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T H E M A     R Ü C K B L I C K
schnitte09
Hauptthema:
Wo kann ich mir über einen Arbeitgeber rechtliche Beratung einholen, ohne gleich zum Anwalt zu gehen?
Gibt es da andere Möglichkeiten wo man sich beraten lassen kann?
Die Firma hat übrigens keinen Betriebsrat.
Bardock
Hallo schnitte,


wenn ich dich nun richtig verstanden habe, möchtest du
"Beratung" für dich. Und zwar, salopp ausgedrückt; gegen
deinen Arbeitgeber.

Wenn dem so ist: ja, es gibt eine Möglichkeit.
Und zwar das Arbeitsgericht. Dort kann man sich
(mehr oder weniger) beraten lassen und Ratschläge
einholen.


Ich schreibe das in aller Deutlichkeit, weil GENAU dieser
Fall bei einem meiner besten Kumpels momentan
vorherrscht. In dieser Woche war er bereits ein paar mal
beim Arbeitsgericht und hat sich Rat geholt. Kostenlos.
Ich weiß das so genau, weil ich selbst bei seiner Sachlage
immer auf dem aktuellen Stand bin, mit allen Infos.

Inwiefern eine solche Leistung geht, kostenlos ist usw. usf.,
das kann ich abschließend allerdings nicht beurteilen.




Gruß Bardock
schnitte09
Zitat:


wenn ich dich nun richtig verstanden habe, möchtest du
"Beratung" für dich. Und zwar, salopp ausgedrückt; gegen
deinen Arbeitgeber.


Ja, ganz genau so ist es. Brauche Beratung für mich, gegen meinen Arbeitgeber.

Zitat:


Wenn dem so ist: ja, es gibt eine Möglichkeit.
Und zwar das Arbeitsgericht. Dort kann man sich
(mehr oder weniger) beraten lassen und Ratschläge
einholen.


Dann werde ich da morgen mal anrufen wegen einem Termin.

Vielen Dank für deinen Tipp!
b-mw-323
Erstberatung ist bei einem Anwalt auch kostenfrei!
Bardock
Hallo bmw,


nein, falsch! Die Erstberatung ist nicht kostenlos.

Das ist ein urbaner Mythos.


Wenn ein RA eine kostenlose Erstberatung erteilt, dann
ist das pure Kulanz und freundlichkeit seitens des RA.
Es ist auch möglich, das eine Erstberatung kostenlos ist,
wenn es daraufhin zu einem Mandat kommt.

Ich habe den Paragraphen jetzt nicht auswendig im Kopf,
ich kann aber gerne im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) nachlesen, welcher Paragraph es ist. Für die Erstberatung
sind den Kosten auch Grenzen gesetzt. Entweder 130 oder
190 Euro, aber auf diese Zahlen lege ich mich nicht fest.


Noch etwas was fast keiner weiß: Die Anwaltskosten der
ersten Instand bei Arbeitsgerichtsverfahren sind von den
Parteien selbst zu tragen und nicht vom Verfahrenssieger
auf den "Unterlegenen" zu übertragen. Also wenn es einmal
heisst, das der "Velierer" die ganzen Kosten zu tragen hat:
dem ist nicht so. Dazu gibt es viele Paragraphen aus dem
Gerichtskostengesetz (GKG).




Freundiche Grüße
Bardock
b-mw-323
ok alles klar, dann sollte man sagen, die ist meist kostenfrei, je nach anwalt ;) danke für die aufklärung
MDF80
Wegen solchen Dingen bin ich der Gewerkschaft. Da ist Arbeitsrechtsschutz immer drin.
Wünsche dem TE viel Erfolg....

mfg
Craysor
ich behaupte, dass die kostenfreie erstberatung, die je nach streitwert bis 190.- € netto kostet eher die ausnahme ist. richtig ist aber, dass bei einer anschliessenden mandatierung die erstberatungsgebühr angerechnet wird.

und das es beim arbeitsgericht beratung von juristen für umsonst gibt ist ein gerücht. es handelt sich um rechtspleger die beim einreichen einer klage etc. helfen. das hat aber nichts mit anwaltlicher beratung zu tun.
Bardock
Hallo Craysor,


ich habe nie behauptet, das Juristen beim AG diese Ratschläge
erteilen. Ich habe geschrieben, das man sich evtl. Beratung beim
AG einholen kann. Der letzte Satz in meinem ersten Post spricht
ebenfalls für sich. Ich ergänze noch weiter: "In einem konkreten Fall."

Mein Kumpel und ich waren übrigens heute mittag wieder beim
AG, und er wurde freundlich beraten. Er (wir) gehen da immer
unverbindlich während der Öffnungszeiten hin und fragen bei
Bedarf, die im laufe der Woche waren es auch unterschiedliche
Personen. Heute z.B. war es so, das die Person ihm sogar für seinen
Fall entsprechnende Paragraphen und Beispielfälle aus Büchern
kopiert hat.

Sicherlich ist die beste Anlaufstelle stets ein Anwalt, in meinen Augen
ein Fachanwalt. Etwas anderes habe ich auch nie behauptet.
Im Gegenteil, das rate ich sogar immer eindringlich. Wer meine Posts
kennt und hier regelmäßig liest, weiß das auch, deshalb hab ich mir
das in diesem Thread einfach mal gespart.

Aber da schnitte09 nach Tips "Rat ohne Anwalt" gefragt hat,
bin ich darauf auch nicht eingegangen.




Freundliche Grüße
Bardock
schnitte09
Vielen Dank für eure Tipps bisher.

Am Dienstag habe ich am Vormittag frei da gehe ich mal auf das AG. Vermutlich werde ich aber nicht daran vorbeikommen, früher oder später, doch zum Anwalt zu gehen.
Daher hätte ich da auch noch eine Frage:
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Wenn ich jetzt die Tage eine abschließen würde und im nächsten Monat zum Anwalt gehen würde, dann würde doch die Rechtsschutz rein theoretisch bereits in Kraft treten, oder?
Bardock
Schnitte, so einfach ist es nicht.

In der Regel ist es so, das eine Rechtsschutzversicherung (RSV) erst drei
Monate nach Inkrafttreten des Versicherungsschutzes in Kraft tritt. Das
nennt man die 3-Monats-Frist. Ob das Inkrafttreten aber schon am dem
Tag gültig ist, an dem der Vertrag unterschrieben wurde, vermag ich nicht
sicher beantworten zu können. In der Regel steht es im Vertrag, ab wann
der Versicherungsschutz inkraft tritt.

Das Reglement diesbezüglich ist die "allgemeine Rechtsschutzbedingung".
Das sind sozusagen die "AGBs (allgemeinen Geschäftsbedingungen)" der RSV.

Einzelvertraglich kann aber alles mögliche geregelt werden. Logisch, ohne
geltenden Vorschriften ins Negative auszuhebeln.

Meines Wissens stellen sich einige/viele Versicherungen etwas quer, wenn sie
Gebühren auslegen sollen, also Kosten tragen sollen, für einen Rechtsstreit,
bei dem sich herausstellt das er sich schon vor Vertragsabschluss abzeichnete.
Das ist natürlich ein dehnbarer Begriff, das müsste man dann ausdiskutieren.
Einen bereits laufenden Prozess werden sie aber höchstwahrscheinlich nicht
auf die eigene Kappe nehmen.


Ich bin der Meinung, wenn du eine Versicherung direkt daraufhin ansprichst,
also auf deinen jetzigen konkreten Fall, besser gesagt Sachlage,
wird diese es dir genauer sagen können, "ob was wann wieso weshalb warum"
dann Sache wäre. Also inwiefern sie die Kosten tragen. Ich denke du weisst wie
ich es meine.




Freundliche Grüße
Bardock
sportler22
@schnitte09

Um was geht es denn? Vieleicht kann man dir hier schon die passende Antwort geben.
schnitte09
Zitat:


@schnitte09

Um was geht es denn? Vieleicht kann man dir hier schon die passende Antwort geben.

(Zitat von: sportler22)




Das ist so umfassend das ich es hier gar nicht alles erklären kann, und mir zu 90% niemand direkt helfen kann der nicht in der Hinsicht juristisch bewandert ist. Aber dennoch danke.

Morgen früh fahre ich mal zum AG, vllt können die mir ein wenig weiterhelfen. Ansonsten geht es danach zum Anwalt.
Bardock
Hi schnitte,


ich kann dich verstehen. Ich würde es auch nicht in einem Forum
darlegen wollen, hätte ich ähnliches Anliegen.
Ich kann von mir sagen, das ich in Sachen Arbeitsrecht schon viel
weiss, aber ein Rechtsanwalt hat doch bedeutend mehr Qualität,
das ist klar. Ich würde auch immer einen Fachanwalt für AR bevorzugen.

Ich denke, ausser mb100, der hier in der Juristerei am besten bescheid
weiss (Gruß an Matthew), kann man hier, nur anhand von Textzeilen, da
man alles schreiben muss, nicht wirklich viel Tips geben. In persönlichen
Gesprächen werden imme mehr Informationen ausgetauscht. Das liegt
in der Natur der Sache.

Viel Glück beim Arbeitsgericht. Vielleicht geben sie dir eine kleine persönliche
Einschätzung in deinem konkreten Fall. Sie müssten es nicht, dafür aber
evtl. Wege aufzeigen. Bei meinem Kumpel haben sie bis jetzt immer gut
geholfen wie schon erwähnt.




Freundliche Grüße
Bardock
schnitte09
Vielen Dank Bardock!

Ich bin gerade zurück vom AG. Die Frau beim AG hat mich mit dem Fall, so speziell wie er ist, sofort weiter an den Fachanwalt für AR verwiesen. Nun werde ich mir da einen Beratungstermin geben lassen.

Im Prinzip bin ich nicht mehr lang bei dem AG beschäftigt, da ich wechseln werde, jedoch nicht aus diesen Gründen. Wenn ich jetzt die ganze Sache mit den Anwaltskosten auf mich nehme, habe wie bereits oben erwähnt keine Rechtsschutz, kann ich zwar was bewirken jedoch wird es mich nicht mehr groß betreffen da ich den AG wechsel.
Was könnte man noch für Maßnahmen einleiten um dem AG einen "anderen Wink mit dem Zaunspfahl" zu geben? Presse evtl?
Bardock
Gerne geschehen schnitte.


Presse: Prinzipiell ja, grundsätzlich nein. Aber das ist meine Meinung.

"Prinzipiell ja" deshalb, weil es durchaus Möglich ist, aber ich bin der
Meinung es grundsätzlich nicht zu tun, weil das auch etwas über einen
selber aussagt. Sieh mal, was denkt dann dein neuer Arbeitgeber über
dich, wenn du zu solchen Maßnahmen greifst ? Die Presse kann sehr viel
kaputt machen, was die Medien, die Presse angeht, sind z.B. einer meiner
besten Kumpels und ich sehr sehr kritisch. Oft ist es eine einseitige
Berichterstattung, bei der die andere Seite überhaupt keine Chance auf
Gegendarstellung hat. Selbst eine folgende Äusserung hätte, wenn überhaupt,
nur noch den Character der Schadensbegrenzung oder Schuldabweisung.

Ich persönlich würde, wie man so schön sagt: schmutzige Wäsche nicht
öffentlich waschen. Man muss sich auch genau überlegen, was das über einen
selber aussagt. Welchen Eindruck dein neuer Vorgesetzter über dich erhält wie
du Probleme zu lösen gedenkst, auch wenn du mit "der alten Sache" nichts
mehr zu tun hast, zumindest mehr oder weniger. Kommt es als Racheakt rüber?
Wie gehst du mit Konfrontationen um? Mit Niederlagen? Fragen über Fragen.

Du siehst, nur anhand der Frage, ob man den die Presse involvieren solle, negiere
ich diese, rate ich grundsätzlich davon ab. Das kann immense Wellen schlagen.
Und das schreibe ich, ohne überhaupt zu wissen worum es geht, respektive
eben weil ich es nicht weiss.


Du schreibst, du kannst zwar etwas bewirken, es wird auf dich jedoch keine
Auswirkungen mehr haben. Das lese ich so, das dein Arbeitgeber Vorgänge
in die Wege leiten, die der Belegschaft so nicht gefallen, bzw. nicht zulässig sind.
Wenn du auf juristischem Wege intervenierst und der AG lenkt ein, hast zwar du
aufgrund eines Arbeitsplatzwechels nichts mehr davon, evlt. aber deine Kollegen.
Unabhängig was genau nun vor sich geht. Sehe ich das richtig ?

Wenn ja, aus welchem Grund würdest du intervenieren wollen? Aus Rache?
So hart das jetzt auch klingen mag? Oder andere Gründe?
Du musst auf all das nicht antworten. Ich will dir keine Gretchenfragen stellen
wenn du weisst was ich damit sagen will. Hast schon geschrieben das du das
nicht unbedingt hier alles vortragen kannst weil zu umfangreich.




Gruß...........
Craysor
wie sieht es mit prozeßkostenhilfe aus?

ach ja, ich bin fachanwalt für arbeitsrecht und rate keinesfalls zur diskussion deines problems im detail hier in einem öffentlichen forum. allenfalls tipps, aber auch das kann schwierig sein.
Bardock
Hallo Craysor,


das du Anwalt bist, wusste ich nicht.
Bitte fasse meinen Post weiter oben, in dem
ich dich oder andere nicht erwähnte sondern
"nur" mb100, nicht falsch auf. Es liegt nur daran,
das ich (fast) nur von Matthias lese.

Nochmal zu Klarstellung: Mir ist klar, das ein AG keinerlei
Beratung geben muss oder sogar darf, bei meinem Kumpel
war es aber der Fall, daher der unverbindliche Tip.

Aber gut zu wissen, des noch mehr Juristen hier gibt.




Freundliche Grüße
Bardock