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Thrill-Seeker
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 07.02.2011 um 12:26:00 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.02.2011 um 21:33:39 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.

Hallo

Unser e90 320i welchen wir im Juni 2009 neu bekommen haben, macht ununterbrochen Probleme.
Fing am Anfang mit defekten Einspritzdüsen an, ging über eine ewig entladene Batterie über zu mehrfach defekten Zündspulen und Kerzen.

Da wir noch in der Garantie sind, ist das zwar alles kein Problem, wer weiß wie sich das jedoch verhällt, wenn die Garantie im Juni ausläuft.

Also würden wir den Kauf gerne rückabwickeln, dazu hat uns auch der Chefmechaniker von unserem Autohaus geraten.

Das Autohaus meinte, man müsse dazu einen Brief an BMW schicken, mehr Auskunft gab es leider nicht.

Jetzt zu meiner Frage:

Was muss genau in diesem Brief stehen? Gibt es vielleicht Musterbriefe?
Und an welche Adresse muss der Brief gehen?


Danke für eure Hilfe!

MfG
Alex

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.02.2011 um 21:33:39

Bearbeitet von: angry81 am 07.02.2011 um 12:26:00
CH-Cecotto
Hallo

Ja, der liebe E90 320i

Hatte auch mal kurze Zeit so ein Ding.

Und bin heilfroh dass ich den Wagen nach knapp 1 Jahr wieder verkauft habe

Eine unglaubliche Moehre die BMW da auf die Rader gestellt hat :-(


Zu deiner Frage:

Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten!

So ne Rueckabwicklung ist nicht ohne. Und bedingt vorgaengig einen Ruecktritt vom Kaufvertrag. Dies muss schriftlich, eingeschrieben und mit Rueckschein an deinen Vertragspartner erfolgen.

Wer ist dein Vertragspartner?

Richtig, dein Autohaus, nicht BMW in Muenchen.

Dies erklaert auch warum dein Autohaus nicht gross daran interessiert zu sein scheint, dir in dem Punkt zu helfen :-(

Und wenn du im Vorgehen einen Fehler machst, so stehst am Ende ganz dumm da und BMW lacht sich ins Faeustchen. Und dein Autohaus gleich mit.

Und das willst du ja wohl nicht, oder?

Um dich schon mal einzulesen kannst ja mal bei Tante Google "Rueckabwicklung Kaufvertrag" eingeben und dich schlau machen.

Viel Glueck, das wirst du in Massen brauchen!







Axel_S
Einen BMW kauft man sich nie als 4Zylinder Benziner. Nie.
Thrill-Seeker
Zitat:


Hallo

Ja, der liebe E90 320i

Hatte auch mal kurze Zeit so ein Ding.

Und bin heilfroh dass ich den Wagen nach knapp 1 Jahr wieder verkauft habe

Eine unglaubliche Moehre die BMW da auf die Rader gestellt hat :-(


Zu deiner Frage:

Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten!

So ne Rueckabwicklung ist nicht ohne. Und bedingt vorgaengig einen Ruecktritt vom Kaufvertrag. Dies muss schriftlich, eingeschrieben und mit Rueckschein an deinen Vertragspartner erfolgen.

Wer ist dein Vertragspartner?

Richtig, dein Autohaus, nicht BMW in Muenchen.

Dies erklaert auch warum dein Autohaus nicht gross daran interessiert zu sein scheint, dir in dem Punkt zu helfen :-(

Und wenn du im Vorgehen einen Fehler machst, so stehst am Ende ganz dumm da und BMW lacht sich ins Faeustchen. Und dein Autohaus gleich mit.

Und das willst du ja wohl nicht, oder?

Um dich schon mal einzulesen kannst ja mal bei Tante Google "Rueckabwicklung Kaufvertrag" eingeben und dich schlau machen.

Viel Glueck, das wirst du in Massen brauchen!

(Zitat von: CH-Cecotto)





Das interessante daran ist aber, dass das Autohaus selber erst auf eine mögliche Rückabwicklung des Kaufvertrages hingewiesen hat, weil ja soviele Mängel auftreten.
Auf Nachfragen meinten Sie nur, dass man die Wandlung schriftlich mit Beschreibung der Mängel bei BMW in München beantragen soll. Ich bin verwirrt.

Bearbeitet von: Thrill-Seeker am 05.02.2011 um 14:34:11
Mr. P
Hallo Thrill-Seeker,

wir haben kürzlich den Wagen meiner Frau gewandelt, kein BMW, aber ich spreche dennoch aus Erfahrung.

Ganz wichtig, wie CH-Cecotto völlig richtig empfohlen hat: Anwalt nehmen und ihn den Schriftkram machen lassen. Wenn ein Anwalt im Spiel ist, ist die Reaktion i.d.R. direkt eine ganz andere. Wenn Du's allein privat versuchst, kann es sein, dass man Dich abwimmelt.

Und ebenfalls Recht hat er, dass Dein Vertragspartner nicht BMW sondern Dein Autohaus ist. Ob die den Wagen dann an BMW zurückgeben (wird so sein), ist die eine Sache. Aber der Vertrag, von dem Du zurücktreten möchtest, wurde mit dem Autohaus geschlossen. Also stehen die im Tor.

Übrigens: Besser als Einschreiben mit Rückschein sind generell Einwurfeinschreiben (nicht nur bei einer Wandlung). Wenn man den Rückschein tatsächlich zurückerhält, sind sie ne tolle Sache und man hat den zweifelsfreien Beweis, dass der Empfänger das Schreiben bekommen hat. Wenn er die Annahme aber verweigert (macht die Tür nicht auf, o. Ä.), Pech gehabt! Beim Einwurfeinschreiben hat man einen Beleg über die Sendung und sie gilt i.d.R. auch ohne Rückschein als zugestellt.

Bei uns hat alles reibungslos geklappt. Worauf Du Dich einstellen musst, ist, dass Du für die bereits vergangene Nutzung einen bestimmten Betrag zu zahlen hast. Da gibt es verschiedene Berechnungsmethoden, hält sich aber in Grenzen, das Ganze...

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und wünsche Dir viel Glück bei der Sache!

Bearbeitet von: Mr. P am 07.02.2011 um 12:20:15
rumpel666
Zitat:


Einen BMW kauft man sich nie als 4Zylinder Benziner. Nie.

(Zitat von: Axel_S)




Und wenn man nichts beizutragen hat, fängt man garnicht erst mit dem Posten an :P
Thrill-Seeker
Zitat:


Zitat:


Einen BMW kauft man sich nie als 4Zylinder Benziner. Nie.

(Zitat von: Axel_S)




Und wenn man nichts beizutragen hat, fängt man garnicht erst mit dem Posten an :P

(Zitat von: rumpel666)




die sache daran war zum bestellzeitpunkt auch, dass der 325i gleich 7000€ mehr gekostet hätte, weil die ganzen packete beim 320i auch günstiger waren. und ausstattung war uns am wichtigsten.

nunja wir werden sehen, wie sich die sache entwickelt... ich bin da zuversichtlich und dann kommt eh ein neuer 523i oder 528i