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huette82
Hauptthema:
Hallo Freunde,

ich bin momentan dran, meinen 540ia etwas aufzupeppen. Ursprünglich hatte ich vor H&R Federn und Spurverbreiterung. Von den H&R Federn bin ich inzwischen weg, weil die Nachteile die Vorteile überwiegen. ...Soll jetzt aber auch nicht das Thema sein. Dennoch stört es mich extrem, dass die Räder so arg weit ins Radhaus stehen und will mir daher Spurplatten holen. Jetzt geht es los mit den Fragen und ich finde und finde keine Antworten. Jeder sagt was anderes.

Zu meinen Daten: 540ia, M Fahrwerk, Styling 42 mit vorne 8x18 ET20 235er und hinten 9x18 ET24 265er... alles orginal eben noch.

Wichtig: Ich wollte vermeiden zu bördeln!

Zu meinem Problem: Wenn ich bei H&R in die Gutachten reinseh, egal ob 5mm pro Rad oder auch 20mm pro Rad, bei allem ist das Umlegen der Kanten erforderlich. Hinten mein ich.

Ich hab jetzt so oft schon in Foren gelesen, wo Leute Spurplatten verbaut haben von 15-20mm pro Rad, die keine Probleme, weder physisch noch TÜVisch : ), haben. Wem ist zu glauben. Gutachten oder Mensch? Einer hier aus dem Forum hat geschrieben, dass er mit 12mm pro Seite schon Probleme hat mit Eintragung. Ist das die einzigste ehrliche Haut hier?

Bitte um Aufklärung und im Vorraus Danke für die Antworten.

mfg Markus

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.12.2010 um 12:39:14
e39-racer
Hallo,

ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen, daß der TÜV bei mir aufgrund des Gewindefahrwerks sogar vorne pro Seite 5mm Platten gefordert hat. Dies hat vorne ohne zu bördeln bei 9,5J18 ET15 mit 235/40/18 super funktioniert.

Gruß

Michael
Dom316i
wenns ohne umlegen passt, auch bei vollem einfedern dann PASSTS!
warum sollten unnötig karosseriearbeiten gemacht werden, wenn es keinen unterschied zu vorher macht.
im notfall tüv prüfer wechseln.

gruß
huette82
guten abend,

ja, das denk ich mir ja auch, dass wenns nicht schleift, ich auch nicht bördeln muss. aber warum stehts dann in den gutachten bei h&r drin? die gutachten sind ja fahrzeugspezifisch, also nichts allgemeines für fahrzeuge xy. Wenn ich jetzt zu Herr Schlauschlau beim TÜV fahre und der sich das Gutachten durchliest, dann sagt der zu mir. "ohne bördeln, keine Eintragung".
Wenn ich zu meinem "Haustuner" fahre und der mir die Dinger, pro Achse 15mm(v) und 20mm(h) verkauft, dann bin ich mir zu 100% sicher, dass die das dort auch eintragen. Das soll nicht das Problem sein. Mir gehts einfach nur darum, warum sowas im Gutachten steht, wenns ja anscheinend nicht stimmt.
Wens interessiert, der kann ja selbst mal auf h&r seite gehen und nachsehn. Bei der kalten Jahreszeit braucht man doch bissel Beschäftigung.
thatspk
Hallo kannst ja mal in mein Profil schauen da ist ein 528 mit den gleichen felgen und ringsum 15mm
spurplatten ! ( 30mm Achse )

vorne ists kein problem nur hinten musste ich die kanten umlegen lassen !
war nicht viel nur in der mitte sind sie aufgesessen !

der tüv hats zwar auch ohne das ichs umgelegt hatte bereits abgesegnet doch als 4 leute in meinem auto waren und ich aufgesessen bin hab ichs trotzdem gemacht !

hoffe ich konnte dir bissl weiterhelfen