Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Kasperle
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 07.11.2010 um 16:28:42 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

gestern stand ich an einer roten Ampel (ich weiß, dass man das als BMW-Fahrer eigentlich nicht macht ;-) und mir ist jemand hinten reingefahren.

Mein Auto: 316 compact Automatik, EZ 1994, 282.000 km

Und der - von mir festgestellte - Schaden:
  • hintere Stoßstange links aus der Halterung gerissen, hängt runter
  • Mehrere Stellen an der Stoßstange, an denen der Lack ab ist
  • Schutz- / Zierleiste der Stoßstange aus Halterung gerissen
  • Blech zwischen Stoßstange und Heckklappe eingedrückt
  • Lack auf dem Blech gerissen und gesplittert
  • Heckklappe schließt nicht mehr richtig, sondern schleift an dem festen Schlossteil

Ich bin damit noch ca. 5km nach Hause gefahren und konnte im Fahrverhalten keine Änderung feststellen, ging aber auch nur bis Tempo 70.

Hat jemand von Euch Erfahrung, ob dass ein wirtschaftlicher Totalschaden ist? Alleine die Reparatur einer Stoßstange könnte doch schon den Restwert erreichen, oder?

Besten Dank im voraus für Eure Meinungen.

Gruß
Das Kasperle

PS: mir ist bei dem Unfall nichts passiert, nicht mal das klassische Schleudertrauma


Bearbeitet von: angry81 am 07.11.2010 um 16:28:42
Bad Beamer
Abgesehn von den Materialkosten kommt ja auch noch Arbeitszeit zu der Summe ,da bist du bei dem Bj und der km Zahl bestimmt nah an einem wirtschaftlichen Totalschaden drann aber sicher bin ich mir auch nicht ,das entscheidet ja auch der versicherungsfritz.
Olli75233
Das is definitiv ein wirtschaftlicher.... Wird Dir der Gutachter auch bestätigen.
BMW-E30-SLS
Das ist auf jeden Fall ein wirtschaftlicher Totalschaden...
Bei meinem E30 war schon ne Delle in der Tür, die mir jmd. reingetreten hat,
nen wirtschaftlicher Totalschaden laut Freundlichem.
Flitzpiepe
Ne Delle in der Tür?
Was das denn? Ich mein klar, neue Tür und lacken is nich grad billig. Aber deswegen ist doch die Kiste nich gleich Schrott...

Aber zum eigentlichen Thema würd ich auch sagen das es nen Wirtschaftlicher is... leider nicht mehr viel Wert die Compacten...

Würds aber checken lassen vllt sagt der Prüfer ja auch was anderes... man weiß ja nie:D
Jonny_Wulfcastle
hört sich 99% nach totalschaden an.
Stefan177
Zitat:


Ne Delle in der Tür?
Was das denn? Ich mein klar, neue Tür und lacken is nich grad billig. Aber deswegen ist doch die Kiste nich gleich Schrott...
(Zitat von: Flitzpiepe)




Geht auch nicht um Schrott oder nicht Schrott. Es geht darum, ob es sich lohnt. Und ne neue Tür für 1000 Euro lohnt nunmal in nem 500 Euro Fahrzeug nicht. Von daher: Totalschaden. Du kriegst 500 Euro und gut iss. Was Du mit der Delle machst ist dann Dein Problem.
EyYolcu
bei mir war jemand drauf gefahren, zu sehen war nur ein kratzer und das sich die stossstange versetzt hat. laut gutachten habe ich 1800 euro bekommen.
bei dir ist es wohl schlimmer und dein auto wird nicht mehr wert sein .
Kasperle
Zitat:


bei mir war jemand drauf gefahren, zu sehen war nur ein kratzer und das sich die stossstange versetzt hat. laut gutachten habe ich 1800 euro bekommen.
bei dir ist es wohl schlimmer und dein auto wird nicht mehr wert sein .

(Zitat von: EyYolcu)



So sieht es aus. Gerade war der Gutachter der gegnerischen (sic!) Versicherung da und hat den Schaden zwischen 2.000 und 3.000 € festgestellt. Näheres im schriftlichen Gutachten. Jetzt muss ich versuchen, den Wiederbeschaffungswert des Autos möglichst weit nach oben zu kriegen. Aber ich hoffe, der Gutachter ist da milde zu mir, er erwähnte unverbindliche 1.800 €. Im Zweifelsfall besorge ich halt noch einen eigenen Gutachter.

Gruß
Das Kasperle
cxm
Hi,

den Wert eines 16 Jahre alten Compacts mit fast 300tkm Laufleistung wirst Du aber niemals in Richtung 3t€ argumentieren können.
Und die Reparaturkosten wird Dir ein anderer Gutachter auch nicht unter tausend Euro rechnen können.
Es wird immer ein wirtschaftlicher Totalschaden bleiben.
Das muss ja nicht heißen, dass der Wagen nicht mehr fahrbar bzw. reparierbar ist.

Streich das Geld von der gegnerischen Versicherung ein und repariere den Wagen so kostengünstig wie möglich.
Oder verabschiede Dich von dem Fahrzeug...

Ciao - Carsten
Kasperle
Hallo,
Zitat:

den Wert eines 16 Jahre alten Compacts mit fast 300tkm Laufleistung wirst Du aber niemals in Richtung 3t€ argumentieren können.

Völlig klar, aber 1.800 € stehen ja schon mal im Raum.
Zitat:

Und die Reparaturkosten wird Dir ein anderer Gutachter auch nicht unter tausend Euro rechnen können.
Es wird immer ein wirtschaftlicher Totalschaden bleiben.
Das muss ja nicht heißen, dass der Wagen nicht mehr fahrbar bzw. reparierbar ist.

Reparieren darf ich bis Wiederbeschaffungswert + 30%, so sagte zumindest der Gutachter. Das wären dann 2.340 € zulässiger Reparaturaufwand.

Zitat:

Streich das Geld von der gegnerischen Versicherung ein und repariere den Wagen so kostengünstig wie möglich.

Dann darf ich die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten aber nicht einfordern :-(
Allerdings könnte eine möglichst preiswerte Reparatur unterhalb des Erstattungsbetrages den Fahrspaß mit dem Auto dann nochmal steigern ;-)
Zitat:

Oder verabschiede Dich von dem Fahrzeug...

Äußerst ungern.

Gruß
Das Kasperle
mb100
Zitat:



Zitat:

Streich das Geld von der gegnerischen Versicherung ein und repariere den Wagen so kostengünstig wie möglich.

Dann darf ich die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten aber nicht einfordern :-(

(Zitat von: Kasperle)




Doch, darfst Du - halt in der Höhe, in der sie angefallen sind. Und zwar indem Du die entsprechenden Rechnungen (selbst wenns nur Materialrechnungen sind) bei der Versicherung einreichst.
Kasperle
Hallo,
Zitat:

Doch, darfst Du - halt in der Höhe, in der sie angefallen sind. Und zwar indem Du die entsprechenden Rechnungen (selbst wenns nur Materialrechnungen sind) bei der Versicherung einreichst.

(Zitat von: mb100)


Du hast natürlich recht. Ich war gedanklich von einer "ganz günstigen Schwarz"-Reparatur ausgegangen.
Sobald ich eine Reparaturrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer habe, wird die auch erstattet. Nur auf den verbleibenden Aufwand zwischen Netto-Rechnung und Netto-Reparaturaufwand laut Gutachten bekomme ich die Mehrwertsteuer nicht erstattet, sondern nur den Netto-Betrag.

Ok, soweit der Ausflug in die Versicherungsmathematik.

Gruß
Das Kasperle

PS: Gutachten habe ich noch nicht, soll aber schnell per E-Mail kommen.
Stefan177
Mal ein anderes Thema: Ich würde ein eigenes Gutachten machen lassen. Der Gutachter von der gegnerischen Versicherung macht dir nen schönen, hohen Schaden, damits ein Totaler wird und Du freust Dich schon über die großen, vierstelligen Beträge die auf dem Blatt stehen. So läufts aber nicht.

Den Wiederbeschaffungswert (was sie bei Totalschaden ja letztlich auszahlen) wird er aber so niedrig ansetzen, daß Du freuchte Augen kriegst. Wirst schon sehen. Den Restwert setzt er dafür hoch an, was die Summe die ausbezahlt wird nochmal zusätzlich schmälert.

Ein Gutachten der Versicherung die zahlen soll würde ich auf keinen Fall akzeptieren. Der rechtnet das schon so hin, daß es für die Versicherung besser passt als für Dich...


Bearbeitet von: Stefan177 am 09.11.2010 um 18:04:33
Kasperle
Hallo,
Zitat:

Den Wiederbeschaffungswert ... so niedrig ansetzen, ... Restwert setzt er dafür hoch ... Summe die ausbezahlt wird nochmal zusätzlich schmälert.
(Zitat von: Stefan177)


Den Restwert will die Versicherung nicht abziehen, ich habe schon ein Schreiben von denen, in dem die Abholung des Autos durch die Versicherung vorgeschlagen wird. Dann kümmern die sich auch darum, dass sie den Restwert irgendwie erlösen.
Bleibt "nur noch" der Wiederbeschaffungswert und meine zusätzlichen Kosten (MIetwagen, Nebenkosten, Fahrzeugprüfung bei Kauf von Privat etc.)
Da werde ich verhandeln müssen. Und wenn mir das Angebot der Versicherung nicht zusagt, dann hole ich mir Gutachter und Anwalt an meine Seite.

Gruß
Das Kasperle

PS: Heute soll ich das Gutachten bekommen.
Kasperle
Update!

Das Gutachten ist da.

Reparaturkosten incl. MwSt. ca. 3.600 €
Wiederbeschaffungswert 1.700 €
Restwert mit MwSt. 170 €

Also ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Aber stimmt der Wiederbeschaffungswert für einen 316 compact, Automatik, EZ 1994, 282.000 km aus Erstbesitz?

Danke und Gruß
Das Kasperle
Jonny_Wulfcastle
Zitat:

Aber stimmt der Wiederbeschaffungswert für einen 316 compact, Automatik, EZ 1994, 282.000 km aus Erstbesitz




bin der meinung das du dich mit 1700 mehr als glücklich schätzen kannst da er das aus meiner sicht nie mehr wert ist. begründung 16jahre,fast 300tkm,kleiner motor und nachdazu automatik - hätte ihn mit max.1000 angesiedelt.

mfg
mb100
Zitat:


Zitat:

Aber stimmt der Wiederbeschaffungswert für einen 316 compact, Automatik, EZ 1994, 282.000 km aus Erstbesitz




bin der meinung das du dich mit 1700 mehr als glücklich schätzen kannst da er das aus meiner sicht nie mehr wert ist. begründung 16jahre,fast 300tkm,kleiner motor und nachdazu automatik - hätte ihn mit max.1000 angesiedelt.

mfg

(Zitat von: Jonny_Wulfcastle)




... wobei in dem Fall die Automatik sicher als wertsteigernd angesehen ist. Dass sie den Wagen damit dann praktisch zum Ladenhüter macht... - gut. So gehen halt Theorie und Praxis aneinander vorbei.
Blickfang
Leider stimmt das mit dem Wert... Die Autos sind auf dem Markt halt einfach nichtsmehr wert. So wie andere schon gesagt haben, du kannst dich glücklich schätzen, noch so ''viel'' zu bekommen.
Hatten letztens nen suuuuper gepflegten e36 bei uns stehen, auch mit über 200tkm, alles original. Nicht viel mehr als nen Tausender wert.... Leider...
Kasperle
Hallo,

tja, mein Gutachter hat den "gegnerischen" Gutachter bestätigt. Mal schauen, wie es jetzt weitergeht. Sehr wahrscheinlich ist ein neues Auto dran. Aber welches?

Gruß
Das Kasperle
cxm
Zitat:


tja, mein Gutachter hat den "gegnerischen" Gutachter bestätigt.
(Zitat von: Kasperle)




Hi,

herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Information.
Wenn jeder wegen einer zerdellerten 1.500-Euro Schüssel mit 2 oder mehr Gutachtern ankommt, haben die Versicherungen allen Grund, ihre Tarife anzuheben.

Jetzt bist Du genau so weit, wie ich es schon vor einer Woche geschrieben habe:
Zitat:


"Streich das Geld ein und repariere den Wagen so kostengünstig wie möglich.
Oder verabschiede Dich von dem Fahrzeug..."
(Zitat von: cxm)




Ciao - Carsten
Kasperle
Hallo,
Zitat:

Wenn jeder wegen einer zerdellerten 1.500-Euro Schüssel mit 2 oder mehr Gutachtern ankommt, haben die Versicherungen allen Grund, ihre Tarife anzuheben.
(Zitat von: cxm)


Wenn der Gutachter Geld genommen hätte und nicht nur "auf ersten Augenschein" geschaut hätte, ob das erste Gutachten passen kann, dann wären Kosten entstanden, die evtl. zu einer allgemeinen Prämienerhöhung führen könnten.

Mir war schon klar, dass die Reparaturkosten einigermaßen passen konnten und wollte nur die Bestätigung des Wiederbeschaffungswertes. Das hat der Gutachter dann auf die Schnelle, ohne schriftliches Gutachten und ohne Kosten gemacht und kam auch zu ungefähr 1.700 € Wiederbeschafungswert. (Manchmal hilft es, jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der sich damit auskennt!)

Einen eigenen Gutachter (inklusive schriftlichem Gutachten) und Anwalt hätte ich nur eingeschaltet, wenn sich die Wiederbeschaffungswerte dann stark zu meinen Ungunsten unterschieden hätten. Das hatte ich aber noch nicht geschrieben und konntest Du deswegen auch nicht wissen, sorry.

Aber ich verstehe Dein Argument bezüglich steigender Versicherungsprämien. Dafür sorgt gerade der gegnerische Versicherungnehmer, indem er die Schadenshöhe anzweifelt, die ein Gutachter seiner Versicherung festgestellt hat, und auch sonst recht viel rumquengelt. Mit dem Typen hat die Versicherung gerade richtig viel (Zeit-)Aufwand.

Gruß
Das Kasperle
cxm
Zitat:


Dafür sorgt gerade der gegnerische Versicherungnehmer, indem er die Schadenshöhe anzweifelt, die ein Gutachter seiner Versicherung festgestellt hat, und auch sonst recht viel rumquengelt....
(Zitat von: Kasperle)




Hi,

wieso denn das?
Hochgestuft wird er so oder so, egal, ob die Rep-Kosten 500 oder 5.000€ ausmachen.
Zahlt eh seine KFZ-Haftpflicht.
Oder hat er die Hoffnung die Reparatur mit 50€ aus eigener Tasche begleichen zu können?
Soll er mal schön weiter träumen.

Ciao - Carsten
Kasperle
Hallo,
Zitat:

Oder hat er die Hoffnung die Reparatur mit 50€ aus eigener Tasche begleichen zu können?
(Zitat von: cxm)


Am Telefon hat er mir gesagt, dass sich einer seiner Kumpels mit Autos auskennt, der solle sich den Schaden mal anschauen. Wahrscheinlich hoffte er wohl wirklich, dass ich seinen Kumpel den Schaden provisorisch für 'nen Zwanziger reparieren lasse.

Und das wollte ich definitv nicht!

Mit der Sachbearbeiterin seiner Versicherung bin ich mir übrigens recht schnell einig geworden, wie meine Entschädigung aussehen muss. Das ging erstaunlich angenehm und beiderseitig immer in freundlichem Ton über die Bühne.

Gruß
Das Kasperle
Stefan177
Zitat:


herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Information.
Wenn jeder wegen einer zerdellerten 1.500-Euro Schüssel mit 2 oder mehr Gutachtern ankommt, haben die Versicherungen allen Grund, ihre Tarife anzuheben.
(Zitat von: cxm)




Der Meinung bin ich nicht.

Die rechtliche Lage sieht so aus, daß der Geschädigte das Recht auf einen eigenen Gutachter und einen Anwalt hat. Schickt die Versicherung von sich aus einen Gutachter, sind genau das die unnützen Kosten, die zu der von Dir angesprochenen Beitragserhöhung führen.

Den Geschädigten trifft keine Schuld, wenn er ein Gutachten anfertigen lässt.

Bearbeitet von: Stefan177 am 15.11.2010 um 18:04:56

Bearbeitet von: Stefan177 am 15.11.2010 um 18:06:31
Kasperle
Hallo,
Zitat:

Die rechtliche Lage sieht so aus, daß der Geschädigte das Recht auf einen eigenen Gutachter und einen Anwalt hat. Schickt die Versicherung von sich aus einen Gutachter, sind genau das die unnützen Kosten, die zu der von Dir angesprochenen Beitragserhöhung führen.
(Zitat von: Stefan177)


... rechtliche Lage ... Klar ist die so, wie beschrieben.
Aber die gegnerische Versicherung hat einen Gutachter geschickt und nach - kostenfreier - kurzer Rückversicherung bei einem anderen Gutachter stimmt die Höhe der relevanten Schadenssumme. Bei wirtschaftlichem Totalschaden ist ja nur der Wiederbeschaffungswert interessant.

Und warum hat mich mein Gutachter nichts gekostet? Ich habe das kaputte Auto zu einer Werkstatt gebracht, um zu vermeiden, dass "der Kumpel" sich das Auto anguckt. Einmal in der Woche ist bei der Werkstatt TÜV-Termin und der Prüfer ist auch KFZ-Gutachter. Der hat sich das Auto ganz kurz angeschaut und festgestellt, dass 1.700 € Wiederbeschaffungswert passen können. Sache erledigt!

Zitat:

Einen eigenen Gutachter (inklusive schriftlichem Gutachten) und Anwalt hätte ich nur eingeschaltet, wenn sich die Wiederbeschaffungswerte dann stark zu meinen Ungunsten unterschieden hätten.
(Zitat von: Kasperle)


Und dann hätte auch ein Gutachten gereicht und es wären nicht 2 oder 3 geworden. Für 200 € mehr Entschädigungssumme hätte ich das gemacht und dafür wären die Gutachterkosten auch angemessen gewesen.

EDIT: Logischerweise versuchen Versicherungen, die Entschädigungssummen niedrig zu halten, damit im Endeffekt auch die Prämien niedrig bleiben. Das soll mir recht sein, solange der entstandene Schaden ersetzt wird und übertriebene Forderungen zurückgewiesen werden. Ich habe auch kein Interesse, die Kosten einer Schadensregulierung hochzutreiben. Die kommen für die Versicherung schließlich noch oben auf die Regulierungssumme drauf.

Gruß
Das Kasperle

Bearbeitet von: Kasperle am 16.11.2010 um 10:12:34
Kasperle
Hallo Jungs und Mädels,

die Messe für den compact ist gelesen!
Das Auto ist an einen Aufkäufer verkauft, die Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet. Jetzt warte ich noch auf Nutzungsausfallentschädigung und Kostenerstattung Standgebühr, Abmeldung, Ummeldung und der Fall ist erledigt.

Dies ist mein letzter Beitrag hier im Forum :schnüff:
Aber die Nachfolgeautos sind schon angemeldet bzw. bestellt. Und beides sind keine BMWs. Den konnte und wollte ich mir einfach finanziell nicht leisten.

Es war eine schöne Zeit hier im Forum, hat Spaß gemacht.

Tschüß
Das Kasperle

PS: und jetzt im Profil den Button "Mitgliedschaft löschen" finden :-(