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T H E M A     R Ü C K B L I C K
BMW_USER
Hauptthema:
.... Maschine.

Gedankengang:

Herr XYZ hatte einen Unfall. Motorrad ist wirtschaftlicher Totalschaden, aber noch finanziert.
Nun will er Teile davon verkaufen. (Nicht das ganze, denn der Brief ist bei der Bank)
Bank hat, laut Aussage von Herrn XYZ, nichts dagegen.
Käufer ABC will sich das schriftlich bestätigen lassen: "Der Verkäufer XYZ, ..............versichert das er Eigentümer der Teile ist und diese rechtmäßig verkauft"

Kann der Käufer ABC, im Ernstfall, Probleme bekommen, falls die Bank etwas fordert?
Trotz diesen Zusatz im Kaufvertrag?

b-mw-323
theoretisch bist du ja nicht eigentümer sondern besitzer. wenn du nun das gegenteil versicherst, kann ich mir gut vorstellen, dass es zu problemen kommen könnte wenn er etwas einklagen will.

lass dir doch von der bank eine bestätigung schicken, dass du einzelteile verkaufen darfst.
herr_welker
Zitat:

Kann der Käufer ABC, im Ernstfall, Probleme bekommen, falls die Bank etwas fordert?
Trotz diesen Zusatz im Kaufvertrag?



Den Käufer ABC wird man ja sowieso nicht mehr finden können, oder?

Aber Herr XYZ könnte Probleme bekommen, wenn er die Rate nicht mehr zahlt und das Motorrad auch nicht mehr da ist.
BMW_USER
Danke für die Antworten!

Der Käufer wäre ich :-)
Der Verkäufer macht einen seriösen Eindruck und ich möchte die Teile gern haben.

Will nur vermeiden das seine Bank mit doof kommt in ein paar Monaten. Aber er versichert mir ja im Kaufvertrag das er die Teile rechtmäßig verkauft.

Also dürfte es keine Probleme geben. Wollte nur mal Euch fragen, damit ich nichts "übersehe"!
Drift-Michi
warum denn nicht einfach auslösen denn brief. und somit gehört ihm das motorrad.
BMW_USER
Das will er irgendwie nicht. Kann mir auch egal sein, denn der Rahmen ist eh Schrott.
Gekauft wurde sie regulär bei einem Händler den ich kenne. Also NICHT gestohlen ;-)

Ich werde mir im Kaufvertrag bestätigen lassen das die Bank mit dem Verkauf der Teile einverstanden ist. Damit werde ich wohl auf der sicheren Seite sein.
Heckpropeller
Der Käufer übereigntet dir eine Sache. Somit entsteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag.
Was danach passiert kann dir eigentlich am A**** vorbeigehen.
Will jetzt gar nicht viel schreiben und erklären. Sei dir sicher,es können keine Forderungen Seitens der Bank aufkommen.
BMW_USER
DANKE!!!
Der_Gute
Zitat:


Das will er irgendwie nicht. Kann mir auch egal sein, denn der Rahmen ist eh Schrott.
Gekauft wurde sie regulär bei einem Händler den ich kenne. Also NICHT gestohlen ;-)

Ich werde mir im Kaufvertrag bestätigen lassen das die Bank mit dem Verkauf der Teile einverstanden ist. Damit werde ich wohl auf der sicheren Seite sein.

(Zitat von: BMW_USER)




Damit bist Du nicht aus dem Schneider! Ich würde mir ein Schreiben der Bank geben lassen, dass der Verkauf von Teilen rechtlich in Ordnung ist. Da Du Wissen von der Finanzierung hast, kann man sich nicht hinterher ahnungslos stellen wenn etwas nicht rechtens im Verkauf war. Die Bank kann eventuell Forderungen gegenüber Deiner Person geltend machen, also rausgabe der Teile. Den Kauf musst Du wiederum als Schaden beim Verkäufer geltend machen. Was will der Verkäufer denn bestätigen? Ich darf Teile von einem finanzierten Motorrad verkaufen? Hier ist doch offensichtlich, dass Du dir eine offizielle Bestätigung holen solltest. Auf gut Glauben wirst Du wenn es hart auf hart kommt nicht hoffen können.
Meine Meinung, Schriftstück der Bank geben lassen, und dann den Kaufvertrag schließen!
KTMschnee
Darf dein Verkäufer rechtlich gesehen überhaupt etwas was nicht in seinem Eigentum ist verkaufen?

Vor kurzem war im Fernsehen zu sehen wie über die e-bucht Navi´s verkauft wurden welche gestohlen waren, die Käufer mußten diese Navi´s zurückgeben an die Bestohlenen.
Gut, du schreibst zwar das Teil ist sicher nicht gestohlen. ABER: wie kann dein Verkäufer etwas verkaufen was nicht sein Eigentum ist?
BMW_USER
Auch wieder richtig. Ich habe den Verkäufer gebeten mir eine Bestätigung (Mailanfrage) an seine Bank vorzulegen bzw. mir seine Finanzierungsnummer zu nennen. Dann frag ich bei der Bank nach.

Ich werde mal hier den Ausgang der Geschichte schreiben :-)
mb100
Zitat:


Darf dein Verkäufer rechtlich gesehen überhaupt etwas was nicht in seinem Eigentum ist verkaufen?

(Zitat von: KTMschnee)




Kommt drauf an. Vor allem natürlich, ob man "verkaufen" jetzt als "übereignen" oder als "nen Kaufvertrag schließen" ansieht. Letzteres geht. Aber das is natürlich im vorliegenden Fall uninteressant.

Was hier vor allem interessant ist, ist, dass der gutgläubige Eigentumserwerb nicht mehr in Frage kommt. Denn der TE weiß ja, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer des Motorrads ist.

Ich sehs so: der Verkäufer kann viel erzählen. Auch dass die Bank damit einverstanden ist, dass das Motorrad verkauft wird. Eigentlich würd ich vom Kauf Abstand nehmen bzw. verlangen, dass die Maschine komplett ausgelöst wird - oder mir von der Bank schriftlich bestätigen lassen, dass die mit der Übereignung der Maschine (bzw. Teilen davon) einverstanden ist und mich von sämtlichen eventuellen zukünftigen Ansprüchen (Zahlungsansprüche, Herausgabeansprüche) befreit...


Zitat:


Der Käufer übereigntet dir eine Sache. Somit entsteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag.

(Zitat von: Heckpropeller)





Sorry, das passt vorn und hinten net. Bzw. kriegt man dafür schon im ersten Semester die Klausur ordentlich um die Ohren gehauen. Und womit? Mit Recht!
Ein Kaufvertrag entsteht in Deutschland immer noch durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, also Angebot und Annahme. Durch nicht mehr und auch nicht weniger. Die Übereignung (die auch durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen entsteht) ist davon strikt zu trennen und vom Kaufvertragsschluss vollkommen unabhängig - und umgekehrt.

Beispiel - die Brötchen-Geschichte.
1. Kaufvertragsschluss: A kommt zum Bäcker B und sagt: "Ich hätte gern ein Brötchen für 20 Cent." (= Angebot). B sagt: "Ok." (= Annahme).

2. Übereignung Brötchen: B reicht dem A das Brötchen und fragt: "Möchten Sie dieses Brötchen haben?" (= Angebot). A sagt: "Ja." (= Annahme) und nimmt das Brötchen entgegen (= Realakt "Übereignung Brötchen")

3. Übereignung Geld: A reicht dem B 20 Cent und fragt: "Möchten Sie dieses Geld haben?" (= Angebot). B sagt: "Ja" (= Annahme) und nimmt das Geld entgegen (= Realakt "Übereignung Geld")

Bearbeitet von: mb100 am 07.11.2010 um 11:12:05
Heckpropeller
Ich wusste es.
Ich sagte noch:

Zitat:

Will jetzt gar nicht viel schreiben und erklären.



Scheint echt nicht angekommen zu sein.
Das dies natürlich im Wechsel, sprich Geld gegen Ware erfolgt, ist selbstverständlich.
Das ist weder ein Juristen- noch ein Handelsforum.
Da sollte man auf nicht so ausführliche Antworten Rücksicht nehmen und einem Unterstellen das er wohl das richtige meint. ;)
mb100
Zitat:


Ich wusste es.
Ich sagte noch:

Zitat:

Will jetzt gar nicht viel schreiben und erklären.



Scheint echt nicht angekommen zu sein.


(Zitat von: Heckpropeller)




Is scho angekommen, dennoch kein Grund, auf dem Abstraktions- und dem Trennungsprinzip so vehement rumzuhüpfen. Und dass ein Kaufvertrag durch die Übereignung einer Sache entsteht, is halt nun mal schlicht falsch. Da kann man noch so wenig schreiben und erklären wollen. "Ein Kaufvertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen" is nur unwesentlich länger.
b-mw-323
Zitat:


Zitat:


Ich wusste es.
Ich sagte noch:

Zitat:

Will jetzt gar nicht viel schreiben und erklären.



Scheint echt nicht angekommen zu sein.


(Zitat von: Heckpropeller)




Is scho angekommen, dennoch kein Grund, auf dem Abstraktions- und dem Trennungsprinzip so vehement rumzuhüpfen. Und dass ein Kaufvertrag durch die Übereignung einer Sache entsteht, is halt nun mal schlicht falsch. Da kann man noch so wenig schreiben und erklären wollen. "Ein Kaufvertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen" is nur unwesentlich länger.

(Zitat von: mb100)




da der Käufer die sache nicht gutgläubig erwerben tut, kann doch die bank theoretisch dann als eigentlicher eigentümer ersatz oder rückgabe von dem käufer verlangen? mir war das mit gutgläubiger erwerb.
BMW_USER
Die Bank wurde angeschrieben. Mal sehen :-)

Danke für Euere Tips!!!
mb100
Zitat:



da der Käufer die sache nicht gutgläubig erwerben tut, kann doch die bank theoretisch dann als eigentlicher eigentümer ersatz oder rückgabe von dem käufer verlangen? mir war das mit gutgläubiger erwerb.

(Zitat von: b-mw-323)




So isses.



Was ich noch sagen wollt:
Mir is scho klar, dass wir hier kein juristisches Fachforum sind. Nur deswegen sollten wir uns doch alle irgendwo bemühen, auch korrekte Antworten zu geben - vor allem wenn wir wissen, wie es korrekt ist. Dass es nicht immer gelingt und auch nicht immer gelingen kann, is auch klar. Auch mir passiert hin und wieder mal ein Fehler. Gut, klar: man brauchts nicht zu übertreiben - wenn ich beispielsweise an die synonyme Verwendung von "Eigentümer" und "Besitzer" im deutschen Sprachgebrauch denk.
b-mw-323
Zitat:


Zitat:



da der Käufer die sache nicht gutgläubig erwerben tut, kann doch die bank theoretisch dann als eigentlicher eigentümer ersatz oder rückgabe von dem käufer verlangen? mir war das mit gutgläubiger erwerb.

(Zitat von: b-mw-323)




So isses.



Was ich noch sagen wollt:
Mir is scho klar, dass wir hier kein juristisches Fachforum sind. Nur deswegen sollten wir uns doch alle irgendwo bemühen, auch korrekte Antworten zu geben - vor allem wenn wir wissen, wie es korrekt ist. Dass es nicht immer gelingt und auch nicht immer gelingen kann, is auch klar. Auch mir passiert hin und wieder mal ein Fehler. Gut, klar: man brauchts nicht zu übertreiben - wenn ich beispielsweise an die synonyme Verwendung von "Eigentümer" und "Besitzer" im deutschen Sprachgebrauch denk.

(Zitat von: mb100)




oder dein liebling garantie und gewährleistung ;)
BMW_USER
Die Bank schreibt dem Verkäufer: ".......... wir teilen Ihnen mit das eventuell erzielte Erlöse aus dem Verkauf von Ersatzteilen auf das Finanzierungskonto einzuzahlen sind. Ferner sehen wir dann dem Eingang eines Verwertungsnachweises entgegen........."


Da ich den Rahmen nicht kaufe, also nur Teile, müsste mir diese Antwort reichen um sicherzugehen. Oder?