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Iceman320i
Hauptthema:
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur 1 % Regelung für geldwerten Vorteil PKW.
Zur Fragestellung.
Mein Schwager ist Außendienstmitarbeiter in einem großen Unternehmen. Laut seinem Arbeitsvertrag beginnt seine Arbeitszeit von zu Hause, sprich er muss nicht erst in den Betrieb fahren. Ihm steht für seine Außendiensttätigkeit ein Firmenwagen zur Verfügung für den er jeden Monat auf Grund der 1% Regelung bezahlen muss.
Jetzt stellt sich die Frage wofür er die 1% Regelung zahlt bzw. worin der geldwertende Vorteil liegt. Im Prinzip beginnt seine Arbeitszeit wenn er aus der Tür geht und sich ins Auto setzt. Also eigentlich so wie wenn jemand zu seiner Arbeitsstätte fährt und sich von dort aus ins Auto setzt. Der muss auch nichts bezahlen. Er muss in seiner Freizeit das Auto nicht nutzen.
Letztendlich würde ich denken er bezahlt das Auto nur für den Betrieb, da er weder mit dem Auto erst zur Arbeit fahren muss (beginnt ja von zu Hause die Arbeitszeit) und Spritkosten für privatfahrten sind laut Arbeitgeber auch nicht über die 1 % Regelung enthalten. Hat sein Arbeitgeber recht mit dieser Aussage? Hier gibt es doch bestimmt ein paar Steuerberater on Board.
Auszüge aus Durchführungsanordnungen und Erleuterungen der entsprechend angewendeten § wären supie.

Danke Euch schonmal.
TommyE
Also ich habe auch einen Firmenwagen, der über die 1%Regelung abgerechnet wird.
Der geldwerte Vorteil wird berechnet aus 1% des Listenpreises des Fahrzeuges + 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer Wohnung zur Arbeitsstätte.
Dieser Betrag wird auf das Brutto draufgerechnet, dann wird davon das Netto berechnet und von dieser Summe wieder der geldwerte Vorteil abgezogen.

kleines Beispiel:
Fahrzeugwert: 30.000€ ( 1% --> 300€)
Entfernung: 20km (20*0,03% --> 180€)
Brutto: 3000€
+ 480€
Netto: ~2090€
-480€
Auszahlung: ~1700€

Das Fahrzeug wird, wenn nicht anders im Arbeitsvertrag festgehalten, zur privaten Nutzung überlassen, d.h. das sämtliche anfallenden Kosten, auch Privatfahrten, von der Firma gezahlt werden, wie z.B. Sprit, Versicherung, Leasingkosten, Reparaturen etc.
Die Knöllchen und Blitzer muss man allerdings trotzdem selbst zahlen. ;-)

Diese 1% - Regelung lohnt sich meines Wissens nach, wenn man kaum dienstlich mit dem Auto unterwegs ist. Ansonsten wäre zu überlegen, ein Fahrtenbuch zu führen. Da könnte man evtl. auch den einen oder anderen privaten Kilometer kreativ einer Dienstfahrt zuordnen.
mikV8
Hallo,

der erste Fall klingt danach, dass man da steuerliche Dinge umgehen möchte.
Dies funktioniert SO aber nicht!!!
Die Firma kann nicht einfach behaupten, dass die Arbeitszeit einfach mal zuhause los geht, nur um die 0,03% zu sparen. Gerade weil bei solchen Mitarbeitern meist eh "Vertrauensarbeitszeit" gilt.

Man kann diese Kilometerbesteuerung umgehen, indem im Arbeitsvertrag EINDEUTIG ein Home-Office steht, welches dann auch das Zuhause des AN ist. Dies ist jedoch ein örtlicher Fakt und ekin zeitlicher.

Dein Schwager sollte diese Thematik offen mit dem AG angehen, denn das Finanzamt versteht bei "Steuerhinterziehung" keinen Spaß.
Ich sag immer: Wer dem Staat in die Tasche greift, wird von diesem gern härter bestraft als Kinderschänder. Traurig aber nicht ganz ohne...

Gruß
Mirko
Iceman320i
Naja er arbeitet ja auch zu Hause in seinem Arbeitszimmer für die Firma/ Angebote schreiben etc. In der Betriebsstätte hat er keinen Arbeitsplatz. Von daher denke ich geht es in Ordnung das er nicht die 0,03 % für die Wegestrecke Betrieb und zu Hause berechnet bekommt.

Mich würde ja ebend mal interessieren wo das mit den Sprit für privatfahrten steht. Der Arbeitgeber sieht das jedenfalls nicht so. Die anderen anfallenden Kosten ist klar.

Wie gesagt ich finde das nur komisch. Da arbeite ich zu Hause habe ein Betriebsfahrzeug vor der Tür und zahle dafür monatlich obwohl mein Arbeitsplatz zu Hause ist und ich das Auto nicht privat nutzen muss. Wenn der Sprit mit drin wär in den monatlichen Abzügen wär das ja ok, aber so sehe ich eigentlich keinen geldwerten Vorteil zu jemanden der auf Arbeit fährt und von dortaus ins Auto steigt um Kunden zu besuchen.
Jokin
Zitat:


Jetzt stellt sich die Frage wofür er die 1% Regelung zahlt bzw. worin der geldwertende Vorteil liegt. Im Prinzip beginnt seine Arbeitszeit wenn er aus der Tür geht und sich ins Auto setzt. Also eigentlich so wie wenn jemand zu seiner Arbeitsstätte fährt und sich von dort aus ins Auto setzt. Der muss auch nichts bezahlen. Er muss in seiner Freizeit das Auto nicht nutzen.

(Zitat von: Iceman320i)




Doch, doch - er trägt dann die Kosten für die Abnutzung und den Sprit selber aus eigener Tasche.

Am besten diverse Berechnungsbeispiele im Internet anschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen


Gruß, Frank

Iceman320i
(Zitat von: Iceman320i)
[/quote]

Doch, doch - er trägt dann die Kosten für die Abnutzung und den Sprit selber aus eigener Tasche.

Am besten diverse Berechnungsbeispiele im Internet anschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen


Gruß, Frank



(Zitat von: Jokin)
[/quote]

Wie erklärt sich dann das hier?

Mit dieser Regelung werden die Gesamtkosten des Fahrzeugs abgegolten. Hierzu gehören die Abschreibungen (AfA), Zinsen, Unfallschäden, Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoffe, Öle, Wartungen, Reparaturen und Garagenmieten am Wohnort.

Da steht einmal ist alles mit abgegolten und weiter drunter steht


Minderung des geldwerten Vorteils:

1. Der als Werbungskosten anzurechnende Teil der Fahrtkosten zur Arbeit kann wie ein Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden (womit hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen). Die pauschale Lohnsteuer kann entweder vom Arbeitgeber übernommen oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

2. Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten - auch im Wege der Gehaltsumwandlung - mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.

Planlos^^
mikV8
Zitat:

Zitat:
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Jetzt stellt sich die Frage wofür er die 1% Regelung zahlt bzw. worin der geldwertende Vorteil liegt. Im Prinzip beginnt seine Arbeitszeit wenn er aus der Tür geht und sich ins Auto setzt. Also eigentlich so wie wenn jemand zu seiner Arbeitsstätte fährt und sich von dort aus ins Auto setzt. Der muss auch nichts bezahlen. Er muss in seiner Freizeit das Auto nicht nutzen.


(Zitat von: Iceman320i)

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Doch, doch - er trägt dann die Kosten für die Abnutzung und den Sprit selber aus eigener Tasche.

Am besten diverse Berechnungsbeispiele im Internet anschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen


Gruß, Frank



Also wer sich darauf einläßt, ist selber schuld. Natürlich besteht die theoretische Möglichkeit laufende Betriebskosten zu übernehmen, aber wie bereits geschrieben, hat man da nichts von, da die Steuern ungemindert erhoben werden.
So wie sich das bei dem Schwager anhört, ist dies ein Dienstwagen OHNE private Nutzung und dieser muss auch nicht mit 1% versteuert werden. Wenn es darauf ankommt, sollte dein Schwager lieber ein Fahrtenbuch führen oder dem AG ganz klar sagen, dass er unter diesen Umständen das Fahrzeug gar nicht privat nutzt und damit auch die 1%-Regelung nicht angewandt werden darf, denn diese ist eine reine Abgeltung des "Geldwerten Vorteils" bei PRIVATER NUTZUNG!

Gruß
Mirko
Iceman320i
Danke erstmal für eure Antworten.
Also es ist so, in seinem Arbeitsvertrag steht tatsächlich das mit diesem Home Office drin. Und er sagte zu mir das er auch hätte wählen können ob Fahrtenbuch oder die1% Regelung. Da er das Fahrzeug privat nutzten möchte hat er sich für die 1% Regelung entschieden. Jetzt müsste man sich das mal durchrechnen ob er mit einem Fahrtenbuch nicht besser fahren würde. Aber unabhängig davon stellte sich für ihn die Frage wer zahlt den Sprit bei privatfahrten, da dieses in den Unternehmen wohl unterschiedlich gehandhabt wird. Meine Aussage, mit dem ich muss das Auto nicht nutzen war rein hypotetisch. Sorry wenn das verwirrt hat.

Und um seinem Arbeitgeber was unter die Nase zu halten, bezüglich der Übernahme der Spritkosten, bräuchte er was schwarz auf weiß wenn dem so ist. Das Finanzamt gibt hier leider keine Auskunft.