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gunther6891
Hauptthema:
Moin Moin

wahrscheinlich wird es bald so sein, dass ich einen Wohnwagen nach Österreich ziehen muss. Da ich mir nun sehr unsicher bin, stellen sich mir dazu einige Fragen.

Mein Zugfahrzeug hat eine eingetragene Anhängelast von 1200 kg, 1500 kg bis 8 % Steigung. Faktisch spreche ich nun also von der zweiten Anhängelast, also 1500 kg.
Die zulässige Achslast beträgt im Anhängerbetrieb laut Fzgschein 1020 kg.
Der Wohnwagen, den ich ziehen möchte/muss hat ein zGG von 1900 kg, Leergewicht im fahrbereiten Zustand beträgt 1590 kg.
Nun, das sind 90 kg mehr als ich ziehen darf. In dem Leergewicht (also fahrbereiter Zustand) sind schon 45 l Frischwasser und ca. 30 kg für Gasflaschen miteingerechnet. Macht summa Summarum 1515 kg, wenn ich das Wasser vor der Fahrt ablasse/garnicht erst einfülle, die Gasflaschen (natürlich leer) im Fahrzeug transportiere. Wenn ich nun noch etwas anderes aus dem Wohnwagen rausnehme und im Auto mitführe hat dieser dann in etwa ein Gewicht von 1500 kg.
Darf ich diesen dann mit meinem Fahrzeug ziehen? Natürlich unter der Beachtung des zGG des Zugfahrzeugs. Dieses hat eine Leermasse von 1505 kg, eine zGG von 1960.

Eine andere Frage ist, um wie viel die Anhängelast "geduldet" überzogen werden darf (beispielsweise wenn ich nichts im Gesamtgewicht von 20 kg finde, was ich im Auto transportieren kann). Machen die bei 20 kg schon Stress?

Danke und liebe Grüße
Martin
plop
ich würde sagen, Nein!

aber wenn du noch ein paar heliumballons dranbindest wird er evtl noch leichter...


Bearbeitet von: plop am 24.09.2011 um 14:31:58
gunther6891
Zitat:


ich würde sagen, Nein!

aber wenn du noch ein paar heliumballons dranbindest wird er evtl noch leichter...


Bearbeitet von: plop am 24.09.2011 um 14:31:58

(Zitat von: plop)




Wieso nein? Bei Anhängern gilt im Normalfall ja das tatsächliche aktuelle Gewicht des Wohnwagens (deshalb werden sie ja auch gewogen).
Daher müsste das bei 1515 kg ja eigentlich klappen... Oder gibt es da irgendwas was ich nciht beachtet habe?
Old Men
Entscheidend ist nicht, wie schwer der Wohnwagen ist, sondern das Gewicht, was in der Zulassung des Wohnwagens steht.
BMW-E30-SLS
Hey,

kenn das auch nur so, dass das zGg gezählt wird. Das wären in deinem Fall 400kg zu viel.
Aber ganz ehrlich, das würde mich nicht so interessieren, die Wahrscheinlichkeit das du angehalten wirst ist so gering... Ich fahre seit 2 Jahren regelmäßig nen Hänger (Leer: 1100kg, Voll: 3000kg) und hab nur Klasse B. Aber darum gehts ja hier jetzt nicht ;)

Wenn du dich ans Gesetz halten willst, dann würde ich Nein sagen.
gunther6891
Zitat:


Entscheidend ist nicht, wie schwer der Wohnwagen ist, sondern das Gewicht, was in der Zulassung des Wohnwagens steht.

(Zitat von: Old Men)




Das ist eben die Frage - gilt nun das eingetragene Leergewicht, obwohl er in Wirklichkeit (viel) leichter ist, oder gilt das aktuelle, tatsächliche Gewicht. Ich meine nämlich, dass lediglich das letzte gilt.
Peter393
es zählt das gewicht welches der anhänger im moment hat !
gunther6891
Zitat:


Hey,
Aber ganz ehrlich, das würde mich nicht so interessieren, die Wahrscheinlichkeit das du angehalten wirst ist so gering... Ich fahre seit 2 Jahren regelmäßig nen Hänger (Leer: 1100kg, Voll: 3000kg) und hab nur Klasse B. Aber darum gehts ja hier jetzt nicht ;)
(Zitat von: BMW-E30-SLS)




Das ist bei mir nicht das Problem - ich darf alle Anhänger fahren, habe den BE noch dazu gemacht, einfach weil wir schon immer Wohnwagen hatten. Erst vor 3 Wochen hab ich 2,5 to hinter mir hergezogen.

Zitat:


es zählt das gewicht welches der anhänger im moment hat !



Heißt also, dass ich dürfte?
plop
http://www.stvzo.de/stvzo/B4.htm#42

im zweifelsfall musst das wiegen eh bezahlen...wenn der hänger tatsächlich deutlich weniger wiegt als im schein steht (wovon ich nicht ausgehe) dann darfst den anhängen..

was die toleranz angeht... wenn die grenze bei 1500kg liegt, dann liegt sie bei 1500kg und nicht bei 1501kg oder 1505kg..die promille grenze für fahrzeugführer oder schilder am strassenrand zur geschwindigkeitsregulierung sind ja auch verbindlich und keine ungefähre empfehlung...
plop
Zitat:


Ich fahre seit 2 Jahren regelmäßig nen Hänger (Leer: 1100kg, Voll: 3000kg) und hab nur Klasse B.

(Zitat von: BMW-E30-SLS)




§21 StVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist



und dank deiner fotostory gibts über das kennzeichen den dazugehörigen halter zur aussage frei haus...

..manchmal frag ich mich echt.....


Niedersachse
Hallo,
es geht um das tatsächliche Gewicht!
Wie würde man das sonst mit einem Autotrailer machen???
Ich persönlich denke, dass man sich dran halten sollte,- und zwar so gut man kann!!!
Es wir auch nicht auf 100 KG ankommen.....
Wer soll das schon so genau "nachwiegen" jedes mal....
Macht auch keiner!
Mir ha mal ein Verkäufer für Anhänger gesagt, dass man sie Stützlast vom Gewiht naoch abziehen darf.... Ob es stimmt? Weiß ich nicht...
In einem Rahmen sollte es bleiben...
Schaut Euch Euren BMW an..... 4 Leute und Gepäck, von 5 möchte ich gar nicht schreiben, und es wird gewichtsmäßig eng....
Gerade mit viel Sonderausstattung im Auto!!! Wenn dann noch jemand Fahrräder mitnimmt.....dann Gute Nacht!!!
Daher fahren die meißten sowiso überladen durch die Gegend, wenn es in den Urlaub geht.

Grundsätzlih stimmt auch Deine Rechnung mit dem "leerraümen"... Die Frage ist nur,- was verträgt die Anhängerkupplung am Fahrzeug???
Laut BMW bei meinem 335 D Toring 1800 KG
Ich habe aber noch nichs verloren...... ;-)
E36-Freak
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers zählt, als verwertbarer Nachweis zählt nur die Wiegung auf einer geeichten Waage.

Die Gewichtstoleranz bei einer quasi Überladung beträgt 2%, ohne weitere Kosten, danach staffelt es sich dann eine (unberechtigte Wiegung) zahlt die Polizei, eine berechtigte der Betroffene.

Die Kosten für eine Wiegung liegen unterschiedlich bei ca. 10-20 Euro, ab 10% Überladung ist die Fahrt zu Ende

wie die ganze Geschichte in Österreich aussieht, weiss ich allerdings nicht

Bruderchorge
Desweiteren kannst du die Stützlast am Fahrzeug von dem Gewicht des Anhängers abziehen, denn wenn du zB 50 KG hast, wiegt der Anhänger ja entsprechend weniger.

Um auf Nummer sicher zu gehen, fahre mit dem Ding auf ne Waage für Landmaschinen oder beim Schrotthändler, dann weißt du es ganz genau.
plop
viel mehr als um die frage, was es kostet wenn man angehalten wird, wäre für mich als fahrer die frage, was passiert im falle eines unfalls mit meinem versicherungsschutz bzw wie gestaltet sich die haftungsfrage.... auch bei vermeindlich "unverschuldetem" unfall
XT-Fabi
Zitat:


Desweiteren kannst du die Stützlast am Fahrzeug von dem Gewicht des Anhängers abziehen, denn wenn du zB 50 KG hast, wiegt der Anhänger ja entsprechend weniger.
(Zitat von: Bruderchorge)



Der Anhänger wiegt dochnicht weniger, nur weil er sich vorne auf die AHK stützt?!?!
Die Belastung der AHK ist doch im wesentlichen Zug und Druck, also Kräfte in der Horizontalen.
Gruß, Fabi
KTMschnee
Zitat:


Der Anhänger wiegt dochnicht weniger, nur weil er sich vorne auf die AHK stützt?!?!

(Zitat von: XT-Fabi)




Stimmt, aber es wird die Achslast des Anhängers gemessen.
XT-Fabi
Zitat:


Zitat:


Der Anhänger wiegt dochnicht weniger, nur weil er sich vorne auf die AHK stützt?!?!

(Zitat von: XT-Fabi)




Stimmt, aber es wird die Achslast des Anhängers gemessen.


(Zitat von: KTMschnee)



Interessant. Wieder was gelernt...
Gruß, Fabi
Saugnapf
Zitat:


Zitat:


ich würde sagen, Nein!

aber wenn du noch ein paar heliumballons dranbindest wird er evtl noch leichter...


Bearbeitet von: plop am 24.09.2011 um 14:31:58

(Zitat von: plop)




Wieso nein? Bei Anhängern gilt im Normalfall ja das tatsächliche aktuelle Gewicht des Wohnwagens (deshalb werden sie ja auch gewogen).
Daher müsste das bei 1515 kg ja eigentlich klappen... Oder gibt es da irgendwas was ich nciht beachtet habe?

(Zitat von: gunther6891)



Ja.

Wenn das eingetragene Leergewicht bereits über dem maximalen Zuggewicht liegt, ist schon schicht im Schacht. Gewogen wird nur, wenn die zugelassene Zugkraft des Zugfahrzeug über dem Leergerwicht des Trailers liegt.