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T H E M A     R Ü C K B L I C K
E46-320i touring
Hauptthema:
Man sieht das bei vielen Situationen, dass Autofahrer sich nicht trauen einen Streifenwagen zu überholen.



Nehmen wir an ich fahre in der Stadt mit 65 auf einer 50 km/h Strecke.
Und dabei überhole ich einen Polizeiwagen(kein Videowagen) der mit 50 fährt. Hat der Polizist das Recht mich anzuhalten und mir eine Strafe verhängen?!



Also meine Meinung ist, das er das nicht darf, weil er ja nicht meine Geschwindigkeit gemessen hat und deshalb keine Beweise hat.

Wie seht ihr das?
bmw-schwob
gegenüber der polizei sitzt du immer am kürzeren hebel! noch dazu darfst ja auf einer einspurigen straße innerorts sowieso nicht überholen!

dasMV
wenn sie zu zweit sind dann dürfen die das schon würd ich sagen dann haben die 2 zeugen dass man zu schnell war und dann gibts ärger :))
angry81
Die fahren 200m hinter dir her, sagen beide Du bist xxkm/h gefahren und Du hast die Nase.

Mir passiert. Sind mir mit 70km/h hinter her, normaler Streifenwagen, und haben vor Gericht behauptet ich bin 90km/h gefahren.

Einspruch zwecklos.

E46-320i touring
sorry ich meine wenn man auf einer 2-3 spurigen Straße fährt


Weil ich habe nähmlich heute erlebt das ich ein Streifenwagen mit fast 20 km/h überholt hab und dann betätigte er die Lichthupe und so hab ich abgebremst weil ich die Rechtslage nicht kenne.
Lieber bremsen als zahlen. =)


Aber wie will er mich denn bestrafen? Kann ja nich ein frei gewählte Höhe nehmen?!
Fogg
wie er dich bestrafen will!?
Annanas in den Popo, auspeitschen, steinigen darf er dich nicht also würde ich sagen er wird entsprechend des Bußgeldkataloges handel.

google mal nach Bußgeldkatalog, da kannste ich mal schlau machen
Enrico_93
ananas in den popo xD ich kann nimmer :D
SCHENK
Also bevor ich die Rennleitung überhole,mache ich immer eine lichthupen symphonie!!! :)
danach überhole ich und betätige erstmal die Scheibenwaschanlage. !!!


mfg
flo
b-mw-323
als der G8 Gipfel in heiligendamm war, habe ich auf der autobahn reihenweise mannschaftswagen überholt, ganze kolonnen... mit 240 :D das war ein Spaß. Einen habe ich auch mehrmals Lichthupe gegeben weil er einfach rüberzog.

Aber ansonsten überhole ich auch normal wenn die 50 fahren, aber ich würde da nicht schneller als 60 fahren. Man muss ja nichts provozieren...
Im Zweifelsfall ist es dann leider so, dass 2 Aussagen gegen deine stehen.
FourbE
Zitat:


sorry ich meine wenn man auf einer 2-3 spurigen Straße fährt


Weil ich habe nähmlich heute erlebt das ich ein Streifenwagen mit fast 20 km/h überholt hab und dann betätigte er die Lichthupe und so hab ich abgebremst weil ich die Rechtslage nicht kenne.
Lieber bremsen als zahlen. =)


Aber wie will er mich denn bestrafen? Kann ja nich ein frei gewählte Höhe nehmen?!

(Zitat von: E46-320i touring)




da hast du aber glück gehabt ^^ nur aufblenden und nicht mal dich anzuhalten und dich zu mahnen :D die hatten halt auch eher wenig bock ... sehr geil :)

ähm rechtslage seh ich auch ähnlich wie einige meiner vorredner d.h. wenn sie zu 2 und "ehrgeizig" dann ziehst du mit sicherheit den kürzeren weil ein schlecht gelaunter beamter ist nie dein freund und leider sind das viele^^
aber ganz sicher bin ich mir dabei auch nicht

ein beispiel hab ich noch aus meiner schulzeit als wir im gericht saßen und eine verhandlung statt fand in der ein lkw fahrer einen anderen lkw überholt hatte obwohl das "Lkwüberholverbotschild"^^ anscheinend zu erkennen war. der lkw fahrer stritt alles ab und meinte das das schild durch schneeverwehungen nicht zu erkennen war. der polizist war alleine im saal und stritt dies alles ab. es gab keine fotos oder ähnliches, es stand daher aussage gegen aussage. das ende vom lied war natürlich das der lkw fahrer bestraft wurde, in welcher höhe und ob auch punkte dabei waren weiß ich nicht mehr aber dadurch denke ich mal ist es in sachen geschwindigkeitsüberschreitung ohne stichhaltige beweise genauso

also lieber mal runter vom gas tut ja auch keinem weh^^
kl wurm
Heikles Thema, da die Tachos der normalen Streifenwagen nicht so geeicht sind, wie die von Videofahrzeugen.
Das sind also nur die normalen Werkstachos.

Die müssen dir immer eine längere Strecke nachweisen, dass du deutlich! zu schnell gefahren bist.

Dabei können sie aber nicht eine genaue Geschwindigkeit dir vorwerfen, sondern müssen es circa angeben. Entsprechend groß ist also die Tolleranz, die dann da abgehen würde.

Ansonsten:
Sie könnten dich anhalten, Fahrzeugpapiere etc. überprüfen, Verbandskasten, Warndreieck, Lichtcheck, Alkoholtest, Drogentest usw

--> eine Menge Zeit verlust ;)
Aber ich habe auch schon öfters Polizeiwagen überholt - man sollte halt nicht mit 80 oder 90 an denen vorbei rasen...

Also piano dran vorbei und dann wieder langsam schneller werden, das ging bei mir bisher immer gut
angry81
Zitat:


Heikles Thema, da die Tachos der normalen Streifenwagen nicht so geeicht sind, wie die von Videofahrzeugen.
Das sind also nur die normalen Werkstachos.

Die müssen dir immer eine längere Strecke nachweisen, dass du deutlich! zu schnell gefahren bist.

Dabei können sie aber nicht eine genaue Geschwindigkeit dir vorwerfen, sondern müssen es circa angeben. Entsprechend groß ist also die Tolleranz, die dann da abgehen würde.

(Zitat von: kl wurm)




Klar definiert.

Sie fahren dir 200m hinter her, ziehen xx% Toleranz ab. Wenn die Bock auf dich haben dann kommt da, wie bei mir, ne gute Summe raus.
V!ru$
Also ich habe die Erfahrung gemacht das wenn es so Landstraße ist oder im Ort.
Die mit Absicht langsamer fahren das du sie überholst, weil sie z.B. die Funktion deiner Rücklichter überprüfen wollen.
Und wenn du in so einem Fall nicht überholst ( wenn sie sehr langsam fahren ) du Mode bist und Rausgewunken wirst.
angry81
Zitat:


Also ich habe die Erfahrung gemacht das wenn es so Landstraße ist oder im Ort.
Die mit Absicht langsamer fahren das du sie überholst, weil sie z.B. die Funktion deiner Rücklichter überprüfen wollen.
Und wenn du in so einem Fall nicht überholst ( wenn sie sehr langsam fahren ) du Mode bist und Rausgewunken wirst.


(Zitat von: V!ru$)




Oder genau darauf warten Sie das Du überholst...alles schon durch. Dann fahren Sie Kilometerlang hinterher um dann ne Allgemeine zu machen.
E36-Freak
ist immer Situartionsabhängig und natürlich ist es kein Garant, das man nicht angehalten oder angehalten wird. Grundsätzlich ist es kein Problem, nen Streifenwagen mit 15-20 km/ mehr zu überholen
Backdown
Zitat:


gegenüber der polizei sitzt du immer am kürzeren hebel! noch dazu darfst ja auf einer einspurigen straße innerorts sowieso nicht überholen!



(Zitat von: bmw-schwob)




Aha aha, innerorts darf man nicht überholen, ist mir ja neu, aber wenn du Innerorts hinter Traktoren, Mofas, AOK-Choppern, 50KM/H Autos, Radfahrern und sonst wem hertuckerst, gratuliere ich.

Also innerorts würde ich jetzt nicht unbedingt eine Streife überholen, es sei denn sie fahren wirklich nur 30 oder so. Aber wenn sie eh schon 50 fahren, und wie bereits erwähnt wurde, die Cops "Bock" auf dich haben, dann lassen sie eine Zahl mit ihrem neuen IPhone würfeln, und das bist du dann zu schnell gefahren.
Iceman320i
Ich hatte früher (als ich noch jung war :-) ) auch mal so tolle Erlebnisse. Habe eine ganze Fahrzeugkolonne überholt die mit 80 auf einer ausgebauten Landstraße für überholt mit ca. 150km/h (ja ich weis aber ich war jung) war zu dem Zeitpunkt eine art Einbahnstraße da aus der anderen Richtung die Straße in der nächsten Ortschaft aufgerissen wurde. Naja gesagt getan hab ich son kleinen Polizei Opel Corsa mit überholt der in der Schlange fuhr. Ich hab mich vieleicht erschrocken. 3 km weiter bin ich auf die Tankstelle gefahren und natürlich auch der Corsa. Aber haben nichts gesagt. Ich hatte jedenfalls voll die Panik. Und anderes mal bin ich die ganze Zeit hinter einem Streifenwagen hergefahren bis ich mir gedacht habe ach wat sch.. los überholst. War mein fehler ich hätte nicht nach dem Überholen die Spur wechseln sollen. (Lasierte Rückleuchten) also Lampe an bei der Polizei und ich durfte rechts ran. Waren aber sehr nett und haben mich mündlich ermahnt und ich durfte weiterfahren. Ich überhole jedenfalls nur noch wenn se langsamer fahren als zulässig da ich solch Kontrollen magisch anziehe.
E46-320i touring
Danke erstmal an alle für eure Meinungen, Tipps und Geschichten! Top Jungs (und Mädels falls vorhanden) :)


@Fogg: Jaguut wenn man darauf steht und der Polizist dazu bereit ist warum nicht?! =D Hauptsache kein Bußgeld und Fahrverbot. (im bin in keiner Weise homosexuell orientieert) ;)


@b-mw-323: Wenn du auf einer Strecke ohne Tempolimit fährst kannst du das ja auch!


@FourbE: Ja wenn das so stimmt dann hab ich wirklich Glück gehabt haha :D Die saßen in sonem süßen kleinen Polo mit bestimmt grad mal so viel Ps das die überhaupt die 50 erreichen =D
Und ja man weiß ja dass ein Beamter vertrauenswürdiger ist, als ein Kraftfahrer.


@kl wurm: Ja danke! Werd in Zukunft es so in etwa angehen! :D Und wenn sie dann rausfinden dass ich schon ne langzeitwirkung von Marihuana haben, denn is vorbei =D Gute Tipps aufjedenfall!


@angry81: Das war ja mein Problem. Das mit den ungeeichten Autos. Dachte das eine Schätzung keine Aussage haben würde. Aber falsch gedacht.


E46-320i touring
@Iceman320i Alter da haste ja ne geile Marke gesetzt!:D Ich mein mit 70 km/h mehr eine Kolonne überholen und dann noch Polizei.

Ich hoffe mal das du nicht mit Dauerlichthupe und ne Kolonne mit 10 Autos und paar Lkw´s auf einmal überholt hast ;)

Und wenn das noch in der Probezeit! ohhh man denn würdest du jetzt immernoch kein Bmw fahren können:D
Aber da hast du übertrieben viel Glück gehabt das du da an denen wie ne rakete vorbeigerauscht bist und denn nicht mal ne Ermahnung bekommen hast! Seehr geeil! =D

Lasierte Rückleuchten sind zwar geil, aber illegal und fallen auf, als ob man sonen fetten Spruch hinten hat, wo draufsteht das die illegal sind! :(




Also mein Resümee: Man kann mich trotzdem bestrafen(nicht sm bereich :D), wenn ich ein Streifenwagen auf ner 2 oder 3-spurigen Straße fahre, trotz nicht geeichter Messung(wenn überhauot).
Iceman320i
LKW war nicht dabei aber 10 Autos waren es schon wenn nicht sogar paar mehr ^^ Wie gesagt war wie ne Einbahnstraße. Die Rüllis waren gut nur blöd das die rot geblinkt haben :-)
E46-320i touring
hahahaaaa:D:D


Ich bin zwar auch noch Jung, aber sone Aktion mit mehr als 10 Autos wenn nich sogaar 20 =D
Ne mal ehrlich. Ist ne gefähliche Sache, vorallem wenn du mit soner hohen Geschwindigkeit an denen vorbei düst, damit rechnet keiner und jemand zieht dir einfach vors Auto.
Aber ist ja alles noch gut gegangen. =)
War aber aufjedenfall ne kranke Action, in dem Moment hätt ich nur gedacht, was das für ein Geisteskranker ist :D:D


hahahaa und die Bremslichter waren Orange =D. wie geil!!
Iceman320i
die Rückleuchten waren kommplett rot ^^
Wie gesagt ich erfüllte damals das Klieche der Jugend ich war 18 Jahre alt also gute 13 Jahre her.
So krasse unüberlegte und gefährliche Aktionen lassen einfach bissel nach mit dem Alter.
adorable*m82
Auch sehr witzig auf der Autobahn.
Da ist 120km/h Begrenzung, alle, ok viele, fahren um die 140km/h+.
Dann sieht man in 500m Entfernung ne Streife... und zack hat man die linke Spur für sich alleine und kann alle, incl. Streife, mit 130 - 140 km/h (laut Tacho) überholen.
Neob18
Zitat:


Auch sehr witzig auf der Autobahn.
Da ist 120km/h Begrenzung, alle, ok viele, fahren um die 140km/h+.
Dann sieht man in 500m Entfernung ne Streife... und zack hat man die linke Spur für sich alleine und kann alle, incl. Streife, mit 130 - 140 km/h (laut Tacho) überholen.

(Zitat von: adorable*m82)




das hasse ich auch total, ist irgendwo mal ein Polizeiauto zu sehen, fahren alle langsam und oft langersamer als erlaubt, was dann, natürlich gas und mit ein paar Km/h schneller als erlaubt vorbei fahren, weil für 10 km/h ziehen sie dich nicht raus und bei der Autobahn musst auch schon schneller als 20 km/h sein, die suchen eh nur richtige Raser.
-mRl-
Zitat:



Oder genau darauf warten Sie das Du überholst...alles schon durch. Dann fahren Sie Kilometerlang hinterher um dann ne Allgemeine zu machen.

(Zitat von: angry81)




Jetzt mal ganz Nebenbei.

Es gibt keine Allgemeine Verkehrskontrolle.

Eine Allgemeine Verkehrskontrolle würde vorliegen, an Wochenenden in einem Bereich einer Discothek, weil dort in der Vergangenheit z.B. viele betrunken Auto gefahren sind. Anderes Beispiel wäre z.b. das Tuningtreffen. Dies sind ausreichende Anhaltspunkte um einen anzuhalten.

Aber am Dienstagmittag, so gegen 13uhr, darf die Polizei keine Fahrzeuge anhalten und sagen "allgeime Verkehrskontrolle". Wenn derjenige Schlangenlinien fährt etc. pp, KANN die Polizei dich anhalten, da auch hier wieder ausreichende Anhaltspunkte vorhanden sind. Es muss somit eine Vermutung vorliegen. Das willkürliche Rausziehen wäre somit (Meiner Meinung nach) rechtswidrig.
Airborne
Also meinen Bruder haben sie mal angehalten (mit mir als Beifahrer), als wir nem Moppedfahrer hinterher sind (der uns übelst die Vorfahrt genommen hat).

Gab nur nen Anschiss, wegen dem Geschwindigkeitsverstoß konnte er nix machen, da er nicht lange genug hinter uns her gefahren ist oder so ähnlich.
Jedenfalls waren wir deutlich zu schnell und bekamen nix aufgebrummt....bis aufs Bußgeld weil kein Verbandskasten an Bord war.^^

MfG
angry81
Zitat:


Jetzt mal ganz Nebenbei.

Es gibt keine Allgemeine Verkehrskontrolle.

Eine Allgemeine Verkehrskontrolle würde vorliegen, an Wochenenden in einem Bereich einer Discothek, weil dort in der Vergangenheit z.B. viele betrunken Auto gefahren sind. Anderes Beispiel wäre z.b. das Tuningtreffen. Dies sind ausreichende Anhaltspunkte um einen anzuhalten.

Aber am Dienstagmittag, so gegen 13uhr, darf die Polizei keine Fahrzeuge anhalten und sagen "allgeime Verkehrskontrolle". Wenn derjenige Schlangenlinien fährt etc. pp, KANN die Polizei dich anhalten, da auch hier wieder ausreichende Anhaltspunkte vorhanden sind. Es muss somit eine Vermutung vorliegen. Das willkürliche Rausziehen wäre somit (Meiner Meinung nach) rechtswidrig.

(Zitat von: -mRl-)




Wo steht das? Hätte da gern was handfestes bevor ich mich wieder auf Diskussionen einlasse mit den Herrn.
E46-320i touring
@Neob18: genau das ist ja das Problem, wenn du sone Autoschlange siehst und dich wunderst, dann kommt am Ende ein Streifenwagen und du weißt das sich keiner traut zu überholen.

@-mRl-: Das hab ich auch iwo gelesen, dass die Polizei jemanden ohne Grund nicht anhalten darf, wenn das keine Verkehrskontrolle oder wie du gesagt Auffälligkeiten hat wie LASIERTE RÜCKLEUCHTEN =D
E36-Freak
Zitat:



Jetzt mal ganz Nebenbei.

Es gibt keine Allgemeine Verkehrskontrolle.


(Zitat von: -mRl-)




doch gibts, sind alle Verkehrskontrollen ohne Anlass. Darf die Polizei zu jeder Zeit und an jedem Ort im öffentlichen Verkehrsraum

Edit: Quelle §36 (5) StVO

Bearbeitet von: E36-Freak am 03.02.2011 um 07:58:16
angry81
Zitat:



doch gibts, sind alle Verkehrskontrollen ohne Anlass. Darf die Polizei zu jeder Zeit und an jedem Ort im öffentlichen Verkehrsraum

Edit: Quelle §36 (5) StVO

Bearbeitet von: E36-Freak am 03.02.2011 um 07:58:16

(Zitat von: E36-Freak)




Danke, hab ich mir gedacht
Stefan177
Zitat:


Also meine Meinung ist, das er das nicht darf, weil er ja nicht meine Geschwindigkeit gemessen hat und deshalb keine Beweise hat.

Wie seht ihr das?

(Zitat von: E46-320i touring)




Genauso.

Aber sie können viele andere Sachen machen, die lästig sind. Und ein schlechtgelaunter Polizist findet immer *irgendwas*. ^^
Nicore
Zitat:


Nehmen wir an ich fahre in der Stadt mit 65 auf einer 50 km/h Strecke.
Und dabei überhole ich einen Polizeiwagen(kein Videowagen) der mit 50 fährt. Hat der Polizist das Recht mich anzuhalten und mir eine Strafe verhängen?!
(Zitat von: E46-320i touring)




Jepp, dabei ziehst Du die Arschkarte.
Ich denke Du kennst die 3 Regeln wann man überhaupt überholen darf?
angry81
Zitat:


Zitat:


Also meine Meinung ist, das er das nicht darf, weil er ja nicht meine Geschwindigkeit gemessen hat und deshalb keine Beweise hat.

Wie seht ihr das?

(Zitat von: E46-320i touring)




Genauso.

Aber sie können viele andere Sachen machen, die lästig sind. Und ein schlechtgelaunter Polizist findet immer *irgendwas*. ^^

(Zitat von: Stefan177)




Falsch. Sie können auch mit einem ungeeichten Wagen (deswegen ziehen sie mehr Toleranz ab) eine Geschwindigkeit ermitteln und mit zwei Beamten vor Gericht hast du keine Chance.

Der Richter hat mich knallhart gefragt, aus welchem Grund die Beamten lügen sollten...trotz der ganzen geschilderten Umstände das die mich haben schön Spießruten laufen lassen haben mit anbrüllen usw.
Stefan177
Stimmt, dürfen die. Wusste ich nicht.

Zitat:


Die Messung ist verwertbar, wenn sie bei guten Sichtverhältnissen und durch einen geübten Beamten vorgenommen wird, der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug etwa den halben bis ganzen Tachowert (in Metern) nicht übersteigt, der Abstand etwa gleich bleibt und die Nachfahrstrecke wenigstens rund das Fünffache des Abstandes beträgt sowie der Tachometer in kurzen Abständen abgelesen wird.

Von dem so ermittelten Messergebnis ist zugunsten des Betroffenen 20% Toleranzabzug vorzunehmen.

OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2007, Az.: 2 Ss (OWi) 311/06 I 171/06


angry81
Problem ist wie bei mir, wenn die netten Herrn sich absprechen dann können die dir erzählen, die haben beide gemessen das Du 150 gefahren bist.
Neob18
Das ist das Problem, wenn die dich nicht abkönnen, warum auch immer z. B. wegen deinem Auto, oder haben einfach ein schlechten Tag, dann können die auch sagen, das du nicht angeschnallt warst oder sonst was und solange du alleine bist, hast echt schlechte Karten.
E46-320i touring
Aber sowas ist doch recht selten, dass die jmd ohne Grund anhalten und einfach iwas erfinden, oder denke ich falsch?!



*verdammte Schei*e!!! Grad noch über die Polizei geredet und heute schön geblitzt worden.
Hab heute sogar dann mitbekommen, dass ein 2. mobiler Blitzer 1 km weiter stand. Auf derselben Strecke?!! Ist das nicht mal fech?!!
Stefan177
Bin heut auch mit Vollbremsung in nen Blitzer rein. Hat gottseidank nicht ausgelöst. ^^

Bearbeitet von: Stefan177 am 03.02.2011 um 23:09:17
BEEMWE318
Bin jetzt ehrlich aber zu deiner Frage am Anfang:
Also eine Strafe kannst du deswegen nicht einkassieren, da die keine Beweise habe.
Was sie tun können, dich anhalten und dich verwarnen *grussel grussel*

Wurde schon deswegen angehalten...2x um genau zu sein....Werden dich dann evtl. auf Drogeneinfluss prüfen um irgendwas machen zu können, um irgendwie ein Schreck zu machen.
plop
Zitat:


Aber sowas ist doch recht selten, dass die jmd ohne Grund anhalten und einfach iwas erfinden, oder denke ich falsch?!



*verdammte Schei*e!!! Grad noch über die Polizei geredet und heute schön geblitzt worden.
Hab heute sogar dann mitbekommen, dass ein 2. mobiler Blitzer 1 km weiter stand. Auf derselben Strecke?!! Ist das nicht mal fech?!!

(Zitat von: E46-320i touring)




frech find ich das nich..frech finde ich am blitzer runterzubremsen und danach volles rohr den socken aufs pedal zu stellen..
wer so in den 2ten mobilen nach einem festen reinfährt hats mehr als verdient und dem sollte grundsätzlich das doppelte abgeknöpft werden..
aber ärgern tu ich mich auch wenn ich vergesse den tempomat zu stellen und es mich dann erwischt..
frech finde ich auch, wenn die beschilderung nicht eindeutig ist oder leicht zu übersehen, dann einen kasten aufzustellen..
da sollte man dann evtl mal ein paar euro in vernünftige beschilderung investieren..
Neob18
Zitat:


Zitat:


Aber sowas ist doch recht selten, dass die jmd ohne Grund anhalten und einfach iwas erfinden, oder denke ich falsch?!



*verdammte Schei*e!!! Grad noch über die Polizei geredet und heute schön geblitzt worden.
Hab heute sogar dann mitbekommen, dass ein 2. mobiler Blitzer 1 km weiter stand. Auf derselben Strecke?!! Ist das nicht mal fech?!!

(Zitat von: E46-320i touring)




frech find ich das nich..frech finde ich am blitzer runterzubremsen und danach volles rohr den socken aufs pedal zu stellen..
wer so in den 2ten mobilen nach einem festen reinfährt hats mehr als verdient und dem sollte grundsätzlich das doppelte abgeknöpft werden..
aber ärgern tu ich mich auch wenn ich vergesse den tempomat zu stellen und es mich dann erwischt..
frech finde ich auch, wenn die beschilderung nicht eindeutig ist oder leicht zu übersehen, dann einen kasten aufzustellen..
da sollte man dann evtl mal ein paar euro in vernünftige beschilderung investieren..

(Zitat von: plop)





wenn man vor einem Blitzer vom bremst geht und direkt dahinter wieder gas gibt und die Polizei sieht das, dann bekommst noch mehr Strafe, weil dann ist es mit Vorsatz.
angry81
Zitat:


Bin jetzt ehrlich aber zu deiner Frage am Anfang:
Also eine Strafe kannst du deswegen nicht einkassieren, da die keine Beweise habe.
Was sie tun können, dich anhalten und dich verwarnen *grussel grussel*

Wurde schon deswegen angehalten...2x um genau zu sein....Werden dich dann evtl. auf Drogeneinfluss prüfen um irgendwas machen zu können, um irgendwie ein Schreck zu machen.

(Zitat von: BEEMWE318)




Hast Du eventuell mal die Beiträge bisher gelesen? Es ist rechtens, egal was Sie dir ausdrücken wollen solange beide Beamten das Gleiche erzählen hast Du null Chance.
E46-320i touring
angry81 hat ja geschrieben wie die Sache aussieht.


Bin ziemlich überrascht, dass das so ist. Ich hoffe mal es gibt nicht viele Beamten, die solche Aktionen durchziehen, sei es wegen der Marke, Nationalität oder was anderem.



@plop: Die Frechheit ist das es 2 Mobile Radarfallen waren. Und nicht 1 Sationär und Mobil. Ich stimme dir zu das es manchmal echt ne Schei*e ist. Ich mein da wo ich geblitzt wurde, das war 20 Meter hinterm 50er Schild. Und davor war die Strecke auf 70 begrenzt. Heist also beim 50er Schild voll in die Eisen oder wenn man das Schild sieht vom Gas, was eigentlich niemand tut.
Das mit dem Blitzer hinterm 50er Schild find ich Ok, aber der 2. ist einfach ne frechheit!

E46-320i touring
@Stefan177 Naja du hast ja auch ne kranke Verzögerung mit deiner M3 Bremsanlage.^^
Wie viel warst du denn über dem Tempolimit?!
Und wie haste den mitbekommen?



Ich lass immer einen vor mir fahren der zügig unterwegs ist. Wird der geblitzt, wird in die Eisen getreten bis die Geschwindigkeit passt. Kommt denn immer ne dreckige Lache, dank ihm konnte ich schnell fahren, jedoch wurde ich nicht geblitzt. =D
Bjunior
Wenn du einen Streifenwagen (der ja zweifelslos als solcher auszumachen ist) der sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hällt mit 15km/h mehr überholst, handelst du vorsätzlich.

Ich überhole auch Streifenwagen wenn es nötig ist, allerdings werde ich NIE auf die Idee kommen mit 140km/h an denen vorbeizurauchen wenn der Streifenwagen nur 105km/h fährt, das sagt mir der gesunde Menschenverstand.

MfG
E36-Freak
Zitat:





wenn man vor einem Blitzer vom bremst geht und direkt dahinter wieder gas gibt und die Polizei sieht das, dann bekommst noch mehr Strafe, weil dann ist es mit Vorsatz.

(Zitat von: Neob18)[/right]



wenn Du vor dem Blitzer in die Eisen gehst und danach wieder Kapelle machst, ist das zwar verwerflich, die reine Aussage dazu bringt aber rein gar nichts

eine gering höhere Geschwindigekit beim (zulässigen) Überholen eines Streifenwagens (also nicht trotz Gegenverkehrs oder Überholverbotes pp.)kann vielleicht dazu führen, das Du einer Kontrolle unterzogen wirst, aber sicherlich nicht dazu, das Dir ein Geschwindigkeitsvorwurf gemacht wird.

Es sei denn man hat sowas wie Angry, die dann ne uneidliche Falschaussage vor Gericht riskieren, weil anstatt der 15km/h mehr dann angebl. 40km/h mehr gefahren wurden. Ich gehe jetzt mal davon aus das die Geschichte stimmt, aber so etwas hat (wenn es denn wirklich so war) bei dem Verein nichts zu suchen
angry81
Ich schwöre es beim Leben meiner Eltern.

Ich bin mit shice Tempomat (ja vorsätzlich) 20km/h zu schnell gefahren und hab nich einmal mehr Gas gegeben als diese 20km/h.

Die haben sich angepisst gefühlt weil ich ihnen nicht die Füße geküsst habe sondern ihn gebten habe, er möge mich nicht anschreien da ich ihn auch so verstehe.
mohni
ich glaub dir das angry, denke aber auch einzelfall !

Problem ist leute wie ich ( vermute auch du ) ecken durch ihre Ausstrahlung und Ausshen schon automatisch an.
Was ich dir sagen will, hätten auch 10 oder 40 kmh sein können, die hätten sich so und so angepisst gefühlt ;))
Neob18
Zur Annahme von Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die Regelfolgen im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gehen davon aus, dass der Betroffene verkehrsrechtlich unvorbelastet ist (keine verwertbaren Eintragungen im Verkehrszentralregister) und dass der Verstoß nur fahrlässig begangen wurde.

Liegen - insbesondere einschlägige - Vorbelastungen vor und / oder wurde der Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich begangen, ist im Regelfall die Geldbuße angemessen zu erhöhen.

Quelle - Verkehrslexikon


Geschwindigkeitsüberschreitung – Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Die Frage, ob ein Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird, spielt eine entscheidende Rolle bei der Bemessung der Bußgeldhöhe.FotoBAB

Gemäß § 3 Abs. 4 a der Bußgeldkatalog-Verordnung heißt es: Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verursacht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln,…

Quelle - Schadenfix.de
Cube43
Die Geschichte von Angry wird denke ich schon ein Einzelfall sein.Ist in meinem Bekanntenkreis noch keinem passiert.
Und dass der Richter 2 Polizisten mehr glaubt als dem Angeklagen ist eigentlich auch verständlich versetzt euch mal in die Lage des Richters.
Wäre nicht der erste schuldige Täter der vor Gericht sagt "Ich bin unschuldig"

@Angry
Habt Ihr euch da bei der Kontrolle irgendwie in die Haare bekommen?Dass desswegen die Beamten dir ein reinwürgen wollten?
Zu schnell gefahren wirst du ja schon sein wohl nur nicht so schnell wie die Polizei meint?!

Es sind bestimmt nicht alle Polizisten 100% korrekt aber einfach so grundlos jemanden zu schickanieren?Ich weiß nicht..

edit:
war zu langsam hast es in dem Beitrag von vor 5min beantortet.




Bearbeitet von: Cube43 am 04.02.2011 um 14:56:33
-mRl-
Zitat:


Zitat:



Jetzt mal ganz Nebenbei.

Es gibt keine Allgemeine Verkehrskontrolle.


(Zitat von: -mRl-)




doch gibts, sind alle Verkehrskontrollen ohne Anlass. Darf die Polizei zu jeder Zeit und an jedem Ort im öffentlichen Verkehrsraum

Edit: Quelle §36 (5) StVO

Bearbeitet von: E36-Freak am 03.02.2011 um 07:58:16

(Zitat von: E36-Freak)




Hast recht. Entschuldigung für mein Halbwissen.

Ich hätte mal vorher nach der Rechtsgrundlage schauen sollen. Aber nun hat man wieder was gelernt.
CoMpAcT_3xx
ja mag ja auch alles sein...
nur fakt ist das die polizisten keine genaue messung machen können wenn sie nur im normalen streifenwagen neben hinter oder vor uns fahren und somit es wenn es überhaupt zu verhandlung kommt es keiner nachweisen kann wie schnell man war...
vor gericht zählt nur eine genaue messung bzw. ein messergebnis...
( sieht man auch bei alk. test. pusten zählt nicht vor gericht sondern nur die blut abnahme)

zu meinem fall...
Landstraße im dunkel...
mit der ollen gestritten und man wollte einfach nur schnell nach hause...
ca. 190km/h um die lang gezogene kurve und dann für aufeinmal der streifenwagen vor mir...
so schnell konnte ich garnicht mehr bremsen... also dachte ich mir egal weiter... ca. 170km/h

die blaue leuchte ging an und paar km später standen wir...
normale kontrolle
auf die frage warum ich so schnell fahre...
kam nur die antwort... Ob er sich denn sicher sei das ich zu schnell war und ob er mir das jetzt unter zeugen (beifahrer) noch mal unterstellen möchte...
er meinte ich wüste auf was er anspiele und wünschte mir eine langsame weiterfahrt...

wenn die was in der hand gehabt hätten hätten die ne starfe erhoben...
hatten sie aber nicht... also 1-2-3 gange vollgas 160;)
streifenwagen nur noch wie zwei LED´s im rückspeigel...

kann auch sein da die dumm waren... was ich aber nicht glaube da sich nen beamter im recht usw. auskennen sollte...

mfg Tim
angry81
Welchen Teil der offiziellen Begründung hast Du nicht gelesen?

Wenn Sie einem in einem Streifenwagen zu zweit eine bestimmte Distanze folgen dann ist das Gerichtsverwertbar!
CoMpAcT_3xx
steht in meinem beispiel das sie mich eine strecke x verfolgt haben?

danke für das gespräch;)
angry81
Zitat:


ja mag ja auch alles sein...
nur fakt ist das die polizisten keine genaue messung machen können wenn sie nur im normalen streifenwagen neben hinter oder vor uns fahren und somit es wenn es überhaupt zu verhandlung kommt es keiner nachweisen kann wie schnell man war...
vor gericht zählt nur eine genaue messung bzw. ein messergebnis...
( sieht man auch bei alk. test. pusten zählt nicht vor gericht sondern nur die blut abnahme)


(Zitat von: CoMpAcT_3xx)




ja steht da!

Und das widerspricht dem Gesetz das hier bereits zitiert wurde.

Bearbeitet von: angry81 am 07.02.2011 um 19:13:28
Neob18
liegt bestimmt auch am Richter, ob ihm die Aussagen von den Polizisten genügt oder nicht.
Dazu kommen bestimmt auch noch der Faktor, wie lange die Polizei hinter einen gefahren ist und so das Tempo ablesen konnte (also vom eigenen Tacho).
angry81
Zitat:


liegt bestimmt auch am Richter, ob ihm die Aussagen von den Polizisten genügt oder nicht.
Dazu kommen bestimmt auch noch der Faktor, wie lange die Polizei hinter einen gefahren ist und so das Tempo ablesen konnte (also vom eigenen Tacho).

(Zitat von: Neob18)




wenn gesetzlich festgelegt ist, das Hinterherfahren über Wegstrecke x und Abzug Toleranz y reichen, dann ist es ausichtslos vor GEricht etwas zu Gunsten des Angeklagten zu erreichen.
CoMpAcT_3xx
Zitat:

wenn gesetzlich festgelegt ist, das Hinterherfahren über Wegstrecke x und Abzug Toleranz y reichen, dann ist es ausichtslos vor GEricht etwas zu Gunsten des Angeklagten zu erreichen.



Wenn man aber einen guten Anwalt X hat der dem Richter zeigt das die B.llen wie deinem fall nur mist reden,
wäre es nicht sinnlos...
bevor ich mir was von den Grünen anhängen lasse was ich nicht getan hab würde ich alle wege vorher gehen...

gut wenn man ne rechtsschutz-verkehrsrecht hat;)
und ne normale Verhandlung ohne großes tara liegt im schnitt zwischen 350-500 euro... im fall einer verurteilung plus strafe die einem vorgeworfen wird...

naja dann muss die sommerreifen halt nich nur einen sommer halten sondern 2;)
aber der versuch ist es immer wert...


mfg Tim
Bjunior
Zitat:


Zitat:

wenn gesetzlich festgelegt ist, das Hinterherfahren über Wegstrecke x und Abzug Toleranz y reichen, dann ist es ausichtslos vor GEricht etwas zu Gunsten des Angeklagten zu erreichen.



Wenn man aber einen guten Anwalt X hat der dem Richter zeigt das die B.llen wie deinem fall nur mist reden,
wäre es nicht sinnlos...

bevor ich mir was von den Grünen anhängen lasse was ich nicht getan hab würde ich alle wege vorher gehen...

gut wenn man ne rechtsschutz-verkehrsrecht hat;)
und ne normale Verhandlung ohne großes tara liegt im schnitt zwischen 350-500 euro... im fall einer verurteilung plus strafe die einem vorgeworfen wird...

naja dann muss die sommerreifen halt nich nur einen sommer halten sondern 2;)
aber der versuch ist es immer wert...


mfg Tim

(Zitat von: CoMpAcT_3xx)




Wenn dein Anwalt bei der Sache neben dir im Auto saß, dann hast du in der Tat ne Chance......

In 75% der Fälle (so beobachte ich es) ist die Verkehrskontrolle nur eine Reaktion der Polizei auf zu schnell fahren, unzureichender Abstand, unsicheres fahren usw. Eine REaktion braucht immer erst eine Aktion um sie auszulösen, in diesem Fall 15 km/h innerorts zu schnell. Will der Fahrer dann noch groß rumdiskutieren, dürfte sich die Laune der Polizisten relativ schnell senken. Leider vergessen die meisten, dass Polizisten auch nur Menschen sind und auch diese wenn sie angepisst sind anders handeln als wenn alles im Lot ist.

MfG
angry81
Mein Anwalt hat es mir ganz klar gemacht: Wir müssen dem Richter beweisen, dass die Beamten einen Grund hatten, mir durch Falschaussage was anzuhängen. Das haben wir versucht so gut es ging, jedoch ohne Erfolg.

Für alle, die es besser wissen, probiert es aus!