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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Rockstar81
Hauptthema:
hi!

derzeit suche ich nen neuen job, aber ich bin eben noch bei meiner jetzigen firma beschäftigt.
ich hab bei dieser firma direkt nach der lehre weitergearbeitet, aber nen vertrag oder ähnliches hab ich nie unterzeichnet.

weiß jemand, wie´s mit kündigungsfristen aussieht? kann ich einfach von heute auf morgen aufhören oder muss ich eine frist einhalten??

danke schonmal für eure hilfe!

mfg
FourbE
soweit ich weiß hat nur dein arbeitgeber dir eine frist zu setzen wenn er dir kündigen will soweit kein firstloser kündigungsgrund vorliegt, da du aber nach deiner ausbildung weiter gearbeitet hast ohne einen vertrag über vergütung etc zu unterschrieben ist das meiner meinung nach sowieso egal aber da bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher. wann endete denn deine lehre?
Rockstar81
vor fast 4 jahren
Rockstar81
vor fast 4 jahren
nismo.2008
Bin mir so ziemlich sicher dass du eine Frist einzuhalten hast.


Es gäbe ja die " fristlose Kündigung " die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einreichen können mit dem Unterschied :

Arbeitgeber kann die fristlose nur aussprechen wenn ein gravierender Grund gegen dich vorliegt ( Diebstahl, n Kollegen gekloppt usw usf. )

Arbeitnehmer kann im Grunde jeder Zeit die firstlose Kündigung einrechen muss aber damit rechnen gewisse Rückzahlungen zu leisten.


Im Grunde eigentlich ne Logische Sache , so wie er dir beim Kündigen ein frist geben muss dich nach einem neuen Arbeitsplatz um zu suchen musst du ihm auch eine Frist geben dass dieser sich einen neuen Sklaven sucht =)

FourbE
mhhh ok ... ich hab mich etwas getäuscht
http://www.kostenlose-vordrucke.de/html/kuendigung-arbeitsvertrag-an.html
hab hier was nützliches gefunden aber hoffe das hier jemand anderes als ich doch mehr ahnung hat ^^ sorry
plop
BGB § 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Rockstar81
danke leute!

hat jemand von euch mal die erfahrung gemacht?

wie läuft das ab?

also ich möchte den job wechseln. angenommen, ich hab ne zusage...und dann???

ich möchte eigentlich echt nicht kündigen ehe ich was neues hab.
xxxDomxxx
Bei mir war das so:

Hatte bei meiner alten Firma meine Ausbildung gemacht und war danach noch ca. 2 1/2jahre dort beschäftigt, hatte nach meiner Ausbildung auch keinen schriftlichen Vertrag, nur halt Mündlich! Hab dann gekündigt und musste eine frist von 4 Wochen einhalten!

Aber wenn du noch Urlaubstage hast kannst du die von den 4 Wochen abziehen!!!
Maddinz
ja genau,

habe mein zusätzlichen 400€ job auch gekündigt, und mich vorher infomiert wie das ist.

als arbeitnehmer hast du 1 monat,
und der arbeitgeber 3 monate kündigungsfrist.

kannst quasi zeitig oder jetz schon mit dem jenigen reden, der dafür zuständig ist. immer freundlich bleiben, das hilft immer und um nicht noch zum schluss der arsch für alles zu werden.
dann bist du bis zum 30.05. problemlos aus deinem arbeitsverhältns draussen.

so hab ich es jedenfalls gemacht und nutze rückwirkend noch mein resturlaub.
würde ich dir auch raten. warum anderen was schenken? bekommst ja auch nix geschenkt.


gruß maddin
Rockstar81
ok....urlaub.

meinen urlaub vom letzten jahr müsste ich so ziehmlich aufgebraucht haben

wie siehts aus mit dem urlaub von diesem jahr? er ist ja für ein jahr. und ich wäre dann etwa ein halbes jahr beschäftigt geworden? halbiert der sich dann?
mb100
@plop: hättest ruhig noch Absatz 1 der Vorschrift fett machen können. Bzw. nur die Absätze 1 und 6 zitieren können. Die sind die Entscheidenden.

@TE: Du kannst Deinem Arbeitgeber auch vorschlagen, nen Aufhebungsvertrag zu schließen. Dann kannst Du - natürlich nur wenn er nix dagegen hat - sofort gehen.
Maddinz
auf jeden fall.
der steht dir echtlich auch zu.
Heckpropeller
Guten Abend,

Nehme mal diesen alten thread für mein Anliegen, stehe zur Zeit nämlich aufm Schlauch.
Ich arbeite jetzt seit 1,5 Jahren bei meinem derzeitigen Arrbeitgeber und möchte nun zum Jahresende kündigen, um bei einer anderen Firma anzufangen.

Laut Gesetz beträgt die Kündigungsfrist ja für beide Seiten 1 Monat. Dies war bis vor 5 Monaten auch Bestandteil meines Arbeitsvertrags.

Allerdings habe ich diesen im Sommer um eine schriftliche Zusatzvereinbarung erweitert. Unter anderem ist die Kündigungsfrist für beide Seiten auf 6 Monate festgelegt wurden.

Über einen Aufhebungsvertrag möchte ich erst einmal nicht nachdenken. Weil ich hier nicht weiß, ob alles reibungslos abläuft oder der AG gar "nein" dazu sagt.

Wie sieht es aus? Komme ich mit einer ordnungsgemäßen Kündigung ohne "Krankmachen" raus?

Grüße
Tobi



ChrisH
Grundsätzlich ist Arbeitsleistung nicht einklagbar. Wenn Du willst kannst Du heute abend kündigen und morgen einfach nicht mehr kommen. Das ist zwar nicht, was in deinem Arbeitsvertrag steht, aber der Arbeitnehmer kann dich eben nicht zwingen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Auch nicht gerichtlich. Es bleibt ihm nichts anderes übrig, als die Kündigung zu akzeptieren.
Haken bei der Sache: Wenn Du so gehst wird er sich bei deinem Arbeitszeugnis natürlich nicht gerade einen abbrechen, die schönsten Formulierungen zu finden.
Wobei der Arbeitgeber da auch nicht so einfach was richtig negatives reinschreiben darf, das gibt es sehr genaue rechtliche Reglungen.

Ggf. wäre es also das Beste, über einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung zum Jahresende zu verhandeln und bei Bedarf ganz höflich das Wissen einfliessen zu lassen, dass Du ja auch noch früher gehen könntest.....

Firmen stellen sich manchmal da gar nicht quer, weil sie auch keine Leute beschäftigen wollen, die innerlich schon weg sind, aber sich zum Bleiben genötigt fühlen.

Bearbeitet von: ChrisH am 10.11.2011 um 21:41:30
Heckpropeller
Arbeitszeugnis is mir wurscht.
Ist ne reine Verkaufstätigkeit auf Provision.
Wie ein Autoverkäufer, bloß mit Möbeln. =)
Alles auf Provison.

Will halt auf Nummer sicher gehen, dass ich da mit weißer Weste rauskomme.

Bin mir auch nicht schlüssig zwecks Sozial-, Kranken-,Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Wenn keine Kündigungsbestätigung vorliegt ist das doch ein Problem?

Habe schon an eine außerordentliche gedacht. Weil mein Chef trotz sinkender Umsätze einen zusätzlichen Mitarbeiter eingestelllt hat und somit weniger Verdienst für jeden Einzelnen resultiert.

Ansonsten muss ich halt den notorischen "viel-zu-spät-kommer" simulieren. ;)

Ich danke dir auf alle Fälle für deine sehr hilfreiche Antwort.

Gruß
ChrisH
Wir reden aber schon von einem Arbeitsvertrag inkl. Sozialversicherung? (Nicht irgendwas getürktest, wo Du als Subunternehmer dort arbeitest?)

Falls ja: Wenn Dich das Arbeitszeugnis nicht interessiert, kann es Dir völlig wurscht sein und Du kannst kündigen, wann und wie Du willst.
Keine Sorge, der wird schon nicht Sozialversicherungsbeiträge für Dich zahlen, wenn Du gekündigt hast und nicht mehr kommst. Und dich gleich abmelden. Falls er's nicht tut ist er doof und du hast quasi 2 Jobs.
Heckpropeller
Nee, ganz normale Anstellung mit Arbeitsvertrag.

Also, du denkst es gibt dann trotz dieser dubiosen Handlung keine Probleme bei der Umstellung selbst?

Also das z.B alle Unterlagen inkl. Lohnsteuerkarte etc. trotzdem dem neuen Arbeitgeber zugeführt werden müssen.

Kann es da zu gar keinen Komplikationen kommen?


ChrisH
Ich bin kein Jurist - aber so wurde es einer Kollegin mal erklärt.
Einklagen kann er die Arbeitsleistung theoretisch vielleicht sogar (was praktisch nie vorkommt, weil sinnlos), aber das Urteil lässt sich dann nicht vollstrecken, sie können dich also nicht zur Arbeit "zwingen"

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass er versuchen kann, einen Schadenersatz zu formulieren. Den Schaden müsste er dann aber auch ganz klar belegen und beziffern können: Schwierig, wenn er gerade trotz sinkender Umsätze einen neuen Mitarbeiter eingestellt hat.

Daher vorher noch mal gucken, ob es solche Zusatzklauseln bzgl Schadenersatz in Deinem Vertrag gibt. (Selbst wenn es die gibt, sind sie ggf so formuliert, dass du unangemessen benachteiligt bist, dann ist da Ganze eh unwirksam).

Im Zweifelsfall besser nicht einfach wegbleiben, sondern mit der kürzeren gesetzlichen Frist (s.u.) schriftlich (!) den Arbeitsvertrag (!) kündigen:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


Das kann er dann akzeptieren oder es sein lassen, kann Dich aber nicht zur Arbeit zwingen.


Bearbeitet von: ChrisH am 11.11.2011 um 21:36:20
mikV8
Hallo,

also ich würde mit dem "nicht zur Arbeit zwingen" vorsichtig umgehen.
Diese Kündigungsfristen sind nicht umsonst in nem Arbeitsvertrag. Der AG rechnet mit der Arbeitsleistung des AN. Bleibt diese aus, hat er ggf. einen materiellen Schaden.
Damit kann der dich auf Schadensersatz verklagen.

Also lieber den gütlichen Weg suchen.
Event. einfach auf den neuen Verkäufer ansprechen und bei den gegebenen Verdienstbedingungen einfach sagen, dass du unter diesen Umständen das Arbeitsverhältnis gerne auflösen möchtest.
Vielleicht auch auf dem Weg, dass du hin gehst und um andere Verdiesntmöglichkeiten bittest - höhere Provision, etc. - da du ja durch den zweiten Verkäufer weniger verkaufen kannst, aber auf's gleiche Geld kommen möchtest.
Vielen AG rutscht bei einem solchen Anliegen schnell "du kannst auch ganz aufhören" oder "ich kann dich auch kündigen, dann verdienst du gar nichts mehr" raus. Damit wäre eine Einigung in Bezug auf einen Aufhebungsvertrag schnell erreicht.

Gruß
Mirko
ChrisH
Das mit dem "Arbeitsleistung ist nicht einklagbar" stammt von einem ranghohen Personaler eines großen deutschen Aktienunternehmens als Ratschlag an einen Kollegen, dessen in einem anderen Unternehmen beschäftigte Frau vorzeitig kündigen wollte.....

Ich denke, um Schadenersatz gelten machen zu können muss man einen Schaden auf Heller und Pfennig belegen und einer exakt einer Einzelperson zuordnen können. Und belegen können, dass der Schaden nicht durch Vertretung von Kollegen gar nicht zum Zuge kommt. usw. usw.. Wozu Du erstmal belegen musst, dass der Schaden überhaupt da ist und nicht nur Absatzschwankungen wiederspiegelt......

Heckpropeller
So mal was neues zum Thema:



Vorab die Facts zum Arbeitsvertrag:
geschlossen im Mai 2010
1 Monat Kündigungsfrist


schriftliche Sondervereinbarung zum Arbeitsvertrag im Juni 2011:
Kündigungsfrist 6 Monate für beide Seiten

Ich bin momentan im Möbelhandel als Verkäufer angestellt.
Dort verdient man sein Geld über Fixum + Provision.
Da ich aus dem kaufmännischen Bereich komme und auch eine Weiterbildung als Handelsfachwirt besitze, war mir das auf Dauer zu wenig.
In den letzten Monaten wurde es immer unerträglicher, da ich einfach keine Lust aufs Verkaufen habe.
Somit habe ich mich auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber im Handel gemacht und wurde fündig.
Natürlich soll es bei ihm mit der Arbeitsaufnahme so schnell wie möglich gehen.
Ich habe somit zum 16. Januar zugesagt und nach dem Gesetz am 12.12.2011 zum 15.01. 2012 gekündigt.
Allerdings war für mich im alten Unternehmen eine Filialleitung im vorgesehen.
Somit wurde ich vom Chef angerufen und mir wurde erklärt, dass er das nicht versteht, weil doch eben diese Position für mich bereit stand. das wusste ich aber vorher noch nicht.
Er sagte auch, dass er mir keine Steine in den Weg legen wird.
Er nannte mir die neuen Konditionen und ich bat um Bedenkzeit.

Nun habe ich am 02.01.2012 meine Entscheidung gegen das alte Unternehmen bekannt gegeben.

Heute war der Chef persönlich da und überreicht mir ein Schreiben in dem zu entnehmen ist, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden muss und sie auf eine Weiterbeschäftigung bestehen.
Er sagte, bis er jemanden neues gefunden hat muss ich mindestens bleiben.
Und wenn ich einfach aufhöre schaltet er einen Anwalt ein und verlangt Schadenersatz sowie eine einstweilige Verfügung.
Auf seine Aussage, er würde mir keine Steine in den Weg legen, habe ich ihn angesprochen.
Da meinte er nur, dass er nicht an unsere Sondervereinbarung gedacht hat.
Ich sagte, dass es im Verkauf doch nichts bringen würde unmotivierte Mitarbeiter halten zu wollen.
Das war ihm egal. Ich muss bleiben.

Habe ich irgendeine Chance da raus zu kommen.

Eventuell durch eine außerordentliche Kündigung aufgrund zurückgehender Umsätze?
Außerdem verstösst das Untehmen in mehreren Bereichen gg. das Arbeitsgesetz. Nur ein paar Beispiele:

- generell darf an Samstagen nur mit Genehmigung unter Antrag in bestimmten Monaten frei gemacht werden.
Ich hatte in 20 Monaten keinen Samstag frei.

- 6 Monate Urlaubssperre jedes Jahr (immer die gleichen Monate)

- bis heute keine Jahresurlaubgenehmigung aller Mitarbeiter

und vieles weitere.

Ich denke auch hier kann man gegen den Arbeitgeber klagen. Aber das will ich gar nicht.
Ich will nur weg ohne Stress.

Man kann meine Arbeit doch nicht einklagen, oder?
Ist denn Schadenersatz in dieser Branche möglich?
Besteht Möglichkeit einer fristlosen Kündigung?

Ich danke fürs Lesen und die eventuellen Antworten.
Werde den Weg zum Anwalt suchen müssen. Aber vielleicht kann mir trotzdem noch mal jemand helfen.

Viele Grüße

mikV8
Wenn ich das richtig sehe, hat sich nun alles so ergeben, wie ich es vorausgesehen habe.

Da bei jeglicher Aktion, die du nun startest, dein AG weiß, worauf du hinaus willst, wird es jetzt natürlich schwer, dort raus zu kommen.
An solchen Stellen ist ein AG dann immer sehr prinzipiell, koste es was es wolle. Man glaubt gar nicht, wie viel Geld manche AG in die Hand nehmen, nur um einem AN noch eins auswischen zu können.

Ich würde an deiner Stelle erst einmal aufhören bei den Dingen mitzuspielen, welche offensichtlich rechtswirdrg sind. Hier wird der AG nen Teufel tun dich dazu mittels Anzeige etc. zu zwingen.
Dann hin und wieder die Gesundheit schonen und nicht mit Anzeichen einer Krankheit "auf Arbeit schleppen" ;-/ .
Urlaub zu ungünstigen Zeitpunkten einreichen und bei Nichtgenehmigung durch den AG über das Arbeitsgericht mittels einstweiliger Verfügung durchdrücken -> Arbeitnehmerinteressen haben bei der Terminierung des Urlaubs berücksichtigt zu werden und mit den 6 Monaten Urlaubssperre mutet man den AN's schon mehr als genug zu. Auch aus diesem Grund, wird der AG hier wahrscheinlich nicht zu viel Wind machen.

GANZ WICHTIG: Rede schnellstens mit deinem neuen AG und schildere ihm die Situation. Du kannst nur hoffen, dass dieser Verständnis zeigt und dir eine spätere Möglichkeit einräumt. Eventuell bietest du an, dort bereits, nach den dir zur Verfügung stehenden zeitlichen Möglichkeiten, zeitweise zu arbeiten. Damit bist du dann zum richtigen Beginn bereits eingearbeitet und dies zu Bedingungen, die dem neuen AG nicht sonderlich weh tun sollten.
Auf ein eventuelles Wettbewerbsverbot in deinem jetzigen AV kannst du sch...en. Was will dein AG tun? Dich entlassen? :-) Eine Schadensersatzpflicht gibt es dort nicht bzw. ist diese einfach nie bezifferbar und nachweisbar.
Sollte sich natürlich die Situation so entwickeln, dass dein neuer Job jetzt flöten geht, dann müsstest du dir nochmal überlegen, wie du dich mit deinem jetzigen AG stellst!
Notfalls einfach wieder nach was neuem umschauen. Der Arbeitsmarkt gibt derzeit einiges her, wenn auch vorübergehend erstmal zu schlechteren Bedingungen, wenn das im Hinblick auf die derzeitigen Bedingungen überhaupt geht.

Gruß
Mirko
ChrisH
Also ich würde jetzt straight way mit dem Arbeitsvertrag zum Anwalt gehen!
Es reicht evtl. schon, wenn der einen kleinen Brief an den AG schreibt.

Wie gesagt ist Arbeitsleistung nicht einklagbar. Er kann Dich also nicht zum Weiterarbeiten zwingen.

Ich glaube kaum, dass Dein Arbeitgeber es schafft, einen Schaden nachzuweisen, den er explizit Deiner Person zuordnen kann (das wäre Voraussetzung).
Das sind vermutlich alles leere Drohungen, Du siehst ja an der Sache mit der Leitungsposition, dass der jetzt einfach etwas zockt, um Dich mit Tricks zu halten.
Wenn im Arbeitsvertrag Sachen stehen, die nicht legal sind, dann hat der AG ohnehin ganz schlechte Chancen.

Und ich würde jetzt NICHT gleich mit dem neuen Arbeitgeber reden, denn den kannst du dann nämlich eh vergessen: Dann weiß der, dass Du Dich nicht an die Kündigungsfrist hältst, und wird an Dir nicht mehr sehr interessiert sein.

Geh jetzt erst mal zum Anwalt - für Arbeitsrecht!

Grüße
ChrisH
Heckpropeller
Danke ihr beiden.

Ist echt verzwickt.
Mich würde es auch interessieren, ob es in D überhaupt möglich ist den Mitarbeiter mit hohen Schadensummen zu belasten.

Ich hoffe halt, dass mir die fristlose/außerordentliche Kündigung "weiterhilft".
Gründe sind ja da. Aber ob die halt genügen. Sie müssten ja auch in letzten 2 Wochen passiert sein.

Der neue Arbeitgeber könnte mich ja auch zur Kasse beten, da ich vor Arbeitsbeginn nicht kündigen darf. (Das Unternehmen hat einen 17 Seiten Arbeitsvertrag/-vereinbarung.


Der Arbeitsvertrag vom alten AG ist selber formuliert ohne Klauseln und Paragrafen.
Das ist positiv denke ich.
Nur 1 Din A4 Seite. Mehr nicht.


Zitat:

Und ich würde jetzt NICHT gleich mit dem neuen Arbeitgeber reden, denn den kannst du dann nämlich eh vergessen: Dann weiß der, dass Du Dich nicht an die Kündigungsfrist hältst, und wird an Dir nicht mehr sehr interessiert sein.




Der Meinung bin ich auch.

ChrisH
Also wenn Du beim neuen Arbeitgeber eine Probezeit hast, dann gilt die glaube ich immer für beide Seiten, sonst wärst Du benachteiligt.
mikV8
Natürlich gilt die Probezeit für beide Seiten, so dass aus dieser Richtung kein Ärger droht.

So
Zitat:

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------

Und ich würde jetzt NICHT gleich mit dem neuen Arbeitgeber reden, denn den kannst du dann nämlich eh vergessen: Dann weiß der, dass Du Dich nicht an die Kündigungsfrist hältst, und wird an Dir nicht mehr sehr interessiert sein.

--------------------------------------------------------------------------------

Der Meinung bin ich auch.



würde ich das allerdings nicht sehen.
Am Ende führt kein Weg daran vorbei, mit dem neuen AG zu reden.
Zum geplanten Arbeitsbeginn einfach nicht zu erscheinen, ist sicherlich der schlechteste Weg.
Meine Worte waren auch nicht, dass man beim neuen AG rüber bringfen soll, dass man sich NICHT an die Kündigungsfrist halten will, sondern, dass man nach einer gemeinsamen Lösung für die nun entstandene Situation suchen soll. Der einzig fade Beigeschmack wäre, dass man dort dann den Eindruck erwecken könnte, dass man die Verträge in denen man steckt nicht wirklich kennt.
Bei einer so kurzfristig erhaltenen Vertragsänderung sollte dies aber rüber zu bringen sein.

Ich befürchte einfach, dass bei den vorliegenden Fakten auch ein Anwalt nichts machen kann.
Die Gesetzlichkeiten sind hier halt nicht mal einfach auslegbar...

Gruß
Mirko
Heckpropeller
Es gibt natürlich Gesetzlichkeiten.
Habe jetzt aber auch schon auf vielen Seiten (z.B. frag-einen-Anwalt o.Ä) gelesen, dass man die Arbeit nicht einklagen kann.
Aber er kann Schadenersatz fordern. Das ist der Knackpunkt.
Und nun weiß ich nicht, ob dies in der Branche möglich ist.

Und meine Hoffnung ist halt noch die fristlose. Weil der derzeitige AG in mehreren Punkten gegen das Arbeitsgesetz verstösst.

Ich wünsche mir irgendeine Chace da unbeschadet herauszukommen. =)

Ich halt auf jeden Fall die jenigen, welche sich für den Fall interessieren, auf dem Laufenden.

Grüße und Danke!!!

Tobi
Bardock
Hallo Tobias,


erstmal Glückwunsch zur neuen Stelle.
Schade dass das alles dennoch ein Dilemma darstellt.

Ich will hier keine Grundsatzdiskussion lostreten, dennoch
muss einiges geklärt werden.


Grundsätzlich: Arbeitsleistung ist von Seiten des Arbeitgebers
(AG) einklagbar. Dafür gibt es klare Paragraphen. Auch wenn diese
Klagen in der Praxis selten sind.
Die sog. Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers (AN) liegt
in der Erbringung der Arbeitsleistung. Handelt der AN zuwider,
kann es eine Vertragsstrafe zur Folge haben.

Wenn eine Klage angestrebt wird, und du einen Anwalt mit deiner
Vertretung beauftragst, dann kostet dich das Geld. Im Arbeitsrecht
ist es so, das jede Partei die Kosten selbst trägt. Auch dafür gibt
es klare Gesetze. Es ist nicht so wie beispielsweise bei einem
Kaskoschaden aus dem Verkehrsrecht, das die "Verliererpartei" die
Kosten zu tragen hat.


Zusammenfassend: Verklagbar ist fast alles. Einklagbar ist viel.
Was am Ende dabei heraus kommt, steht auf einem anderen Blatt.
Und selbst ein- und derselbe Fall kann von Gericht zu Gericht
unterschiedliche Urteile zur Folge haben. Letztendlich sind zwei
Kostenfaktoren sicher: Die der Zeit und des Geldes.


"Das Arbeitsrecht ist neben dem Steuerrecht eines der
dynamischsten Rechtsgebiete." Das hat ein Professor für
Arbeitsrecht gesagt. Ich kann mich an seinen Namen nicht mehr
erinnern, seine Aussage bewahrheitet sich aber mit jedem
Urteil das gesprochen wird. Schon alleine die Unterschiedlichen
Deutungen gleicher Sachverhalte zeigt, das man nicht
pauschalisieren kann.

Je nachdem wie hart dein aktueller AG seine Schiene fahren will,
so variabel sind die Wege welche die ganze Angelegenheit gehen kann.
Somit bleiben alle Schätzungen und Vermutungen nur das was sie sind:
Schätzungen und Vermutungen.




Freundliche Grüsse
Bardock
mikV8
Das wäre jetzt echt der einzige "Kniff", dass man, auf Grund ungesetzlicher Arbeitsbedingungen, fristlos kündigt. Hoffentlich gibt es hier schriftliche Nachweise der Ungesetzmäßigkeiten.
Hier halten sich solche AG nämlich immer sehr bedeckt, da sie genau wissen, was man im Zweifel NICHT darf, auch wenn es nach dem Auffliegen immer heißt " das wussten wir so nicht...".

Bin echt gespannt, was dabei raus kommt.
Hoffentlich findest du nen GUTEN ANWALT, denn davon hängt, gerade im Arbeitsrecht, sehr viel ab!

Gruß
Mirko
Heckpropeller
So, war gerade beim RA für Arbeitsrecht.

Meine Kündigung ist wirksam nach §622 Abs.1 BGB.

Verlängerung dieser Frist ist nur gültig für den Arbeitgeber.
Es sei denn es ist tariflich anders geregelt.
Ist es aber nicht... =)

Ich habe die gesetzliche Frist eingehalten und er hatte die Zeit sich Ersatz zu beschaffen.
In dieser Branche durchaus möglich. Das waren seine weiteren Worte.


Das heisst: Ich habe nichts zu befürchten.

Ich glaube ihm das jetzt einfach mal und bedanke mich bei allen Mitschreibern für die Unterstützung.

Grüße

Tobias

Bearbeitet von: Heckpropeller am 09.01.2012 um 09:44:38