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T H E M A     R Ü C K B L I C K
firefucker
Hauptthema:
Hi Leute.


ich wurde so eben von der Polizei angehalten, mein Tüv war seit august abgelaufen, auto stand aber lange zeit still.

angebaut sind ein eisenmann auspuff, mit teilegutachten und ein vogtland fahrwerk, welches auch ein teilegutachten benötigt.


FRAGE:

mit welchem Bußgeld muss ich rechnen?

Die haben mir erzählt, dass es um die 250 euro ohne bearbeitungsgebühr sein müsste.
PLUS ein bußgeld an den fahrzeughalter (mein vater); welches noch höher sein müsste.

das erscheint mir ziemlich hoch !
war es früher nicht so, dass man eine mängelkarte bekam und eine woche zeit hatte ein korrecktes auto vorzuführen ???

wie ist es denn nun?
orhan1990
eine mängelkarte müssten die dir eigentlich geben. hast du irgendetwas unterschrieben von dene
firefucker
nein, gar nichts.


er hat nur von einer Ordnungswidrikeitenanzeige erzählt. die auf mich und eventuell auf meinen vater (halter) zukommt.

sonst nichts.
jay x 412
Du bist ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz gefahren, deshalb keine Mängelkarte.

Kannst ja mal den Bußgeldkatalog durchlesen...
Old Men
Du bist schon 5 Monate TÜV überfällig. Das alleine kostet schon mal locker 40€ plus 1 Punkt. Wäre dein Auto ""NUR "" mit nichteingetragenen Teilen , hättest du auch eine Mängelkarte erhalten.
firefucker
und die teile ? wieviel euro pro teil?
Tommyrot
woao. hast du ein glück.

bei mir war nur der luftfilter nciht eingetragen und sie ham mein komplettes auto beschlagnahmt. stilllegung, mehrfache vollabnahmen beim tüv. wieder anmeldung, eintragungen, neue papiere etc.. und 2 monate später.

insgesammt hat mich der spass bisschen was über 2.000 gehkostet.

also rat ich dir. alles was unter 500 euro liegt is ein segen und solltest du mit kusshand annehmen!!

ach ja. angezeigt wurd ich auch noch!

Bearbeitet von: Tommyrot am 26.01.2011 um 14:27:18
firefucker
er sagte, er erspare mir die fahrt zum tüv, aber das auto darf nur noch bewegt werden, wenns direkt zum tüv geht.


2000 euro ???

das ist ja unglaublich.


aber wie kann das sein, dass so viele nur von einer mängelkarte berichten, und weiter nichts?
Tommyrot
ganz einfach. waren halt ziemliche schei** idioten von der rennleitung.

die ham mir dann auch noch sachen angekreidet dass die nicht okay währen ob wohl se eingetragen waren.

tüv gutachten und eintragungen sind n scheiss wert wenns ihnen nicht passt darfst wieder von neuem losrennen.

greetz
firefucker
was mich am meisten an der sache stört ist, dass eventuell mein vater, der ja halter ist, ebenfalls eine anzeige bekommt (250+€)

...


der reißt mir den arsch auf!

das liege aber im ermessen des amtes, meinte der polizist.


scheisse ey ... ich bin student, woher soll ich diese summe aufwenden?

locker 250 für tüv und eintragungen
dann 250 für mich und eventuell 300 für meinen vater.

dazu der ganze scheiss mit den punkten. der killt mich
Tommyrot
ne. also des busgeld muss nur einer zahlen.
in dem fall dein dad, da ja auf ihn des fahrzeug zugelassen ist.

angezeit wurde mein dad nciht (auch halter) da die des beim amt nicht so ganz umrissen hatten.

aber bei meinen 2tsd wahr des busgeld des kleisnte problem.

so. hab grad nachgeschaut.

bußgeld waren 180 + ca 25 euro gebühren.

peanuts sag ich dir!

greetz
firefucker
ich hoffe echt, dass das nur an mich geht, und dann auch nur die 200,- .... oder was auch immer ... .


aber gibts nich pro teil 90 + bearbeitungsgebühr + 3 punkte?
wären dann ja schonmal knapp 200 bei mir

und dann noch der abgelaufene tüv = 40 + 23,50 bearbeitungsgebühr ....

wären wir bei 250-300 euro ... .
Nicore
Bußgeld und Punkte müssen jeweils beiden zahlen.

Der Halter des Autos (der für den "tüvigen" Zustand des Autos verantwortlich ist)
und der auf frischer Tat erwischte Fahrer (der sich vor Fahrtantritt vom "tüvigen"
Zustand des Autos vergewissern muss). So ist die Logik dahinter und ist genau
so meinem Nachbarn passiert der mit nicht eingetragenen Felgen erwischt wurde.

Also, Full House!
Tommyrot
ja genau.
im prinziep is es so wie nicore schreibt korrekt.

aber da hab ich wenigstens n bisschen glück bei der aktion gehabt dass des alles nur an mich ging.

und ich glaub nicht dass da pro unzulässiges teil abgerechnet wird. fahrzeug ist unzulässig und wird halt dann bezahlt. (so meine information)

mohni
@tommyrot

da hättest aber unbedingt nen Anwalt hinzuziehen müssen, sowie einen freien Gutachter an ort und stelle der stilllegung!

Hätte ich mich mir nicht gefallen lassen, du kannst in Deutschland nur aus 2 Gründen ein Fahrzeug stillegen:

1. Umweltschutz
2. Vom Fahrzeug geht eine Gefahr für dich und andere aus

Beide sachen sind recht grob formuliert und vor Gericht erstmal zu beweisen
Nicore
Das mit stilllegen und Weiterfahrt untersagen spielt vielleicht auch eine Rolle.
Das hat war mit diesen "A" und "B" Verstößen zu tun... so genau weiss ich
das grad nicht...
Tommyrot
ja ich weiß schon.

haben auch sehr sehr lange hin und her überlegt.
war aber am schluss einfach zu riskannt auch noch auf den anwaltskosten etc sitzen zu bleiben und auch nach mehrerem nachfragen bei anwälten für verkehrsrecht ham uns die eher davon abgeraten, da der umstand der stilllegung im ermessens berrecih der rennleitung lag und dieser sich halt dann einfach für den drastischsten weg entschieden hat und er hatte ja auch recht.

des einzige was man hätte rausholen können währ dass ich ei ngeringeres bußgeld hätte zahlen müsen, aber den rattenschwanz was des ganze hinter sich hergezogen hat währ geblieben.

am selben tag wurde auch noch die rechtsschutzversicherung für den straßenverkehr geordert.

ich empfinde die rechtsschutzversicherung für straßenrecht wichtiger als jede kasko versicherung!!

violett
Wie gesagt, wart mal ab was kommt... wenns die nicht so genau nehmen kommste evtl günstig davon..

Meinen kunden ham sie auch im Herbst mit der R1 und nem Racetopf gestopt...der hat jetzt einen Punkt bekommen, ich hab ihm nen Zettel vom TÜV ausgestellt dass er den Serientopf wieder dran hat und das wars!

Also das ganze hängt auch ziemlich davon ab wie stark sich die Herrn in grün in den Einzelfall "reinhängen"!!
E36-Freak
ich denke die Einzelverstöße werden in Tatmehrheit unter einer Summe zusammengefasst, da dürften dann erheblich weniger als 250 Euro rauskommen.

Halteranzeige ist immer ne Einzelfallentscheidung, im Regeflall ist der aber immer mit dran

naja Tüv abgelaufen und dann keine Eintragungen...das ist dann ja förmlich eine Einladung zur Kontrolle
violett
Zitat:




naja Tüv abgelaufen und dann keine Eintragungen...das ist dann ja förmlich eine Einladung zur Kontrolle


(Zitat von: E36-Freak)




So ises, vorallem jetzt im neuen Jahr sehen die auf nen halben Kilometer dass die Plakette nicht mehr gültig ist, hab zur Zeit wieder reihenweise Kunden bei mir beim TÜV mit Mägelanzeige: HU abgelaufen... :-))
mohni
gerade bei getunten fahrzeugen und allgemeiner auffälligkeit ;) sollte man ne verkehrsrechtschutz haben.
die paar euros lohnen sich wirklich.
BMW-Kuwait
Zitat:


Hi Leute.


ich wurde so eben von der Polizei angehalten, mein Tüv war seit august abgelaufen, auto stand aber lange zeit still.

angebaut sind ein eisenmann auspuff, mit teilegutachten und ein vogtland fahrwerk, welches auch ein teilegutachten benötigt.




(Zitat von: firefucker)





Ich würde mal ganz schnell zum Tüv und alles machen lassen und dann ganz schnell zur PI und dem Polizisten, der das bearbeitet, alles zeigen und bequatschen. Hat bei mir fast immer geklappt. Das mit TÜV überziehen wirst du allerdings zahlen müssen!

Wann die Betriebserlaubnis erlischt, ist ganz eindeutig im §19 StVZO geregelt:


(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

In deinem Fall dürfte das also kaum der Fall sein. Wenn trotzdem so was kommt: Einspruch erheben. Wenn die Vorschriftsmäßigkeit laut Gutachten gegeben ist, wird ja kaum Gefahr ausgehen oder sich das Abgasverhalten verschlechten. Also kanns nur ne OWI sein wegen Anbauabnahme!

Bearbeitet von: BMW-Kuwait am 29.01.2011 um 15:36:12
violett
Zitat:





Wann die Betriebserlaubnis erlischt, ist ganz eindeutig im §19 StVZO geregelt:

In deinem Fall dürfte das also kaum der Fall sein. Wenn trotzdem so was kommt: Einspruch erheben. Wenn die Vorschriftsmäßigkeit laut Gutachten gegeben ist, wird ja kaum Gefahr ausgehen oder sich das Abgasverhalten verschlechten. Also kanns nur ne OWI sein wegen Anbauabnahme!

Bearbeitet von: BMW-Kuwait am 29.01.2011 um 15:36:12

(Zitat von: BMW-Kuwait)




Du hast den §19/3 vergessen:

"(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen....

blablabla und dann kommts:

#

für diese Teile

1. die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

2. der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

3. die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
BMW-Kuwait
Bin ich andere Meinung, weil ja keine Gefährdung von einem dem TG entsprechenden Teil ausgeht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, aber egal...

Bearbeitet von: BMW-Kuwait am 30.01.2011 um 14:15:12