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T H E M A     R Ü C K B L I C K
stylo.67
Hauptthema:
Hallo zusammen,

könnte Ihr mir weiter helfen bevor ich zum anwalt gehe?

Also ich habe am Freitag den 330ci SMG Cabrio von meinem Onkel verkauft.
Das Fahrzeug hatte manchmal ein Problem mit der Hydraulikpumpe wenn man dan gestartet hat
ließ es sich manchmal nicht der Gang einlegen. Da musste man dann das Auto abschließen und wieder anmachen da ging es. Der Fehler trat auch bei den Käufern auf beim anschauen und Probefahren. Doch Sie haben das Auto trotzdem abgekauft. Nun kriege ich ein Anruf das die Pumpe jetzt ganz am Arsch wäre und das der ADAC das Auto zur BMW Werkstatt abgeschleppt hat. Die Pumpe würde 700€ inc. einbau kosten obwohl der Rep.satz mit einbau bei ca. 350€ liegt.

Der Käufer meint ich soll die 700€ bezahlen oder das Auto zurück nehmen.

Im Kaufvertrag wurde das Auto unter Ausschlus der Sachmängelhaftung verkauft und das Auto ist auch auf dem Besitzer schon angemeldet.

Kann da was passieren?

Gruss
KTMschnee
So wie du geschrieben hast und wenn du privat verkauft hast sollte dir nix passiern.

By the way, wieso willst du zum Anwalt? Der will nur einschüchtern und die Pumpe von dir bezahlt haben.
So nen Spasten hatte ich als ich zuletzt eine KTM EXC privat verkauft habe. Gekauft wie besichtigt, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und bla bla bla. Hat 2 Tage nach Abholung und Bezahlung angerufen - bei einer Kaufüberprüfung wurde er darauf hingewiesen dass er ca. 1.000 € reinstecken muß. Hab ihm gesagt Kaufüberprüfung sollte man immer vor dem unterschreiben und bezahlen machen und aufgelegt und nicht mehr abgehoben wenn er wieder angerufen hat.

Bearbeitet von: KTMschnee am 21.09.2011 um 19:42:20
stylo.67
Kaufvertrag ist das vom Autobild.de

Ja verkauf von Privat an Privat.

Rückgaberecht gibt es doch garnicht oder?
BMW318ti
Zitat:



Das Fahrzeug hatte manchmal ein Problem mit der Hydraulikpumpe wenn man dan gestartet hat
ließ es sich manchmal nicht der Gang einlegen. Da musste man dann das Auto abschließen und wieder anmachen da ging es.

(Zitat von: stylo.67)




War das Fahrzeug diesbezüglich in der Werkstatt?
Denn falls ja, gibt es eine "Akte" über den Schaden und du hättest diesen vertraglich festhalten müssen.
Das du es gesagt hast und das der Fehler bei der Probefahrt aufgefallen ist spielt dann keine Rolle denn dann war es bekannt und du hast es nicht offiziell bekannt gemacht.

Hatte nämlich einen ähnlichen Fall bei meinem Fahrzeugverkauf aber ich habe (zum Glück) den bekannten, sporadischen Fehler in den Vertrag geschrieben.
stylo.67
Nein das Auto war diesbezüglich nicht in der Werkstatt.
BMW318ti
Zitat:


Nein das Auto war diesbezüglich nicht in der Werkstatt.

(Zitat von: stylo.67)




Na dann ist doch für dich alles ok.

Kommt leider viel zu oft vor, dass Käufer versuchen hinterher den Preis zu drücken.
Das mit dem Anwalt kannst du dir zumindest vorerst sparen.

Sag dem Käufer freundlich aber deutlich, dass du nichts bezahlen wirst, er von dem Feher wusste und du ihm nicht helfen kannst / willst / wirst.

Denke mal da wird nichts weiter kommen und passieren.
KTMschnee
Zitat:


War das Fahrzeug diesbezüglich in der Werkstatt?
Denn falls ja, gibt es eine "Akte" über den Schaden und du hättest diesen vertraglich festhalten müssen.
....

Hatte nämlich einen ähnlichen Fall bei meinem Fahrzeugverkauf aber ich habe (zum Glück) den bekannten, sporadischen Fehler in den Vertrag geschrieben.
(Zitat von: BMW318ti)




Das ist für den Käufer aber auch die Suche nach der Nadel im Heuhaufen um diese Akte zu bekommen. Gibt ja doch einige tausend Werkstätten in Deutschland, angefangen vom BMW Vertragshändler bis zum Schotterplatzhändler mit Hebebühne.
Heckpropeller
Zitat:

könnte Ihr mir weiter helfen bevor ich zum anwalt gehe?




Wo kein Kläger, da kein Richter.
Was willst du dann beim Anwalt?

Keine Kontaktaufnahme, keine Kommunikation, kein erwidern von Forderungen und gut ist.

Wenn dann etwas bedrohliches kommt, kannst immer noch zum REA rennen.
Ich hoffe du hast den Mangel mit der Hydraulikpumpe im KV festgehalten ?

Zitat:

Rückgaberecht gibt es doch garnicht oder?



Wenn du keine AGB hast bei denen das festgelegt wurde. Dann nicht ;)


stylo.67
Mangel wurde im kv nicht festgehalten. Kann mir jetzt was passieren oder nicht?
Heckpropeller
Wenn er zum Anwalt rennt oder "verklagt" kannst du schlechte Karten haben. Aber soweit muss es erst einmal kommen.
Ich hätte den Mangel auf alle Fälle mit notiert.

Wer ist denn im KV der Verkäufer?
Du oder dein Onkel?
stylo.67
Mein onkel ist der vk ich hab nur i.a unterschrieben.
stylo.67
Warum soll ich schlechte Karten haben?

Warum schließt man denn die Sachmängelhaftung aus wenn der Käufer trotzdem für jeden pfurz ankommen kann?!
Tappi
Die Sachmängelhaftung greift doch nicht bei schon vorhandenen Mängeln

Wenn es nicht schriftlich im Kaufvertrag festgehalten worden ist hast du schlechte Karten.Es ist dein Problem jetzt zu beweisen das der Käufer darauf hingewiesen wurde.Ob ein Zeuge da noch reichen würde weiß ich nicht

Was steht denn genau in dem Vertrag? Wenn dort irgend etwas von "hat keine bekannten Mängel" steht hast du ganz schlechte Karten



Bearbeitet von: Tappi am 22.09.2011 um 16:14:02
Heckpropeller
So etwas ist 1. kein Furz, sondern ein gravierender Mangel und 2. ist es so wie Tappi es schrieb.

Will dich mal sehen, wenn dir auffällt das dein gerade eben gekauftes Auto nach 2Tagen nicht mehr fährt.
Du hast es erwähnt, aber es ist keine Lappalie/Furz und genau aus diesem Grund ist es im KV festzuhalten.

Nun ist es blöd gelaufen und du kannst nur hoffen, dass da nichts nachkommt. Aber vorher kannst du eh nichts machen, außer bezahlen, aber das willst du ja nicht.
Einfach abwarten und beim nächsten mal schlauer sein.

fooki
man man man. was ein gefährliches halbwissen hier.

zum verkäufer: also der wagen wurde so verkauft wie er ist..... daher die sachmängelhaftungsausschluss automatisch durch den vertrag.

es sei den es sind gravierende sachen kaputt die gefahr auf leib etc... bedeuten.

dazu zählt ein getriebe fehler nicht.

also ganz relaxen und chillen. jeder dorf anwalt mit bischen jura im kopf kann diese klage mit leichtigkeit abweisen
E36-Freak
Zitat:


man man man. was ein gefährliches halbwissen hier.


(Zitat von: fooki)




Jau, ganz meine Meinung


Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung


die Sachmängelhaftung ist bei Privatverkäufen nicht automatisch ausgeschlossen, siehe §444 BGB!

Denken zwar einige, das sie als Privatverkäufer irgendeinen Schrott verhökern können und sie frei von allem sind, ist aber ein allgemeiner iirrglaube (das ist jetzt nicht auf diesen Thread her bezogen)

Offensichtlich will der Käufer Kohle aus der Geschichte ziehen, aber
Bin jetzt kein Zivilrechtsexperte aber es wäre vielleicht hilfreich gewesen, diesen sagen wir mal "Mangel" irgendwo festzuhalten. Gibt es evtl. Zeugen die das bestätigen können, das vor dem Kauf diesbezüglich etwas gesagt wurde?
Heckpropeller
Zitat:

man man man. was ein gefährliches halbwissen hier.

zum verkäufer: also der wagen wurde so verkauft wie er ist..... daher die sachmängelhaftungsausschluss automatisch durch den vertrag.



So geil, wie man so überzeugt so einen Stuss von sich geben kann.
Prüf mal dein Vollwissen.
Pssst......... kleiner Tip: Arglist


Zitat:

also ganz relaxen und chillen. jeder dorf anwalt mit bischen jura im kopf kann diese klage mit leichtigkeit abweisen



Ohne Worte.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 22.09.2011 um 22:42:13
fooki
pffff.. @propeller.

von arglistiger täuschung kann hier nicht die rede sein. zumal der käufer beim begutachten ja schon den fehler selber erlebt hat und durch den kauf hat er diesen wissend so gekauft wie der wagen ist.


der verkäufer wird sich drauf berufen, dem käufer von dem mangel unterrichtet zu haben. mit zeugen, ein leichtes.

sehe bis jetzt keinerlei probleme......

OnlyOne

Arglistige Täuschung...

den Kalauer höre ich in jedem Thread...

Kann man fast vergessen... ist nur sehr sehr sehr schwer nachzuweisen!!!
fibie39
Er hat den Wagen besichtigt ,gefahren und der Fehler wurde gesagt und ist bei dem Käufer auch aufgetreten ...hat dem doch Net gestört und das Auto gekauft ..
Wer kann wissen das das Teil gleich danach hopps geht ..er wollte den Wagen mit diesem Problem jetzt hat er die Kosten ...

Wenn ihn das Problem gestört hätte,hätte er den Wagen Net kaufen müssen oder ..

Was ist da bitte arglistig ?? Es wurde der Fehler erwähnt und ist auch während der Besichtigung aufgetreten ..

Er hat das Auto mit dem Problem gekauft so muss er auch die Kosten selber tragen irgendwann wahre das Teil ehe hopps gegangen dann hätte er bestimmt sich dann auch gemeldet
Heckpropeller
Zitat:

Was ist da bitte arglistig ?? Es wurde der Fehler erwähnt und ist auch während der Besichtigung aufgetreten ..




Bitte genau lesen.
Hätte er es im Kaufvertrag erwähnt, wäre alles gut gewesen.

Er hat es nicht notiert.

Wenn er jetzt alleine war und die Käufer zu zweit oder gar dritt, dann sieht es schlecht aus.

Man kann nicht von vornherein ausschließen.
Ihr seid weder Anwälte noch Richter.

In dieser verrückten Staat bekommt der Mann samt einem guten Anwalt und großzügigen Richter recht.

Es ist einfach verdammt schlecht wenn ein Wagen einen offenen Mangel besitzt, diesen im KV nicht festzuhalten.

Ihr könnt jetzt rumdiskutieren wie er wollt.
Wenn der Geschädigte klagt, wäre ich nur zu froh in Urteil zu hören.

Nicht das ich dem TE das wünsche, aber seid mal nicht so locker mit der Sache.
E36-Freak
Zitat:


Zitat:

Was ist da bitte arglistig ?? Es wurde der Fehler erwähnt und ist auch während der Besichtigung aufgetreten ..




Bitte genau lesen.
Hätte er es im Kaufvertrag erwähnt, wäre alles gut gewesen.

Er hat es nicht notiert.

Wenn er jetzt alleine war und die Käufer zu zweit oder gar dritt, dann sieht es schlecht aus.

Man kann nicht von vornherein ausschließen.
Ihr seid weder Anwälte noch Richter.

In dieser verrückten Staat bekommt der Mann samt einem guten Anwalt und großzügigen Richter recht.

Es ist einfach verdammt schlecht wenn ein Wagen einen offenen Mangel besitzt, diesen im KV nicht festzuhalten.

Ihr könnt jetzt rumdiskutieren wie er wollt.
Wenn der Geschädigte klagt, wäre ich nur zu froh in Urteil zu hören.

Nicht das ich dem TE das wünsche, aber seid mal nicht so locker mit der Sache.


(Zitat von: Heckpropeller)




leider kann man hier ja nicht positiv bewerten...

hast meine volle Zustimmung
fibie39
der te hatte doch einen zeugen dabei ..der alles mitbekommen hat....auch das der mangel erwähnt wurde....
Heckpropeller
Wenn er jemanden findet, der dabei war.
Im Endeffekt wird es eh so sein, dass nichts weiter zu hören sein wird.
Es bringt nichts sich deshalb schon jetzt verrückt zu machen.
Niedersachse
Hallo,
Recht hin,- Recht her....
Wenn er es wirklich wußte,- dann hat er Pech gehatbt.
Wenn es nicht eindeutig war,- dann teilt man sich den Kram und gut ist!!!
Das sind 700,-€ (ohne Prüfung),- macht für jeden 350,- und gut ist.
Dann gibt es auch keinen Ärger!
Saugnapf
Zitat:


Hallo zusammen,

könnte Ihr mir weiter helfen bevor ich zum anwalt gehe?

Also ich habe am Freitag den 330ci SMG Cabrio von meinem Onkel verkauft.
Das Fahrzeug hatte manchmal ein Problem mit der Hydraulikpumpe wenn man dan gestartet hat
ließ es sich manchmal nicht der Gang einlegen. Da musste man dann das Auto abschließen und wieder anmachen da ging es. Der Fehler trat auch bei den Käufern auf beim anschauen und Probefahren. Doch Sie haben das Auto trotzdem abgekauft. Nun kriege ich ein Anruf das die Pumpe jetzt ganz am Arsch wäre und das der ADAC das Auto zur BMW Werkstatt abgeschleppt hat. Die Pumpe würde 700€ inc. einbau kosten obwohl der Rep.satz mit einbau bei ca. 350€ liegt.

Der Käufer meint ich soll die 700€ bezahlen oder das Auto zurück nehmen.

Im Kaufvertrag wurde das Auto unter Ausschlus der Sachmängelhaftung verkauft und das Auto ist auch auf dem Besitzer schon angemeldet.

Kann da was passieren?

(Zitat von: stylo.67)




Ja kann, wenn der bekannte Sachmangel nicht explizit im Verkaufsvertrag festgehalten wurde. Die Regelung "gekauft wie gesehen" hat sehr wohl ihre Grenzen!!!

Wenn man dir nachweisen kann, dass der Mangel schon vor Verkauf bestanden haben muss und dieser von dir bemerkt worden sein muss (ist hier wohl der Fall), dann kann der Käufer auf Nachbesserung besestehen. Bekannt ist ein Mangel dann, wenn er im Vertrag explizit aufgeführt wurde.

Auch bei der Formulierung "gekauft wie gesehen" von Privat haftet der Verkäufer für ihm bekannte Sachmängel, die der Käufer nicht direkt einsehen kann. Entscheident ist hierbei nicht, das es bei der Probefahrt auftrat, sondern das es im Vertrag steht. Daraus kann einem ein wundervoller Strick gedreht werden.

Und ab zum Anwalt!