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Smallblind89
Hauptthema:
Hallo leute war früher mal recht aktiv bei syndikat und hab auch immer prompt eine antwort auf meine fragen bekommen leider hab ich aber meine accountdaten verlegt^^

Nun hab ich wieder mal ein ´problemchen´ und zwar geht es um mein alltagsauto den ich wieder bissl aufmöbeln will....
hab im oberen türbereich von meinem e36 (fahrertür) ziemliche beulen vielleicht neidattacken keine ahnung vielleicht aber nicht bei dem alten karrn^^ vielleicht haben sie sich auch beim andern nicht getraut^^ also zurück zum thema....
ich will jetz nicht unbedingt viel rumlacken sondern eher nur spachtel und aufkleber drüber fertig.
der aufkleber würde aber große teile des fensters der hinteren tür bedecken ist das zulässig oder darf nur ein bestimmte prozentzahl des fensters bedeckt sein?

für hilfe, antworten oder auch anregungen bin ich offen;)
vielen dank schon mal im vorraus....
Jokin
Hintere Tür? ... is egal.

(voraus bitte mit nur einem "r")

Gruß, Frank
Smallblind89
wow das is ja fix gegangen!
der duden gibt dir recht^^
könnte man die dann auch ganz zukleben ohne das sich jemand dran stört oder wie seh ich das?
kl wurm
kannste machen, lediglich die vorderen 3 Scheiben sind fürs Gesetz relevant.

Rest kannste zukleben wie du möchtest.
Smallblind89
sauber!!!
vielen dank;)
LatteBMW
Zitat:



Rest kannste zukleben wie du möchtest.

(Zitat von: kl wurm)




Sofern Seitenspiegel vorhanden sind..
Smallblind89
Ja sind vorhanden;) ^^