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T H E M A     R Ü C K B L I C K
BOR-Caesar
Hauptthema:
Hallo,
bei uns gab es letztes Wochenende ein Hochwasser, welches Schaden an einigen Häusern zur
Folge hatte.
So auch bei mir.
Die Kellerräume standen bis 5cm unter Kellerdecke voll mit Wasser.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.(11 Wohnungen)
Es gibt aber eine Eigentümergemeinschaft -2 Wohnungen sind von den Eigentümern selbst bewohnt.

Das meine Hausratversicherung nicht aufkommt, hab ich schon erfahren.

Weiter möchte ich aber wissen, wie die Folgekosten verteilt werden, oder ob die Eigentümer jeweils selbst dafür aufkommen müssen.

da wären:
- Entsorgung von Restmüll, es wurden Container für die Sachen bereitgestellt.
- Abpumpen von Restwasser durch eine Firma
- Spülung des Kanals(Abwasser)
- Trocknung durch Raumluftentfeuchter
- öfteres reinigen des Treppenhauses durch den Hausmeisterservice
- Heizungsanlage
- evtl. weitere Positionen, die mir grad nicht einfallen
edit:
- Instandsetzung/ Reperatur Elektroinstallation
- Instandsetzung/ Reperatur Kabelfernsehen


Meine Frage also: Wer kommt für welche Schäden auf ?

Wäre echt nett, wenn mir jemand was dazu sagen kann. Danke

gruß


Die A Klasse meiner Nachbarin, das Wasser kam aber noch höher




Bearbeitet von: BOR-Caesar am 04.09.2010 um 14:42:13
herr_welker
Zitat:

Das meine Hausratversicherung nicht aufkommt, hab ich schon erfahren.



Warum nicht?
Ich schätze mal du hattest auch Sachen im Keller die nass geworden sind?

Ansonsten würde ich mal die Gebäudeschutzversicherung anrufen.

Bearbeitet von: herr_welker am 03.09.2010 um 14:43:53
Old Men
So etwas fällt unter ""Elementarschaden"" Wenn da keine Versicherung besteht, bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen. Die Gebäudeversicherung zahlt hier genauso wenig wie die private Hausratversicherung.
BOR-Caesar
Ja genau, hätte eine Versicherung gegen Elementarschäden haben müssen.

Ein von mir gennantes Problem wird jetzt schon konkreter:
- Raumluftentfeuchter
dieser "Bautrockner" läuft jetzt schon über den Stromanschluß der Steckdose im Keller einer Mieterin.

Muß diese das so hinnehmen?

was ich sonst noch erfahren habe ist, das ich mein Schaden wohl bei der Steuererklärung an-
geben kann, als > außergewöhnilche Belastung<
Aber auch hier bin ich nicht richtig informiert.

Welche Summe z.B ist denn "außergewöhnlich"?
Und wie erfolgt der Nachweis?

Bin weiterhin über jede Information dankbar, vielleicht auch von ehemaligen Hochwasser Opfern
und deren Ablauf danach.

gruß
mb100
Eingangs: ich bin kein Steuerrechtler - und eher ein Feind des Steuerrechts.

Zitat:


was ich sonst noch erfahren habe ist, das ich mein Schaden wohl bei der Steuererklärung an-
geben kann, als > außergewöhnilche Belastung<
Aber auch hier bin ich nicht richtig informiert.

Welche Summe z.B ist denn "außergewöhnlich"?
Und wie erfolgt der Nachweis?

(Zitat von: BOR-Caesar)




Bei den außergewöhnlichen Belastungen gehts nicht darum, dass der Betrag außergewöhnlich (hoch) ist, sondern die Belastung muss außergewöhnlich sein. Dir muss also zwangsläufig eine größere Aufwendung entstanden sein als der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und des gleichen Familienstands (§ 33 I EStG).

Mein Tip: sammel alle Belege, die jetzt mit den Hochwasserschäden und für deren Beseitigung kommen, und geb das dann Deinem Steuerberater. Ich würd unter den Umständen meine Steuererklärung dann ausnahmsweise auch mal nicht selbst machen...