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kuranyi23
Hauptthema:
Hallo, mein Kollege will seinen BMW verkaufen deshalb frag ich hier mal.Hatte einen leichten Hagelschaden 1000€, ist gemacht worden.
Muss er den angeben beim Verkauf? Grüße.
BMW-mobil
Ist der Schaden, der mit 1000 Euro beziffert wird, denn auch fachmännisch behoben worden oder nur
1000 Euro von der Versicherung kassiert ?

Ob es konkret eine Verpflichtung gibt, den Schaden mitzuteilen, vermag ich nicht zu sagen.
Allerdings weiss ich, dass entfernte Parkdellen und Kratzer nicht mitteilungspflichtig sind.
Wo sollte das Problem bei ein paar entfernten leichten Hageldellen sein?

Ich würde mir damit den Verkaufserfolg nicht nehmen lassen.

Ist bei der Leasingrücknahme genauso. Bevor ich mir vom freundlichen eine dicke Rechnung schreiben lasse, gebe ich selbst den Wagen zu einem Aufbereiter, der mir Parkdellen, Kratzer usw. entfernt.
Das teile ich auch keinem mit..

Das macht der Händler doch auch nicht...Wieviele beseitigte Schäden, sogar an Neufahrzeugen ,dem Kunden nicht mitgeteilt werden möchte ich gar nicht wissen.
kuranyi23
Hat nur Angst wenn er es nicht angibt und später kommt der Käufer und will das auto wieder zurückgeben, weil er es net angegeben hat.
BMW-mobil
Zitat:


Hat nur Angst wenn er es nicht angibt und später kommt der Käufer und will das auto wieder zurückgeben, weil er es net angegeben hat.

(Zitat von: kuranyi23)





Wenn die Dellen fachmännisch entfernt wurden, wird man auch nichts merken!

Hat da allerdings jemand rumgefuscht oder es sind größere Dellen gewesen, dann sieht es anders aus..

mb100
Unfallschäden müssen angegeben werden, wenn der Schaden bei so ungefähr um die / über 1000 Euro liegt. Nun mag man eventuell sagen: "Ein Hagelschaden is kein Unfall." Gut, mag so vertretbar sein. Nur im Endeffekt is für mich die Schadenshöhe der entscheidende Faktor.

Ich würds - um nix zu riskieren - angeben.
fibie39
habe was gefunden:

"Eine gesetzliche Definition des Begriffs Unfallwagen gibt es nicht. Jedoch hat sich der BGH mit der Frage ab wann ein Unfall an einem Kfz dem Käufer mitgeteilt werden muss in seinem Urteil vom 10.07.2007 (Az. VIII ZR 330/06) beschäftigt.

Der BGH unterscheidet hier zwischen einem Bagatellschaden und einem Sachmangel. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige "Bagatellschäden" ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als "Bagatellschäden" hat der BGH bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war.

Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung. D.h. im Ergebnis muss auch ein Schaden nach einer völlig fachgerechten Reparatur, die den Unfall nicht mehr erkennen lässt, dennoch mitgeteilt werden. Sollte man als Käufer eines Gebrauchtwagen über vorherige Unfälle aufgeklärt worden sein, so muss man diese Information an den nächsten Käufer ebenfalls weitergeben. Sofern man sich als Verkäufer nicht sicher sein kann, ob in der Kette der Eigentümer ein Unfallschaden vorlag, sollte man dies bei einem Verkauf entsprechend mitteilen."

mb100
Zitat:


Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig
(Zitat von: fibie39)




Danke. Das macht dann meine obige Überlegung überflüssig. War vorhin zu faul beschäftigt, in nem Urteil nach der richtigen Stelle zu suchen.

Zitat:


(in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM)
(Zitat von: fibie39)




:-)
Die Grenzen sind natürlich auch ein Stück weit variabel. Will sagen: sie verschiebt sich auch hin und wieder mal. Die aktuelleren Entscheidungen, die ich kenn, liegen so bei zwischen 750 und 1000 Euro. Und da sind wir im vorliegenden Fall ja drüber.