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T H E M A     R Ü C K B L I C K
PsTYLe320
Hauptthema:
Hallo, brauche mal Hilfe.
Im Juli wurde bei uns eingebrochen die Täter konnten festgenommen werden.
So gestern war jetzt das Gerichtsverfahren, der hauptäter selbst ist über 21 Jahre alt und was ich Net verstanden habe, warum er den Jugendrichter vorgestellt wird.
Der haupttäter wurde nur auf 2 Wochen jugendarrest verurteilt und der andere muss nur 50 sozialstunden ableisten.

Die Sachen die jetzt entwendet wurden haben wir zum größtenteils zurück bekommen aber es fehlen immer noch Bargeld und eine Goldkette.
Beider Täter arbeiten nicht.
Was kann ich jetzt in die wegeleiten die Sachen wieder zurück zubekommen.
Kann ich auch gegen das Urteil Widerspruch einlegen, finde das die Strafe viel zu milde ist da die ja auch Vorstrafen haben und das auch nicht wenige ...
Lohnt sich jetzt noch einen Anwalt zunehmen habe aber keine Rechtsschutz.

Hier nochmal der Beitrag von dem Verfahren : Link
shgfa
Es steht ja bereits im Zeitungsartikel "der heute 21 jährige", dann war er zum Tatzeitpunkt wohl noch keine 21 Jahre alt und wird von daher dem Jugendrichter vorgeführt.

Es zählt ja der Tatzeitpunkt und nicht der Zeitpunkt zu dem das Gerichtsverfahren stattfindet.

Zu dem Rest sage ich mal nichts, dafür haben wir hier User die rechtlich mehr drauf haben.
PsTYLe320
Danke für die Antwort.
Hast recht zum Zeitpunkt war er 20 ... Ich meine man muss ja nicht unbedingt 21 Jahre alt sein um als erwachsener verurteilt zu werden ( kann mich jetzt auch irren ) nur der junge ist verheiratet und war es auch zum zeitpunkt und hat schon ein Kind. Und wenn der Kinder machen kann sollte er meiner Meinung nach auch als erwachsener bestaft werden.
rumpel666
Zitat:


Danke für die Antwort.
Hast recht zum Zeitpunkt war er 20 ... Ich meine man muss ja nicht unbedingt 21 Jahre alt sein um als erwachsener verurteilt zu werden ( kann mich jetzt auch irren ) nur der junge ist verheiratet und war es auch zum zeitpunkt und hat schon ein Kind. Und wenn der Kinder machen kann sollte er meiner Meinung nach auch als erwachsener bestaft werden.

(Zitat von: PsTYLe320)




Etwas unlogisch deine Schlussfolgerung, wenn man bedenkt, daß heutzutage schon 13-jährige Kinder in die Welt setzen.
PsTYLe320
Naja ich meine mit 20 jahre sollte man wohl klar im Kopf sein...
Das geilste ist ja das, dass der gleiche typ ist ,der meinte sowas behaupten zu müssen : https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic230427w0_Versicherungsbetrug_Geplaudere.html

Warum der mich nicht leiden kann, weiß ich selber Net ... Außer das ich mal was mit seiner Freundin was hatte....
mb100
Bis zum 21. Geburtstag (wie schon gesagt: Tatzeitpunkt ist entscheidend) gilt man (strafrechtlich) als Heranwachsender. Und es wird für den Einzelfall entschieden, ob man eher als Erwachsener oder eher als Jugendlicher gilt. Is ne Frage der Lebensumstände, der Reife uvm. So würde beispielsweise einer, der bereits ausgezogen ist, in Lohn und Brot steht und ne Familie zu ernähren hat, eher als Erwachsener gelten als einer, der noch daheim wohnt, noch zur Schule geht, noch von den Eltern umsorgt wird - und einfach noch das Leben eines "Jugendlichen" führt.
Wird man eher als Erwachsener eingeschätzt, wird nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Zählt man als Jugendlicher, kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Entscheiden müsste afair allerdings in jedem Fall das Jugendgericht.


Bist Du verfahrensbeteiligt? Also als Nebenkläger?
Falls nein, hast Du m.E. keine Handhabe gegen das Urteil. Natürlich kannst Du aber zivilrechtlich (=> Schadenersatz, Herausgabeanspruch bzgl. des Diebesguts, ...) gegen die beiden vorgehen. Und dafür würd ich dann schon nen Anwalt einschalten.
herr_welker
Eine Hausratversicherung würde auch einspringen.
E36-Freak
Zitat:


Eine Hausratversicherung würde auch einspringen.

(Zitat von: herr_welker)




aber ich glaube nicht bei Sachen, deren Herkunft nicht nachweisbar ist bzw. nur einen geringen Prozentsatz
PsTYLe320
Das Verfahren wurde von Polizei eingeleitet bzw der Staatsanwalt übergeben. Ich und mein Vater wurden nur als zeugen eingeladen.

Also das heißt jetzt ich kann da eigtl. nicht besonders viel machen weil ja keiner von den beiden arbeitet ? Außer jetzt zivilrechtlich, aber bringt ja auch net viel wenn die ja nix haben oder ?
herr_welker
Zitat:

aber ich glaube nicht bei Sachen, deren Herkunft nicht nachweisbar ist bzw. nur einen geringen Prozentsatz



Ein Nachweis braucht man sicherlich. Das kann z.B. eine Quittung oder ein Foto mit der Kette (Urlaubsfoto, Familienfeiern) sein.

Für Bargeld gibt es Grenzen. Aber es hat ja wohl keiner mehr als 1.000 Euro in Bar daheim.

Deshalb empfiehlt sich stets Fotos der Gegenstände, bzw. eine Kopie der Rechnung auf seine Emailadresse (Google, GMX, etc.) zu schicken. So hat man immer seine Unterlagen. Auch wenn das Haus abbrennt.

Empfiehlt sich für alles. Von Versicherungsbescheinigungen bis hin zu Bankunterlagen.

Natürlich sollte man das ganze dann Verschlüsseln.

Bearbeitet von: herr_welker am 13.01.2011 um 12:33:08
Imotski
wer hat schon rechnungen von geschenkten goldketten?

bei mir wurde auch vor ein paar jahren eingebrochen und es war eine entäuschung was die versicherung zahlte. danach hab ich alle gekündigt!
PsTYLe320
Quittung von der Kette ist ja vorhanden, es fehlen knapp 400€ und die Kette, nur ich weiß jetzt Net ob mir was bringt ohne Rechtsschutz der weg zum Anwalt.
Die beiden haben ja keine Arbeit also garkein Einkommen ...
Ich hab jetzt nur Angst, dass ich nicht auf meine kosten sitzten bleibe, muss ja, wenn ich Zivilrechtlich vorgehe, alle kosten ja "vorerst" selbst übernehmen Anwalt kosten und Gerichtskosten
herr_welker
Zitat:

Die beiden haben ja keine Arbeit also garkein Einkommen ...



Des is genau des Problem. Schon mal versucht nen nackten in die Tasche zu langen?

Frag doch mal die anderen Geschädigten. Geht von denen einer vor Gericht (der vl. ne Rechtschutzversicherung hat)?
Dann könnte man ja sehen was da rauskommt. Vl. haben die doch Geld. (in Form von Auto z.B.)