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italoBMW
Hauptthema:
Hallo leute.. habe nur eine frage und zwar wurde ich vor ca 1 std geblitzt in der 30er zone ( die zone ist nur 100Meter lang , Mobiler blitzer)

Ich war am telefonieren und nicht angeschnallt.


Wird alles mit berechnet? Im internet finde ich nur sachen wie "selber schuld hoffe sie nehmen dir den schein weg , manche sagen ja , manche nein "

Was ist denn nun richtig?

Sofort nachdem ich geblitzt worden bin hab ich auf mein Navi geschaut dort stand 52Kmh - 3 machen 49 , also 19 zu viel.. wären schonmal 35 euro.

Allerdings weiss ich nicht ob man sieht das ich telefoniert habe.. halte mein handy eigentlich immer mit der kompletten handfläsche... ich wurde von rechts geblitzt.. ist also für den blitzer schwer zu erkennen ob ich telefoniere.

aber sagen wir mal man sieht das ich nicht angeschnallt war , telefoniert war + 19 kmh zu schnell.

Was erwartet mich. Interessiert mich einfach mal wie das gesetz sowas regelt
Gruss
Stefan_April
Soweit ich weiss kannst du nur für eine der 3 Sachen bestraft werden. Ich weiss allerdings nicht ob fürs teuerste oder fürs erste. Bin mir mit meiner Aussage nicht sicher, kannst es ja dann mal berichten wenn du die strafe bekommen hast.
DominicToretto
Also im Vorfeld mache ich mir schon Feinde! Aber das ist seltenblöd und unverantwortlich.
Glück das nicht mehr passiert ist. Du solltest mal in dich gehen!!!

Zu deiner Strafe! Wenn du Glück hast werden sie den Gurt auf dem Blitzerfoto nicht erkennen, genauso das Handy am Ohr. Also im Idealfall erwartet dich eine Strafe für die überhöhte Geschwindigkeit.

Fresh Prinz
Wenn man mehrere Verstöße gegen die STVO gleichzeitig unternimmt wird man nur für den jeweils höchsten bestraft!

Telefonieren ist auch ned so ohne, gibt glaub ich sogar einen Punkt!

Musst halt im aktuellen Bußgeldkatalog nachschauen, was jetzt schwerer wiegt, dann weiste was du zahlen musst!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 04.08.2011 um 15:39:34
italoBMW
@DominicToretto ich wäre ob mit oder ohne handy am ohr geblitzt worden weil die str dort eigentlich immer 50er ist.. momentan aber am bauen sind un 30er schilder hängen . Aber bin wie gewohnt 50 gefahren
Boa
Zitat:


Aber das ist seltenblöd und unverantwortlich.
Glück das nicht mehr passiert ist. Du solltest mal in dich gehen!!!





(Zitat von: DominicToretto)





Ja... sowas von..... *lächerlich*






italoBMW
OMG wieder diese Typischen Sprüche.. ohwei ohwei.. jedes mal das gleiche.. im internet bekommt man FAST nichts brauchbares mehr ausser euren senf den ihr von euch gibt! Das interessiert keinen was ihr davon haltet sondern die frage war ob die strafen addiert werden!

" Du hast telefoniert , dir sollte man den führerschein weg nehmen"... man man man... aber das rauchen das ist gut wa? Schön zigarette im mund , ab und an schön runter auf den aschenbecher gucken und aschen das ist gut ne? Das findet ihr toll... aber telefon am ohr halten kurz mal das ist BRAND gefährlich! Ab jetzt leute , kratzt euch nicht mehr am ohr oder lehnt eure hand , euren arm nicht mehr an den kopf...
Stefan_April
was hast du erwartet, das internet ist voller leute die sonst nichts zu melden haben. Es sind einfach Leute, die auch mal mitreden wollen.
italoBMW
Natürlich.. aber die frage habe ich hier gestellt weil ich über google nur antworten gesehen habe wie.. JA SELBER SCHULD TELEFONIER NICHT oder DIR SOLLTE MAN DEN FÜHRERSCHEIN weg nehmen.. dann hab ich mir gedacht ich frage mal bei syndikat nach... und das gleiche hier... was passiert ist , ist nunmal passiert... geld strafe ist mir egal was kommt.. mir geht es nur INTERESSEHALBER drum ob die strafen addiert werden. Schlimm für mich wäre nur ein monat fahrverbot
Stefan_April
aber es haben doch einige ziemlich sachlich geantwortet .
italoBMW
Ja dafür bedanke ich mich auch. Aber Leute die nur so ein kommentar wie " lächerlich " von sich geben das meine ich
Boa
Zitat:


Ja dafür bedanke ich mich auch. Aber Leute die nur so ein kommentar wie " lächerlich " von sich geben das meine ich


(Zitat von: italoBMW)





ähmm da drüber steht ein Zitat ..... also ist das *lächerlich* auf das Zitat bezogen....


*edit*

Das Teuerste vergehen wird bestraft.... Bsp. Ich war nicht angeschnallt......mein Hund war's auch nicht....:D

Ich musste für den Hund "Ladungssicherung" bezahlen.





Bearbeitet von: Boa am 04.08.2011 um 17:38:40
andre83
Es wurde schon alles nötige gesagt, das "schwerste" Vergehen wird dir zur Last gelegt, aufaddiert oder ähnliches wird da nicht.

Überlese doch einfach das Unsachliche, das muss dich ja nicht interessieren.

Damit sollte alles gesagt sein und jetzt wünsche ich noch einen schönen Abend.

Gruß
da_woifal
Und vorallem, de facto würd ich mal sagen telefonieren 90% selber. Ich seh da auch kein Problem darin. Wenn ich mein Handy kenne, brauch ich nicht mehr aufs Display gucken zum Wählen, als würd ich schauen welches Lied im Radio läuft, und ob ich jetzt mit dem Beifahrer direkt rede, oder übers Telefon macht auch keinen unterschiede. Und bei Automatic fahr ich niemals mit mehr als einer Hand, wozu auch?

Naja ist halt so wie das Schnell fahren (mitn Bike), mit ner 1000er GSX fährt auch keiner 100 aber wenn dich das Safety Car aufhält gibts halt Verwarnung^^

Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, und ich kann dir auch keine rechtskundige Auskunft geben, aber bei uns in Österreich haben sie jetzt so Radare installiert, die von vorne und hinten blitzen, damit der FAhrer drauf ist, damit wir euch auch Tickets heimschicken können ;P

Und da war damals auch öffentlich die Frage, ob wenn man da nun geblitzt wird und zb unangeschnallt ist, dafür auch gestraft wird, da war es ein klares NEIN.

lg
Boa
Zitat:


Und vorallem, de facto würd ich mal sagen telefonieren 90% selber. Ich seh da auch kein Problem darin. Wenn ich mein Handy kenne, brauch ich nicht mehr aufs Display gucken zum Wählen, als würd ich schauen welches Lied im Radio läuft, und ob ich jetzt mit dem Beifahrer direkt rede, oder übers Telefon macht auch keinen unterschiede. Und bei Automatic fahr ich niemals mit mehr als einer Hand, wozu auch?

Naja ist halt so wie das Schnell fahren (mitn Bike), mit ner 1000er GSX fährt auch keiner 100 aber wenn dich das Safety Car aufhält gibts halt Verwarnung^^

Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, und ich kann dir auch keine rechtskundige Auskunft geben, aber bei uns in Österreich haben sie jetzt so Radare installiert, die von vorne und hinten blitzen, damit der FAhrer drauf ist, damit wir euch auch Tickets heimschicken können ;P

Und da war damals auch öffentlich die Frage, ob wenn man da nun geblitzt wird und zb unangeschnallt ist, dafür auch gestraft wird, da war es ein klares NEIN.

lg

(Zitat von: da_woifal)






Bei uns wurde zu 99% nur von vorn geblitzt.......vor ein paar Jahren haben die angefangen von vorn + hinten zu blitzen..... wegen Motoräder usw.
Stefan177
Zitat:


Du solltest mal in dich gehen!!!
(Zitat von: DominicToretto)




Er ist 50 gefahren statt 30. Den möchte ich sehen hier drin, der sich nach 30er Schildern richtet.

Bearbeitet von: Stefan177 am 04.08.2011 um 17:46:28
italoBMW
Wenn ich das falsch aufgefasst habe dann tut es mir leid. Aber danke für eure antworten. Heisst also ich werde höchstwahrscheinlich ( FALLS MAN ES ÜBERHAUPT SIEHT ) für das telefonieren zahlen 40+1 punkt

bin mal gespannt
danke!
DominicToretto
Zitat:


Zitat:


Du solltest mal in dich gehen!!!
(Zitat von: DominicToretto)




Er ist 50 gefahren statt 30. Den möchte ich sehen hier drin, der sich nach 30er Schildern richtet.

Bearbeitet von: Stefan177 am 04.08.2011 um 17:46:28

(Zitat von: Stefan177)




Das richtet sich je nach Ausbau und Übersichtlichkeit der Straße. Jedoch bleibt es dabei. Handy am Steuer und Zigaretten sind ein NoGo. Über das Fahren ohne Gurt brauchen wir erst gar nicht diskutieren.
e46-fahrer
Zitat:


Soweit ich weiss kannst du nur für eine der 3 Sachen bestraft werden. Ich weiss allerdings nicht ob fürs teuerste oder fürs erste.

(Zitat von: Stefan_April)




nö, die können alles mit reinnhemen wenn sie wollen, keine Ahnung wer das entscheidet, der der die Bilder auswertet oder wer auch immer

Gericht: OLG Celle, 02. Senat für Bußgeldsachen
Typ, AZ: Beschluss, 222 Ss 196/05 (Owi)
Datum: 25.08.2005
Sachgebiet: Strafrecht
Normen: OWiG § 19, StVO § 49 Abs 3 Nr 4, Abs 1 Nr 20a u 22
Leitsatz: Zum Konkurrenzverhältnis zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und während dieser begangener Ordnungswidrigkeiten des Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes und des Benutzens eines Mobiltelefons unter Halten des Hörers.

Auszug:

Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und im Schuldspruch dahin geändert, dass der Betroffene der vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Tateinheit mit vorsätzlichem Telefonieren unter Halten des Telefons als Führer eines Kraftfahrzeuges und fahrlässigem Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes schuldig ist.
BMW-mobil
Zitat:


Zitat:


Soweit ich weiss kannst du nur für eine der 3 Sachen bestraft werden. Ich weiss allerdings nicht ob fürs teuerste oder fürs erste.

(Zitat von: Stefan_April)




nö, die können alles mit reinnhemen wenn sie wollen, keine Ahnung wer das entscheidet, der der die Bilder auswertet oder wer auch immer

Gericht: OLG Celle, 02. Senat für Bußgeldsachen
Typ, AZ: Beschluss, 222 Ss 196/05 (Owi)
Datum: 25.08.2005
Sachgebiet: Strafrecht
Normen: OWiG § 19, StVO § 49 Abs 3 Nr 4, Abs 1 Nr 20a u 22
Leitsatz: Zum Konkurrenzverhältnis zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und während dieser begangener Ordnungswidrigkeiten des Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes und des Benutzens eines Mobiltelefons unter Halten des Hörers.

Auszug:

Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und im Schuldspruch dahin geändert, dass der Betroffene der vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Tateinheit mit vorsätzlichem Telefonieren unter Halten des Telefons als Führer eines Kraftfahrzeuges und fahrlässigem Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes schuldig ist.


(Zitat von: e46-fahrer)







Das dürfte wohl von Fall zu Fall anders sein!
Ich wurde kürzlich ohne Gurt geblitzt und musste nur für die Überschreitung zahlen, obwohl es deutlich zu sehen war, dass ich nicht angeschnallt war..

E36-Freak
Der Umstand "Tateinheit" oder "Tatmehrheit" ist bei der Bußgeldbemessung entscheident. Bei der Tateinheit wird die Summe als "ein Paket" zusammengefasst, bei Tatmehrheit werden die Verstösse einzeln in der Summe berechnet. Ist abhängig vom Sachbearbeiter oder demjenigen der kontrolliert, deshalb wird Dir hier auch keiner sagen können, was da nun auf Dich zukommt. Das in jedem Falle nur der höchste Verstoss "berechnet" wird, ist Nonsens

Tateinheit - Tatmehrheit

Oftmals kommt es vor, dass ein Verkehrsteilnehmer durch eine äußerlich einheitliche Handlung gleichzeitig mehrere Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht. So kann beispielsweise ein Kfz-Führer alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursachen, ohne im Besitz de erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, wobei auch das von ihm geführte Fahrzeug nicht versichert war. Oder ein Kfz-Führer telefoniert im Auto mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung und fährt dabei gleichzeitig zu schnell.

Liegen in solchen Fällen die Voraussetzungen der sog. Tateinheit vor, dann erfolgt lediglich eine einzige Ahndung nach der strengsten Sanktionsnorm. Muss man hingegen davon ausgehen, dass die Handlung in mehrere selbständige Taten "zerfällt", dann liegt sog. Tatmehrheit vor und eine Bestrafung erfolgt für jede Tat gesondert. Entfernt sich beispielsweise im oben genannten Beispiel der alkoholisierte Fahrzeugführer nach dem Unfall unerlaubt vom Unfallort, dann liegt eine weitere Trunkenheitsfahrt (in Tatmehrheit zur vorangegangenen) vor, die in Tateinheit mit der Unfallflucht steht. Es erfolgt also eine Bestrafung wegen zweier selbständiger Handlungen (Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs einerseits und Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nichtversicherten Fahrzeugs andererseits). Es wird dann eine sog. Gesamtstrafe verhängt, wobei die Einzeleinsatzstrafen für die beiden tatmehrheitlichen Handlungskomplexe mit einem gewissen "Mengenrabatt" versehen werden.

Wann jeweils Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist, ist in der Theorie oftmals sehr umstritten.


Jokin
In der 30er-Zone mit über 50 blitzen lassen ... 80 Euro
Nicht angeschnallt blitzen lassen ... 30 Euro
Mit Handy am Ohr blitzen lassen ... 40 Euro und 1 Punkt

... sich damit auch noch beim Syndikat der Lächerlichkeit preis geben: UNBEZAHLBAR :-)

Schöne Grüße, Frank

PS: und immer dran denken: Was auch immer Dämliches Du anstellst, schreib es ins Internet und bitte um eine sachliche Diskussion *ggg*
Versuche nie selber herauszufinden, was es kosten wird und warte auf keinen Fall die Post ab - uns würde der Spaß fehlen. ;-)
tobibeck80
Ab 21 kmh zu schnell gibts auch noch Punkte (bei 52 kmh einen)
philipp080778
finde das immer super wenn die Moralapsoteln zum Vorschein kommen )-:
Hoffe das "ihr" euch immer an alle Gesetze dieser Welt haltet denn dann seid ihr "brave" Bürger so wie es Vaterstaat gerne hätte.
Am besten die Zivilcourage komplett ausschalten und nur mehr machen was der "Big Brother" vorgibt. )-:

hilft dir jetzt nicht weiter aber bei uns in Ö zahlst für alle Delikte. Sprich, sofern sie es ahnden, wird alles zusammengerechnet. )-:
was ganz toll ist wenn man zb. auf einer Schienenstrasse umdreht weil da hast dann meistens:
Sperrlinie 1 oder 2 x plus Umdrehen verboten = geschätze EUR 350,-- plus auf "one shoot" ....

hoffe das es "nur" Eines wird .... ;-)
italoBMW
Zitat:


In der 30er-Zone mit über 50 blitzen lassen ... 80 Euro
Nicht angeschnallt blitzen lassen ... 30 Euro
Mit Handy am Ohr blitzen lassen ... 40 Euro und 1 Punkt

... sich damit auch noch beim Syndikat der Lächerlichkeit preis geben: UNBEZAHLBAR :-)

(Zitat von: Jokin)




Ja genau habe mich jetzt auch sowas von lächerlich gemacht echt.. schäme mich richtig dafür....

was ihr für ein drama draus macht unfassbar
da_woifal
Haha dominictoretto heißen und gegen das schnell fahren, unangeschnallt fahren usw plädieren. Na mitn 316er Automatic fallst zumindest in die Gefahr des schnell fahrens weniger rein ;) nix für ungut :)

@e36freak: DAs mit der Tateinheit besteht dann wsh wenn man zb vor der Zivilstreife fährt auf der Bundesstraße 120, dann in der 70er Beschränkung 90 und danach wieder 120... Da dürfen sie dann auch nur ein Ticket einheben?

War mal bei meinem Vater der Fall, der hat sich im Nachhinein beim Rechtsanwalt informiert, udn oben genannte Auskunft bekommen.


@Phillip: Na dann war das vielleicht nur für die Testphase, dass sie das nicht ahnden. Soll aber auch schon Mopeds gegeben haben, die im 50er geblitzt wurde und die bekamen auch einfach nur eine Anonymverfügung, was ja dann insofern fragwürdig ist, als dass das Moped eigentlich nur 45 gehen darf, also so immer alles kontrollieren dürftens anscheinend nicht.
E36-Freak
Zitat:



@e36freak: DAs mit der Tateinheit besteht dann wsh wenn man zb vor der Zivilstreife fährt auf der Bundesstraße 120, dann in der 70er Beschränkung 90 und danach wieder 120... Da dürfen sie dann auch nur ein Ticket einheben?


(Zitat von: da_woifal)




Wird (hier in Deutschland) ein Autofahrer in unterschiedlichen Geschwindigkeitszonen nacheinander gemessen (also erst 100km/h, dann wenig später in der 70km/h-Zone usw.) so ist jeder erneute Geschwindigkeitsverstoss quasi ein neuer "Tatenschluss", also Tatmehrheit. Ist aber auch wiederum abhängig davon, wie die Bußgeldstelle bzw. das Gericht das sieht
philipp080778
viell.verstehe ich grade was falsch ?!

aber ich bin der Meinung das sie bei uns JEDES Delikt ahnden und diese hinzurechnen ..... vermutlich kommt es auch drauf an "wie" man von "wem" bestraft wird.
=> zb. Radarfoto und nicht nicht angeschnallt - weiss nicht was du passiert (das habe ich aber eh oben geschrieben)

ich hab mal umgedreht auf einer Schienenstrasse und gleichzeitig Vorrangstrasse und aber den Bullen nicht gesehen.
Das war damals:
*umdrehen auf Schienenstrasse ATS 1.500
* 2x Sperrline überfahren 2 x ATS 1.500
= ATS 4.500,-- (cirka EUR 330,--)

aber das mit dem Foto ist wieder eine ganz andere Geschichte )-:
Fresh Prinz
Zitat:

Zitat:
@e36freak: DAs mit der Tateinheit besteht dann wsh wenn man zb vor der Zivilstreife fährt auf der Bundesstraße 120, dann in der 70er Beschränkung 90 und danach wieder 120... Da dürfen sie dann auch nur ein Ticket einheben?
(Zitat von: da_woifal)

Wird (hier in Deutschland) ein Autofahrer in unterschiedlichen Geschwindigkeitszonen nacheinander gemessen (also erst 100km/h, dann wenig später in der 70km/h-Zone usw.) so ist jeder erneute Geschwindigkeitsverstoss quasi ein neuer "Tatenschluss", also Tatmehrheit. Ist aber auch wiederum abhängig davon, wie die Bußgeldstelle bzw. das Gericht das sieht



Das wär ja auch was, kurz in der 30er Zone mit 37kmh ablichten lassen und dann ab auf die Autobahn zum heizen ;)
Quasi ein "Tagesticket" kaufen und Spaß haben^^


Das mit Tateinheit und Tatmehrheit ist mir neu, kenn das auch nur mit der Strafe des höchsten Vergehn wenn es mehrere sind!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 05.08.2011 um 13:38:42
philipp080778
Tateinheit

Tateinheit liegt regelmäßig dann vor, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, so dass bei objektiver Betrachtung der Eindruck einer einheitlichen Tat entsteht. Dies ist dann zu bejahen, wenn die Verhaltensweisen räumlich und zeitlich
- zusammenfallen oder sich überschneiden; z.B. es wird ein mangelhaft ausgerüstetes Fahrzeug geführt, während der ganzen Fahrt ist die Sicht des Fahrzeugführers durch die Ladung beeinträchtigt.
- unmittelbar zusammenhängen, z.B. mehrere ineinander übergehende Geschwindigkeitsüberschreitungen, mehrere Überholvorgänge kurz hintereinander etc.

Eine starre Zeit- oder Entfernungsmarke für die Abgrenzung existiert nicht. Lässt sich im Einzelfall keine genaue Entscheidung treffen, ist zugunsten des Betroffenen von Tateinheit auszugehen. Rechtsprechungshinweise siehe bei Göhler vor § 19 OWiG. Vgl. dazu auch Festlegungen im Vorwort des BGK unter Nr. 6 ff.

Tatmehrheit

Tatmehrheit ist gegeben, wenn durch mehrere Handlungen mehrere VOWi-Tatbestände verwirklicht werden, die keine räumliche oder zeitliche Beziehung zueinander haben. Eine isolierte Betrachtung der einzelnen Zuwiderhandlungen muss ohne weiteres möglich sein, ohne aus der anderen ein notwendiges Teilstück herauszulösen.

Regelmäßig ist Tatmehrheit zu bejahen bei Verstößen, die sich an den Halter eines Kfz richten und dabei nicht die Inbetriebnahme des Kfz betreffen, z.B. Melde- (§ 27 StVZO) oder Untersuchungspflichten (§ 29 StVZO, § 47a StVZO, § 57b StVZO).

Tathandlung, z.B. bei § 29 StVZO, ist die unterlassene Nichtdurchführung der Hauptuntersuchung, nicht jedoch das Führen eines Kfz und das Überschreiten des Termins zur Hauptuntersuchung.
Regel: Unterlassungsdelikte stehen sowohl untereinander als auch im Verhältnis zu anderen Verhaltensverstößen (Begehungsdelikten) in Tatmehrheit. Vgl. dazu auch Vorwort des BGK unter Nr. 6 ff.

BMW-mobil
Zitat:


Der Umstand "Tateinheit" oder "Tatmehrheit" ist bei der Bußgeldbemessung entscheident. Bei der Tateinheit wird die Summe als "ein Paket" zusammengefasst, bei Tatmehrheit werden die Verstösse einzeln in der Summe berechnet. Ist abhängig vom Sachbearbeiter oder demjenigen der kontrolliert, deshalb wird Dir hier auch keiner sagen können, was da nun auf Dich zukommt. Das in jedem Falle nur der höchste Verstoss "berechnet" wird, ist Nonsens

Tateinheit - Tatmehrheit

Oftmals kommt es vor, dass ein Verkehrsteilnehmer durch eine äußerlich einheitliche Handlung gleichzeitig mehrere Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht. So kann beispielsweise ein Kfz-Führer alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursachen, ohne im Besitz de erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, wobei auch das von ihm geführte Fahrzeug nicht versichert war. Oder ein Kfz-Führer telefoniert im Auto mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung und fährt dabei gleichzeitig zu schnell.



Trotz Deines Exkurs bezüglich Tateinheit und Tatmehrheit, wurde in meinem Fall nur die Überschreitung der Geschwindikeit geahndet!
Trotzdem der fehlende Gurt mehr Kohle gebracht hätte, wurde nur die Geswchwindigkeit "berechnet"!

Es scheint wohl oft auch von dem Sachbearbeiter abzuhängen, der die Fotos der stationären Anlage auswertet.








Liegen in solchen Fällen die Voraussetzungen der sog. Tateinheit vor, dann erfolgt lediglich eine einzige Ahndung nach der strengsten Sanktionsnorm. Muss man hingegen davon ausgehen, dass die Handlung in mehrere selbständige Taten "zerfällt", dann liegt sog. Tatmehrheit vor und eine Bestrafung erfolgt für jede Tat gesondert. Entfernt sich beispielsweise im oben genannten Beispiel der alkoholisierte Fahrzeugführer nach dem Unfall unerlaubt vom Unfallort, dann liegt eine weitere Trunkenheitsfahrt (in Tatmehrheit zur vorangegangenen) vor, die in Tateinheit mit der Unfallflucht steht. Es erfolgt also eine Bestrafung wegen zweier selbständiger Handlungen (Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs einerseits und Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nichtversicherten Fahrzeugs andererseits). Es wird dann eine sog. Gesamtstrafe verhängt, wobei die Einzeleinsatzstrafen für die beiden tatmehrheitlichen Handlungskomplexe mit einem gewissen "Mengenrabatt" versehen werden.

Wann jeweils Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist, ist in der Theorie oftmals sehr umstritten.




(Zitat von: E36-Freak)


mb100
Zitat:



Es scheint wohl oft auch von dem Sachbearbeiter abzuhängen, der die Fotos der stationären Anlage auswertet.

(Zitat von: BMW-mobil)





Richtig.

Was ich mir auch gut vorstellen kann: einige Sachbearbeiter schauen gar nicht sooo genau aufs Bild, sondern gucken auf die Geschwindigkeit und schicken den Kram an den Fahrzeughalter. Hängt sicher auch davon ab, wie viel Arbeit sonst noch so auf dem Schreibtisch rumliegt, was für einen Tag der Sachbearbeiter grad hat, wie genau er "normal" arbeitet, ...
Und die Blitzer sind ja primär zum Zwecke der Geschwindigkeitsüberschreitungsverstoßverfolgung bzw. der Rotlichtverstoßverfolgung aufgestellt worden. So Dinge wie "Handy am Ohr", "Sicherheitsgurt", ... werden da eher "Nebeneffekte" sein.

BTW: Heut scheint irgendwie der Zitier-Wurm im Forum zu sein... ;-)
italoBMW
Ich bin mal gespannt wenn das ankommt was für eine strafe ich bekomme. :)

Ob nur die geschwindigkeit oder alles zusammen? Werde berichten!

Also mein fahrlehrer meinte damals.

" wenn man geblitzt wird und man ist nicht angeschnallt oder man telefoniert DÜRFEN sie es nicht bewerten , sie dürfen nur die geschwindigkeit bewerten"!

Gruss
MartinGSI
@italo bmw: Ich hab da ne schlechte Nachricht für dich. Meine Frau ham se mit Handy am Ohr geblitzt. Gab damals 15€ für zu schnell und damals noch 40€ für zu schnell (ist schon etwas her). Also das ist devinitiv Tatmehrheit.
Allerdings kannst du hoffen, das die es evtl übersehen. Weil bei diesen "komunalen Verkehrsüberwachern" wird die Bildauswertung meist etwas schlampig gemacht!
jochen78
Zitat:


@italo bmw: Ich hab da ne schlechte Nachricht für dich. Meine Frau ham se mit Handy am Ohr geblitzt. Gab damals 15€ für zu schnell und damals noch 40€ für zu schnell (ist schon etwas her). Also das ist devinitiv Tatmehrheit.
Allerdings kannst du hoffen, das die es evtl übersehen. Weil bei diesen "komunalen Verkehrsüberwachern" wird die Bildauswertung meist etwas schlampig gemacht!

(Zitat von: MartinGSI)




Hi

vermutlich ein Schreibfehler und du meinst einmal auch fürs Blitzen.

Gruß
Jochen