, da die Beamten nicht belegen konnten, dass diese vor der Messung geeicht wurden. Ich denke eine Zeugenaussage reicht da nicht aus. Ich habe bis jetzt auch nur gehört, dass Leute verwarnt wurden, wenn sie zu schnell vor der Polizei waren und diese keine Messgeräte hatten.
So kann man ja die Geschwindigkeit nicht schätzen und wenn sie anerkannt wird, kann ein guter Anwalt sie bestimmt noch auf unter 21km/h zuviel drücken, weil Schätzung mit Auge + Tacho ist wohl nicht so der Hammer.

Ich denke, wenn etwas kommt, macht ein guter Anwalt da noch viel aus. Aber das war vermutlich nur ein Versuch, einen Fahranfänger einzuschüchtern, mehr auch nicht.

(Zitat von: elkloso)




Macht euch doch bitte bitte schlau bevor ihr sowas erzählt. JEDER Richter wird die Messung an sich anerkennen, ob er sie für recht und wahr hält ist ne andere Sache!

Messstrecke waren glaub ich 200m, Tachowert minus 20% und ein Zeuge
K.E36
Zitat:


Zitat:


Auf der Alten B1 Fahrrichtung Unna in der linken Spur ein Auto langsam fahrender als Vorgeschrieben (ca. 50-60 km/h) bei vorgeschriebener Geschwindigkeit 70 km/h

Ich ein wenig mehr beschleunigt da vorgeschrieben 70 km/h und nach links ausgeschert, nachdem ich an dem linken Fahrzeug vorbei war! (ca. 90 - 100 km/h) ca. 30 km/h mehr als das Fahrzeug auf der linken Spur. Hier hatte ich beim Ausscheren vergessen zu blinken!

(Zitat von: K.E36)




Was heisst "vorgeschriebene Geschwindigkeit" bei Dir? Was war das für ein Schild?
War es Mindestgeschwindigkeit, Richtgeschwindigkeit oder maximal erlaubte Geschwindigkeit?
Je nach Sachlage hast Du ja ein Fehltritt schon gestanden. :)

Du hast nach links ausgeschert und das linke Fahrzeug auf der linken Spur überholt?
Watt is los?! Mach mal ne Zeichnung.

Zitat:


Sorry für das OT aber es heißt WIDERSPRUCH und nicht Wiederspruch.

Dieser Fehler wird immer wieder gemacht und irgendwann kann man es sich nicht mehr ansehen.

(Zitat von: shgfa)




Genau wie "M-Packet", "Standard" oder "einzigste"... Pisa lässt grüssen und es gruselt mich
echt wenn ich sowas lese... :D



(Zitat von: Nicore)




Sorry, ich bin verwirrt. Ich hab natürlich das auf der linken Fahrbahn fahrende Fahrzeug überholt und anschließen nach links eingeschert und vergessen zu blinken. Überholt von der rechten Seite, da wie schon geschrieben das Fahrzeug langsamer fuhr und da 70 Km/h die vorgeschrieben Geschwindigkeit war! (Ausgeschildert)

Danke für eure Antworten!
K.E36
Das heißt also so viel wie, ich muss das so hinnehmen und auf eine Strafminderung hoffen ? :(

Super, dann würde ich sagen Bye Bye Führerschein und ein saftiges Busgeld stecken die bestimmt auch noch von mir ein! Echt nicht zu fassen. Ich weiss ja immer noch nicht wie die Typen auf 130 Km/h kommen? Ich bin niemals so schnell gewesen und das habe ich denen auch gesagt, eingesehen habe ich nur, dass ich von der rechten Spur überholt habe, was ja auch leider stimmt :(
mikV8
@nicore

Was hast du für ein Problem mit "Standard"?
Da du mit "M-Packet" die falsche Schreibweise aufgeführt hast, hättest du eigentlich "Standart" schreiben müssen. Oder ist dir das jetzt neu, dass "Standard" die richtige Schreibweise ist? ;-)

Nix für ungut...und Sorry für OT.
mikV8
zum Thema:

Das mit der Schätzung ist zwar richtig, aber dazu muss die Geschwindigkeit über einen bestimmten Zeitraum bzw. eine bestimmte Strecke auch konstant bleiben.
Im Rahmen von Beschleunigung und Abbremsen etc., wo die Polizisten ja sicherlich erst einmal eine Lücke schließen wollten und damit natürlich schneller als du waren, kann man eine sinnvolle Messung sicherlich ein Stück weit bestreiten.
Du solltest dir zumindest einen guten Anwalt besorgen, denn der Versuch, dir das Ding anzuhängen, wird kommen! Ohne guten Anwalt bist du da von vornherein am Ars..

Das mit dem rechts überholen ist schon doof, aber an dieser Stelle würde ich mich darauf berufen, dass du mit unerheblich höherer Geschwindigkeit vorbei gerollt bist. Es ist eine zweispurige Straße, da sind die 30km/h-Differenz nicht notwendig und ein vorbeirollen ist nicht strafbar. Was sollst du machen, wenn man mit gleicher Geschwindigkeit nebeneinander her fährt und das Fahrzeug auf der linken Spur plötzlich langsamer wird, u.U.bis zum Stillstand? Auch anhalten? -> Quatsch
Auch dies wäre eine Begründung, dass du behauptest, dass das Fahrzeug auf der linken Spur einfach langsamer wurde.

Aber wie gesagt, besprich diese Themen mit einem Anwalt, spätestens wenn der erste Brief kommt.

Gruß
Mirko
K.E36
Zitat:


zum Thema:

Das mit der Schätzung ist zwar richtig, aber dazu muss die Geschwindigkeit über einen bestimmten Zeitraum bzw. eine bestimmte Strecke auch konstant bleiben.
Im Rahmen von Beschleunigung und Abbremsen etc., wo die Polizisten ja sicherlich erst einmal eine Lücke schließen wollten und damit natürlich schneller als du waren, kann man eine sinnvolle Messung sicherlich ein Stück weit bestreiten.
Du solltest dir zumindest einen guten Anwalt besorgen, denn der Versuch, dir das Ding anzuhängen, wird kommen! Ohne guten Anwalt bist du da von vornherein am Ars..

Das mit dem rechts überholen ist schon doof, aber an dieser Stelle würde ich mich darauf berufen, dass du mit unerheblich höherer Geschwindigkeit vorbei gerollt bist. Es ist eine zweispurige Straße, da sind die 30km/h-Differenz nicht notwendig und ein vorbeirollen ist nicht strafbar. Was sollst du machen, wenn man mit gleicher Geschwindigkeit nebeneinander her fährt und das Fahrzeug auf der linken Spur plötzlich langsamer wird, u.U.bis zum Stillstand? Auch anhalten? -> Quatsch
Auch dies wäre eine Begründung, dass du behauptest, dass das Fahrzeug auf der linken Spur einfach langsamer wurde.

Aber wie gesagt, besprich diese Themen mit einem Anwalt, spätestens wenn der erste Brief kommt.

Gruß
Mirko

(Zitat von: mikV8)




Danke sehr hilfreich! :) Aber ich habe schon vor Ort zugegeben, dass ich von rechts überholt hatte. Den Grund weshalb ich das gemacht habe, habe ich denen glaube ich nicht erklärt. Auf deren Frage wieso ich das gemacht habe, habe ich wenn ich mich richtig zurückerrinnern kann, einfach nichts gesagt und ich sag es mal so ''doof'' mit den Schultern gezuckt oder ähnliches! Ich war sowieso ein wenig erschrocken nachdem er mir die 130 Km/h vorgeworfen hatte, mir haben an mehreren Stellen einfach die Worte gefehlt und mehrmals wusste ich auch nicht was ich denen antworten soll! Im großen und ganzen war ich schon um einiges eingeschüchtert. Hätte ich mich vor Ort mal schon richtig gewehrt mensch -.-
danyo68
Im Nachhinein fällt einem immer ein, was man doch am Besten noch hätte sagen bzw. erwidern können usw.
In dem Moment in dem man angehalten wird natürlich oftmals nicht, kann verstehen, dass du eingeschüchtert warst ;]

Wie meine Vorredner schon sagten - unbedingt einen Anwalt schnappen! Allein schon wegen den angeblich 130 km/h ...
Das Vergehen bzgl. dem rechts überholen hast du eingeräumt - hast du es Ihnen etwa unterschrieben? Falls nein kannst du im Nachhinein immer noch sagen, dass die freundlichen Beamten da was falsch verstanden haben müssen, falls es zum Prozess kommt.

Ich könnte dir einen Anwalt bzw. eine Kanzlei in Berlin empfehlen, mit der ein Bekannter bisher jeden Prozess gewonnen hat ( auch scheinbar aussichtslose ). Die vertreten übrigens auch Hertha BSC Berlin und da kann es schonmal vorkommen, dass die zu dritt nen Prozess aufmischen.
Ne Rechtsschutz solltest du allerdings haben, ansonsten isses wohl zu teuer...

Falls benötigt -> pm ;]

Bearbeitet von: danyo68 am 10.01.2012 um 23:35:56
K.E36
Zitat:


Im Nachhinein fällt einem immer ein, was man doch am Besten noch hätte sagen bzw. erwidern können usw.
In dem Moment in dem man angehalten wird natürlich oftmals nicht, kann verstehen, dass du eingeschüchtert warst ;]

Wie meine Vorredner schon sagten - unbedingt einen Anwalt schnappen! Allein schon wegen den angeblich 130 km/h ...
Das Vergehen bzgl. dem rechts überholen hast du eingeräumt - hast du es Ihnen etwa unterschrieben? Falls nein kannst du im Nachhinein immer noch sagen, dass die freundlichen Beamten da was falsch verstanden haben müssen, falls es zum Prozess kommt.

Ich könnte dir einen Anwalt bzw. eine Kanzlei in Berlin empfehlen, mit der ein Bekannter bisher jeden Prozess gewonnen hat ( auch scheinbar aussichtslose ). Die vertreten übrigens auch Hertha BSC Berlin und da kann es schonmal vorkommen, dass die zu dritt nen Prozess aufmischen.
Ne Rechtsschutz solltest du allerdings haben, ansonsten isses wohl zu teuer...

Falls benötigt -> pm ;]

Bearbeitet von: danyo68 am 10.01.2012 um 23:35:56

(Zitat von: danyo68)




Ich komme aber aus Holzwickede (Dortmund) :( Schade..
Peter
Zitat:


Im Nachhinein fällt einem immer ein, was man doch am Besten noch hätte sagen bzw. erwidern können usw.
In dem Moment in dem man angehalten wird natürlich oftmals nicht, kann verstehen, dass du eingeschüchtert warst ;]

(Zitat von: danyo68)




Die beste Äusserung ist immer die, die man nicht gemacht hat...

Auch wenn es schwer fällt und man ungerechtfertigte Behauptungen widerlegen will: Mund zu. Angaben nur zur Person, nicht zur Sache. Erstmal beruhigen, einen klaren Kopf bekommen und sich ggf. mit einem Anwalt oder sonstwem beraten.

Im Fall des TE kann er jetzt erstmal nur abwarten, was von der Behörde kommt und was konkret vorgeworfen wird. Mit dem Wisch dann zum RA oder zu einer Rechtsberatung (z.B. vom ADAC vermittelt, falls man Mitglied ist).
Gobi
Offtopic: Ich hasse alles was ne grüne Uniform trägt...

Ontopic: Wenn es sich um ranghohe Polizisten handelt zählt eine Aussage alleine doppelt. Ich halte das Prozedere allerdings auch für fragwürdig. Erstmal abwarten und dann reagieren. Sehr interessant, wenn auch tragisch für den TE.

Ich drücke die Daumen
Superstrose
Zitat:


Ontopic: Wenn es sich um ranghohe Polizisten handelt zählt eine Aussage alleine doppelt.
(Zitat von: Gobi)




Und bei "niederen" Beamten nur 1,5x? ;-)
shgfa
Wa shast Du gegen Soldaten?

Ist die einzige Uniform die mir gerade einfällt, wo noch etwas grün dran ist.
Gobi
Oh man, ich dachte ich wäre der einzige Komiker hier xD
Gobi
Oh man, ich dachte ich wäre der einzige Komiker hier xD
K.E36
Zitat:


Offtopic: Ich hasse alles was ne grüne Uniform trägt...

Ontopic: Wenn es sich um ranghohe Polizisten handelt zählt eine Aussage alleine doppelt. Ich halte das Prozedere allerdings auch für fragwürdig. Erstmal abwarten und dann reagieren. Sehr interessant, wenn auch tragisch für den TE.

Ich drücke die Daumen


(Zitat von: Gobi)




Was kann man denn unter ranghohe Polizisten verstehen? Das muss man mir bitte erklären, sonst verstehe ich darunter nur Bahnhof! Und was hat das damit überhaupt zutun :/ ?

Naja, ich finde das Thema ganz und garnicht interessant da ich mein Führerschein gerne behalten möchte und auch wirklich benötige! Die Lust und das überschüssige Geld den Führerschein erneut zu machen, habe ich auch nicht gerade :(

Naja, danke an alle die auf das Thema geantwortet haben..
E36-Freak
Zitat:



Wenn es sich um ranghohe Polizisten handelt zählt eine Aussage alleine doppelt.

(Zitat von: Gobi)




Ja nee is klar
angry81
Hat nichts mit Rang zu tun.

Grundlegend gilt "2Polizisten=4Zivilisten". Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wobei die Frage erlaubt sein muss, warum können Polizisten sich nicht irren oder lügen? Sind sie keine Menschen? Haben sie keine Fehler?

Nur weil sie nen Landesabzeichen und Sterne tragen sind sie keine Götter....nur leider erkennen sie das zu selten und das Gericht leider auch....
h4ihappen
Zitat:


Hat nichts mit Rang zu tun.

Grundlegend gilt "2Polizisten=4Zivilisten". Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wobei die Frage erlaubt sein muss, warum können Polizisten sich nicht irren oder lügen? Sind sie keine Menschen? Haben sie keine Fehler?

Nur weil sie nen Landesabzeichen und Sterne tragen sind sie keine Götter....nur leider erkennen sie das zu selten und das Gericht leider auch....

(Zitat von: angry81)




Polizisten können perfekt lügen wenns drauf ankommt. Selber erst erlebt wo es eigentlich um eine Kleinigkeit ging (Telen am Steuer an ner Ampel). Ich hatte NICHT telefoniert - Arm auf Armlehne UND war hinter zwei Autos. Aber die Polizisten hatten ihren X-Ray Blick und haben es GENAUESTENS gesehen. Im Gericht hatte die Polizistin dann DREIMAL ihre Version geändert wann se mich gesehen hatte.. Zuerst im Stand, dann beim fahren und dann beim abbiegen.. Desweiteren war se sich GANZ sicher das ich ein weißes/helles Handy hab > MÖP! Ist schwarz. Trotz allem bekam ich keinen "Freispruch" bzw wurde das Verfahren eingestellt.

Was ich damit sagen will.. Mach dich auf die wildesten Erzählungen gefasst was Dir evtl vor Gericht aufgetischt werden und erlebe die kreative Ader um auch Dir das Geld aus der Tasche zu ziehen...
Der Bolide
Zitat:


... eingesehen habe ich nur, dass ich von der rechten Spur überholt habe, was ja auch leider stimmt :(
(Zitat von: K.E36)





Sorry, aber es sei dir zu Gute zu halten, dass du noch Fahranfänger bist *absolution*

Aber: du hättest einfach deine Schn... halten sollen gegenüber der Polizei. Du brauchst keine Angaben oder gar Eingeständnisse denen gegenüber zu machen. Jetzt wird im Protokoll mit Sicherheit sinngemäß stehen ,,Beklagter/Täter hat seinen Fehler mit dem rechten Überholmanöver und linken Einscheren ohne Blinkerzeichen den beiden Beamten gegenüber zugegeben. Damit gilt Beweisführung als nachgewiesen. Zeugen: Oberleiter 1 und Unterleiter 2."

Interessant für alle hier: selbst einer Aufforderung der Polizei zu einer Vernehmung muss man als Bürger nicht nachkommen. Das ist Aufgabe der Anwälte. Basta.

Nur der schriftlichen Aufforderung der Staatsanwaltschaft oder der Gerichts ist Folge zu leisten.

Ich an deiner Stelle würde umgehend Termin bei einem Anwalt deines Vertrauens machen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Siehe hierzu: Verkehrsanwälte

Und für alle zukünftigen Täter hier :)) --> schließt Rechtsschutzversicherungen ab (zumindest ADAC-Verkehrsrechtsschutz oder ARAG oder wie die alle heißen). Und nein, ich bin kein Versicherungsmensch. Dann könnt ihr euch direkt an einen Anwalt wenden und nachts beruhigter schlafen.

Bearbeitet von: Der Bolide am 13.01.2012 um 12:44:15
Der Bolide
Zitat:


Hat nichts mit Rang zu tun.

Grundlegend gilt "2Polizisten=4Zivilisten". Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wobei die Frage erlaubt sein muss, warum können Polizisten sich nicht irren oder lügen? Sind sie keine Menschen? Haben sie keine Fehler?

Nur weil sie nen Landesabzeichen und Sterne tragen sind sie keine Götter....nur leider erkennen sie das zu selten und das Gericht leider auch....

(Zitat von: angry81)





Genau angry81 !!!

Und deshalb schießen manche Leute auch schon Staatsanwälte/Richter ab...
K.E36
Mit dem rechts Überholen habe ich ein Fehler begangen und dazu stehe ich! Wenn es denn so sein sollte und ich muss dafür zahlen oder sei es dazu auch noch ein Monat Fahrvernot ich stehe dazu! Natürlich, es muss nicht sein und ich werde mir auch einen Anwalt nehmen (Rechtsschutz) mit der Hoffnung, dass alles besser wird bzw. ich die Strafe bekomme die auch WIRKLICH verdient habe und nicht die Strafe bekomme für etwas, was ich nicht begangen habe! Natürlich wäre es mir lieber wenn ein Anwalt mich komplett aus der Sache rausholen könnte! Aber ich wäre schon zufireden, wenn ich eine Strafmilderung kriegen würde :( Sprich kein kompletter Führerscheinentzug. Mal so nebenbei als Frage:

Was droht mir überhaupt gerade, ist der Führerschein für immer weg bzw. MPU? Oder Aufbauseminar + Probezeitverlängerung?

Ich habe so oft schon im Internet gelesen, dass Leute in der Probezeit schon teilweise 6-8 Punkte haben und ihren Führerschein immer noch besitzen! Also, was droht mir denn nun und was könnte ein Anwalt da noch rausholen (realistisch oder Erfahrungemäß!)

VIELEN DANK LEUTE, WENIGSTENS HILFT IHR MIR.. IHR SEIT DIE BESTEN :) (das Forum)
charlie2
Also, wenn es normal läuft verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre und Du sammelst 3 Punkte für die 4 Jahre. In dieser Zeit darf natürlich nichts mehr passieren.

Dabei gehe ich davon aus, dass Du "nur" wegen dem Überholen belangt wirst. Die Geschwindigkeitsübertetung wird schwer nachzuweisen, es sei denn Du bist wirklich 130 gefahren. Bei bis zu 70 kann da nichts kommen, weil durch Beschleunigen und Bremsen und der Kürze der Strecke kein Meßwert möglich ist. Dann ist das nur eine Schätzung.

Wie schon gesagt, erstmal warten was da kommt und dann die nächsten Schritte überlegen. Vielleicht wollten sie Dir nur Angst machen mit der 130, am Ende wirst Du nur wegen dem Überholen belegt.
K.E36
Und was passiert wenn die mir die 130 Km/h auch noch andrehen? :( Oder davon 20% abziehen und mir das dann zur Last legen? Dann ist der Führerschein endgülzig weg oder wie? ...

So ein Mist..

Dankeschön für die Antwort!

Edit: Die Probezeit verlängert sich doch um 2 Jahre oder nicht + meine Restprobe!

Bearbeitet von: K.E36 am 14.01.2012 um 19:24:39
charlie2
Die 130 bei erlaubten 70 würden bei jedem zu einem Fahrverbot von einem Monat führen, Du bekommst zuzüglich noch ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Nach dem Monat solltest Du aber den Schein wiederbekommen und dann wie gesagt 4 Jahre Probezeit (also 2 Jahre Verlängerung).

Bearbeitet von: charlie2 am 14.01.2012 um 19:25:25

Bearbeitet von: charlie2 am 14.01.2012 um 19:26:58
K.E36
Die Probezeit verlängert sich doch um 2 Jahre oder nicht + meine Restprobe?

Und, was zahle ich an Strafe ? Das wird doch bestimmt RICHTIG teuer :(
charlie2
Kuck mal hier, gib Deine Daten ein und rechts "Verstoß in der Probezeit" anklicken. Auf der nächsten Seite sind auch Infos zum Aufbauseminar.

Und das Überholen 3 Punkte und 100 €,

Also maximal 7 Punkte für alles und natürlich das viele Geld. Danach fährste wie auf Eiern. Ich glaube aber, Du kommst mit 3 Punkten und 100 € davon.
K.E36
Dankeschön, sehr hilfreich. Ich brauche meinen Führerschein jetzt auch für meine bevorstehende Ausbildung. Mein Arbeitsplatz ist zwar um die Ecke aber ich muss manchmal für einige Wochen nach Koblenz oder nach Gelsenkirchen (steht nicht ganz fest wohin) und da bleib ich dann und gehe dort zur Schule. Es wäre doof ohne Auto sodass ich immer Zug fahren muss und meine Familie und Freunde besuchen will auch noch können an den Wochenenden.

Vielen Dank nochmals, sehr sehr nett! :)
danyo68
Halt uns mal aufm Laufenden, bin gespannt was da kommt und was sie dir dann genau zur Last legen
Dimmi
Warte erstmal ab ob überhaupt was kommt!! Mir haben sie im laufe der Zeit auch schon viel erzählt und anhängen wollen und dann war nichts. Gruss aus Unna!
K.E36
Zitat:


Warte erstmal ab ob überhaupt was kommt!! Mir haben sie im laufe der Zeit auch schon viel erzählt und anhängen wollen und dann war nichts. Gruss aus Unna!

(Zitat von: Dimmi)




Grüße zurück. Bist du zufällig Grieche? :)
Dimmi
Könnte man meinen! Bin aber Deutscher.
K.E36
Zitat:


Könnte man meinen! Bin aber Deutscher.

(Zitat von: Dimmi)




Oh tut mir Leid. Ich dachte wegen deinem Namen :)
Autobahnfahrer
aaalso erstmal: was kannst du froh sein in nem bmw-forum zu sein-im mercedesforum wärst du von rentnern zur sau gemacht worden :D

also generell wenn dich die polizei anhält schweigen und nur die papiere rausrücken ;)

auf fragen wie: "was meinen sie denn was sie falsch gemacht haben?" kommt von mir nur: " das werden sie mir sicher gleich sagen!"


ich kann die meisten polizisten nicht leiden weil sie eine klugscheisserische art haben und so tun als wären sie götter (bis auf ein paar ausnahmen), trotzdem ist es wichtig das man das keinem von denen zeigt ;)

viel spass noch mim führerscheinentzug, habe ich auch schon hinter mir :D

Bearbeitet von: Autobahnfahrer am 17.01.2012 um 11:48:16
charlie2
Nix Entzug, Punkte und ca. 600 - 700 € für alles.
Autobahnfahrer
dachte du warst in der probezeit???
K.E36
Bin ich doch auch! Entzug, aber wie lange? :(
Gobi
Man Junge lass dich doch nicht ins Boxhorn jagen.
Das sind ungelegte Eier über die hier debattiert wird. Es ist ja nichtmal klar was dir alles zur Last gelegt wird und OB ÜBERHAUPT. Also entspann dich jetzt erstmal und mal nicht schwarz.
Autobahnfahrer
Ich bin mir sicher er kommt auf den elektrischen Stuhl!
K.E36
Zitat:


Ich bin mir sicher er kommt auf den elektrischen Stuhl!

(Zitat von: Autobahnfahrer)




Hehehe, ihr seit cool Leute :)
K.E36
Zitat:


Ich bin mir sicher er kommt auf den elektrischen Stuhl!

(Zitat von: Autobahnfahrer)




Haha, dein Zitat ist lustig :D (Reifenwechsel? Ich weiß nicht wie das geht, ich kaufe mir immer ein neuer Auto)
K.E36
Guten Tag Leute,

da bin ich wieder und bringe euch Neuigkeiten mit!


Ich habe heute den Bescheid bekommen:


Sehr geehrter Herr K.E36 ;P,

ich lege Ihnen zur Last, als Führer des Pkw, Farbrikat: BMW, amtliche(s) Kennzeichen UN-YK-139,


am 09.01.2012 um 20:01 Uhr in Unna, Bundestraße 1


folgende Verlehrrordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts.

§ 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat


Beweismittel: Angaben Betroffener, Zeugenaussage

Zeugen (A+Z) Herzog, PK; (Z) Walter, PK beide VD Unna D Gr. A


So Leute, was blühlt mir jetzt ich blick da langsam nicht mehr durch!? Hab mich dumm und dämlich gegoogelt! Wie gesagt ich bin noch in der Probezeit, diese ist jedoch fast um! Der Vorwurf ist zurecht, ich habe nämlich wirklich von Rechts überholt aber auch nur deswegen weil der Fahrer auf der linken Seite langsamer gefahren ist als vorgeschrieben. Die Unterstellungen von wegen ich hätte mich angeblich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben gehalten wurden wohl doch nicht durchgesetzt! Da bin ich ja erleichtert das die mir nichts andrehen wollten was ich nicht getan habe!

Was ich getan habe ist aber von rechts überholt und dafür muss ich jetzt gerade Stehen denke ich :(

Aber was kommt auf mich zu?


Ich danke euch allen :)
Repsol12
Erste Seite bei Dr. Google ist doch ganz interessant, siehe hier und hier

Klartext:

Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts.

50,00€, 3 Punkte, Teilnahme an einem Aufbauseminar, Probezeit verlängert sich um zwei Jahre
K.E36
Danke für die Hilfe :) Ich habe dasselbe auch gerade gefunden gehabt, nur war ich mir nicht sicher ob das ganze auch aktuell ist!?

Dort steht 11.01.10 ?

Bearbeitet von: K.E36 am 27.02.2012 um 12:36:08
h4ihappen
Achtung... Ganz schwer!!

http://bussgeldkataloge.de

Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2012

Auf "Überholen" klicken!!

Ganz wichtig!!! Lesen nicht vergessen !!!

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

Das sich deine Probezeit wohl nun verlängert versteht sich von selbst oder?

Bearbeitet von: h4ihappen am 27.02.2012 um 12:48:12
h4ihappen
Doppelpost

Bearbeitet von: h4ihappen am 27.02.2012 um 12:47:23
K.E36
Zitat:


Achtung... Ganz schwer!!

http://bussgeldkataloge.de

Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2012

Auf "Überholen" klicken!!

Ganz wichtig!!! Lesen nicht vergessen !!!

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

Das sich deine Probezeit wohl nun verlängert versteht sich von selbst oder?

Bearbeitet von: h4ihappen am 27.02.2012 um 12:48:12

(Zitat von: h4ihappen)




Kollege, ich bin nicht blöd! Deine Ironie kannst du dir für andere Dinge aufsparen ;) Mir geht es einfach nur drum, ob das ganze denn aktuell ist? Du z.B holst mir Informationen wo drin steht, dass ich 100,00 Euro zahlen muss! Das nette Mitglied ein-zwei Posts über dir, schreibt mir z.B. es wären nur 50,00 Euro!

Das meine ich mit ''ich hab mich dumm und dämlich gegoogelt'' !

Muss ich auch mit einem Fahrverbot rechnen?

Bearbeitet von: K.E36 am 27.02.2012 um 12:58:42
Heckpropeller
Fahrverbot: nein
Bussgeld: bissel mehr als 120€ inkl. Bearbeitungsgebühr
Da du 3 Punkte erhälst musst du innerhalb einer festgesetzten Frist an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule deiner Wahl teilnehmen.
Dieses Seminar kostet etwa 350-400€.

h4ihappen
Zitat:


Zitat:


Achtung... Ganz schwer!!

http://bussgeldkataloge.de

Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2012

Auf "Überholen" klicken!!

Ganz wichtig!!! Lesen nicht vergessen !!!

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

Das sich deine Probezeit wohl nun verlängert versteht sich von selbst oder?

Bearbeitet von: h4ihappen am 27.02.2012 um 12:48:12

(Zitat von: h4ihappen)




Kollege, ich bin nicht blöd! Deine Ironie kannst du dir für andere Dinge aufsparen ;) Mir geht es einfach nur drum, ob das ganze denn aktuell ist? Du z.B holst mir Informationen wo drin steht, dass ich 100,00 Euro zahlen muss! Das nette Mitglied ein-zwei Posts über dir, schreibt mir z.B. es wären nur 50,00 Euro!

Das meine ich mit ''ich hab mich dumm und dämlich gegoogelt'' !

Muss ich auch mit einem Fahrverbot rechnen?

Bearbeitet von: K.E36 am 27.02.2012 um 12:58:42

(Zitat von: K.E36)




Also sorry.. Wenn du dich "dumm und dämlich gegooglet" hast solltest auch auf der Seite rausgekommen sein was ich dir genannt habe. Da steht auch 2012, was ich genannt habe und ja bekanntlich auch ist. Woher auch immer die 50 euro kommen.. Im aktuellen von 2012 sinds 100 Euro und fertig. Dein Vorfall war auch in 2012 also löhnst du 100 Öcken!! 50 warens evtl letztes Jahr oder wann auch immer. Und dort steht zumindest nix von Fahrverbot dabei, ausser dir wird noch "Gefährdung" vorgeworfen.. Dann isses aber teuerer und du läufst ein paar Wochen...

Und meine Ironie spar ich halt dann einfach fürs nächste mal.. Dann aber doppelt *g*

Bearbeitet von: h4ihappen am 27.02.2012 um 13:14:45
K.E36
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Achtung... Ganz schwer!!

http://bussgeldkataloge.de

Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2012

Auf "Überholen" klicken!!

Ganz wichtig!!! Lesen nicht vergessen !!!

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

Das sich deine Probezeit wohl nun verlängert versteht sich von selbst oder?

Bearbeitet von: h4ihappen am 27.02.2012 um 12:48:12

(Zitat von: h4ihappen)




Kollege, ich bin nicht blöd! Deine Ironie kannst du dir für andere Dinge aufsparen ;) Mir geht es einfach nur drum, ob das ganze denn aktuell ist? Du z.B holst mir Informationen wo drin steht, dass ich 100,00 Euro zahlen muss! Das nette Mitglied ein-zwei Posts über dir, schreibt mir z.B. es wären nur 50,00 Euro!

Das meine ich mit ''ich hab mich dumm und dämlich gegoogelt'' !

Muss ich auch mit einem Fahrverbot rechnen?

Bearbeitet von: K.E36 am 27.02.2012 um 12:58:42

(Zitat von: K.E36)




Also sorry.. Wenn du dich "dumm und dämlich gegooglet" hast solltest auch auf der Seite rausgekommen sein was ich dir genannt habe. Da steht auch 2012, was ich genannt habe und ja bekanntlich auch ist. Woher auch immer die 50 euro kommen.. Im aktuellen von 2012 sinds 100 Euro und fertig. Dein Vorfall war auch in 2012 also löhnst du 100 Öcken!! 50 warens evtl letztes Jahr oder wann auch immer. Und dort steht zumindest nix von Fahrverbot dabei, ausser dir wird noch "Gefährdung" vorgeworfen.. Dann isses aber teuerer und du läufst ein paar Wochen...

Und meine Ironie spar ich halt dann einfach fürs nächste mal.. Dann aber doppelt *g*

Bearbeitet von: h4ihappen am 27.02.2012 um 13:14:45

(Zitat von: h4ihappen)




Da wünsch ich dir viel Spaß bei, aber trotzdem danke. Warum sollte mir Gefährdung vorgeworfen werden? :O
K.E36
Zitat:


Fahrverbot: nein
Bussgeld: bissel mehr als 120€ inkl. Bearbeitungsgebühr
Da du 3 Punkte erhälst musst du innerhalb einer festgesetzten Frist an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule deiner Wahl teilnehmen.
Dieses Seminar kostet etwa 350-400€.



(Zitat von: Heckpropeller)




Danke dir vielmals :)
h4ihappen
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Zitat:


Achtung... Ganz schwer!!

http://bussgeldkataloge.de

Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2012

Auf "Überholen" klicken!!

Ganz wichtig!!! Lesen nicht vergessen !!!

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

Das sich deine Probezeit wohl nun verlängert versteht sich von selbst oder?

Bearbeitet von: h4ihappen am 27.02.2012 um 12:48:12

(Zitat von: h4ihappen)




Kollege, ich bin nicht blöd! Deine Ironie kannst du dir für andere Dinge aufsparen ;) Mir geht es einfach nur drum, ob das ganze denn aktuell ist? Du z.B holst mir Informationen wo drin steht, dass ich 100,00 Euro zahlen muss! Das nette Mitglied ein-zwei Posts über dir, schreibt mir z.B. es wären nur 50,00 Euro!

Das meine ich mit ''ich hab mich dumm und dämlich gegoogelt'' !

Muss ich auch mit einem Fahrverbot rechnen?

Bearbeitet von: K.E36 am 27.02.2012 um 12:58:42

(Zitat von: K.E36)




Also sorry.. Wenn du dich "dumm und dämlich gegooglet" hast solltest auch auf der Seite rausgekommen sein was ich dir genannt habe. Da steht auch 2012, was ich genannt habe und ja bekanntlich auch ist. Woher auch immer die 50 euro kommen.. Im aktuellen von 2012 sinds 100 Euro und fertig. Dein Vorfall war auch in 2012 also löhnst du 100 Öcken!! 50 warens evtl letztes Jahr oder wann auch immer. Und dort steht zumindest nix von Fahrverbot dabei, ausser dir wird noch "Gefährdung" vorgeworfen.. Dann isses aber teuerer und du läufst ein paar Wochen...

Und meine Ironie spar ich halt dann einfach fürs nächste mal.. Dann aber doppelt *g*

Bearbeitet von: h4ihappen am 27.02.2012 um 13:14:45

(Zitat von: h4ihappen)




Da wünsch ich dir viel Spaß bei, aber trotzdem danke. Warum sollte mir Gefährdung vorgeworfen werden? :O

(Zitat von: K.E36)




Ich sagte ja nicht das es dir vorgeworfen wird (habe zumindest nichts davon gelesen). Ich meinte nur das WENN das noch mit dazu käme teurer wird UND du dann läufst.. :)

Somit ist es eben nur ein Haufen an Kohle, Punkte und ein wenig Nachschulung absitzen...
K.E36
Das behauptete ich auch nicht :) Ich meinte es sozusagen so ob Sie das nachträglich noch machen könnten? Würde das nicht im Schreiben zu lesen sein?

Bearbeitet von: K.E36 am 27.02.2012 um 16:08:04
aNka
Also ich bin der Meinung, dass eine Gefährdung bereits hätte drinstehen müssen.
Du hättest jetzt ja z. B. die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Wenn da was von Gefährdung drinstehen WÜRDE, dann könntest du dagegen Einspruch einlegen, wenn du nicht der Meinung bist, dass das so war.

Im Nachhinein können die da ja wohl nix mehr dazudichten? Oo

LG
angry81
Wenn er das mit Hilfe eines Anwalts so lange raus zieht bis die Probezeit vorbei ist?
h4ihappen
Zitat:


Wenn er das mit Hilfe eines Anwalts so lange raus zieht bis die Probezeit vorbei ist?

(Zitat von: angry81)




Es zählt der Tag des Verstoßes und der war innerhalb der Probezeit...
K.E36
Die Ordungswidriegkeit ist ja in der Probezeit begangen worde, deshalb werden die mir wohl doch noch die 2 Jahre dazubuchen! Aber das ist halb so wild. Das was ich zahlen muss finde ich als "Azubi" viel wilder :D

Aber Hauptsache ich besitze die Lizenz mein Baby fahren zu dürfen, hehe :)

Bearbeitet von: K.E36 am 27.02.2012 um 19:18:30
angry81
Ist das wirklich so? Weil ich kenn das bei Punkten. Wenn man das ganze raus zögert und schafft bis Ablauf der Punkte zu ziehen dann gilt der neue Stand.
XT-Fabi
Zitat:


Ist das wirklich so? Weil ich kenn das bei Punkten. Wenn man das ganze raus zögert und schafft bis Ablauf der Punkte zu ziehen dann gilt der neue Stand.

(Zitat von: angry81)



Ich mag mich hier täuschen, aber das "Strafmaß" ist wohl abhängig vom "Tatzeitpunkt", wobei die Strafe aber erst gültig wird mit der "Urteilsverkündung" mit allen damit verbundenen Konsequenzen.
Sollte ich hier falsch liegen möge man mich bitte korrigieren, ich lern gern dazu:o)
Gruß, Fabi
danyo68
Ich muss diesen Thread mal kurz missbrauchen...

Bin letzte Woche Sonntag ganz gemütlich Autobahn gefahren - drei Spuren, kein Tempolimit.

Hatte den Tempomat bei 120 drin und bin ganz gemütlich auf der rechten Spur gefahren.
Auf der Mittelspur fuhr dann irgend so ein Oldtimer mit H-Kennzeichen und einem mindestens doppelt so alten Fahrer drin.
Ich bin rechts mit 120 an ihm vorbei gefahren, er fuhr ca. 90. Nach ca. 500m war ein LKW vor mir und ich zog auf die Mittelspur.

Meine Frage: Habe ich in diesem Fall ordnungswidrig gehandelt? Hätte ich entweder

a) das Tempo auf ca. 85 drosseln müssen
oder
b) nach ganz links ziehen und überholen?
mb100
Müssen hättest gar nix gemusst. Allerdings: was Du gemacht hast, war net in Ordnung, weil rechts überholt. Im Endeffekt hättest beide von Dir aufgezählten Varianten machen dürfen.

Bearbeitet von: mb100 am 09.03.2012 um 17:58:11
K.E36
Es hört sich harmlos an, ist es "eigendlich" auch, aber das sieht das Gesetz ebend anders! Ich fühle mit dir!
Nicore
Zitat:


Meine Frage: Habe ich in diesem Fall ordnungswidrig gehandelt? Hätte ich entweder

a) das Tempo auf ca. 85 drosseln müssen
oder
b) nach ganz links ziehen und überholen?

(Zitat von: danyo68)




erstmal c)
Auf die Mittelspur wechseln, mit Fernlicht bis in den Kofferraum des Vordermanns fahren,
dann normal links überholen und ca. 20cm vor dem Überholten wieder rechts rüberziehen
bis ganz auf die linke Spur.

Wenn der Überholte dann immer noch auf er Mittelspur schleicht...
kommen wir zu d)
Etwa auf gleicher Geschwindigkeit bleiben sodass der Überholte immer 1-2 Wagenlängen
hinter Dir im Spiegel zu sehen ist, wenn bei Dir ein Hindernis kommt dann rausziehen und
langsam weiterfahren. Der Überholte müsste jetzt fast in Deinem Kofferraum kriechen und
fühlt sich ggf. genötigt auf die dritte Spur zu wechseln.

Wenn das passiert kommen wir zu Punkt e)
Sobald er auf die dritte Spur wechselt richtig Gas geben und wieder normal ganz rechts
einordnen. Dann wird er ziemlich alleine auf der dritten Spur da stehen und ggf. schon
weitere Autos im Kofferraum haben...
h4ihappen
Zitat:


Zitat:


Meine Frage: Habe ich in diesem Fall ordnungswidrig gehandelt? Hätte ich entweder

a) das Tempo auf ca. 85 drosseln müssen
oder
b) nach ganz links ziehen und überholen?

(Zitat von: danyo68)




erstmal c)
Auf die Mittelspur wechseln, mit Fernlicht bis in den Kofferraum des Vordermanns fahren,
dann normal links überholen und ca. 20cm vor dem Überholten wieder rechts rüberziehen
bis ganz auf die linke Spur.

Wenn der Überholte dann immer noch auf er Mittelspur schleicht...
kommen wir zu d)
Etwa auf gleicher Geschwindigkeit bleiben sodass der Überholte immer 1-2 Wagenlängen
hinter Dir im Spiegel zu sehen ist, wenn bei Dir ein Hindernis kommt dann rausziehen und
langsam weiterfahren. Der Überholte müsste jetzt fast in Deinem Kofferraum kriechen und
fühlt sich ggf. genötigt auf die dritte Spur zu wechseln.

Wenn das passiert kommen wir zu Punkt e)
Sobald er auf die dritte Spur wechselt richtig Gas geben und wieder normal ganz rechts
einordnen. Dann wird er ziemlich alleine auf der dritten Spur da stehen und ggf. schon
weitere Autos im Kofferraum haben...

(Zitat von: Nicore)




Find das völlig legitim.. Er hat ja schließlich nen BMW! *Ironie aus*