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T H E M A     R Ü C K B L I C K
BBQization
Hauptthema:
Servus Leute,

nun erstmal zu der Überschrift. Ich wurde geblitzt mit 26 km/h zu schnell auf einer Landstraße. Das Auto ist auf meinen Papa zugelassen und dieser hat auch schon Post bekommen und angegeben, dass ich gefahren bin. Nun habe ich auch einen Anhörungszettel bekommen und mich würde es interessieren was ich nun machen kann!
Klar zahlen tu ich das ohne Klage, war ich ja auch, aber rein Interessenstechnisch gibts ja noch andere Möglichkeiten, nämlich warten bis es nach 3 Monaten verjährt ist.
Was kann da eigentlich passieren, kommt dann gleich die Polizei an die Tür und verhört einen oder muss man vor Gericht. Oder wird man nur nett zum zahlen aufgefordert. Zur Info, zu zahlen wären es um die 100 Euro, 3 Punkte gibts, aber keinen Entzug der Fahrerlaubnis!

Wäre super, wenn ihr mir das iwie Erklären könntet, habe bis jetzt noch keine Vergleichsfrage gefunden suche aber weiter.


Viele Grüße Lukas
BMW-mobil
Zitat:


Servus Leute,

nun erstmal zu der Überschrift. Ich wurde geblitzt mit 26 km/h zu schnell auf einer Landstraße. Das Auto ist auf meinen Papa zugelassen und dieser hat auch schon Post bekommen und angegeben, dass ich gefahren bin. Nun habe ich auch einen Anhörungszettel bekommen und mich würde es interessieren was ich nun machen kann!
Klar zahlen tu ich das ohne Klage, war ich ja auch, aber rein Interessenstechnisch gibts ja noch andere Möglichkeiten, nämlich warten bis es nach 3 Monaten verjährt ist.
Was kann da eigentlich passieren, kommt dann gleich die Polizei an die Tür und verhört einen oder muss man vor Gericht. Oder wird man nur nett zum zahlen aufgefordert. Zur Info, zu zahlen wären es um die 100 Euro, 3 Punkte gibts, aber keinen Entzug der Fahrerlaubnis!

Wäre super, wenn ihr mir das iwie Erklären könntet, habe bis jetzt noch keine Vergleichsfrage gefunden suche aber weiter.


Wie kommst Du darauf, dass das verjährt?
Es verjährt nur, wenn die Behörde dich nicht anschreibt, weil sie nicht schnell genug die
Blitzer bearbeitet..
Du hast die Anhörung bekommen und musst Dich nun äussern.
Legst Du Widerspruch ein, wird die Verjährung unterbrochen.

MAchst Du gar nichts, so geht das seinen weiteren amtlichen Weg mit zusätzlichen Kosten ..


Viele Grüße Lukas

(Zitat von: BBQization)


jochen78
Zitat:


Zitat:


Servus Leute,

nun erstmal zu der Überschrift. Ich wurde geblitzt mit 26 km/h zu schnell auf einer Landstraße. Das Auto ist auf meinen Papa zugelassen und dieser hat auch schon Post bekommen und angegeben, dass ich gefahren bin. Nun habe ich auch einen Anhörungszettel bekommen und mich würde es interessieren was ich nun machen kann!
Klar zahlen tu ich das ohne Klage, war ich ja auch, aber rein Interessenstechnisch gibts ja noch andere Möglichkeiten, nämlich warten bis es nach 3 Monaten verjährt ist.
Was kann da eigentlich passieren, kommt dann gleich die Polizei an die Tür und verhört einen oder muss man vor Gericht. Oder wird man nur nett zum zahlen aufgefordert. Zur Info, zu zahlen wären es um die 100 Euro, 3 Punkte gibts, aber keinen Entzug der Fahrerlaubnis!

Wäre super, wenn ihr mir das iwie Erklären könntet, habe bis jetzt noch keine Vergleichsfrage gefunden suche aber weiter.


Wie kommst Du darauf, dass das verjährt?
Es verjährt nur, wenn die Behörde dich nicht anschreibt, weil sie nicht schnell genug die
Blitzer bearbeitet..

Du hast die Anhörung bekommen und musst Dich nun äussern.
Legst Du Widerspruch ein, wird die Verjährung unterbrochen.

MAchst Du gar nichts, so geht das seinen weiteren amtlichen Weg mit zusätzlichen Kosten ..


Viele Grüße Lukas

(Zitat von: BBQization)




(Zitat von: BMW-mobil)




Hi

genau das dachte ich mir grade beim Durchlesen auch.
Wenn innerhalb 3 Monaten gar nichts kommt ist gut...
Aber das Thema ist ja schon durch bei dir.

MfG
Jochen
BBQization
Also ihr meint wenn gar nichts kommt, dann kann es verjähren und sonst gar nicht?
Hmm interessant, mir wurde es anders erzählt?!
BMW-mobil
Zitat:


Also ihr meint wenn gar nichts kommt, dann kann es verjähren und sonst gar nicht?
Hmm interessant, mir wurde es anders erzählt?!

(Zitat von: BBQization)





Du hast sicherlich gehört, dass man ein Verfahren hinaus zögern kann, damit man Punkte, die vor der Löschung sind, nicht weiter mitnimmt..
Das geht aber aufgrund der sog. Überliegefristen auch nicht..

Gygax E30
Zitat:


Also ihr meint wenn gar nichts kommt, dann kann es verjähren und sonst gar nicht?
Hmm interessant, mir wurde es anders erzählt?!

(Zitat von: BBQization)




Macht ja kein Sinn, da kann ja jeder kommen!!

Zahl, und wenns dich belastet fährst das nächste mal nicht zu schnell..
BBQization
Vielen herzlichen Dank!
evergreen1
wie ist das eigentlich wenn man den Anhörungsbogen abgegeben hat und dann nach 3 Monaten nichts mehr kommt?
BMW-mobil
Zitat:


wie ist das eigentlich wenn man den Anhörungsbogen abgegeben hat und dann nach 3 Monaten nichts mehr kommt?

(Zitat von: evergreen1)




das wird nicht passieren!!

ChronosG5
jetzt kann es für dich nicht mehr verjähren. dein dad hätte warten müssen mit dem antworten und erst dann antworten wenn der brief per einschreiben gekommen wäre. dann wären die 3 monate fast rum und hätte er dich dann angegeben hätten die dich nicht mehr anschreiben können weil es nach 3monaten verjährt ist.

spreche aus erfahrung. berufsfahrer familie ;)
ChronosG5
also nochmal wegen der verjährung. nach 3 monaten verjährt so eine sache das ist kein geheimnis. aber wenn einer namentlich angeschrieben wurde wird die verjährung für die genannte person unterbrochen.

in deinem fall wurde die verjährung für dein vater unterbrochen weil er angeschrieben wurde, für dich lief die verjährung weiter weil du ja bis dato noch nicht angeschrieben wurdest. an dem zeitpunkt wo dein dad dich genannt hatte und das schreiben auf deinen namen angekommen ist wurde die verjährung für dich auch unterbrochen.

hätte dein dad das jetzt rausgezögert bis das schreiben per einschreiben käm und die 3 monate rum wären wo du das schreiben bekommst hätten die nichts mehr machen können. da du ja erst nach 3 monaten angeschrieben worden wärst und somit die sache für dich verjährt ist.

solange nichts per einschreiben kommt kann man immer sagen man hat nichts bekommen. heutzutage geht viel post verloren ;) oder wie bei uns in der straße dass briefe, warum auch immer, paar häuser weiter bei nachbarn eingeworfen werden.

hoffe das war jetzt etwas ausführlicher. gruß
BMW-mobil
Zitat:


jetzt kann es für dich nicht mehr verjähren. dein dad hätte warten müssen mit dem antworten und erst dann antworten wenn der brief per einschreiben gekommen wäre. dann wären die 3 monate fast rum und hätte er dich dann angegeben hätten die dich nicht mehr anschreiben können weil es nach 3monaten verjährt ist.

spreche aus erfahrung. berufsfahrer familie ;)

(Zitat von: ChronosG5)





Das glaube ich nicht so ganz...

Wenn der Vater am 1.1. einen Anhörungsbogen bekommt, so hat er max 2 Wochen Zeit darauf zu
reagieren.
Danach wird der Bussgeldbescheid rechtskräftig.
Oder sehe ich das falsch?
Der kommt dann natürlich per Einschreiben..und da bleibt noch genug Zeit den wahren Fahrer
zu erfassen innerhalb der Verjährung.
Vielleicht hattest Du Glück und die Ämter waren grad überlastet.
ChronosG5
klar sowas kommt immer darauf an wie lange man zeit zum antworten hat.

oftmals war es so. erstes schreiben kam normal per post, 4 wochen zeit zum antworten, wenn nicht geantwortet wurde kam das zweite schreiben wieder meist normal per post. dann wieder frist von 4 wochen je nach dem manchmal auch 2wochen. wieder warten bis es dann per einschreiben kam. so waren schonmal 2 monate rum. aufs einschreiben musste man jetzt antworten da man ja mit seiner unterschrifft bestätigt hat dass man es bekommen hat. aber dann auch wieder kurz vorm ende der frist abschicken und auch nur schreiben dass man nicht gefahren ist bzw es nicht zu gibt. in der ganzen zeit sind schon 3 monate rum und eh die den namen vom wirklichen fahrer haben ist es schon verjährt.

klar sind die auch manchmal flotter und schicken direkt beim zweiten mal per einschreiben. dann wirds schwieriger und immer klappt es auch nicht, aber immer solange es geht raus zögern.
denn solange nicht per einschreiben oder persönlich ankommt kann man einem nicht beweisen dass man die nachricht erhalten hat.

zu 90% klappt sowas immer.
adorable*m82
Zitat:


klar sowas kommt immer darauf an wie lange man zeit zum antworten hat.

oftmals war es so. erstes schreiben kam normal per post, 4 wochen zeit zum antworten, wenn nicht geantwortet wurde kam das zweite schreiben wieder meist normal per post. dann wieder frist von 4 wochen je nach dem manchmal auch 2wochen. wieder warten bis es dann per einschreiben kam. so waren schonmal 2 monate rum. aufs einschreiben musste man jetzt antworten da man ja mit seiner unterschrifft bestätigt hat dass man es bekommen hat. aber dann auch wieder kurz vorm ende der frist abschicken und auch nur schreiben dass man nicht gefahren ist bzw es nicht zu gibt. in der ganzen zeit sind schon 3 monate rum und eh die den namen vom wirklichen fahrer haben ist es schon verjährt.

klar sind die auch manchmal flotter und schicken direkt beim zweiten mal per einschreiben. dann wirds schwieriger und immer klappt es auch nicht, aber immer solange es geht raus zögern.
denn solange nicht per einschreiben oder persönlich ankommt kann man einem nicht beweisen dass man die nachricht erhalten hat.

zu 90% klappt sowas immer.

(Zitat von: ChronosG5)




Bezweifel ich. Das klappt vielleicht zu 5%. Falls das bei Dir so war, haste eben mal Glück gehabt.
Blöde sind die Sachbearbeiter auf der Bußgeldstelle auch nicht.
Meistens wird schon nach dem 2ten Anhörungs- Zeugenbefragungsbogen die Polizei zur Ermittlung rausgeschickt.

Was aber sehr sehr oft klappt:
Man sucht sich nen Kumpel der einem halbwegs ähnlich sieht, lässt ihn die Tat zugeben, den Anhörungs- oder Zeugenbefragungsbogen ausfüllen und unterschreiben.
Dann wird er irgendwann, hoffentlich sehr spät, den Bußgeldbescheid bekommen. Gegen diesen legt er dann ohne Angabe eines Grundes fristgerecht (am vorletzten Tag der 2 Wochen-Frist abschicken) Widerspruch ein. Dann wird meist nochmal nachgefragt warum. Folgend sagt er einfach er ist nicht gefahren, schickt ne Kopie seines Ausweises (Bild) mit, am besten noch ein Alibi haben (Arbeit, etc.). So sollten die 3 Monate gegen den wirklichen Fahrer schon vergangen sein. Dieser kann dann die Tat zugeben (es ist ja verjährt). Somit sind der wirkliche Fahrer und der Kumpel raus aus der Sache und niemand hat bezahlt.


Just my 2 cents
ChronosG5
ist doch fast das selbe wie ich es beschrieben habe. nur in deiner sache musst du beachten, dass wenn man einmal angeschrieben wurde wird die verjährung unterbrochen und läuft nicht weiter. also wenn ich ein brief bekommen habe und ein freund sagt er wars und nach 3 monaten ich wieder sage dass ich es war ist es nicht verjährt, weil ich ja schon einmal innerhalb den 3 monaten angheschrieben wurde und die verjährung bei mir unterbrochen wurde. es müsste eine dritte person sagen dass sie es war aber was soll die behörde denken wenn erst einer sagt er wars und dann doch nicht.

zu meinen sachen.
wers glaubt solls glauben wer nicht solls nicht glauben, mir egal. bekomme ja kein keks dafür dass ihr es glaubt :)
wollte nur sagen wie ich es kenne und sehr sehr oft erlebt habe. man spricht nicht von glück wenn man etwas mehrmals wiederholen konnte. aber das ist jedem selbst überlassen. kann noch gerne andere storys erzählen wo sich ein naher verwandter raus gemogelt hat, dass ich es selber kaum glauben kann aber sowas wäre nicht klug hier öffentlich zu schreiben. gibt halt leute die sich mit sowas auskennen und wissen wie man vorgehen muss. ind jeder sache gibt es lücken die man nur kennen muss und erfinderisch sein.

also jedem selbst überlassen ob ers glaubt oder nicht. hauptsache ich weiß dass es so gut wie immer geklappt hat. was andere denken ist mir egal. solange ich nicht zahlen muss ;) !
plop
Man,man,man...
Die fristen sind alle im BGB und in der vwgo dem vwvfg und dem vwzg nachzulesen..
Viel spass dabei

im übrigen gilt so ein belastender va nach 3 tagen als zugegangen und bekanntgegeben.. Egal ob du den brief öffnest oder bis zum ende der Widerspruchsfrist wartest.. Das einzige was nach einem Monat nach Zugang passiert, ist dass man als Adressat keine Möglichkeit des Widerspruchs bzw der klage hat..

Im Zivilrecht muss der Brief nachweislich in deinen unmittelbaren Machtbereich gelangen.. Im öffentlichen recht gibt es die 3-tages-fiktion..

Steht aber alles im gesetz.. Kann man bei Juris kostenlos nachschlagen..

Edit:
Bitteschön
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/41.html

Bearbeitet von: plop am 21.06.2011 um 07:49:18