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Zohrab
Hauptthema:
Guten Abend,

etwa Ende November 2010 haben wir einen 1er, 116i, BJ 2008 unfallfrei, ein Jahr Garantie, scheckheftgepflegt für 14000€ bei einem BMW Vertragshändler gekauft. Verkäufer ist die Stadac.

Nach dem Kauf ist es zu einem kleinen Unfall gekommen, der Kotflügel hat eine kleine Beule abbbekommen. Schaden eigentlich gering.

Etwa Ende Dezember kam es zum ersten Problem: Das Auto ruckelt plötzlich sehr stark beim Anfahren und bei Fahren. Bei etwa 40-50 KM´h wurde dies noch stärker. Dazu: Das Auto hat kein Gas mehr wahrgenommen, d.h. ich musste sehr lange das Gas drücken und mehrere Gänge wechseln, damit überhaupt etwas sich geregt hat. Das Auto habe ich dann irgendwann nicht mehr fahren können und musste es auf einem Parkplatz abstellen, ADAC anrufen und abschleppen lassen zu BMW.


Ergebnis: Irgendetwas mit einem Zylinder soll defekt gewesen sein.

Schon während der Rückfahrt hab ich ein kleines Ruckeln gespürt und dachte mir nichts dabei.
Nach 2-3 Tagen hat sich das Ruckeln wieder sehr stark verstärkt, das Auto nahm gar kein Gas mehr war und die Motorleuchte hat geleuchtet. Schnell hab ich es wieder zu denen gebracht.

Ich bin danach zum Händler gegangen, stinksauer, weil die Inspektion anscheinend auch nicht richtig durchgeführt worden war, da mir nach etwa 1 1/2 Monaten das Öl ausgegangen ist und ich beim Kauf für die Scheibenwischer das Mittel für den Sommer hatte, obwohl das Auto eigentlich im Winter gekauft wurde. Folglich ist mir erstmal alles eingefroren...

Ich hab ihm gesagt, dass dies nun das 2. Mal ist, mit dem gleichen Problem. Mein Vater, hat sich auch wahnsinnig aufgeregt, weil er keine Zeit hat, ständig hinzufahren, da er selbstständig ist. Ich bin Student, habe keine Zeit während der Prüfungszeit ständig hinzufahren.

Dem Verkäufer habe ich gesagt, dass er diese 2. Möglichkeit hat, die Mängel zu reparieren, ansonsten nehme ich die Wandlung wahr und regel dies gegebenfalls auch mit einem Anwalt. Ich möchte ungern ein Zitronenauto gekauft haben.

Was passiert:
Auto soll abholbereit sein.
Fehlerbericht: Es war wieder ein anderer Zylinder!

Gut 2-3 Woche war alles in Ordnung.
Vorgestern hab ich das Auto geparkt, heute wieder damit gefahren und der Gang ruckelte wie verrückt, das ganze Auto hat vibriert und das Gas wird WIEDER nicht wahrgenommen. Es hört sich an, als wenn es ein 20 Jahre altes Auto ist, welches kurz vorm Auseinanderfallen liegt. Es rattert, nimmt kein Gas war.

Nun hab ich die Schnauze voll. Ich hab zwar noch etwas Garantie, aber wenn die Garantie abläuft, hab ich ein totes Auto mit einem verschrotteten Motor.
Ich habe ein absolut schlechtes Gefühl dabei und möchte es unbedingt zurückgeben.

Meine Frage ist nun, Laut Paragraph 440 BGB heißt es:

Zitat:

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.




Mein Problem ist, dass das Ruckeln wie bei den ersten 2 Versuchen nicht wirklich in der Form vorkommt, jedoch hab ich den Mangel wieder, dass kein Gas wahrgenommen wird.

Wird dies nun schon als 2 Versuche zur Nacherfüllung gewertet? Es sind ja 2 unterschiedliche Zylinder gewesen.

Wie siehts es mit der kleinen Beule aus? Handelt es sich nun um ein Unfallfahrzeug oder ist die Wertminderung gering? Wird dies überhaupt miteingerechnet oder werden nur die gefahrenen Kilometer berechnet?


Wie sollte ich nun vorgehen? Mein Vertrauen in den Vertragshändler ist jedenfalls erloschen, von denen möchte ich erstmal ungern ein neues angeboten bekommen.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für die Hilfe :)

Mit freundlichen Grüßen

Zohrab

Stefan177
Da brauchst Du anwaltliche Beratung. Merk Dir aber *dringend* folgendes: Der Anwalt wird *immer* sagen, daß Du Chancen hast und ein Verfahren anstreben solltest. Er hat ja nichts zu verlieren. Hör Dir desshalb an, was er zu sagen hat. Was Deine Rechte sind und überlege Dir, wie *Du* sie durchsetzen kannst. Der Anwalt hilft Dir vor Gericht und beim Briefe schreiben, aber er macht Dir nicht die Arbeit und sammelt keine Beweise. Wenn Du nichts gegen den Händler hast, rennst Du auch mit Anwalt ins offene Messer. Du musst das alles beweisen können was der Anwalt von Dir braucht.
Bestimme *für Dich*, ob es sich lohnt. Im schlimmsten Fall kann das mehrere Jahre dauern. Ich hab sowas schon hinter mir.

Du brauchst auf jedenfall ne Rechtschutzversicherung, da der Ausgang ungewiss wäre und die Kosten nach ein paar Gutachten und Verhandlungen schnell fünfstellig werden können.

Was hat der Händler gesagt, als Du die Wandlung erwähnt hast? Eine Wertminderung wg. der Beule und Dir als Vorbesitzer wird auf jedenfall abgezogen, damit würde ich fest rechnen. Der Händler wird alles probierenl, wenn es soweit ist. Ausserdem natürlich das Alter und die gefahrenen Kilometer. Da würde ich realistisch bleiben und vom schlimmsten ausgehen. Wenns anders kommt, kannst Du froh sein. ;-)

Bearbeitet von: Stefan177 am 15.02.2011 um 08:24:32
Zohrab
Zitat:


Da brauchst Du anwaltliche Beratung. Merk Dir aber *dringend* folgendes: Der Anwalt wird *immer* sagen, daß Du Chancen hast und ein Verfahren anstreben solltest. Er hat ja nichts zu verlieren. Hör Dir desshalb an, was er zu sagen hat. Was Deine Rechte sind und überlege Dir, wie *Du* sie durchsetzen kannst. Der Anwalt hilft Dir vor Gericht und beim Briefe schreiben, aber er macht Dir nicht die Arbeit und sammelt keine Beweise. Wenn Du nichts gegen den Händler hast, rennst Du auch mit Anwalt ins offene Messer. Du musst das alles beweisen können was der Anwalt von Dir braucht.
Bestimme *für Dich*, ob es sich lohnt. Im schlimmsten Fall kann das mehrere Jahre dauern. Ich hab sowas schon hinter mir.

Du brauchst auf jedenfall ne Rechtschutzversicherung, da der Ausgang ungewiss wäre und die Kosten nach ein paar Gutachten und Verhandlungen schnell fünfstellig werden können.

Was hat der Händler gesagt, als Du die Wandlung erwähnt hast? Eine Wertminderung wg. der Beule und Dir als Vorbesitzer wird auf jedenfall abgezogen, damit würde ich fest rechnen. Der Händler wird alles probierenl, wenn es soweit ist. Ausserdem natürlich das Alter und die gefahrenen Kilometer. Da würde ich realistisch bleiben und vom schlimmsten ausgehen. Wenns anders kommt, kannst Du froh sein. ;-)

Bearbeitet von: Stefan177 am 15.02.2011 um 08:24:32

(Zitat von: Stefan177)




Guten Morgen,


bzgl. der Beweise habe ich mir deswegen sofort eine Dokumentation geben lassen für die 1. und die 2. Reperatur. D.h. die ganuen Probleme mit dem Motor wurden aufgenommen.
Jetzt ist auch die Frage: Werden Probleme am Motor, d.h. an z.B an 3 unterschiedlichen Zylindern, als EIN Mangel gesehen, der nicht beheben werden konnte?

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich und einen Anwalt der dafür spezialisiert ist, habe ich auch schon gefunden, jedoch noch nicht kontaktiert.

Als ich dem Verkäufer das mit der Wandlung gesagt habe, hat er gesagt, ja wir haben noch 2 Versuche(als ein Versuch schon gescheitert ist), ich daraufhin: Nein, so einfach ist das nicht. Einen letzten Versuch, bevor sie eine Frist erhalten. Er meinte, zum meinem Erstaunen: Dann können sie sich an die Geschäftsleitung wenden und die Unterlagen einreichen oder so ähnlich.
Vollkommen resignierend, ohne Gegenwehr.

Die Beule lasse ich erstmal bei einer BMW Niederlassung in Kürze bearbeiten, da ich eine VK Versicherung dafür habe und auch in Anspruch nehmen werde( meine Güte, vor 2 Monaten habe ich die Unterlagen ausgefüllt und auch angekreutzt, dass ich meinen VK in Anspruch nehmen möchte und gestern frage ich nochmal nach, warum ich bisher keine Rückmeldung erhalten habe und die Antwort: Wir haben es bei uns nicht stehen.)
Christopher05
Das Autohaus scheint einen recht guten Ruf zu haben...

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