Zitat:
Darf dein Verkäufer rechtlich gesehen überhaupt etwas was nicht in seinem Eigentum ist verkaufen?
(Zitat von: KTMschnee)
Kommt drauf an. Vor allem natürlich, ob man "verkaufen" jetzt als "übereignen" oder als "nen Kaufvertrag schließen" ansieht. Letzteres geht. Aber das is natürlich im vorliegenden Fall uninteressant.
Was hier vor allem interessant ist, ist, dass der gutgläubige Eigentumserwerb nicht mehr in Frage kommt. Denn der TE weiß ja, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer des Motorrads ist.
Ich sehs so: der Verkäufer kann viel erzählen. Auch dass die Bank damit einverstanden ist, dass das Motorrad verkauft wird. Eigentlich würd ich vom Kauf Abstand nehmen bzw. verlangen, dass die Maschine komplett ausgelöst wird - oder mir von der Bank schriftlich bestätigen lassen, dass die mit der Übereignung der Maschine (bzw. Teilen davon) einverstanden ist und mich von sämtlichen eventuellen zukünftigen Ansprüchen (Zahlungsansprüche, Herausgabeansprüche) befreit...
Zitat:
Der Käufer übereigntet dir eine Sache. Somit entsteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag.
(Zitat von: Heckpropeller)
Sorry, das passt vorn und hinten net. Bzw. kriegt man dafür schon im ersten Semester die Klausur ordentlich um die Ohren gehauen. Und womit? Mit Recht!
Ein Kaufvertrag entsteht in Deutschland immer noch durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, also Angebot und Annahme. Durch nicht mehr und auch nicht weniger. Die Übereignung (die auch durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen entsteht) ist davon strikt zu trennen und vom Kaufvertragsschluss vollkommen unabhängig - und umgekehrt.
Beispiel - die Brötchen-Geschichte.
1. Kaufvertragsschluss: A kommt zum Bäcker B und sagt: "Ich hätte gern ein Brötchen für 20 Cent." (= Angebot). B sagt: "Ok." (= Annahme).
2. Übereignung Brötchen: B reicht dem A das Brötchen und fragt: "Möchten Sie dieses Brötchen haben?" (= Angebot). A sagt: "Ja." (= Annahme) und nimmt das Brötchen entgegen (= Realakt "Übereignung Brötchen")
3. Übereignung Geld: A reicht dem B 20 Cent und fragt: "Möchten Sie dieses Geld haben?" (= Angebot). B sagt: "Ja" (= Annahme) und nimmt das Geld entgegen (= Realakt "Übereignung Geld")
Bearbeitet von: mb100 am 07.11.2010 um 11:12:05