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Flo H.
Hauptthema:
Hallo zusammen,

Ich hätte da mal ne Frage an die Kulanz- und Rechtsexperten unter euch.
Mein Dad hat sich im Oktober letzten Jahres bei der BMW Niederlassung Bremen eine K1200GT von 2008 gebraucht gekauft - natürlich mit dem Gefühl und der Aussage des verkäufers "Die Kiste ist auf dem neusten Stand!"

Gestern war er wegen eines "Quietschen" in der Kupplung bei BMW in Dortmund, wo man ihm sagte "BMW hat bei diesem Modell die Kupplung bis einschließlich 31.12.2010 auf Grund dieser Geräusche kostenlos ausgetauscht"

Auf Nachfrage, ob nicht auf Kulanz noch was machbar wäre wurde, was auch sonst, verneint.

Jetzt ist die Frage ob das nicht schon vor Abholung in Bremen hätte getauscht werden MÜSSEN?!
Ich meine man verkauft ein Moppet nicht als "auf dem neusten Stand" wenn sone Tauschaktion nicht durchgeführt wurde!

Mein Dad überlegt jetzt mal den Anwalt einzuschalten - was meint ihr so dazu?

Bin für jede Hilfe dankbar!!

Flo

Bearbeitet von: Flo H. am 12.04.2011 um 11:01:16
tobibeck80
Mit GENAUER und unparteiischer Erklärung des Sachverhalts an München wenden. Die haben ein ernsthaftes Interesse an eventuellem Fehlverhalten ihrer Händler.

Dazu müssen die eben aber den Sachverhalt kennen, außerdem werden die dir bzw euch zum Thema Rückruf genaueres sagen können.

Normal werden bei solchen Aktionen die Erstkäufer angeschrieben, die dann eventuellen Zweitkäufern eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen sollen.
KTMschnee
Wurde die BMW Niederlassung Bremen schon damit konfrontiert oder wird auf biegen und brechen ein Anwalt hinzugezogen?
Eventuell sehen die ja den Fehler ein und stehen dafür gerade ohne viel bürokratischen Aufwand.
SittenserSquad
Geht es um Kulanz oder Garantie/Gewährleistung? Oder eine Rückrufaktion?

- Rückrufaktion: grundsätzlich alle Modelle einer baureihe werden zurück gerufen und das Teil getauscht. Egal, ob es schon defekt ist oder noch nix zu sehen ist...

- Garantie/Gewährleistung: Hierzu muss der Fehler vom Kunden beanstandet werden, bevor irgend etwas gemacht wird. Habt ihr das nach dem Kauf in der Gewährleistungsphase gemacht? Wenn nein .... habt ihr null Chancen.

So wie ich das bis hierher verstanden habe, ist es so, daß ihr das Mopped fehlerfrei aus Bremen abgeholt habt.... Und erst jetzt der Fehler auftrat und ihr zur Werkstatt gefahren seid. Richtig so? Warum seid ihr nicht nach bremen zur Werkstatt? Dort hätte man vielleicht was machen können auf Kulanz oder so. Dortmund ist ne andere Baustelle.









Bearbeitet von: SittenserSquad am 12.04.2011 um 20:26:02
Flo H.
Zitat:


Geht es um Kulanz oder Garantie/Gewährleistung? Oder eine Rückrufaktion?

- Rückrufaktion: grundsätzlich alle Modelle einer baureihe werden zurück gerufen und das Teil getauscht. Egal, ob es schon defekt ist oder noch nix zu sehen ist...

- Garantie/Gewährleistung: Hierzu muss der Fehler vom Kunden beanstandet werden, bevor irgend etwas gemacht wird. Habt ihr das nach dem Kauf in der Gewährleistungsphase gemacht? Wenn nein .... habt ihr null Chancen.

So wie ich das bis hierher verstanden habe, ist es so, daß ihr das Mopped fehlerfrei aus Bremen abgeholt habt.... Und erst jetzt der Fehler auftrat und ihr zur Werkstatt gefahren seid. Richtig so? Warum seid ihr nicht nach bremen zur Werkstatt? Dort hätte man vielleicht was machen können auf Kulanz oder so. Dortmund ist ne andere Baustelle.




Also das ist so eine Sache.. Meinem Dad ist das eben aufgefallen und ist daher, weil er dachte es sei was kaputt nach Do gefahren... Bremen ist ein wenig weit (ca 400 Km eine Strecke) das macht man nicht mal eben nach Feierabend.

Der Berater da meinte dann dass man die Kupplung kostenlos getauscht hätte bis 31.12.2010. Ob das jetzt ne Rückrufaktion war oder das auf eine Reklamation hin passiert, weiß ich leider nicht.

Wir wollen jetzt der Niederlassung Bremen die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und mal die Reaktion abwarten. Danach evtl mal nen Brief nach München schicken.

Danke schonmal für eure Hilfe!