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T H E M A     R Ü C K B L I C K
frison
Hauptthema:
Käufer fordert geld zurück und droht mit Anwalt Iphone verkauft.

Hallo, habe vor längerer zeit ein iphone 4 verkauft.
Artikelnummer: 270718358645
verkauft am 13.märz
käuferin fragte direkt nach der auktion ob das handy ein unlock hat was ich aber nich wusste da ich es mit einer tmobiel sim betrieben habe.
Beschreibung war :Apple iPhone 432GB Schwarz
Deutsches Handy stammt aus dem T-mobile vertrag
mit Rest Garantie von über 20 Monaten
(Im Dezember bei itunes freigeschaltet)
wurde immer mit schutzhülle benutzt.
Das iPhone ist am 2.12.2010 gekauft worden. Es stammt aus einer Vertragsverlängerung bei T-Mobile. Das Handy ist voll funktionsfähig, hat auch keine Softwarefehler. Auf der Rückseite befindet sich eine schutz Hülle, diese ist seit dem kauf auf dem IPhone. Das Handy ist in einem Top Zustand. Leider komme ich persönlich mit dem Touchpad nicht klar, deswegen will ich wieder auf ein Tastenhandy umsteigen.

Firmware :
ios 4.1 02.10.04
auf wunsch wird ein update auf die aktuellste version 4.3 gemacht.



Nunja wurde in der kategorie handy ohne vertrag angegeben ,, sie schaltete den ebay küuferschutz ein und paypal zog das geld ein da laut ihren angaben die kategorie falsch gewählt wurde und damit gemeint war das händy ist nich unlocked.. und somit vertrags gebunden ich hätte es bei handys mit vertrag einstellen sollen .. 2tage später entschied ebay und paypal zu meinen gunsten. nun bekomme ich lange zeit später diese mail :

habe Handy bekommen unabhängig davon habe ich gestern die Sache mit meinem Anwalt besprochen.
Zitat:
Deutsches Handy stammt aus dem T-mobile vertrag
(Im Dezember bei itunes freigeschaltet)
1.was hier in klammern steht bezieht sich auf den Satz davor! wozu sonst klammern?!
2 bei itunes kann man das Handy simlock freischalten, das geht indem man bei t-mobile das Handy freikauft und über itunes dann freischaltet.
3. über itunes kann man ein iphone Handy aktivieren, das haben sie gemacht.
ACHTUNG: sie haben das Handy bei itunes AKTIVIERT und nicht freigeschaltet!!!!
Anwalt sagt hierbei Dummheit schützt vor strafe nicht. sie haben es falsch beschrieben!

möchte die Sache gerne friedlich und schnell klären damit ich mir, schnell mit dem Geld ein anderes Handy kaufen kann.
hiermit gebe ich ihnen noch mal bis zum Dienstag 03.05.2011 Zeit sollte ich von ihnen nichts hören bekommen sie eine schlechte Bewertung bei ebay und einen schreiben von meinem Anwalt, der Anwalt wird hierbei von meinem Rechtschutz übernommen es kostet mich also kein Geld aber Zeit.

So .. also wie sie hier angibt kann man kein iphone bei t-mobiel freikaufen und muss es vor benutzung ( aktivieren/freischalten) was ich auch gemacht habe und ab da fängt die garantie an... das hatte ich damit gemeint.. und nicht das es freigeschaltet wurde für alle netze .da ich eine tmobile karte benutze und keine andren habe konnte ich auch nicht testen ob es unlocked is und karten von freunden konnte ich auch nicht testen da iphone die micro sim benutzt.

was meint ihr sollte ich das geld zurück erstatten? oder bin ich im recht?
Asko
Auch wenns blöd is und du dich vllt nicht ganz eindeutig ausgedrückt hast.. nimms lieber zurück .. ich kann die Bedenken des Käufers teilen..

Es wird dich nicht umbringen das Handy erneut einzustellen .. viel schlimmer ist es wenn du dir jetzt noch nen Anwalt suchen (und bezahlen) musst.. Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei .. also riskiers lieber garnicht erst wegen den paar Euro für den Rückversand.
Stefan177
Was Du tust musst Du selber wissen. Falls Du es nicht zurücknehmen willst, schreib Ihr zurück:

"Hallo (oder: Sehr geehrte Frau...). Tun sie, was sie für richtig halten. Nehmen sie aber zur Kenntnis, daß ich eine schlechte Bewertung ohne weitere Ankündigung ebenfalls rechtshängig machen werde."

Dann dürfte normalerweise Ruhe sein.

Ich seh das so, Du hast geschrieben, woher es stammt (Vertragsverlängerung T-Mobile), mehr musst Du nicht wissen. Viele Leute wissen garnicht, was ein Simlock ist, geschweigedenn ein Unlock oder Jailbreak. Und Du weist es eben auch nicht. Nicht jeder ist ein Handy Profi. Das wird auch das Gericht so sehen.

PayPal sieht es ja auch so.

Bearbeitet von: Stefan177 am 30.04.2011 um 13:58:50
mb100
Ich könnt mir gut vorstellen, dass das mit dem Anwalt ne Finte war. Die meisten Anwälte sagen den Mandanten, wenn das Mandat übertragen wurde, dass nun sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite nun vom Anwalt aus geht. Zum einen, damit man dann später nicht die Kohlen aus dem Feuer holen muss, die der Mandant reingeschmissen hat, und zum zweiten, weil ja jeder Brief Geld in die Kasse bringt (platt ausgedrückt).


Ich geh davon aus: wenn die Sache vor Gericht kommt, kann es so und so ausgehen. Allerdings erwarte ich, wenn ich ein Handy "mit Vertrag" kaufe, dass ich dann auch ne Mobilfunkkarte bekomme, in einen Vertrag einsteige usw. - und somit sofort lostelefonieren kann. Also nicht noch selbst nen Vertrag abschließen muss.
frison
Zitat:


Ich könnt mir gut vorstellen, dass das mit dem Anwalt ne Finte war. Die meisten Anwälte sagen den Mandanten, wenn das Mandat übertragen wurde, dass nun sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite nun vom Anwalt aus geht. Zum einen, damit man dann später nicht die Kohlen aus dem Feuer holen muss, die der Mandant reingeschmissen hat, und zum zweiten, weil ja jeder Brief Geld in die Kasse bringt (platt ausgedrückt).


Ich geh davon aus: wenn die Sache vor Gericht kommt, kann es so und so ausgehen. Allerdings erwarte ich, wenn ich ein Handy "mit Vertrag" kaufe, dass ich dann auch ne Mobilfunkkarte bekomme, in einen Vertrag einsteige usw. - und somit sofort lostelefonieren kann. Also nicht noch selbst nen Vertrag abschließen muss.

(Zitat von: mb100)




es war ja auch in der kategorie Ohne vertrag und indem stand ja auch das ich ein handy aus einem t-mobile vertrag verkaufe.

wenn es in der kategorie mit handy vertrag wäre müsste ich ja ein handy mit vertrag verkaufen inkl karte. was ich ja nicht getan habe da ich meine tmobile karte selber benutze.
mb100
Und genau deswegen seh ich persönlich auch Dich im Recht bzw. kann keinen Fehler bei Deinem Vorgehen erkennen. Nur bin ich nicht der Richter, der im Zweifelsfall entscheidet.
Und lass nun nen Richter entscheiden, der 60+ ist, ein Uralt-Handy mit Prepaid-Karte hat und den Technik-Kram sowieso per se doof findet. Der wird dann wohl gegen Dich entscheiden - und die Heulerei is dann genauso groß wie derzeit in Berlin...
Donald Dark
Ich verstehe das Problem noch nicht ganz:

Der Käufer hat jetzt dein iPhone4, kann es aber nicht nutzen, da Netlock. Der Käufer hat ausserdem deine Beschreibung so verstanden, dass das iPhone nicht vertragsgebunden ist.
Du hast das Geld vom Käufer und hast es in der Beschreibung versäumt explizit auf den Netlock hinzuweisen?

Wie auch immer ein Richter entscheiden würde. Wäre es nicht das einfachste den Kauf rückabzuwickeln, und das iPhone nochmal unter der korrekten Beschreibung zu verkaufen? Wo liegt da das Problem?
frison
Zitat:


Ich verstehe das Problem noch nicht ganz:

Der Käufer hat jetzt dein iPhone4, kann es aber nicht nutzen, da Netlock. Der Käufer hat ausserdem deine Beschreibung so verstanden, dass das iPhone nicht vertragsgebunden ist.
Du hast das Geld vom Käufer und hast es in der Beschreibung versäumt explizit auf den Netlock hinzuweisen?

Wie auch immer ein Richter entscheiden würde. Wäre es nicht das einfachste den Kauf rückabzuwickeln, und das iPhone nochmal unter der korrekten Beschreibung zu verkaufen? Wo liegt da das Problem?

(Zitat von: Donald Dark)




nein ich hatte das handy mit meinem handy vertrag bekommen ( t-mobile)
und dieses auch angegeben nun meint die käuferin ich hätte angegeben das es freigeschaltet sei für alle karten.. da ich aber nur meine tmobile karte als micro sim? habe kann ich nicht wissen ob es für alle geht oder auch nicht woher den auch?
daher hatte ich angegeben woher ich es habe..

das handy würde damals für 506 €? verkauft heute fast 2monate später werden sie günstiger gehandelt... +das handy hat 2moante weniger garantie . wieso sollte ich es nach dieser zeit noch zurücknehmen da mir selbst ebay recht gegeben hat. zugleich steht nicht in jeder auktion ob es frei für alle karten ist oder nicht woher sollte man es auch wissen .
JasonGibbs
Ich würd das Geld zurückgeben und das Iphone zurück nehmen...hab mir die Auktion grad angeschaut... Intelligente Menschen wissen das ein Handy aus ner Vertragsverlängerung immer Sinlock sind... das hätte zwar Der/Die Kaüfer wissen müssen aber Ich würde mir den ganzen Ärger ersparen... und einfach rückabwicklen... wobei vorher noch zu fragen wäre bei welchem Netzbetreiber das Telefon betrieben werden sollte... denn wenns auch T-Mobile ist dann muss das auch Funzen... Telefone sind nicht auf eine Karte geeicht sondern auf den Netzbetreiber.
Und Freikaufen geht auch... Jedoch Dürfte dann n Neues im Apple Store genauso Teuer sein...


Gruß Sasha
frison
die sache is diese : sie fragte mich nachdem sie die auktion gewonnen hat ob es eine vertrags bindung hat und ich sagte zu ihr auch wurde mit tmobile karte getestet und hatte keine andere micro sim zur hand. darauf hin sie .. naja werd ich sehen da sie alditalk oder sowas benutzen wollte...

wenn die dame es gleich nicht genommen hätte könnte ich es den bieter vor ihr für ein euro weniger anbieten .. aber sie nimmt es an .. stellt eine woche später ebay problem da mein paypal geld wird eingezogen dann bekomme ich recht und nun wochen später meldet sie sich wieder und will ihr geld wieder .. handy wert sinkt .. wer weiß wie der zustand nun ist und 2monate garantie weniger das is beim iphone viel da es nur 12monate hat.
frison
die sache is diese : sie fragte mich nachdem sie die auktion gewonnen hat ob es eine vertrags bindung hat und ich sagte zu ihr auch wurde mit tmobile karte getestet und hatte keine andere micro sim zur hand. darauf hin sie .. naja werd ich sehen da sie alditalk oder sowas benutzen wollte...

wenn die dame es gleich nicht genommen hätte könnte ich es den bieter vor ihr für ein euro weniger anbieten .. aber sie nimmt es an .. stellt eine woche später ebay problem da mein paypal geld wird eingezogen dann bekomme ich recht und nun wochen später meldet sie sich wieder und will ihr geld wieder .. handy wert sinkt .. wer weiß wie der zustand nun ist und 2monate garantie weniger das is beim iphone viel da es nur 12monate hat.
e46-fahrer
Ich würde es nicht zurück nehmen, das t-mobile keine freien Geräte verkauft ist weit bekannt, und jeder kann sich vorher selber schlau machen was er da überhaupt kauft, wer blind bietet und nicht lesen kann ist selber Schuld,

Sie hätte dir jederzeit fragen über den Artikel stellen können,

Desweiteren ist von privat an privat , dann muss sie es halt wieder verkaufen und sich eins bei Apple kaufen wenn sie ein freies Gerät haben will
frison
Zitat:


Ich würde es nicht zurück nehmen, das t-mobile keine freien Geräte verkauft ist weit bekannt, und jeder kann sich vorher selber schlau machen was er da überhaupt kauft, wer blind bietet und nicht lesen kann ist selber Schuld,

Sie hätte dir jederzeit fragen über den Artikel stellen können,

Desweiteren ist von privat an privat , dann muss sie es halt wieder verkaufen und sich eins bei Apple kaufen wenn sie ein freies Gerät haben will

(Zitat von: e46-fahrer)




so sehe ich das auch. naja ich lass es mal auf mich zukommen :)
DerManager
Also ich persönlich hüte mich, bei Ebay verkaufte Artikel zurückzunehmen, nur weil der Käufer beim Kauf sein Hirn nicht einschaltet.
Nur mal angenommen, du nimmst das iPhone zurück, merkst, dass es einen Kratzer hat. Weise jetzt das mal dem Käufer nach.

Keine Frage, wenn die Artikelbeschreibung eindeutig vom Artikel abweicht, ist die Rücknahme wohl unausweichlich und sicherlich angebracht. Nur bei deiner Schilderung erkenne ich ich keinen Fehler deinerseits.
BMW318ti
Ich gebe auch mal meine Erfahrung bei Ebay weiter ... ;-)

Ich mache dort sehr viel und leider sind auch viele "Deppen" die nicht lesen können oder wollen.

Inzwischen ist es gang und gebe, dass Leute im nachhinein versuchen den Preis zu drücken oder den Artikel gerne umsonst haben möchten.

Könnte jetzt viele Beispiele nennen, wo ich ähnliche Emails bezüglich Anwalt und Anzeigen bekommen habe.
Fakt ist jedoch, ich beschreibe meine Artikel zu 100% wahrheitsgemäß und brauch mir keinerlei bedenken machen.
Genau so ist auch deine Artikelbeschreibung...

Die Verkaufskaterogie ist RICHTIG !!!
Denn du verkaufst das iPhone ohne Vertrag und somit ein Handy ohne Vertrag.

Wenn das Handy erst 4 Monate als ist und aus einem Vertrag stammt, ist es normal, dass ein Simlock drauf ist.
Das gibt es nicht erst seit dem iPhone und sollte vor Auktionsende vom Käufer geklärt werden.
Wenn er das vergessen hat und / oder einfach von einem "freien" iPhone ausgeht, ist er eben selber schuld.

Zitat aus ihrer Email:
hiermit gebe ich ihnen noch mal bis zum Dienstag 03.05.2011 Zeit sollte ich von ihnen nichts hören bekommen sie eine schlechte Bewertung bei ebay und einen schreiben von meinem Anwalt, der Anwalt wird hierbei von meinem Rechtschutz übernommen es kostet mich also kein Geld aber Zeit.

Der Text hört sich meiner Meinung nach nur nach einer leeren Drohung an.
-Sie bekommen eine schlechte Bewertung
- Sie bekommen Post vom Anwalt
- Kostet mich nichts da ich eine Rechtschutz habe

Ich habe die Erfahrung gemacht... Wer zum Anwalt geht, sagt es nicht vorher sondern macht es einfach ;-)
Gerade die Experten die ihre Rechtschutz groß ankündigen haben keine Ahnung und schreiben einfach irgend einen Schrott!

Unternimm einfach erstmal nichts und gehe davon aus das (außer einer negativen Bewertung) nichts passiert.

Gegen die Bewertung kannst du aber angehen über ebay...

Du hast geschrieben der Streitfall bei ebay ging zu deinen gunsten aus !?!?
Denn wenn das so ist, kann der käufer nurnoch positiv bewerten ;-)

Also immer locker bleiben und so vollidioten bloß nicht nachgeben!
Die müssen auch mal merken, dass es so nicht weiter gehen kann.

Bearbeitet von: BMW318ti am 01.05.2011 um 09:33:12
Nicore
Hab jetzt die Antworten nicht gelesen aber eines sollte klar sein.

Handy wurde in Kategorie ohne Vertrag eingestellt.
Der Vertrag (SIM-Karte) wurde ja nicht mitverkauft, sondern nur das Handy.

-> Von daher ok.

Handy wurde laut dem nächsten Satz "freigeschaltet".

-> Man geht natürlich von einem SIM-unlock aus, da man das nach
2 Jahren (Mindestvertragslaufzeit) kostenlos machen lassen kann.
Die Beschreibung ist also falsch.

Die Frage nach einem "unlock" konnte aus Unwissenheit nicht
beantwortet werden. Ist schonmal blöd denn sowas sollte man
als Verkäufer wissen.

Ich würde mich auch aufregen wenn ich ein solches Handy mit SIM-Lock
kaufen würde obwohl davon keine Rede ist!

Nimm es zurück und erstatte das Geld abzüglich der Versandkosten
um weiteren Ärger zu ersparen.

Fraglich ist, warum ebay zu Deinen Gunsten entschieden hat.
der_Strolch
Hallo,

warum sollte es der TE zurücknehmen? Nur weil die Käuferin zu dämlich ist den Text richtig zu lesen?
Daß das iPhone 4 ohne Vertrag angeboten in seiner Auktion ist korrekt. Sonst müsste er ja eine SIM mitsenden.

Weiterhin schreibt er daß das Gerät freigeschaltet wurde. Ist auch richtig weil das iPhone, egal welcher Anbieter, nur über iTunes freigeschaltet werden kann. Hierzu hätte sich die Käuferin genauer informieren müssen.

Der Verkauf ist also völlig korrekt abgelaufen. Es wurde alles erwähnt (T-Mobile VVL, Gerät über iTunes freigeschaltet).

mfg
stefan323ti
Ich denke auch,dass das Problem einfach darin begründet liegt das die gute Frau merkt das sie einfach nur iPhone gelesen hat und in der Kategorie ohne Vertrag gesucht hat.

Daraus hat sie dann wahrscheinlich geschlussfolgert dass das iPhone Simlock-frei ist.

Und da ja grundsätzlich immer andere Schuld sind an der eigenen Dummheit, wird jetzt versucht mit allen Mitteln den Verkäufer dazu zu bringen das Gerät zurückzunehmen da dieser ja irgendwas falsch beschrieben haben muss. Dies versucht man durch verdrehen und zurechtbiegen der Inhalte der Verkaufsanzeige zu belegen.

Nach nichts anderem schaut es für mich aus.

Und das jemand schreibt das er es bei iTunes "freigeschaltet" hat muss noch lange nicht implizieren dass der Simlock freigeschaltet wurde. Das eine hat mit dem anderen nur durch passendes Hindrehen des Wortlauts was miteinander zu tun.

Und da ist auch ein Richter nicht blöd und wird sagen das für den einen das ganze "bei iTunes aktivieren" heißt und für nen unbedarften halt "freischalten bei iTunes".
Es gab sicher schon einige Urteile in denen es darum ging das Leuten nicht zu Last gelegt werden kann zu jedem Themengebiet die spezifischen Fachausdrücke zu kennen.

Wäre das der Fall hätten die Anwälte wahrscheinlich noch viel mehr zu tun.

Ganz krasse Situation wäre wenn sie versuchen würde die dann beim eventuellen Tausch ein anderes Gerät anzudrehen.
Solls ja, auch bei ebay, auch schon öfters gegeben haben.
KTMschnee
Zitat:


Ich denke auch,dass das Problem einfach darin begründet liegt das die gute Frau merkt das sie einfach nur iPhone gelesen hat und in der Kategorie ohne Vertrag gesucht hat.

Daraus hat sie dann wahrscheinlich geschlussfolgert dass das iPhone Simlock-frei ist.

Und da ja grundsätzlich immer andere Schuld sind an der eigenen Dummheit, wird jetzt versucht mit allen Mitteln den Verkäufer dazu zu bringen das Gerät zurückzunehmen da dieser ja irgendwas falsch beschrieben haben muss. Dies versucht man durch verdrehen und zurechtbiegen der Inhalte der Verkaufsanzeige zu belegen.
(Zitat von: stefan323ti)




Mit deinen ganzen wahrscheinlichen Schlußfolgerungen liest es sich so als ob du dabei warst als die Käuferin das iphone entdeckt und drauf geboten hat?


Zitat:


Und da ist auch ein Richter nicht blöd und wird sagen das für den einen das ganze "bei iTunes aktivieren" heißt und für nen unbedarften halt "freischalten bei iTunes".
Es gab sicher schon einige Urteile in denen es darum ging das Leuten nicht zu Last gelegt werden kann zu jedem Themengebiet die spezifischen Fachausdrücke zu kennen.
(Zitat von: stefan323ti)




Kein Wunder dass Richter überfordert sind wenn sowas wirklich vor Gericht geht.
BMW318ti
Zitat:



Und da ist auch ein Richter nicht blöd und wird sagen das für den einen das ganze "bei iTunes aktivieren" heißt und für nen unbedarften halt "freischalten bei iTunes".
Es gab sicher schon einige Urteile in denen es darum ging das Leuten nicht zu Last gelegt werden kann zu jedem Themengebiet die spezifischen Fachausdrücke zu kennen.

Wäre das der Fall hätten die Anwälte wahrscheinlich noch viel mehr zu tun.

(Zitat von: stefan323ti)




Ganz so einfach ist es dann doch nicht ;-)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Demzufolge haftest du bei einer falschen beschreibung.
Dem "Richter" ist nämlich wurscht was du meintest!
Es zählt was du sagts bzw. schreibst.

In dem Fall hier liegt es jedoch auf der Hand, das mit "über iTunes Freischalten" garantiert nicht der Unlock gemeint ist.
Da sogar bei Apple steht, dass man das Gerät vor der ersten Benutznug aktivieren und freischalten muss.
stefan323ti
Zitat:


Zitat:



Und da ist auch ein Richter nicht blöd und wird sagen das für den einen das ganze "bei iTunes aktivieren" heißt und für nen unbedarften halt "freischalten bei iTunes".
Es gab sicher schon einige Urteile in denen es darum ging das Leuten nicht zu Last gelegt werden kann zu jedem Themengebiet die spezifischen Fachausdrücke zu kennen.

Wäre das der Fall hätten die Anwälte wahrscheinlich noch viel mehr zu tun.

(Zitat von: stefan323ti)




Ganz so einfach ist es dann doch nicht ;-)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Demzufolge haftest du bei einer falschen beschreibung.
Dem "Richter" ist nämlich wurscht was du meintest!
Es zählt was du sagts bzw. schreibst.

In dem Fall hier liegt es jedoch auf der Hand, das mit "über iTunes Freischalten" garantiert nicht der Unlock gemeint ist.
Da sogar bei Apple steht, dass man das Gerät vor der ersten Benutznug aktivieren und freischalten muss.

(Zitat von: BMW318ti)




Du drehst mir da ein wenig die Worte im Mund herum.
Ich habe meine Aussage eben genau auf solche Fälle bezogen wo man getroffene Aussagen auch zb zum Nachteil des Verkäufers auslegen kann.
Ein Freischein für falsche Produktbeschreibungen darf und soll es dadurch nicht geben.

Und doch, in einem gewissen Rahmen gibt Unwissenheit schützt vor Strafe.
Zb wäre da das WLAN gemeint, es gibt mittlerweile Urteile das man nicht verpflichtet ist ein WLAN mit WPA2 oder ähnliches zu verschlüsseln, obwohl das weder besondern kompliziert ist noch man dafür ein Informatikstudium braucht.
Trotzdem wird davon ausgegangen das es nicht zum Grundwissen eines Menschen gehören muss, solch eine Verschlüsselung einzurichten.
Genauso wird es sich bei solchen Formulierungen verhalten.
Es kann von keinem Menschen verlangt werden, das er auf technischem Gebiet Fachmann ist und sich mit Fachwörtern auskennt.

Bei Verkehrssachen ist das was anderes, da man in der Führerscheinausbildung die meisten Dinge mal erklärt bekommt oder zumindest angesprochen werden.

Da muss einfach differenziert werden.
stefan323ti
Zitat:


Zitat:


Ich denke auch,dass das Problem einfach darin begründet liegt das die gute Frau merkt das sie einfach nur iPhone gelesen hat und in der Kategorie ohne Vertrag gesucht hat.

Daraus hat sie dann wahrscheinlich geschlussfolgert dass das iPhone Simlock-frei ist.

Und da ja grundsätzlich immer andere Schuld sind an der eigenen Dummheit, wird jetzt versucht mit allen Mitteln den Verkäufer dazu zu bringen das Gerät zurückzunehmen da dieser ja irgendwas falsch beschrieben haben muss. Dies versucht man durch verdrehen und zurechtbiegen der Inhalte der Verkaufsanzeige zu belegen.
(Zitat von: stefan323ti)




Mit deinen ganzen wahrscheinlichen Schlußfolgerungen liest es sich so als ob du dabei warst als die Käuferin das iphone entdeckt und drauf geboten hat?

(Zitat von: KTMschnee)




Falsch, ich hatte nur entsprechende Schulungen wo es darum ging Gründe für menschliches Verhalten herauszufinden und schlüssige Handlungsstränge daraus abzuleiten.

Man kann einfach viel zwischen den Zeilen lesen und ich wollte in keinster Weise Partei für die Käuferin ergreifen, ganz im Gegenteil.
frison
So, gestern kan dann mal ein einschreiben ins haus geflattert..

Ihr Anwalt schreibt:

ich habe in der auktion eine falsche angeabe gemacht undzwar " im dezember bei itunes freigeschaltet"

laut seiner mandantin funktioniert das handy jedoch nur mit tmobile und wurde somit nicht freigeschalten.


tja hab ihn dann mal ne mail zugesendet da ich misch schlau gemacht hab und . hab den mal paar links gesendet unteranderem apple support seite link mit einem zitat ( handy muss vor benutzung aktiviert werden dammit es entsperrt ist und benutzt werden kann)

und das dieses mit dem freigeschaltet gemeint war.. von einem simlock entfernt war nicrgends die rede und sie könne alles sich so hindrehen wie sie wolle...

zugleich noch ein link von t-mobile indem auch steht iphones können erst nach ablauf der 24monate vertragszeit für alle netze vom simlock befreit werden.


so mal sehen was da noch zurück kommt
der_Strolch
Wenn ich mich nicht irre kann man doch das iPhone durch einen Jailbreak freischalten für alle Netze.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Dann sollte sich doch die Käuferin einfach mal im Internet erkundigen wie man dieses machen kann
anstatt gleich zum Anwalt zu rennen nur weil sie es verplant wie das iPhone aktiviert wird.

@frison

Hättest vielleicht in die Auktion schreiben sollen durch iTunes aktiviert anstatt freigeschaltet. Weil wie Du siehst sich nicht jeder mit der Materie auskennt. Sie hätte sich aber auch selbst schlau machen können.

Mfg
frison
das stimmt aber das aktivieren ist ja gemeint mit dem " freigeschaltet" da es ja erst gesperrt ist ...
naja wie man aber damit auf unlocked kommt weiß ich nich ..
stefan323ti
Das Problem ist immer, das der, der einen Text verfasst ganz andere Gedanken und Assoziationen zu seinen gewählten Wörtern hat.

Der Leser hat da in den allermeisten Fällen andere Assoziationen und Vorstellungen und interpretiert dann den für ihn passenden Inhalt. Diese Interpretation ist für ihn dann plausibel und schlüssig, hat aber in den meisten Fällen nichts mit dem zu tun was der Verfasser des Textes gemeint hat.

Das ganze ist hierrudimentär beschrieben und ein sehr interessantes Thema.

Ich glaube es waren nur ca 30% an Informationen die vom Sprecher beim Zuhörer richtig ankommen, weil zwischendurch durch unterschiedlichste Gründe viel falsche Assoziationen ins Spiel kommen.

Und genau so ein Fall ist das hier grad.
aNka
Zitat:


Das Problem ist immer, das der, der einen Text verfasst ganz andere Gedanken und Assoziationen zu seinen gewählten Wörtern hat.

Der Leser hat da in den allermeisten Fällen andere Assoziationen und Vorstellungen und interpretiert dann den für ihn passenden Inhalt. Diese Interpretation ist für ihn dann plausibel und schlüssig, hat aber in den meisten Fällen nichts mit dem zu tun was der Verfasser des Textes gemeint hat.

(Zitat von: stefan323ti)




Dafür gibt es aber die Option "Frage stellen" bei Ebay...
nur manche sind leider zu dämlich und/oder zu faul, um mal kurz nachzufragen.
thimmy
Die gute Frau scheint sich selber nicht mit Apple/iTunes und Co. gut auszukennen, sonst wüsste man was mit "Bei iTunes freigeschaltet" gemeint ist .
Aber wenn dir der Stress nichts ausmacht, kannst du ja mit ihr verhandeln und rumdiskutieren.

Was spricht dagegen, dass Geld zurückzugeben und einfach neu zu verkaufen? Das dauert keine 2h bis es wieder verkauft ist bei einem vernünftigen Sofort-Kauf Preis.
stefan323ti
Ich versteh seine Bedenken schon, der Verkauf ist ja schon zwei Monate her.

D.h. dass das Gerät ja dann eigentlich schon an Wert und an Garantiezeit (vor allem bei nur 12 Monaten Garantie) verloren hat.

Diesen Verlust wird sie ihm aber sicher nicht ausgleichen, das sie sich ja im Recht glaubt.

Also würde er dabei Verlust machen und das obwohl er eigentlich nicht wirklich was falsch gemacht hat.
stefan323ti
Zitat:


Zitat:


Das Problem ist immer, das der, der einen Text verfasst ganz andere Gedanken und Assoziationen zu seinen gewählten Wörtern hat.

Der Leser hat da in den allermeisten Fällen andere Assoziationen und Vorstellungen und interpretiert dann den für ihn passenden Inhalt. Diese Interpretation ist für ihn dann plausibel und schlüssig, hat aber in den meisten Fällen nichts mit dem zu tun was der Verfasser des Textes gemeint hat.

(Zitat von: stefan323ti)




Dafür gibt es aber die Option "Frage stellen" bei Ebay...
nur manche sind leider zu dämlich und/oder zu faul, um mal kurz nachzufragen.

(Zitat von: aNka)




Genau, und das meistens dir Gründe warum dann sowas dabei rauskommt.

Die Leute lesen nur was sie lesen wollen, alles andere wird ignoriert und dann wird blind gekauft.
Anschliessend stellt man fest das es nicht das ist was man sich vorgestellt hat, merkt dann meistens dann man selber zu blöd war eigentlich. Das will sich aber niemand eingestehen, also wird versucht ein Fehler beim Verkäufer zu finden damit man das Geschäft rückgängig machen kann und der Verkäufer am Ende der Blöde ist, weil er wieder mehr Aufwand hat...

So läuft das bei ebay ständig ab könnte ich mir vorstellen.
aNka
Also vorweg: ich hatte zwar schon etliche Probleme als Verkäufer bei Ebay, aber noch keins wo ein Anwalt mit ins Spiel gebracht wurde.
Deshalb bin ich mir nicht sicher, obs in diesem Fall auch was bringt: Ebay informieren?
Problem melden, reinschreiben, dass die gute Frau mit den und den Beweggründen einen Anwalt eingeschaltet hat und wie Ebay das denn sieht. Also ob die auch meinen, man könnte die Artikelbeschreibung anders verstehen...

hab keine Ahnung, ob die sich in so ner Form überhaupt äußern (da ich sie bisher immer recht schreibfaul erlebt hab und meistens mit Standard-Mails abgeblockt wurde) ... aber wäre meine Idee jetzt noch zusätzlich gewesen.

?! Vielleicht kann ja einer was mit anfangen.
Tobmann
Ich habe Rechtschutz schon öfters in Anspruch nehmen muessen....

Sie kann gar nicht wissen, dass es ihre rechtschutzversicherung zahlt, weil man vorher zum anwalt erstmal muss und dann entscheidet die rechtschutz erst ob sie es uebernimmt oder nicht...

so war es jedenfalls bei mir
der_Strolch
Zitat:


Ich habe Rechtschutz schon öfters in Anspruch nehmen muessen....

Sie kann gar nicht wissen, dass es ihre rechtschutzversicherung zahlt, weil man vorher zum anwalt erstmal muss und dann entscheidet die rechtschutz erst ob sie es uebernimmt oder nicht...

so war es jedenfalls bei mir

(Zitat von: Tobmann)




Genauso sieht es aus. Die Käuferin sollte sich mal vorher informieren ehe sie etwas herausposaunt.
Die Rechtschutz prüft den vom Anwalt vorgelegten Fall und entscheidet dann ob sie es übernimmt oder auch nicht.

Ich verstehe nicht warum man nicht vorher fragt oder sich erkundigt. Dann kann man solche Fälle vermeiden.

EDIT: Ist falsch, sorry => Desweiteren kann sie doch nen Jailbreak machen. Das dabei die Gewährleistung/Garantie erlischt ist fakt aber so hat sie ein iPhone wo sie alle Karten nutzen kann.:EDIT

@aNka

Ebay & payPal hat doch schon zu gunsten des Verkäufers entschieden :-) Lt. Ebay alles in Ordnung.
Die Käuferin sollte in diesem Fall einfach mal besser lesen und die Frageoption nutzen. Es sei denn sie weiß nicht wie das geht.

Greetz

Bearbeitet von: der_Strolch am 06.05.2011 um 07:56:21
Strahlemann
Zitat:


Ebay & payPal hat doch schon zu gunsten des Verkäufers entschieden :-)
(Zitat von: der_Strolch)




Und genau DAS ist wäre für mich als Verkäufer der ausschlaggebende Punkt der Gegenargumentation gegenüber der Käuferin.

Das Wort "freigeschaltet" war halt einfach schlecht gewählt! Hätte ich entweder gar nicht erwähnt oder das Wort "aktiviert" wäre schlauer gewesen. Kann man aber nun eh nicht mehr ändern.

Das Schlimmste daran finde ich eigentlich immernoch, dass sich Anwälte und Gerichte mit solchen "Lapalien" herum schlagen müssen, statt sich um durchaus wichtigere Dinge zu kümmern. ^^ Traurig, aber wahr! :(

Gruß, René
Bandit76
Wie ist das denn mit Deiner Vertragsverlängerung? Ist aus einem "Standard-Vertrag" ein "I-Phone-Vertrag" entstanden, oder wurde eine ganz normaler Vertrag einfach verlängert? Deinen Vertrag hast Du ja noch. Und da das I-Phone (4) in Deutschland nicht mehr exclusiv über T-Mobile vertrieben wird müsste man doch den scheiss Simlock freischalten lassen können??? Weil man bezahlt ja auch die Subvention für das neue Handy im Voraus, oder etwa nicht???

Versuch doch einfach mal das hier : Link , vielleicht ist es ja möglich mit einem Anruf das Ding freizuschalten.... (Falls dieser Vorschlag nicht schon kam...ist ja schon ziemlich, lang der Threat und ich hab nich alles gelesen ;-)
stan75
Wenn sie das Telefon Jailbraiken lässt kann sie immer noch nicht Telefonieren ! Vorher immer schlau machen bevor man was rausbrabbelt !

Fakt ist du hast recht bekommen von Ebay und Paypal und damit hat sich die Sache erledigt ! Das wird der Anwalt von ihr dann auch so sehen ! Lass dich nicht in die Ecke drängen ! Die Frist ist ja auch eh abgelaufen ! Schreib ihr freundlich das sich das Thema für dich erledigt hat und wenn sie dir ne schlechte Bewertung gibt na bitte dann bei Ebay beschweren !
aNka
Zitat:


@aNka

Ebay & payPal hat doch schon zu gunsten des Verkäufers entschieden :-) Lt. Ebay alles in Ordnung.
Die Käuferin sollte in diesem Fall einfach mal besser lesen und die Frageoption nutzen. Es sei denn sie weiß nicht wie das geht.

Greetz

(Zitat von: der_Strolch)




Stimmt!
Sorry, das ist mir irgendwie entgangen.
Wie schon geschrieben wurde: bestes Argument gegen die Käuferin.

Und wer zu dämlich ist, die Frageoption zu nutzen, der sollte sich mal genau überlegen, ob er bei Ebay richtig aufgehoben ist.
DarkSoul666
Vor allem...warum kommt sie erst nach 2 Monaten damit an????
stefan323ti
Zitat:


Vor allem...warum kommt sie erst nach 2 Monaten damit an????

(Zitat von: DarkSoul666)




Das frag ich mich allerdings auch.
Sowas merke ich gleich nach dem Auspacken und nehm direkt mit dem Verkäufer Kontakt auf.

Da könnte man fast glauben das noch was anderes im Spiel ist.