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s4t
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator ThaFreak am 08.04.2011 um 08:38:31 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Moin erstmal,

ich hoffe, dass Thema ist hier richtig angesiedelt:

Es geht um folgendes:

Der Ford Fiesta meiner Schwester hatte neuerlich das Problem, dass die Beleuchtung hinten ausgefallen ist. Eine Sichtung nach defekten Sicherungen ergab kein Ergebnis, ebenso wurden keine korrodierten Leitungen am Heck gefunden. Da sie aber 300km entfernt wohnt, konnte ich ihr nicht helfen, so dass sie zu einer Werkstatt in Oldenburg gefahren ist. Dort war man sich offenbar sofort sicher und baute für stolze 150€ einen neuen Lenkstockschalter ein. Danach funktionierte das Licht am Heck auch vorrübergehend wieder (später mehr dazu). Auf dem Weg zu uns in den Norden fiel das Licht abends auf der AB wieder aus. Hier angekommen, schaute ich mir den neuen Lenkstockschalter erst einmal genauer an, wurde tatsächlich getauscht und war neu - dennoch zu teuer. Immerhin kamen noch 35 Minuten Arbeitslohn dazu mit 42€; also einer Rechnung von insgesamt ca. 190€ inkl. Beim Ausbau des Lenkstockschalters fiel mir allerdings auf, dass nicht der Lenkstockschalter das Problem war, sondern eine "Klammer" am Stecker, der auf den LSS gesteckt wird. Nach leichtem zusammendrücken der Klammer und erneutem Einbau funktionierte auch alles wieder ordnungsgemäß. Die Ursache war also kein defekter LSS, sondern der Kontakt am Stecker; also ein Wackelkontakt.

So weit so gut. Da ich aber auch kaufmännisch tätig bin, kenne ich mich recht gut aus mit dem Rücktritt vom Kaufverträgen bzw. Nachbessern. Hier handelt es sich ja aber um einen Werkvertrag, wo ich mich nicht ganz so gut auskenne. Jedenfalls habe ich der Werkstatt ein Schreiben im Namen meiner Schwester, welches dieses anerkennt und unterschrieben hat, in dem sie vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, da ihr hier ein teures, aber nicht dem Zweck der Reparatur dienendes Ersatzteil verkauft wurde. Im folgenden habe ich dann die genaue Fehlerursache beschrieben und den Rücktritt erläutert.

Gestern erhielt meine Schwester dann ein Schreiben seitens des Anwalts der Werkstatt der auf Zahlung besteht und zusätzlich 39€ für sein Schreiben in Rechnung stellt. Zu beachten dabei ist ja aber, dass bei Rechnungen OHNE Fälligkeitsdatum nach dem Gesetz die 30-Tage Regelung gilt, die Rechnung also spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum überwiesen werden muss. Da die 30 Tage aber noch nicht um sind und meine Schwester eh darauf besteht, den LSS zurückzugeben, hat sie folgedessen noch nicht bezahlt. Es kann doch also nicht sein, dass hier irgendeine Anwaltskanzlei zusätzlich Gelder für ein Schreiben ohne rechtliche Konsequenzen (Mahnung) verlangt, sondern nur zur Zahlung des Gesamtbetrages auffordert, da der Werkstatt angeblich nicht die Chance zum Nachbessern gegeben wurde. Was soll auch groß nachgebessert werden, wenn die Klammer am Stecker wieder richtig zusammengedrückt ist?! Nochmal lösen und wieder zusammendrücken? :-D

Dabei würde meine Schwester die angefallenen Arbeitskosten auch zahlen, jedoch nicht den LSS, der nicht dem Zweck der Reparatur diente. So oder so sind die 35 Minuten Arbeitszeit völlig überzogen, wenn ich bedenke, dass ich das Ding in 2 Min auseinander, 1 Minute Fehlersuche, 1 Minute Fehler beheben und 2 Minuten wieder zusammengebaut habe.

Ich bitte hier mal um Rat bzw um Fachleute Eurerseits.

Bearbeitet von: ThaFreak am 08.04.2011 um 08:38:31
Runnerz
da Rechtsberatung ja verboten ist - google doch mal nach "selbstvornahme im kaufrecht".

s4t
Ok so weit so gut. Ist ja also zulässig dass sie bzw. ich den Fehler selbst behoben hat. Ich möchte nun eher folgendes wissen: Kann sie den LSS auch so zurückgeben? Da muss es ja eine Regelung geben, denn immerhin würde sie unnützerweise 150€ für so ein Teil ausgeben, es aber gar nicht brauchen.
Asko
Kommt drauf wann sie im Vertrag mit der Werkstatt unterschrieben bzw. zugewilligt hat..

Wenn sie einer Reparatur zustimmt, dann zahlt sie dafür auch .. egal obs hilft oder nicht .. ist doch meist so, weil die Werkstätten auf Vermutung Bauteile anfangen auszutauschen!

Also was steht denn genau im Auftrag zur Reparatur ? (ich meine nicht die Rechnung)
louisdama
Es ist nicht zufällig eine Werkstatt die den Namen Ford **** trägt.


Editiert: ThaFreak

Bearbeitet von: ThaFreak am 08.04.2011 um 08:37:56
goer1848
Problem ist die Beweisbarkeit!
Du hast selber geschrieben, dass es zunächst wieder funktionierte. Somit hat die Werkstatt vetragsgemäß eine Reparatur ausgeführt, die zum Ergebnis geführt hat.

Jetzt mal nur das Praktische:
Wenn du einen anderen Fehler als Ursache erkannt hast, dann wärst du verpflichtet gewesen, der Werkstatt die Beseitigung dieses Mangels zu ermöglichen (und nicht selber dran zu schrauben)
Und nu kommts, hast du den alten Blinkstockhebel? Natürlich nicht. Und somit kannste nicht beweisen das dieser nicht auch kaputt war ;-(

Wäre auch sauer aber du kannst der Werkstatt keinen Fehler nachweisen und die haben sogar jetzt die besseren Karten weil du selber geschraubt hast.
Einziger Weg wäre gewesen : Fehler vom Gutachter bestätigen lassen und dann ab zur Werkstatt.

Aber mal nen Tipp : Die Kraftfahrzeuginnung (Adressen gibts im Net) freut sich immer über so Zuschriften und die Werkstatt ärgert sich diese Anfragen dann beantworten zu müssen.

Und wenn gar nix mehr hilft, schreib mal direkt an den Hersteller (war nen Ford?) die fragen immer bei ihren Vertragspartnern nach. Und sowas wollen die gar nicht. Die "müssen" nämlich darauf antworten und sich dann mit dem Kunden in Verbindung setzten.
Ich habs mal auf die Spitze getrieben und direkt an den Vorstand von BMW geschrieben. (nicht lachen, hat geklappt) Ergebnis: nix bezahlt aber danach musste ich auch den Händler wechseln (gab kein Kaffee mehr usw ;-)
s4t
Danke für die Antworten. Ne, es war eine freie Werkstatt, die aber hauptsächlich mit Reifen handelt. ;-) Ich werd nun mal schauen, wie ich das angehe.. Werd nachher nochmal ein Schreiben aufsetzen und das ganze dann detailliert schildern.
Heckpropeller
Der Gläubiger hat Anspruch auf die Erstattung seiner Kosten (in einem angemessenen Rahmen), die zum Beitreiben der Forderung nötig wurden. Dazu gehören auch die Anwaltskosten.

Zitat:

Hier handelt es sich ja aber um einen Werkvertrag, wo ich mich nicht ganz so gut auskenne. Jedenfalls habe ich der Werkstatt ein Schreiben im Namen meiner Schwester, welches dieses anerkennt und unterschrieben hat, in dem sie vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, da ihr hier ein teures, aber nicht dem Zweck der Reparatur dienendes Ersatzteil verkauft wurde.



Wie kann Sie denn von einem KV zurücktreten, der nicht geschlossen wurde?
Es handelt sich doch um einen Werkvertrag.

Die Werkstatt war als Unternehmer zur Herstellung eines Werks verpflichtet. In dem Falle zur Reparatur des Fahrzeugs.
Dies wurde offensichtlich erledigt. Mit welchen Mitteln kann die Werkstatt besser einschätzen.

Wenn keine weiteren Absprachen zur Leistung der Reparatur geschlossen wurden oder gar ein Kostenvoranschlag veranlasst wurde, ist die Werkstatt vollstens im Recht.
Sie hat den Vertrag durch die Reparatur erfüllt.

Ganz wichtig:

$631 BGB Absatz "

"(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein."

Der Erfolg war da.

Du kannst jetzt nur auf Nachbesserung bestehen und unter Vorbehalt zahlen.
Aber ein Rücktritt kommt nicht in Frage.

Der RA kann ebenso auf seine Kosten bestehen.

Zitat:

Es kann doch also nicht sein, dass hier irgendeine Anwaltskanzlei zusätzlich Gelder für ein Schreiben ohne rechtliche Konsequenzen (Mahnung) verlangt, sondern nur zur Zahlung des Gesamtbetrages auffordert, da der Werkstatt angeblich nicht die Chance zum Nachbessern gegeben wurde. Was soll auch groß nachgebessert werden, wenn die Klammer am Stecker wieder richtig zusammengedrückt ist?! Nochmal lösen und wieder zusammendrücken? :-D



Du ist tatsächlich auf dem Holzweg und verhädderst dich.

Natürlich kann ein Unternehmer Außenstände anmahnen.
Und so witzig wie das für dich mit dem Nachbessern auch scheinen mag, aber so ist es nun einmal und wenn es nur das zusammendrücken der Klammer beinhaltet.

Sorry, aber keine Chance da was zu drehen.




s4t
Zitat:



Sie hat den Vertrag durch die Reparatur erfüllt.

Ganz wichtig:

$631 BGB Absatz "

"(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein."

Der Erfolg war da.


(Zitat von: Heckpropeller)




Danke für die Antwort. Die Reparatur war augenscheinlich da, wie sich aber herausgestellt hat wurde der Mangel ja nicht behoben. Also wieso sollte sie das teure Teil nicht zurückgeben dürfen? Der verkaufte LSS hat ja mit der Reparatur am Ende nichts tun. Gerne können die sich den Stecker nochmal angucken und nachbessern.

Mal etwas übertrieben:

Wenn der Motor eines PKW aufgrund eines defekten Sensors nicht gut läuft und der Mangel nicht entdeckt wird, kann mir doch keine Werkstatt einen neuen Motor einbauen. Dass der dann im ersten Moment vielleicht super läuft, kann ja auch nicht die Lösung für das Problem sein, wenn der defekte Sensor weiterhin verbaut ist. Den Austausch eines Teils am Fahrzeug, dass aber nicht die Ursache für den Mangel darstellt, muss ich wohl kaum so hinnehmen, zu mal der Ersatz unverhältnismäßig zum Mangel steht.

?!
goer1848
Hi,
nochmals zur Verfahrensweise.
Du kannst da nix kürzen oder einbehalten wollen.
Wenn du wirklich was machen willst, dann musst du dir von einem unabhängigen, amtlich anerkannten Gutachter bescheinigen lassen, dass die Werkstatt eine unsachgemäße oder offensichtlich fehlerhafte Reparatur ausgeführt hat.
Und selbst dann musste erstmal löhnen und dann den Klageweg bestreiten.

Was du da vorhast ist der vorprogrammierte Weg sich den Gerichtsvollzieher ins Haus zu holen.

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland auch noch zwei Paar Schuhe.
Vergiss den Mist und lass gut sein, alles andere wird dich noch mehr ärgern.
andre83
Moin,

wie wärs wenn du es auf dem kleinsten Wege versuchen würdest. Rede doch einfach mal freundlich mit dem Chef von der Werkstatt und schildere ihm die Situation ruhig und sachlich. Sag ihm halt dass tatsächlich nur diese Klammer Schuld am Problem war und somit das Teil unnötig war. Frag ob es nicht möglich wäre dass die Werkstatt wieder das alte Teil einbaut, die Arbeitskosten bezahlt ihr, und das Teil sollen die eben wieder in ihren Bestand aufnehmen.

Einfach, sachlich und direkt. Nix über nen Anwalt oder ähnliches, das wird dir nur noch höhere Kosten verursachen.

Wäre zumindest meine Vorgehensweise so.

MfG
Stefan177
Zitat:


Moin,

wie wärs wenn du es auf dem kleinsten Wege versuchen würdest. Rede doch einfach mal freundlich mit dem Chef von der Werkstatt und schildere ihm die Situation ruhig und sachlich. Sag ihm halt dass tatsächlich nur diese Klammer Schuld am Problem war und somit das Teil unnötig war. Frag ob es nicht möglich wäre dass die Werkstatt wieder das alte Teil einbaut, die Arbeitskosten bezahlt ihr, und das Teil sollen die eben wieder in ihren Bestand aufnehmen.

Einfach, sachlich und direkt. Nix über nen Anwalt oder ähnliches, das wird dir nur noch höhere Kosten verursachen.

Wäre zumindest meine Vorgehensweise so.

MfG

(Zitat von: andre83)




Würde ich auch sagen. Die Sachlage sieht so aus, daß Deine Schwester einen Auftrag unterschrieben hat. Wenn dieser Auftrag umfasst, daß der Lenkstockschalter ausgetauscht wird, ist die Sachlage sowieso klar.

Wenn Deine Schwester die Werkstatt mit der Durchführung der notwendigen Reparaturen beauftagt hat, musst Du (anhand des Altteils) beweisen, daß es garnicht kaputt war. Dann brauchst Du das neue Teil auch nicht bezahlen. Die Fehlersuche allerdings schon.

Auch der Anwalt und die 39 Euro sind ebenso gerechtfertigt. Du warst zwar noch nicht in Verzug (nehm ich mal an), da Du aber angekündigt hast, daß Du nicht bezahlen wirst, kann das Autohaus auch entsprechend darauf reagieren. Nämlich mit dem Eintreiben der Schulden. Leider haben sie nicht den "kundenfreundlichen" Weg gewählt (Mahnung, Mahnverfahren), sondern sie stecken gleich in aller Deutlichkeit ihre Grenzen ab.

Nicht schön dem Kunden gegenüber, weil man als Geschäftsmann so eigentlich erst nach mehreren Monaten Ärger mit seinen Kunden umgeht, aber natürlich durchaus erlaubt. Du kannst also davon ausgehen, daß den Chef Dein Brief oder die Formulierung etwas geärgert hat.

Ich würd auch vorschalgen: Anrufen, sich entschuldigen und bereden. Ich denke, daß man hier sicher vernünftig was machen kann. Mit Anwalt allerdings nicht, weil dann gehts nur noch drum wer recht hat und die Kosten trägt und nichtmehr um den Lenkstockschalter.



Bearbeitet von: Stefan177 am 09.04.2011 um 14:16:11