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T H E M A     R Ü C K B L I C K
t0X1c
Hauptthema:
Die Hebebühne reicht nicht mehr. Künftig muss jedes Auto beim TÜV auch zur Fahrprobe antreten. Außerdem gibt es Erleichterungen für technisch weniger beschlagene Halter von mängelbehafteten Fahrzeugen.

Zitat:

Die Kfz-Hauptuntersuchung soll genauer und aussagekräftiger werden. Künftig müssen die Prüfer von TÜV und Co. jedes vorgeführte Auto kurz Probe fahren. So will es eine Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung, die voraussichtlich im Februar den Bundesrat passiert. Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Regelung gilt ab April 2012 für alle neu zugelassenen Modelle; da diese aber erst nach drei Jahren zum TÜV müssen, stehen die ersten Probefahrten für 2015 an.

Schon ab April erhalten laut TÜV Süd Autobesitzer mehr Informationen zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Gibt es etwa Probleme an der Beleuchtung, führt der Prüfbericht den entsprechenden Scheinwerfer und die Art des Mangels auf.

Ebenfalls ab April wird die Rückdatierung der HU-Plakette bundesweit aufgehoben. Dann beginnt die 24-Monatsfrist bis zur neuen Prüfung erst mit der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung. Bislang startet sie in der Regel bereits mit dem ursprünglich angesetzten Termin. Wer also sein Auto zu spät beim TÜV vorführte, bekam die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. So sollte verhindert werden, dass Fahrer mit der Bummelei Zeit schinden können.

Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung nach Informationen des ADAC allerdings eine Strafgebühr vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.



Quelle: http://www.n-tv.de/auto/Kfz-Pruefer-faehrt-kuenftig-Probe-article4673046.html
3erbmwibk
Gottseidank kommt das nicht in Österreich.
Plankton
Zitat:


Gottseidank kommt das nicht in Österreich.

(Zitat von: 3erbmwibk)




XD
Made Of Steel
ich sehe das doch richtig, dass die fahrt nur bei "neuen" fahrzeugen ab April 2012 gilt, richtig?!
Plankton
Zitat:


ich sehe das doch richtig, dass die fahrt nur bei "neuen" fahrzeugen ab April 2012 gilt, richtig?!

(Zitat von: Made Of Steel)




so steht es da zumindest drinnen... was das für einen Sinn macht? Dauert dann ja wieder etliche Jahre bis das irgendeinen Sinn macht...
Bei uns in Österreich ist gerade die Probefahrt die "gefährlichste" Sache... weil da der Prüfer dann alles bemerkt....
Papa76
...
Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
...

Dürfte interessant sein, wie die z.B. ESP oder ASR testen wollen? Burnout oder nen Drift vor der Halle?

Bearbeitet von: Papa76 am 03.11.2011 um 18:44:51
aNka
Mein Auto darf lt. Versicherungspolice nur ich selbst und kein anderer bewegen....wie soll das dann mit dem Prüfer aussehen? Oder hab ich dann die Pappnase auf wenn was passiert? -.-

Hat doch bisher so auch gepasst, warum muss man da was dran ändern?
Gobi
Zitat:


Hat doch bisher so auch gepasst, warum muss man da was dran ändern?

(Zitat von: aNka)




Weil wir in Deutschland nicht genug andere Probleme haben um die sich die Schlipsträger kümmern könnten...
potzee
Zitat:

Hat doch bisher so auch gepasst, warum muss man da was dran ändern?


Man kann von ausgehen, dass die TÜV Untersuchung dann teurer wird.
Saugnapf
Zitat:


Mein Auto darf lt. Versicherungspolice nur ich selbst und kein anderer bewegen....wie soll das dann mit dem Prüfer aussehen? Oder hab ich dann die Pappnase auf wenn was passiert? -.-

Hat doch bisher so auch gepasst, warum muss man da was dran ändern?

(Zitat von: aNka)




Das steht in deiner Police drin, ist aber im Zweifelsfall ungültig.

Dein Fahrzeug ist auch dann versichert, wenn jemand anderes fährt. Es kann aber passieren, das die die Beitragsdifferenz zahlen musst. Eine KFZ-Versicherung ist Fahrzeugebunden, nicht personengebunden.

Des weiteren gilt für Prüfer das gleiche wie für Testfahrten seitens der Werkstatt. Kommt es zum crash, greift deren Versicherung.

Diese Regelung gehört zu den rechtlichen Papiertiegern zum Zwecke der Abschreckung wie "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen" oder "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen". Weder kann die gesetzliche Haftung einfach durch ein Schild abgelehnt werden noch der Rechtsweg in einem Rechtsstaat ausgeschlossen werden.
Stefan177
Zitat:


Zitat:


Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung nach Informationen des ADAC allerdings eine Strafgebühr vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.


(Zitat von: t0X1c)




Super, das riskier ich. TÜV kostet 80 Euro für zwei Jahre. Macht 26 Euro für 8 Monate. D.h. ab einem Jahr überziehen spart man, wenn man erwischt wird. Wird man nicht erwischt, spart man schon nach 3 Monaten. Klasse Gesetz! :)

Werden wir eigentlich nur noch von Deppen regiert, sagt mal...?
Die Regelung mit der Rückdatierung zwang selber die unpünchtlichsten Leute zum pünktlichen TÜV.
Jetzt ist alles wieder beim alten. Nur mit geringfügigem Aufschlag. :)


Bearbeitet von: Stefan177 am 03.11.2011 um 19:17:30
bmw9009
Das passt ja perfekt zum Thread "Unverschämte Leistungsmessung beim ADAC" haha xD.

Jetzt dürfen die auch noch mit den Wagen einige Runden drehen tztz. Und wenn dann so'n junger Prüfer (Bengel mit 20 Jahren) vor dir steht und den Schlüssel vom M3 fordert, dann viel spaß !
Plankton
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung nach Informationen des ADAC allerdings eine Strafgebühr vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.


(Zitat von: t0X1c)




Super, das riskier ich. TÜV kostet 80 Euro für zwei Jahre. Macht 26 Euro für 8 Monate. D.h. ab einem Jahr überziehen spart man, wenn man erwischt wird. Wird man nicht erwischt, spart man schon nach 3 Monaten. Klasse Gesetz! :)

Werden wir eigentlich nur noch von Deppen regiert, sagt mal...?
Die Regelung mit der Rückdatierung zwang selber die unpünchtlichsten Leute zum pünktlichen TÜV.
Jetzt ist alles wieder beim alten. Nur mit geringfügigem Aufschlag. :)


Bearbeitet von: Stefan177 am 03.11.2011 um 19:17:30

(Zitat von: Stefan177)




naja das Problem ist weniger das erwischt werden... als wenn man einen Unfall baut
Dann steigt die Versicherung aus....
yusuf
Werden wir eigentlich nur noch von Deppen regiert, sagt mal...?
Die Regelung mit der Rückdatierung zwang selber die unpünchtlichsten Leute zum pünktlichen TÜV.
Jetzt ist alles wieder beim alten. Nur mit geringfügigem Aufschlag. :)


Bearbeitet von: Stefan177 am 03.11.2011 um 19:17:30

(Zitat von: Stefan177)
[/quote]

war das jemals anders?
mb100
Ich persönlich seh das Problem nicht so wirklich. "Mein" Dekra-Prüfer fährt ohnehin immer ne kurze Schleife aufm Vorplatz, wenn er prüft. Und is da auch immer schneller als 8 km/h. Und ob er nun a bisserl weiter fährt (einmal um den Block) oder die Schleife macht is mir grundsätzlich wurscht. Was ich aber auch seh: das wird mal wieder als Begründung genommen, die TÜV-Gebühren zu erhöhen.



Bearbeitet von: mb100 am 03.11.2011 um 21:10:33
BMWpaul
Mein Prüfer is schun immer mit meinen Auto´s gefahren! Seh da auch kein Problem drin.
t0X1c
Zitat:


...
Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
...

Dürfte interessant sein, wie die z.B. ESP oder ASR testen wollen? Burnout oder nen Drift vor der Halle?

Bearbeitet von: Papa76 am 03.11.2011 um 18:44:51

(Zitat von: Papa76)




Nen Drift mit 8km/h ?

Wird die ABS-Funktion dann als "defekt" bemängelt, wenn es bei der Geschwindigkeit nicht eingreift? :D
Der Bolide
Bei mir fahren die Prüfer immer. Keine Ahnung warum.

Es steht auf Dauer zu befürchten, dass die Gebühren (mal wieder) steigen und diese Regelung auch auf Altfahrzeuge erweitert wird (siehe LKW-Maut & zukünftige PKW-Maut). Wie war das noch mal mit dem Mautsystem: ,,Ich versichere Ihnen, dass es in Deutschland niemals eine PKW-Maut geben wird!" (Zitat: Ramsauer)


cxm
Zitat:


Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
(Zitat von: t0X1c)




Hi,

alles klar!
Bei 8 km/h Spur-, Auffahr/Brems-Assistent und ASC/DSC überprüfen - will ich sehen.
Die brauchen doch schon länger als diese kurze Fahrt dauert, um überhaupt zu erfassen, welche Systeme in einem Auto überhaupt verbaut sind.
Und beim Käfer und Zeitgenossen: keine Assistenzsysteme, keine Probefahrt - durchgefallen...

Viel heftiger finde ich die Regelung, dass bei Einzelabnahmen wie Motor-Umbauten oder extremen Felgen die Probefahrt auf abgesperrter Strecke stattfinden soll.
d.h. Rennstrecke mieten.
Die Möglichkeit, sowas zu verlangen, haben die Prüfer.
Ist mir mal untergekommen.
Die hatten einfach keinen Bock und bauen erstmal ein Verhinderungsgebirge auf.
Da habe ich dann gesagt, die sollen ihre Spaßrunden selbst bezahlen.
Ein andere Prüfer gab sich dann mit einer Platzrunde auf dem Gelände zufrieden...

Ciao - Carsten
Papa76
Zitat:


Zitat:


...
Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
...

Dürfte interessant sein, wie die z.B. ESP oder ASR testen wollen? Burnout oder nen Drift vor der Halle?

Bearbeitet von: Papa76 am 03.11.2011 um 18:44:51

(Zitat von: Papa76)




Nen Drift mit 8km/h ?

Wird die ABS-Funktion dann als "defekt" bemängelt, wenn es bei der Geschwindigkeit nicht eingreift? :D

(Zitat von: t0X1c)




;-)
aNka
Zitat:



Hi,

Und beim Käfer und Zeitgenossen: keine Assistenzsysteme, keine Probefahrt - durchgefallen...

(Zitat von: cxm)




Naja, ich gehe mal ganz stark davon aus, dass das nur Autos betrifft, die auch Assistenzsysteme "verbaut" haben...

trotz allem: Schwachsinn so eine Regelung!
t0X1c
Zitat:


Zitat:


Zitat:


...
Der Test bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
...

Dürfte interessant sein, wie die z.B. ESP oder ASR testen wollen? Burnout oder nen Drift vor der Halle?

Bearbeitet von: Papa76 am 03.11.2011 um 18:44:51

(Zitat von: Papa76)




Nen Drift mit 8km/h ?

Wird die ABS-Funktion dann als "defekt" bemängelt, wenn es bei der Geschwindigkeit nicht eingreift? :D

(Zitat von: t0X1c)




;-)

(Zitat von: Papa76)




Dazu müssen sie aber außerhalb der Prüfgelände fahren. :/
Warhead Dragon
ganz ehrlich.. ich will ned das i so ein komischer prüfer, den ich 1stens ned kenn und 2tens nie wieder seh, ne runde mit meinem auto dreht -.-
Kontrolier schon immer den tachostand vor und nach der werkstat, das ja keiner damit gefahren is und in zukunft MUSS ich jemanden damit fahren lassen?!
Die haben doch einen an der klatsche....
mb100
Zitat:


Kontrolier schon immer den tachostand vor und nach der werkstat, das ja keiner damit gefahren is und in zukunft MUSS ich jemanden damit fahren lassen?!

(Zitat von: Warhead Dragon)




Ich wollt scho fragen: wie macht Ihr das bei der Werkstatt - egal ob Reparatur, Inspektion, ...? Von diversen Zeitschriften wird bei Werkstätten-Tests (Inspektionen) ja bemängelt, wenn die Werkstatt nach erfolgreicher Inspektion keine Probefahrt durchführt, um zu checken, ob alles in Ordnung ist. Und bei der TÜV-Prüfung is man ja dabei - und hat dann ggf. sicher auch die Möglichkeit, mitzufahren - wenn die "Runde" länger dauern soll.

A propos: die Zeitschrift mit den vier großen Buchstaben spricht von acht Kilometern - also ich les die Formulierung im Beitrag als "ne Strecke von acht Kilometern". Hab allerdings keine weitere ähnlich lautende Quelle und ansonsten nur Quellen mit der 8-km/h-Version gefunden. U.a. auch das Handelsblatt.
Man mag jetzt von der Bild halten was man will und welche Version jetzt richtig ist: keine Ahnung - und mir isses persönlich auch vollkommen egal, ob der Prüfer dann mit meinem nächsten Wagen mit acht Sachen durch die Gegend heizt oder ne Acht-Kilometer-Tour macht - wobei sich meine Begeisterung in Grenzen hält, wenn er mit 8 km/h auf ne Acht-Kilometer-Tour aufbricht. Dauert ja ewig - ich rechne es jetzt net aus *gggggggggggggggggg*
Jedenfalls: ich halte es für Quatsch, ne Geschwindigkeit vorzugeben - und find, die Vorgabe einer Mindeststrecke is bedeutend sinnvoller.

Bearbeitet von: mb100 am 04.11.2011 um 21:47:46
e36-newbie
Ich war heute mit meinem Dicken beim TÜV. Da ich immer zum gleichen fahre, hab ich auch meistens meinen Prüfer. Alles ganz easy. Der ha dann auch ne kleine Probefahrt gemacht, danach auf den Bremsprüfstand und in die Halle. Hat mir sogar die Scheinwerfer eingestellt. Solange der da ist hab ich kein Problem damit, das er meine Autos auch weiter weg bewegt.

Aber ich befürchte auch das es teurer wird.....
mikV8
Wird sicherlich einfach nur teurer deshalb werden...

Ich frag mich nur, wie die Begründung gegenüber Allrad-Fahrern wird?
Diese Autos wurden zum Bremsentest nämlich schon immer Probe gefahren, zumindest war es bei unserm Golf syncro so. Auf dem Bremsenprüfstand mit stehender Hinterachse hätte es da wohl die
Visko-Kupplung zerlegt.
Mag jedoch sein, dass andere Allradsysteme das Problem nicht haben.

Ich hatte zumindest nie ein Problem damit, den Prüfer fahren zu lassen. Das ging auch immer vernünftig ab. Denke mal, dass die Prüfer da auch nochmal ne Schulung erhalten ;-).

Bei Motorrädern ist die Probefahrt übrigens auch jetzt schon Bestandteil der Prüfung.

Gruß
Mirko