Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
BMW_M-pala
Hauptthema:
Bei meinem neuen Auto stimmt was nicht.

1. der Knopf neben dem I Drive von der Spracheingabe ist ohne Funkion.

Der Knopf am Lenkrad geht... nur egal was ich sage die Dame macht nichts weiter und sagt sie hätte mich nicht verstanden.

Keine Reaktion auf Befehle wie : Navigation, Radio, CD.

Verstehe ich nicht muss ich da was synchronisieren ?
Mr.Nobody
Wilkommen im Club. Mich versteht mein Auto auch nie...
Ist wohl Softwarebedingt da es im F 10 ohne Probleme geht =(
Charlie Wax
Klingt jetzt doof, aber haste mal geschaut ob deutsch eingestellt ist?
Mr.Nobody
Wenn ihm nicht auffällt das die Dame dann auf Englisch antwortet halt ich ja doch für ausschließbar..
Charlie Wax
Tja man muss halt alles in Erwägung ziehen und zur Problemlösung auch das Unerwartete einbeziehen.
Aber dafür gleich den Beitrag kritisieren? Wie alt bist du?
Mr.Nobody
War meine Persönliche Meinung da ich lang genug bei BMW gearbeitet hab um Beurteilen zu können das es ein allgemeines Problem der E 6x Baureihe zu sein scheint.
Und wie gesagt im F 10 ist mir das Problem noch nicht untergekommen das er irgendeinen Befehl nicht erkannt hätte.
Und M-pala ist schon lang genug im E60 Bereich das er selbst hätte feststellen können ob sein System Englisch oder Deutsch läuft.
Also nicht gleich in den falschen Hals bekommen ;-)
Charlie Wax
Zitat:



Und M-pala ist schon lang genug im E60 Bereich das er selbst hätte feststellen können...


(Zitat von: Mr.Nobody)




Klar...aber dann nicht in der Lage im Internet die Bedienungsanleitung eines E60 zu finden....
(siehe Blutooth Thread)
Mr.Nobody
Ok hast du auch wieder recht...
peterxx
Du weist schon, macht jede Freie Werkstatt für 30€

Bearbeitet von: peterxx am 27.03.2011 um 13:03:10
BMW_M-pala
Ist natürlich auf Deutsch.

Keine Reaktion. So eine sch......

Hab das Auto vor 5 Tagen bei BMW gekauft. Ruf da mal an ist ja nicht in der Garantie mit Drin so ein Kramm aber vielleicht machen Sie eine Ausnahme.

Doof nur das Auto wurde 160km von zu Hause entfernt gekauft.
Charlie Wax
Zitat:


....Ruf da mal an ist ja nicht in der Garantie mit Drin so ein Kramm...

(Zitat von: BMW_M-pala)




Aber in der Gewährleistung...:-)
greyGargoyle
das problem hab ich schon seit dem ich mein auto gekauft hab :D

:(

aber ich hab mich mit abgefunden
BMW_M-pala
Ich denke ich finde mich damit auch ab bevor ich einen Haufen Geld bei BMW für rumfummeln lasse.

Sprach vor 2 Tagen mit dem Verkäufer bei BMW die Garantie deckt das nicht ab.
Charlie Wax
Zitat:


Ich denke ich finde mich damit auch ab bevor ich einen Haufen Geld bei BMW für rumfummeln lasse.

Sprach vor 2 Tagen mit dem Verkäufer bei BMW die Garantie deckt das nicht ab.

(Zitat von: BMW_M-pala)




Dann mach es über die Gewährleistung! Die Karre ist doch noch keine 6 Monate alt!!!
Das Fahrzeug hat bei Kauf frei von Mänglen zu sein.....lasst euch doch nicht immer so abspeisen.
djsaeng
Servus,

wie Charlie Wax sagt: Gewährleistung trifft hier auf jeden Fall zu. Für diese Reparatur darfst noch nicht mal nen müden Cent zahlen. Die Sprachsteuerung ist in der Ausstattungsliste enthalten, damit ist sie Bestand des Kaufvertrages und gewährleistungspflichtig.

Weigert sich die Werkstatt die Sprachsteuerung zu reparieren, so musst entsprechend sowieso zum Rechtsanwalt. Und nur in diesem Fall koenntest Du ja mal uns hier den Händler posten, damit wir wissen, wo man nicht mehr einkaufen
sollte :-))

Gruss und viel Erfolg.

Bearbeitet von: djsaeng am 02.04.2011 um 15:43:02
BMW_M-pala
Das Auto ist ein Gebrauchtwagen von 2005.

Bin mir echt nicht sicher ob das die BMW Gebrauchtwagen Garantie übernehmen muss.

Die Sprachsteuerung ist doch ein Zubehör und keine Grundausstattung.

Ich hatte den Verkäufer im Autohaus darüber informiert der sagt mir die Garantie deckt dies nicht ab.

Soll ich zum Anwalt ?
AOC
Meine funktioniert auch nicht..
In meinem ehem. X5 hat sie alles verstanden.

Und im Audi kann der über die Sprachsteuerung nur das Telefon bedienen.
Charlie Wax
Zitat:


Das Auto ist ein Gebrauchtwagen von 2005.

Bin mir echt nicht sicher ob das die BMW Gebrauchtwagen Garantie übernehmen muss.

Die Sprachsteuerung ist doch ein Zubehör und keine Grundausstattung.

Ich hatte den Verkäufer im Autohaus darüber informiert der sagt mir die Garantie deckt dies nicht ab.

Soll ich zum Anwalt ?

(Zitat von: BMW_M-pala)




OK...ich versuch mal etwas Licht einzubringen (ich bemühe mich um einfache Ausdrucksweise).
Ich beschränke mich dabei aufs Wesentliche, da es für einen Laien recht verwirrend sein könnte:

Man muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden!
Dies sind zwei verschiedene Dinge.

GARANTIE
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, wenn ein Mangel an der Sache innerhalb eines festgelegten Zeitraums eintritt (üblich 2-3 Jahre).
Dies bedeutet, dass der Hersteller die Funktionstüchtigkeit für die Sache oder auf dessen bestimmte Einzelteile garantiert.
Wenn man sich nun ein Gebrauchtauto kauft ist meist die oft 2-jährige Garantie abgelaufen.
Über den Verkäufer/Händler kann man aber diese Garantie zum Teil erweitern, indem man sie dazukauft.
Die Garantie erstreckt sich dann über diverse Teile des Motors, Getriebes, Mechanik etc.
Was alles abgedeckt ist, steht meist sehr detailliert in einem Garantieheftchen, welches man dazubekommt.
Alles was dort nicht aufgeführt ist, fällt auch nicht unter dieses Garantie.
Oft zählen dazu Verschleißteile, Elektronik oder irgendwelche Sondersachen.
Diese Garantie läuft solange, wie man dafür gezahlt hat.

So....und jetzt GEWÄHRLEISTUNG! :-)
Die Gewährleistung ist eine gesetzlich festgelegte sogenannte Mängelhaftung.
Dies bedeutet, dass ein Käufer bestimmte Rechte im Rahmen des Kaufvertrages zustehen.
Auch bekannt als Sachmängelhaftung.
Also der VERKÄUFER muss die Sache (gekauftes Irgendwas) frei von Mängeln (Defekte, funktioniert nicht, usw...) dem Käufer übergeben.
Somit bestehen also gegenüber dem Verkäufer die Rechtsansprüche und nicht gegenüber dem Hersteller.
Die Grundlage für diese Gewährleistung ist das Bürgerliche Gesetzbuch § 437,439 u.a. .
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast allerdings beim Verkäufer!
Das heißt, wenn an der gekauften Sache etwas nicht richtig funktioniert oder diese einen sonstigen Mangel hat,
muss der Käufer dem Verkäufer nicht beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufs (Übergabe der Sache)schon so gewesen ist.
Erst nach Ablauf der ersten 6 Monate muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass
die Sache zum Zeitpunkt des Kaufs schon einen Mangel hatte. (Beweislastumkehr)

Nun wenden wir diese Gewährleistung auf unsere Gebrauchtfahrzeuge an.
Die Gewährleistung kann bei Gebrauchtautos durch den Autoverkäufer auf ein 1 Jahr (statt den gesetzlichen 2 Jahren) begrenzt werden.
Dies machen auch alle so. :-)

Wenn also ein Gebrauchtauto innerhalb der ersten 6 Monate einen Mangel aufweist,
so muss der Käufer nichts anderes tun, als den Verkäufer damit (freundlich) zu konfrontieren.
Dieser muss nun eine Nacherfüllung anstreben.
Der Käufer hat nun zunächst 2 Wahlmöglichkeiten der Nacherfüllung:
1. Lieferung einer neuen Sache
2. Nachbesserung (Beseitigung des Mangels)
Es kommt natürlich auf die Verhältnismäßigkeit an.
Eine nicht funktionierende Sprachsteuerung führt kaum zu einem neuen Auto:-)
Aber dieser Mangel muss nachgebessert (beseitigt) werden, und zwar ohne jegliche Kosten für den Käufer

Also nochmal ganz kurz:
Auch beim einem gebraucht gekauften Auto muss dieses ohne MÄNGEL zum Zeitpunkt der Übergabe (Kauf) sein.
Wenn innerhalb des ersten Jahres (besser in den ersten 6 Monaten) etwas Defektes, Mangelhaftes auftritt,
so muss der Verkäufer dies ohne Kosten für den Käufer beseitigen!
Lasst euch nicht abwimmeln.
Zwei Nachbesserungsversuche darf der Verkäufer durchführen, besteht derselbe Mangel danach weiterhin, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.

@BMW_M-pala: Du musst keineswege zum Anwalt, sondern deinen Verkäufer darauf hinweisen,
dass er die Sprachsteuerung im Rahmen der Gewährleistung zu reparieren hat. Ob es Sonderausstattung oder Serienausstattung ist, spielt absolut keine Rolle!
So wie das Auto verkauft wurde, so muss er für die Funktionsfähigkeit gerade stehen.

Werft bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinander.
Man sollte also immer zuerst von der gesetzlichen Gewährleitung Gebrauch machen (weil man eben das Recht dazu hat!).

Hoffe dies hilft euch etwas weiter....:-)



Bearbeitet von: Charlie Wax am 04.04.2011 um 18:59:11
djsaeng
@BMW_M-pala :
Die Sprachsteuerung ist Sonderausstattung, sollte auch im BMW-Kaufvertrag aufgeführt sein. Und damit ist sie Bestand des Gesamtkaufgegenstands. Damit tritt die auch von Charlie Wax ausführlich beschriebene Gewährleistungspflicht zu. Eine BMW Gebrauchtwagengarantie deckt das tatsächlich und möglicherweise gar nicht ab. Ist aber nicht schlimm, da Du noch in den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum bist und sämtliche Gewährleistungspflichten den Händler treffen. Hier würde ich aber nicht lange warten, sondern gleich das ganze beim Verkäufer bemängeln.

@Charlie Wax: das mit dem Anwalt ist nur das, was im Falle von Nichterfüllung des Vertrages eintritt, d.h. wenn der Wagen bezahlt ist, bleibt eh nur noch der Anwalt, wenn der Verkäufer sich verweigert, die Gewährleistungspflicht anzuerkennen.

Gruss.
BMW_M-pala
Danke Charlie Wax.

Werde mich schriftlich an das Autohaus wenden.
Ich hoffe ich darf die Reparatur direkt in Berlin zu Hause machen lassen und muss nicht 160km zu dem Autohaus wo ich das Auto gekauft habe.