Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Phienix
Hauptthema:
Hallo,

hab ne Frage wie ist der sachverhalt wenn ein Tat passiert ist. Wie lange hat man Zeit im Nachhinein eine Anzeige zu erstatten?

Mfg
jens-1985
Gegenfrage.
Warum machst nicht gleich ne Anzeige sondern wartest noch? Dann kann es ja nicht so schlimm sein. Weil wenn mir was passiert und es ist doch schon heftiger, steh ich sofort im Partyrevier =)
Phienix
ja schon hast natürlich recht macht man im regelfall

und wollte mal nachfragen wie lange man nach der tat das noch melden kann und ob es dann anerkannt wird
Mario84
bis auf mord haben alle taten eine verjährungsfrist... worum handelt es sich denn??
Phienix
schlägerrei kieferbruch und platten im Kopf und so

es ist nicht mir passiert aber die person hatte zu viel angst um auf die polizei zu gehn und jetzt wollte sie fragen bis lange sie zeit hat um noch eine Anzeige zu machen.
-mRl-
Wenn du willst das die Straftat verfolgt wird, musst du einen Strafantrag einleiten.

frist: 3 Monate

Verjährungsfrist: 5 Jahre (Der Strafantrag muss aber vorliegen!)

Alles nur unter der Voraussetzung das es sich um eine Körpverletzung handelt und nicht um eine gefährliche Körperverletzung

edit//

Was heisst denn:

Zitat:


schlägerrei kieferbruch und platten im Kopf und so
(Zitat von: Phienix)






Bearbeitet von: -mRl- am 03.01.2011 um 17:29:57
Phienix
ok vielen dank euch
Bardock
Hallo Phienix,


ich merke schon, du willst nicht darüber schreiben.
Du willst dich diesbezüglich lieber bedeckt halten.
Alles klar, akzeptiere ich.

Ein Rat von mir: Wenn es denn schon solche
Ausmaße angenommen hat, dann empfehle
ich den Gang zu einem Anwalt.

Hier im Forum sind User mit juristischer Bildung.
Und ich meine die, die es studiert haben, nicht die
Bildzeitungsleser. Vielleicht äussern sie sich auch dazu.
Solche Meinungen sind Gold wert.




Gruß Bardock
E36-Freak
Die Verjährungsfristen stehen im §78 StGB.. Wenn wir günstigstenfalls von einer einfachen Körververletzung ausgehen, dann wären das 5 Jahre. Dein Bekannter oder Freund hätte innerhalb dieser Zeit die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten.

Wichtig: gibt es Fotos, ein ärztliches Attest oder/und Zeugenaussagen?

Andernfalls sieht es natürlich schlecht aus, wenn er die blosse Aussage nach einem Jahr bei der Polizei macht