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savange
Hauptthema:
Hi nochmal,

morgen will einer mein Auto kaufen. Wenn er mir das Geld gibt, kann ich ihm ja auch schon den Fahrzeugbrief + Schein geben oder? Wie sieht es mit den Kennzeichen aus? Bleiben die am Auto und ich rufe die Versicherung an dass ich das Auto verkauft habe?

Oder muss ich zuerst selbst mit Kennzeichen und Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden und dann erst dem Käufer das Auto samt Fahrzeugschein geben?
jochen78
Hi

habs beim letzten Auto das ich verkauft habe so gemacht, das ich im Vertrag, den ja beide also Käufer und Verkäufer unterschreiben, die Uhrzeit und das Datum des Verkaufs mit rein geschrieben hatte.

Wenn dann was passiert (Unfallmäßig) hast ja schwarz auf weiß das er das Auto zu diesem Zeitpunkt schon von dir gekauft hatte.
Ob das jetzt rechtlich ausreicht kann ich dir auch nicht sagen, hatte aber zumindest ein gutes Gefühl dabei :-) Gilt natürlich nur wenn du deine Kennzeichen mitgibst.

BTW
Kannst du Sonntags bei deiner Versicherung anrufen??Und da geht dann jemand ran?

MfG
Jochen
Old Men
Wenn der Käufer das Auto im gleichen Zulassungsbezirk zulässt, bekommt er in der Regel auch die alten (deine) Kennzeichen. Wenn du an ein ""Schlitzohr"" verkauft hast, kann es auch vorkommen, das dieses ""Schlitzohr"" das Auto NICHT!! ummeldet, sondern auf deine Kosten weiterfährt. Bei solchen Sachen ist immer Vorsicht geboten. Deine Entscheidung:
Dom316i
sowas wird normale vertraglich festgelegt.
im kaufvertrag sollte unter anderem darauf hingewisen werden, das der käufer das fahrzeug nach maximal einer woche nach dem kauf, abgemeldet haben muss!

alles weitere wird dann von der zulassungsstelle in die wege geleitet!
das heißt du musst nicht extra deiner versicherung bescheid geben.

gruß
Tombo
Tu dir selber einen Gefallen und melde selbst ab.
Dann bist du auf der sicheren Seite.
Es gab schon welche hier die hinterher am zittern waren wann denn endlich der Käufer ihr ehemaliges Auto abmeldet.

Bearbeitet von: Tombo am 06.02.2011 um 10:35:03
sexmax
Hallo Forumsgemeinde,

anbei meine Version dieses Themas. Also ich habe auch schon zig Autos verkauft und bin bei einem ganz böse aufs Maul gefallen. Die Tussi die den gekauft hat wollte unbedingt mit meinen Kennzeichen zu sich nach Hause fahren... Alles ok dachte ich, weit gefehlt, denn die Sau ist einen ganzen Monat mit meinen Kennzeichen weiter gefahren. Es musste sogar das bei ihr zuständige Landratsamt einschreiten und die Karre Zwangsentstempeln. Aber das alles erst nachdem ich bei meinem LRA angerufen habe. Anschließend durfte ich noch eine Strafe bezahlen, weil ich mich auf die Tuss verlassen habe (zwecks Ummelden). Also war dafür dass ich nichts gesagt habe dass er verkauft war. Zu allem übel sagte mir mein Versicherungsmakler noch, dass alles was ab Kauf mit meinen Kennzeichen passiert zu meinen Lasten geht, ist ja schließlich auch meine Police... Klar kann man in den Vertrag reinschreiben was man will, aber generell hat das keine Gültigkeit. Will man seinen evtl. entstandenen Schaden ersetzt haben, geht das Prozessieren los und auf das hat ja wirklich niemand Lust.
___Fazit___ : Lieber abmelden und auf Überführungskennzeichen (rote Nummer) pochen !!!
buffda
Zitat:


Hallo Forumsgemeinde,

anbei meine Version dieses Themas. Also ich habe auch schon zig Autos verkauft und bin bei einem ganz böse aufs Maul gefallen. Die Tussi die den gekauft hat wollte unbedingt mit meinen Kennzeichen zu sich nach Hause fahren... Alles ok dachte ich, weit gefehlt, denn die Sau ist einen ganzen Monat mit meinen Kennzeichen weiter gefahren. Es musste sogar das bei ihr zuständige Landratsamt einschreiten und die Karre Zwangsentstempeln. Aber das alles erst nachdem ich bei meinem LRA angerufen habe. Anschließend durfte ich noch eine Strafe bezahlen, weil ich mich auf die Tuss verlassen habe (zwecks Ummelden). Also war dafür dass ich nichts gesagt habe dass er verkauft war. Zu allem übel sagte mir mein Versicherungsmakler noch, dass alles was ab Kauf mit meinen Kennzeichen passiert zu meinen Lasten geht, ist ja schließlich auch meine Police... Klar kann man in den Vertrag reinschreiben was man will, aber generell hat das keine Gültigkeit. Will man seinen evtl. entstandenen Schaden ersetzt haben, geht das Prozessieren los und auf das hat ja wirklich niemand Lust.
___Fazit___ : Lieber abmelden und auf Überführungskennzeichen (rote Nummer) pochen !!!

(Zitat von: sexmax)





Ganz genau , NUR abgemeldet verkaufen !!

Hatte das selbe Theater und von wegen im KV eintragen und alles wird gut , die Rennerei hast DU wenn was schief läuft.

Bei mir waren es einige Tickets wegen falsch parken u.s.w , der Käufer ist 8 Wochen mit meinen Kennzeichen gefahren bis ich hin gefahren bin und die Kennzeichen selber abgebaut habe.

Gruss buffda


Stefan177
An jedem ADAC Kaufvertrag hängt unten eine Bescheinigung dran, daß der Wagen verkauft wurde. Eine Bescheinigung geht an die Versicherung, die andere an die Zulassung.

Damit ist die Sache für Dich erledigt. Sämtliches Risiko (z.B. Unfall) und auch die Versicherung geht in dem Moment wo Du es faxt automatisch auf den Käufer über. Will er das nicht (z.B. keine Vollkasko) muss er tätig werden (z.B. ab- oder ummelden, oder den Versicherungsvertrag kündigen). Ansonsten läuft die Versicherung ganz normal mit den selben Konditionen weiter und er kriegt ein paar Tage später Post von Deiner Versicherung.


Bearbeitet von: Stefan177 am 06.02.2011 um 13:24:00

Bearbeitet von: Stefan177 am 06.02.2011 um 13:24:55
Bennji
Servus,

ich habe vor ein paar Jahren einen alten Corsa verkauft, und mit Kennzeichen abgegeben.War auch mein erster Autoverkauf...War damals etwas naiv...

Jedenfalls bekam ich nach 3 Wochen post wegen Unfallflucht.
Hab dann die sache geschildert und ne kopie vom Kaufvertrag mitgeschickt.
Danach war dann alles geklärt.

Jetzt würde ich nie wieder mit Schilder ein Auto abgeben, außer der Käufer zahlt ne Kaution von 250€, die er auch erst wieder bekommt, wenn ich die entwerteten Schilder zurück bekomme.
Alles natürlich Vertraglich festhalten.

cYa
Bennji
Imotski
Zitat:


Zitat:


Hallo Forumsgemeinde,

anbei meine Version dieses Themas. Also ich habe auch schon zig Autos verkauft und bin bei einem ganz böse aufs Maul gefallen. Die Tussi die den gekauft hat wollte unbedingt mit meinen Kennzeichen zu sich nach Hause fahren... Alles ok dachte ich, weit gefehlt, denn die Sau ist einen ganzen Monat mit meinen Kennzeichen weiter gefahren. Es musste sogar das bei ihr zuständige Landratsamt einschreiten und die Karre Zwangsentstempeln. Aber das alles erst nachdem ich bei meinem LRA angerufen habe. Anschließend durfte ich noch eine Strafe bezahlen, weil ich mich auf die Tuss verlassen habe (zwecks Ummelden). Also war dafür dass ich nichts gesagt habe dass er verkauft war. Zu allem übel sagte mir mein Versicherungsmakler noch, dass alles was ab Kauf mit meinen Kennzeichen passiert zu meinen Lasten geht, ist ja schließlich auch meine Police... Klar kann man in den Vertrag reinschreiben was man will, aber generell hat das keine Gültigkeit. Will man seinen evtl. entstandenen Schaden ersetzt haben, geht das Prozessieren los und auf das hat ja wirklich niemand Lust.
___Fazit___ : Lieber abmelden und auf Überführungskennzeichen (rote Nummer) pochen !!!

(Zitat von: sexmax)





Ganz genau , NUR abgemeldet verkaufen !!

Hatte das selbe Theater und von wegen im KV eintragen und alles wird gut , die Rennerei hast DU wenn was schief läuft.

Bei mir waren es einige Tickets wegen falsch parken u.s.w , der Käufer ist 8 Wochen mit meinen Kennzeichen gefahren bis ich hin gefahren bin und die Kennzeichen selber abgebaut habe.

Gruss buffda




(Zitat von: buffda)




wer ein abgemeldetes auto verkauft, verzichtet ca. auf 1/3 des geldes :)
Tappi
das Kennzeichen bleibt nicht mehr beim Fahrzeug,das war früher mal so..

Ich werde mein Fahrzeug abmelden.Wenn es in einem anderen Kreis abgemeldet wird ist es schwieriger das Kennzeichen wieder zu bekommen.Wenn ich es abmelde kann ich es gleich wieder reservieren.In meinem Fall werde ich den Wagen abmelden und den neuen gleich mit dem Kennzeichen anmelden

Einfach abmelden und kein Ärger

Bei einer größeren Summe Bargeld würde ich es eventuell sofort bei der Bank einzahlen damit es auf Echtheit geprüft wird






mb100
Zitat:



wer ein abgemeldetes auto verkauft, verzichtet ca. auf 1/3 des geldes :)

(Zitat von: Imotski)




Möchte der Vollquottel diese Milchmädchenrechnung bitte mal erläutern?


Ich würd ein Fahrzeug auch nur abgemeldet verkaufen. Würd ich lieber auf "etwas" Geld verzichten als später die Rennerei mit Versicherungen, Zulassungsstellen und schlimmstenfalls Ermittlungsbehörden (wenn das Fahrzeug samt Nummernschilder bei nem Auftragsmord genutzt wird) zu haben. Und als Käufer wärs mir vollkommen egal; notfalls organisier ich mir eben ne Tageszulassung.

Bearbeitet von: mb100 am 06.02.2011 um 16:53:08
fooki
habt ihr alle angst..... wenn der typ nicht das macht, was vereinbart wurde, dann ruft man da an und gibt ihm noch ne chance..... wenn das auch nicht geht, dann fährt man zu ihm nach hause und prügelt ihn aus seiner wohnung bis er wie ein hund winselt und bettelt, dass man aufhören soll.

so war das bei mir mal. meinte, er müsse weiter fahren und meine anrufe blockieren.... wer nicht hören will muss fühlen.
BMW318ti
Ich habe mein Fahrzeug vor zwei Wochen auch verkauft.
Da der Käufer von weiterweg gekommen ist, fragte er ob er das Fahrzeug bei gefallen gleich mitnehmen könnte.
Ich willigte ein und der Käufer hat das Fahrzeug direkt mitgenommen.
Brief, Schein und Schilder blieben bei mir.
Bin am nächsten Tag zum Stva und habe das Fahrzeug abgemeldet.
Anschließend dem Käufer Brief und Schein entwertet per Einschreiben geschickt.

Ich würde NIE ein Fahrzeug angemeldet mit allen Papieren und Schildern abgeben!
Man kann allen Leuten nur vor den Kopf gucken...
memolie
hi
ich persönlich würde nie ein auto kaufen was ich nichtmal probefahren kann, leider geht das nicht wenn das fahrzeug abgemeldet ist. fahre auch nirgends hin ohne zufragen ob ich den wagen bei gefallen nicht mit nachhause nehmen kann. Bin jedesmal über 200 kilometer gefahren um ein fahrzeug zu kaufen, Die verkäufer haben mir immer ein angemeldetes fahrzeug gegeben. Höchstens 2 tage war der wagen auf meinen namen angemeldet. Das schönste was ich dann auch mache ich schicke der person immer die schilder zurück damit er auch ein gutes gewissen hat. Wenn mir ein fahrzeug gefällt dann will ich ihn auch gleich holen fertig.Habe in der woche auch nicht zeit das ich eine drei tages zulassung hole auf meine kosten , wenn ich pech habe ist das fahrzeug schon verkauft.
Stefan177
Zitat:


habt ihr alle angst..... wenn der typ nicht das macht, was vereinbart wurde, dann ruft man da an und gibt ihm noch ne chance..... wenn das auch nicht geht, dann fährt man zu ihm nach hause und prügelt ihn aus seiner wohnung bis er wie ein hund winselt und bettelt, dass man aufhören soll.

so war das bei mir mal. meinte, er müsse weiter fahren und meine anrufe blockieren.... wer nicht hören will muss fühlen.

(Zitat von: fooki)




Macht mal die Fenster aus, daß die Sprüche rauskönnen. ^^

herr_welker
Zitat:

Möchte der Vollquottel diese Milchmädchenrechnung bitte mal erläutern?



Die Vorgehensweiße sollte sein:
Probefahrt - dem Käufer den Wagen vor die Tür stellen - Bargeld nehmen - abmelden

Wer den Wagen schon vor der Probefahrt abmeldet, der wird sicherlich einen schlechteren Kaufpreis erzielen, als wenn der Käufer den Wagen ausgiebig fahren kann.

Blöd nur, wenn jemand bei der Probefahrt einen Unfall baut....

Edit: Aber warum sollte man auch sein Kennzeichen weg geben?
Das ich nochmal Geld für ein neues zahlen darf?

Bearbeitet von: herr_welker am 06.02.2011 um 23:46:17
e46-fahrer
habe meine Autos immer mit Kennzeichen verkauft, mit der Abmeldung der Käufer hat es auch immer geklappt,

das mit der Uhrzeit im Kaufvertrag habe ich auch immer gemacht

meine alten Kennzeichen habe ich mir vom Käufer wieder geben lassen und ans neue Auto geschraubt,

Bsp. mein alter A4

Käufer kam zur Probefahrt

Verkauf wurde abgewickelt mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag

Anruf bei der Versicherung und den Kaufvertrag zu dieser rübergefaxt

der Käufer hatte ihn am nächsten Tag abgemeldet und mir die Kennzeichen (da ich sie an meinem BMW weiter fahren wollte ) zurückgegeben

bei uns kann man die alten Kennzeichen wieder am nächsten Fahrzeug neu zulassen, das spart zumindest schon mal ein bisschen Geld
musste sie halt nur bei der Zulassungsstelle bis zum Kauf von meinem BMW reservieren lassen

mb100
Eingangs muss ich natürlich auch dazu sagen, dass ich keiner von denen bin, die hunderte von Kilometern durch die Gegend fahren, nur um ein Auto zu kaufen. Seh ich gar net ein; is mir irgendwo zu blöd. Bzw. wird das allenfalls dann interessant, wenn es um nen Exoten geht (linksgelenkter TVR, 456er Ferrari Kombi, ungetunter E36 *gg*). Das weiteste, was ich bis dato gefahren bin, war Würzburg (gut - sind auch ca. 150 km einfach). Ich habs aber nie so gemacht, dass ich wohin gefahren bin, das Auto probegefahren bin und dann sofort mitgenommen hab. Ich hab immer mindestens eine Nacht darüber geschlafen und mir den Kauf gut überlegt. Geht ja schließlich um ein paar Euro fuffzich (wie der Franke sagt...).

Folglich wars in der Regel so, dass ich zum Auto hingefahren bin, das Fahrzeug im angemeldeten Zustand begutachtet hab, probegefahren bin, besagte Nacht drüber gegrübelt hab, am nächsten Tag mit dem Verkäufer telefoniert hab - und gesagt hab, ob ichs nehm (oder nicht). Und der dann (sofern ichs nehm) die Abmeldung in die Wege geleitet hat.

Und mal angenommen, es wäre schon abgemeldet: gut, dann würd ich halt ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen, dann wirklich erwägen, den Kauf schnell über die Bühne zu bringen - und das dann in die Preisverhandlungen mit einfließen lassen. Aber ein Drittel weniger (bei nem 9.000-Euro-Auto sind das auch schon 3.000 Euro) sind Quatsch. Und wenns nur ansatzweise stimmt, dann such ich sofort nach nem abgemeldeten 612er Ferrari, der eigentlich 120.000 Euro kosten soll...
Stefan177
Zitat:


linksgelenkter TVR, 456er Ferrari Kombi, ungetunter E36...
(Zitat von: mb100)




lol
Carischy
Der Käufer will doch dein Auto haben, also soll er sich darum kümmern, wie er das Auto von dir weg bekommt.

Notfalls mit einem Trailer;)

Ich habe damals nur die Kennzeichen mitgegeben, als ich eine angemessene Kaution bekommen habe.

Zitat:

wer ein abgemeldetes auto verkauft, verzichtet ca. auf 1/3 des geldes :)



Na da bitte ich doch jeden Verkäufer mir sein Auto abgemeldet zu verkaufen^^

Mir bräuchte kein potenzieller Käufer mit diesem Argument kommen;)
Der_Gute



(Zitat von: buffda)
[/quote]

wer ein abgemeldetes auto verkauft, verzichtet ca. auf 1/3 des geldes :)

(Zitat von: Imotski)
[/quote]

Warum das? Die Blindheit für das vermeintlich schnelle Geld bewegt manche, dumme Sache zu machen. Sorry! Aber wenn ich höre, dass 1/3 weniger Kaufpreis erzielt wird, da kann ich mich nur schlapp lachen. Demnach würde ich bei einem Wagenwert von 10000€ nur 6777€ bekommen weil er abgemeldet ist!?! Lach weg!

Meine Meinung ist, abmelden, dadurch ist man auf der sicheren Seite. Entweder kommt der jenige aus der Ecke und nimmt in Kauf das er 2x kommt, oder man trifft sich am folge Tag bei seiner Zulassungsstelle und begleitet die Ummeldung / Abmeldung und kann sich sicher sein, oder man holt auf ein wenig Risiko Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage.

Ich Frage mich immer, was Leute damit bezwecken wollen, dass sie einen Kaufvertrag zur Zulassungsstelle schicken und alles für erledigt erklären wollen. Hierzu sollte man die Rechtsgebiete auseinanderhalten. Der Kaufvertrag ist BGB, also Provatrecht! Wo leite ich im Privatrecht ein öffentliches Interesse her, wenn ich etwas verkaufe? Die Zulassungsstelle hat erst dann ein interesse, wenn die Steuer oder Versicherung nicht bezahlt wird. Sicherlich ist die Zulassungsstelle verpflichtet das Fahrzeugregister in Ordnung zu halten. Daher würde sie den Halter wenn er im selben Zulassungsbezirk auffordern umzuschreiben, oder die andere Zulassungsbehörde wegen Amtshilfe zur Umschreibung auffordern. Jedoch spielt dies im Verhältnis zum fehlenden Versicherungsschutz die untergeordnete Rolle. Somit kann es passieren, dass der Versicherungsvertrag zwecks Nachhaftung etc. nach ein paar Monate läuft bis der Wagen abgemedelt oder umgemeldet ist. Diesen monitären Nachteil kannst Du dir dann per Gericht privatrechtlich erstreiten.