(Zitat von: Iceman320i)
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Doch, doch - er trägt dann die Kosten für die Abnutzung und den Sprit selber aus eigener Tasche.
Am besten diverse Berechnungsbeispiele im Internet anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/DienstwagenGruß, Frank
(Zitat von: Jokin)
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Wie erklärt sich dann das hier?
Mit dieser Regelung werden die Gesamtkosten des Fahrzeugs abgegolten. Hierzu gehören die Abschreibungen (AfA), Zinsen, Unfallschäden, Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoffe, Öle, Wartungen, Reparaturen und Garagenmieten am Wohnort.
Da steht einmal ist alles mit abgegolten und weiter drunter steht
Minderung des geldwerten Vorteils:
1. Der als Werbungskosten anzurechnende Teil der Fahrtkosten zur Arbeit kann wie ein Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden (womit hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen). Die pauschale Lohnsteuer kann entweder vom Arbeitgeber übernommen oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
2. Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten - auch im Wege der Gehaltsumwandlung - mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.
Planlos^^