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T H E M A     R Ü C K B L I C K
baili1789
Hauptthema:
Hallo zusammen,

es gibt eine Frage, die mich seit langer Zeit immer wieder beschäftigt: werdet ihr immer auf der Autobahn von Fahrern geschnitten, wo ihr mit 150 oder 170 Sachen unterwegs seid?

Folgendes ist mir gestern Nachmittag passiert:
Ich war auf der A43 in Richtung Oldenburg unterwegs. Die Geschwindigkeit ist auf dieser Strecke unbeschränkt, die Autobahn war leer, so fuhr ich mit 220 Km/h auf der linken Spur (2 spurige Autobahn). Plötzlich schärte ein Wohnmobil aus und wechselte von der rechten auf die linke Spur, um angeblich ein anderes Fahrzeug zu überholen. Die Entfernung zwischen ihm und mir war zu kurz, so dass ich eine richtige knallharte Vollbremsung durchführen sollte und es war trotzdem so knapp, dass ich nach dem ganzen Manöver nur knapp 1 meter Abstand zu dem Wohnmobil hatte und eine Geschwindigkeit von ca. 90 km/h. Leute es war so schrecklich, knapp und so schnell, dass ich innerhalb von Sekunden geglaubt habe, es wäre der Tod. Meine Frau neben mir fing an zu schreien, weil sie gedacht hat, es ist nicht mehr zu schaffen.
Als der Wohnmobilfahrer mit dem Überholen fertig war, überholte ich ihn und musste mit meinen Augen erleben, wie der Fahrer schön locker am telefonieren war und so tut als hätte er nichts gemacht. Daraufhin hat meine Frau das Handy genommen und fing ihn aufzunehmen, blöd war, dass er schnell aufgelegt hat, als er gesehen hat, dass sie das Handy in der Hand hatte. Trotzdem habe ich ein Video mit dem Wohnmobil, in dem man den Fahrer und eine Frau auf dem Beifahrersitz sieht, das Kennzeichen kann man auch sehen. Ich habe mir gleichzeitig die Uhrzeit, sowie die Autobahn und Kilometer aufgeschrieben.
Ich muss auch erwähnen, dass als ich auf der linken Spur fuhr, fuhr auch hinter mir ein BMW Fahrer der das ganze gesehen hat und selber vollbremsen musste.
Meine Frage jetzt, kann ich den Wohnmobilfahrer anklagen? Ich finde, es ist lebensgefährlich was er gemacht hat, immerhin könnten meine Frau und ich dadurch sterben und der Fahrer hinter uns auch.Oder denkt ihr, ich werde da keine Chance haben? immerhin habe ich mir das Kennzeichen von dem BMW aufgeschrieben, weil ich mir gedacht habe, ich könnte ihn als Zeuge erwähnen, da er das ganze beobachtet hat.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
KTMschnee
Bring das Video zur Polizei, nimm deine Frau mit und schildere den Beamten den Fall. Die werden dir sicher sagen können wie du am besten vorgehen kannst.
Gerhard81
Genau das selbe ist mir auch schon passiert. War vor ca. 9 Jahren. War das erste mal mit meinem 325er auf der Autobahn. Ich fuhr auf der A8 nach München, keine Geschwindigkeitsbegrenzung und ich das erste mal Vollgas. War kurz vor dem Begrenzer lt. Tacho 239kmh und plötzlich zieht ein Holländer mit seinem Wohnwagen von der mittleren Spur nach links. Ich bin voll in die Eisen getreten und kam ca. 3 Meter von dem Wohnwagen entfernt auf 75kmh. Hab mir damals meine Bremsscheiben an der VA ruiniert. Ich war komplett mit den Nerven runter. Ich konnte mir damals vor Schreck das Nummernschild nicht merken, sonst hätte ich den Angezeigt.
Chilly
Ich denke ehrlich gesagt nicht, dass du dem wirklich was anhaben kannst - Ausser du kannst den BMW Fahrer hinter dir kontaktieren und er sagt für dich als Zeuge aus. Wenn "nur" du und deine Frau aussagen, steht dagegen die Aussage des Fahrers vom Wohnmobil und dessen Frau. Also Aussage gegen Aussage und nichts geschieht.
Leider kann man auf deinem Video nicht den Wohnmobilfahrer auf frischer Tat sehen, sonst kannst du den Wohnmobilfahrer auf jeden Fall was anhaben.
Aber wie schon oben gesagt, geh einfach mal zur Polizei - Das schlimmste was passieren kann ist, dass sich nichts tut.
Old Men
Da bei der ganzen Sache nichts passiert ist, lass es sein. Es gab schon Richter, die Leute eine Teilschuld gegeben haben, weil die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde.( Ich denke z.B. an den Mercedes Testfahrer ). Sicherlich ist die ganze Angelegenheit ärgerlich, aber es gibt immer wieder Leute, die im Auto mit dem Handy telefonieren und nicht auf den Verkehr achten.
Stefan177
Ist mir auch schon ein paarmal passiert. Manche Leute fahren einfach ohne Hirn hat man das Gefühl. Langsam fahren ist gut, und wer's mag, solls machen. Aber vor dem Überholen schaut man in den Rückspiegel. Und nicht nur kurz, ob einer kommt, sondern so lange, daß man sieht wie schnell der sich nähert.

Das hat der Herr aus deinem Beispiel offenbar versäumt, abgelenkt von seinem Telefongespräch. Ich seh über vieles hinweg, ich hab noch nie jemanden angezeigt, aber wenn das wirklich so war wie Du das schilderst, würde Ihn anzeigen. Sowas muss nicht sein.
mb100
Zitat:


Da bei der ganzen Sache nichts passiert ist, lass es sein. Es gab schon Richter, die Leute eine Teilschuld gegeben haben, weil die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde.( Ich denke z.B. an den Mercedes Testfahrer ). Sicherlich ist die ganze Angelegenheit ärgerlich, aber es gibt immer wieder Leute, die im Auto mit dem Handy telefonieren und nicht auf den Verkehr achten.

(Zitat von: Old Men)




Das "eigene Fehlverhalten" (ich zähl da jetzt mal die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit dazu, auch wenns net ganz passt ...) mag bei ner Unfallregulierung entscheidend sein (= Zivilrecht), spielt aber für ne Ordnungswidrigkeit, also das Ausbremsen und Telefonieren (= öffentliches Recht) keine Rolle. Und da würde es net mal ne Rolle spielen, wenn der TE selbst was falsch gemacht hat, was als Verstoß im Bußgeldkatalog o.ä. zu finden is.

Öffentliches Recht spielt sich rein zwischen dem Bürger und dem Staat ab. Mit anderen Worten: bei eigenem Fehlverhalten ist das Fehlverhalten der anderen vollkommen egal. Also nix mit der in Deutschland allseits beliebten "aber-der-hat-doch"-Argumentation. Wenn "der" (im fraglichen Fall der TE) auch "was hat", dann kriegt er sein eigenes Fett weg. Aber dieses Fett hat auf den anderen (= hier der Wohnmobilfahrer) absolut keinen Einfluss.

Und das is genau das, was Du, balli, Dir überlegen musst: wenn Du den anzeigst, hast Du erst mal nix davon. Außer die Gewissheit, dass der andere ne Strafe kriegt. Wenn es Dir darauf ankommt: ab zur Polizei mit Frau, Video und Kennzeichen des Hinter-Dir-Fahrenden. Ansonsten: schlucken und auf den nächsten Idioten warten. Der kommt bestimmt. Ich sah am Freitag auch wieder haufenweise solche Leute. Man merkte ziemlich deutlich, dass (für viele) ein langes Wochenende bevorstand...

Bearbeitet von: mb100 am 30.10.2011 um 23:05:48
shgfa
So eine scheiße hatte ich vor 11 Jahren mal morgens auf der A27 kurz vor Bremen auf dem Weg zum Bund.

Hatte damals noch meinen 2er Golf GTI ohne ABS und durfte von 200 auf 70 runterbremsen.

Ein Wohnmobil ist auf die Autobahngefahren und hat direkt von der Beschleunigungsspur auf die linke Spur gewechselt um einen LKW zu überholen.

Durfte damals auch eine Vollberemsung mit blockierenden Rädern hinlegen. Als Dank hatte ich dann Bremsplatten in den Vorderreifen und mein Kumpel Nasenbluten, da er auf dem Beifahrersitz gepennt hat und nicht angeschnallt war, ist stumpf mit dem Kopf ins Armaturenbrett über dem Handschuhfach eingeschlagen.

Haben den Typen dann zu verstehen gegeben, dass wir mit ihm Reden wollen und sind dann auf der Standspur zu stehen gekommen. Haben ihn dann zu zweit überzeugt mir 100 Mark zu geben für neue Reifen und damit war die Sache gegessen.

Diese Aktion mit dem Standstreifen und der Überzeugung Geld rauszugeben würde ich heutzutage aber nicht mehr machen, die Zeiten haben sich doch etwas geändert wo jeder ein Handy und einen Rechtsanwalt hat.
Saugnapf
Zitat:


Da bei der ganzen Sache nichts passiert ist, lass es sein. Es gab schon Richter, die Leute eine Teilschuld gegeben haben, weil die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde.
(Zitat von: Old Men)




Kommt es zu einem Unfall bei mehr als 130 km/h, bekommt der Schnellfahrer unabhängig der Schuldlage stets eine Teilschuld von mindestens 25%.

Es gibt da so eine wunderschöne Formulierung, dass du stets mit dem Fehlverhalten anderer Rechnen musst. Der Typ hat telefoniert, ist nicht schön, kommt jeden Tag vor, kotzt mich auch an.

Das ist aber auch der Grund, warum ich privat nicht smehr so schnell fahre. Ich weiß wie ein Auto aussieht, das mit 220km/h einem langsamfahrenden LKW oder Wohnmobil die Hämorhoiden in die Nasenlöche geschoben hat...wie dann dein Auto aussieht, bleibt deiner Phantasie überlassen.

Auch wenn man im Recht ist - im Zweifelsfall nützt es einem nichts.

Um die Ursprungsfrage zu beantworten:
Nein, ich werde nicht immer von Autofahrer geschnitten, wenn ich mit 150 Sachen unterwegs bin. Liegt vielleich auch ein wenig an meinem relaxten Fahrstil.
mb100
Zitat:


Zitat:


Da bei der ganzen Sache nichts passiert ist, lass es sein. Es gab schon Richter, die Leute eine Teilschuld gegeben haben, weil die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde.
(Zitat von: Old Men)




Kommt es zu einem Unfall bei mehr als 130 km/h, bekommt der Schnellfahrer unabhängig der Schuldlage stets eine Teilschuld von mindestens 25%.

(Zitat von: Saugnapf)




Stimmt nicht ganz: die Teilschuld gibts nur dann, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht oder merklich harmloser abgelaufen wäre.
(was aber in 99 % der Fälle so sein dürfte - also dass er nicht oder merklich harmloser abgelaufen wäre)
philipp080778
wenn ich eine Richtgeschw. von 130 habe darf ich mich nicht wundern wenn ein Wohnmobil, LKW oder sonst was mit cirka 90/ 100 überholt.

Weiters sollte ich, sofern ich mit 220 Sachen unterwegs bin, mir bewusst sein das ich sehr sehr schnell unterwegs bin und eine dementsprechend längere Reaktionszeit usw ,... habe.

ja, ich kenne das auch. Geschnitten werde ich mit 90, 50, 150 usw,.....
aber bei 220 stört es mich am meisten ....
aber gerade in dem Bereich passiert es doch andauernd.
der erste logische Gedanke der sich mir, an der Stelle, aufdrängt ist: bin ich nicht viel zu schnell für diese Geschw. in einem gemeinsamen Strassenverkehr?!

ich weiss das du geschrieben hast "AB war leer"
und was bringt? nichts wie man sieht - sterben kann man immer und nach der Schuld zu Fragen ist dann nur mehr eine Formsache ;-)

LG Phil



Bearbeitet von: philipp080778 am 31.10.2011 um 12:57:12
mb100
Zitat:


wenn ich eine Richtgeschw. von 130 habe darf ich mich nicht wundern wenn ein Wohnmobil, LKW oder sonst was mit cirka 90/ 100 überholt.

Weiters sollte ich, sofern ich mit 220 Sachen unterwegs bin, mir bewusst sein das ich sehr sehr schnell unterwegs bin und eine dementsprechend längere Reaktionszeit usw ,... habe.

(Zitat von: philipp080778)




Allerdings sollte ich mir auch bewusst sein, dass, wenn ich bei Richt 130 unterwegs bin, einer von hinten mit (sagen wir mal) 300 ankommen kann. Und entsprechend nach hinten gucken - und eben nur die Spur wechseln, wenn auf der Spur, auf die ich wechseln will, keiner kommt. Denn Vorfahrt hat ja der, der auf der Spur fährt - und nicht der, der auf die Spur fährt. Und das gilt für den LKW-Fahrer mit seinen 80, das gilt für den Busfahrer mit seinen 100, für den Wohnmobilfahrer / Sprinterfahrer mit seinen 130, mich mit meinen 170 - und den 7er-Fahrer mit seinen 250.
philipp080778
ja, sicher ......

allerdings ist es oft nicht zu sehen im Spiegel mit wieviel Sachen der hintere daherkommt. Finde ich ......

da gefällt mir zb. der italienische Stil bei Nacht: von weitem die Lichthupe aufblitzen lassen und man weiss einer kommt viel viel schneller daher. Egal!

Ich wollte damit aussagen das man sich seiner eigenen Geschwindigkeit auch bewusst sein muss .... leider habe ich ja nicht so oft im Jahr die Gelgenheit meine Karre zu treten auf der Bahn aber jedesmal wenn es soweit ist werde ich von langsameren geschnitten. Kommt mir also normal vor das jemand die GEschw.zum hintern falsch einschätzt und daher muss ich, als schnellerer, umso mehr aufpassen.

Recht und Schuld ist mir an der Stelle noch egal ... ich will Leben und ans Ziel kommen ;-)

LG

mb100
Zitat:


ja, sicher ......

allerdings ist es oft nicht zu sehen im Spiegel mit wieviel Sachen der hintere daherkommt. Finde ich ......
[...]
Recht und Schuld ist mir an der Stelle noch egal ... ich will Leben und ans Ziel kommen ;-)

(Zitat von: philipp080778)




Ich wollte vorhin noch schreiben, dass es mir grad bei Autos mit ausländischen Kennzeichen auffällt, dass die schwer einschätzen können, wie schnell die anderen sind - und sie folglich häufiger in derartige Sachverhalte involviert sind. In meinen Augen auch nachvollziehbar, da "daheim" ja üblicherweise kein Richt 130 herrscht. Würde mir auch so gehen.
Ich tat dies nicht, da man hier in Deutschland (und hier im Syndikat) ja sofort als Rechter abgestempelt wird, wenn man solche Bemerkungen vom Stapel lässt. Allerdings hol ich es hiermit nach, da Du ja die entsprechende Vorlage geliefert hast.

Mir gelingt es inzwischen ganz gut, derartige Geschwindigkeiten einzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Bzw. bleib ich im Zweifel eher mal auf meiner Spur - und zuckel dann auch ein paar Kilometerchen hinter nem LKW her, wenns denn sein muss. Weil lebend ans Ziel kommen will ich auch - wie wahrscheinlich der Großteil von uns.

Ich glaub, wenn man sich als Autofahrer bewusst macht, dass es immer Leute gibt, die langsamer fahren als man selbst, dass es Leute gibt, die schneller fahren als man selbst und auch Leute gibt, die eher wenig aufmerksam unterwegs sind, dann hat man schon die halbe Miete zum Lebend-ans-Ziel-kommen. Wie mein Opa immer gesagt hat: "man muss immer mit der Dummheit der anderen rechnen..."

Bearbeitet von: mb100 am 31.10.2011 um 14:57:40
philipp080778
deinen letzten Absatz finde ich sehr gut ;-)

ich nehme jetzt mich selber mal her:

16 Jahre Auto und Führerscheinbesitzer. Viele viele Autobahnkilometer in Europa zurückgelegt. Davon speziell viele km in Italien und Deutschland.

Ich kann abschätzen ob ich einen nötige zum Bremsen oder nicht wenn ich meinen Überholvorgang einleite ........ beim Telefonieren viell. nicht. ;-) hahahahhahahahha

in Ö fahren auch viele als gäbe es kein Tempolimit. Wobei wir da wieder beim letzten Absatz angelangt sind. "Die Dummheit der anderen" ;-)

Gute Fahrt für Alle ;-)