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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Bierkönig
Hauptthema:
Hi,

ich habe mir gestern ein neues Auto gekauft. Ein 97er 316i Coupe mit wie ich fand recht guter Ausstattung:

- Techno-Violett-Metallic
- M-Frontschürze
- Gedrehte M-Schweller
- M-Lederlenkrad mit den schicken nähten
- M-Schaltknauf
- Großer BC
- Schwarzer M-Dachhimmel
- Automatisch abblendender Spiegel
- Heckrollo
- Original Funk ZV
- 8-fach bereift SOmmer 16" BMW Alus

Zustand sonst auch gut, kein Rost weder am Unterboden noch am Lack, außer hinten am Kofferraum und vorn am Nierenträger.

TÜV neu muss allerdings nochmal vorgeführt werden Ferdern hinten, Bremsschläuche vorn und Bremsbeläge hinten. Also nichts tragisches.

Leider hat anscheinend einer der Vorbesitzer am KM stand gedreht. Von 2001-05/2008 hat er einem Jungen Mann gehört. KM stand lt. TÜV 2006 188000. Dann hat ihn 2008 jemand anders gekauft und einen Monat später mit 101000 km zum TÜV gefahren. Im Januar 09 hat ihn dann der jetzige Vorbesitzer gekauft ein alter Türke der ihn angeblich nur im Winter gefahren hat (Waren auch Winterreifen drauf). Gekauft hab ich ihn mit angeblichen ~205000 kilometer.

Leider kann ich die Kilometeranzeige aber nicht ablesen. Nachdem ich dort eine neue Birne eingesetzt habe zeigt diese nur ein "E" an.

Gezahlt hab ich 1650€. Was meint Ihr ist der Preis trotzdem in Ordnung?
Heckpropeller
Preis ist trotzdem okay, wenn nichts weiter ist.
Axel_S
Sei froh dass er für das Geld überhaupt fährt.
schwarzweiß
Nur mal so ne Frage, was wäre wenn ?

Also wenn er wegen den Km etwas unternehmen wöllte, an wen sollte er sich da wenden und gegen wen geht die Anzeige ? Der Vorbesitzer wusste ja angeblich nichts davon weil es ja wohl der Vorvor oder Vorvorvor Besitze war der Manipulier hatte. Der kann behaupten er hätte es in den Vertrag geschrieben und den Vertrag hätte er mittlerweile (ist ja schon paar Jahre her) nicht mehr. Welche Rechtlichen Schritte bleichen dann noch offen ?

Gruß
mb100
Zitat:


Nur mal so ne Frage, was wäre wenn ?

Also wenn er wegen den Km etwas unternehmen wöllte, an wen sollte er sich da wenden und gegen wen geht die Anzeige ? Der Vorbesitzer wusste ja angeblich nichts davon weil es ja wohl der Vorvor oder Vorvorvor Besitze war der Manipulier hatte. Der kann behaupten er hätte es in den Vertrag geschrieben und den Vertrag hätte er mittlerweile (ist ja schon paar Jahre her) nicht mehr. Welche Rechtlichen Schritte bleichen dann noch offen ?

Gruß

(Zitat von: schwarzweiß)




Was die (strafrechtliche) Anzeige angeht: die hat nur gegen den Erfolg, der auch gedreht hat.

Zivilrechtlich kann er nur gegen seinen Verkäufer vorgehen, denn der is der Vertragspartner. Und da kommts dann darauf an, wie die Kilometeranzeige in den Vertrag eingeführt wurde. Wenn sie ohne solche Dinge wie "abgelesen" drin steht, dann stehen die Chancen, das Fahrzeug zurückgeben oder den Preis mindern zu können, sehr gut - auch wenn der Verkäufer von der Tachodreherei nix wusste und die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Der BGH sagt ganz klar: "solche (ggf.) Garantien oder Eigenschaftsbeschreibungen werden von nem Gewährleistungsausschluss nicht erfasst."
Bierkönig
Also km haben wir im Vertrag gar nicht festgehalten. Dafür hätte ich Zeugen und er nicht.
Aber so viel mehr hat er hoffentlich nicht drauf.

Eine Sache ist mir aber noch aufgefallen und zwar steht die Temperaturanzeige anstatt wie ich es gewohnt bin auf 12.oo Uhr auf ca. 12.3o Uhr, also etwas weiter als normal. Kann es sein das hier auch manipuliert wurde und die Zkd hinüber ist?
cabriofrank
Hm?
12 Uhr ist senkrecht, 12:30 Uhr aber auch..

Grüße Frank
Bierkönig
Ich hab mir bei den angaben bildlich eine Armbanduhr vorgestellt. Es kann auch 12.45 sein, also fast senkrecht. Aber ab da geht dann auch nicht weiter.

Ich habe nur etwas angst weil ich hatte mal den fall das einem kunden in der türkei bei einem mietwagen ein kaugummi an die tempanzeige geklebt wurde wo die zkd hinüber war.
cabriofrank
Hallo!

Alles um die senkrechte Position drumrum ist ok, allerdings dreiviertel ist ein bischen viel. Es sei denn Du bist im Stadtverkehr und draußen sind 35°C.
Ich würde mir da keine sorgen machen!

Grüße Frank
Bierkönig
Ich hab hier mal eingezeichnet wie das ganze ausschaut:



cabriofrank
Völlig normal...
Heckpropeller
Das passt auf alle Fälle.
Mach dich bei dem Betrag nicht heiß, sei froh wenn an dem Wagen nichts weiter ist und dieser solide fährt.
Bierkönig
Na also ich freu mich auch total über den Preis. Der TÜV war abgelaufen und er meitne 3 WOchen lang hatte sich keiner gemeldet. Als er dann gemacht war bis auf die genannten Punkte hab ich sofort zugeschlagen. Hier auch nochmal die komplette Ausstattungsliste:

Sonderausstattung
Nr. Beschreibung
2 43 AIRBAG FUER BEIFAHRER
2 46 LENKSAEULENVERSTELLUNG MECHANISCH
2 77 LM RAD/DOPPELSPEICHENSTYLING
3 05 FERNBEDIENUNG F.ZENTRALVERIEGELUNG
3 14 FRONTSCHEIBENWASCHDUESEN BEHEIZT
3 20 MODELLSCHRIFTZUG ENTFALL
3 37 M SPORTPAKET
3 54 GRUENKEIL-FRONTSCHEIBE
4 01 SCHIEBE-HEBEDACH, ELEKTRISCH
4 15 SONNENSCHUTZROLLO FUER HECKSCHEIBE
4 28 WARNDREIECK
4 31 INNENSPIEGEL,AUTOMATISCH ABBLENDEND
4 73 ARMAUFLAGE VORN
4 81 SPORTSITZE FUER FAHRER/BEIFAHRER
4 98 KOPFSTUETZEN IM FOND
5 10 LEUCHTWEITENREGELUNG ABBLENDLICHT
5 20 NEBELSCHEINWERFER
5 29 MIKROFILTER
5 54 BORDCOMPUTER
6 68 RADIO BMW REVERSE RDS
7 04 M SPORTFAHRWERK
7 10 M LEDERLENKRAD
785 WEISSE BLINKLEUCHTEN
Serienausstattung
Nr. Beschreibung
4 10 FENSTERHEBER, ELEKTRISCH VORN
4 40 NICHTRAUCHERPAKET
4 65 DURCHLADESYSTEM
548 KILOMETERTACHO
schwarzweiß
Und wie wäre das mit einem versteckten Unfallschaden ?

Wenn ich ein Auto als Unfallfrei kaufe und daher auch als Unfallfrei wieder verkaufe. Der Käufer jedoch feststellt das doch mal ein Unfall gewesen sein muss, bin ich dann drann, obwohl ich gar nichts von einem Unfall wusste und ihn selber auch als Unfallfrei gekauft habe ?



Zitat:


Zitat:


Nur mal so ne Frage, was wäre wenn ?

Also wenn er wegen den Km etwas unternehmen wöllte, an wen sollte er sich da wenden und gegen wen geht die Anzeige ? Der Vorbesitzer wusste ja angeblich nichts davon weil es ja wohl der Vorvor oder Vorvorvor Besitze war der Manipulier hatte. Der kann behaupten er hätte es in den Vertrag geschrieben und den Vertrag hätte er mittlerweile (ist ja schon paar Jahre her) nicht mehr. Welche Rechtlichen Schritte bleichen dann noch offen ?

Gruß

(Zitat von: schwarzweiß)




Was die (strafrechtliche) Anzeige angeht: die hat nur gegen den Erfolg, der auch gedreht hat.

Zivilrechtlich kann er nur gegen seinen Verkäufer vorgehen, denn der is der Vertragspartner. Und da kommts dann darauf an, wie die Kilometeranzeige in den Vertrag eingeführt wurde. Wenn sie ohne solche Dinge wie "abgelesen" drin steht, dann stehen die Chancen, das Fahrzeug zurückgeben oder den Preis mindern zu können, sehr gut - auch wenn der Verkäufer von der Tachodreherei nix wusste und die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Der BGH sagt ganz klar: "solche (ggf.) Garantien oder Eigenschaftsbeschreibungen werden von nem Gewährleistungsausschluss nicht erfasst."

(Zitat von: mb100)


mb100
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Nur mal so ne Frage, was wäre wenn ?

Also wenn er wegen den Km etwas unternehmen wöllte, an wen sollte er sich da wenden und gegen wen geht die Anzeige ? Der Vorbesitzer wusste ja angeblich nichts davon weil es ja wohl der Vorvor oder Vorvorvor Besitze war der Manipulier hatte. Der kann behaupten er hätte es in den Vertrag geschrieben und den Vertrag hätte er mittlerweile (ist ja schon paar Jahre her) nicht mehr. Welche Rechtlichen Schritte bleichen dann noch offen ?

Gruß

(Zitat von: schwarzweiß)




Was die (strafrechtliche) Anzeige angeht: die hat nur gegen den Erfolg, der auch gedreht hat.

Zivilrechtlich kann er nur gegen seinen Verkäufer vorgehen, denn der is der Vertragspartner. Und da kommts dann darauf an, wie die Kilometeranzeige in den Vertrag eingeführt wurde. Wenn sie ohne solche Dinge wie "abgelesen" drin steht, dann stehen die Chancen, das Fahrzeug zurückgeben oder den Preis mindern zu können, sehr gut - auch wenn der Verkäufer von der Tachodreherei nix wusste und die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Der BGH sagt ganz klar: "solche (ggf.) Garantien oder Eigenschaftsbeschreibungen werden von nem Gewährleistungsausschluss nicht erfasst."

(Zitat von: mb100)




Und wie wäre das mit einem versteckten Unfallschaden ?

Wenn ich ein Auto als Unfallfrei kaufe und daher auch als Unfallfrei wieder verkaufe. Der Käufer jedoch feststellt das doch mal ein Unfall gewesen sein muss, bin ich dann drann, obwohl ich gar nichts von einem Unfall wusste und ihn selber auch als Unfallfrei gekauft habe ?



(Zitat von: schwarzweiß)




Eigentlich war ich kurz davor, nicht zu antworten, weil ich es hasse, ToFus umzubauen. Aber gut - in einem Anfall endloser Güte und Barmherzigkeit:

Wenn Du die Unfallfreiheit zusicherst oder garantierst, sie also (ohne Hintertürchen) in den Vertrag reinschreibst, bist Du selbstverständlich dran und musst Du ggf. auch das Fahrzeug zurücknehmen, wenn es vor dem Gefahrenübergang nachweislich nen Unfall hatte. Selbst wenn Du nix von dem Unfall wusstest.


@Topic: Den Kilometerstand nicht in den Vertrag reinzuschreiben war *zensiert*. Ich seh fast keine Chance für Dich, den Wagen zurückzugeben. Außer Du kannst beweisen, dass der, der Dir den Wagen verkauft hat, selbst am Kilometerstand gedreht hat.
Bierkönig
Zitat:



@Topic: Den Kilometerstand nicht in den Vertrag reinzuschreiben war *zensiert*. Ich seh fast keine Chance für Dich, den Wagen zurückzugeben. Außer Du kannst beweisen, dass der, der Dir den Wagen verkauft hat, selbst am Kilometerstand gedreht hat.

(Zitat von: mb100)




Also ich möchte den Wagen auch nicht zurück geben falls das jetzt so rüber kam. Der Verkäufer hat den Wagen ja auch realistisch Angeboten. Der Vorbesitzer hingegen hat ganz klar wie man an den Tüvberichten sieht an dem KM gedreht.
mb100
Zitat:


Zitat:



@Topic: Den Kilometerstand nicht in den Vertrag reinzuschreiben war *zensiert*. Ich seh fast keine Chance für Dich, den Wagen zurückzugeben. Außer Du kannst beweisen, dass der, der Dir den Wagen verkauft hat, selbst am Kilometerstand gedreht hat.

(Zitat von: mb100)




Also ich möchte den Wagen auch nicht zurück geben falls das jetzt so rüber kam. Der Verkäufer hat den Wagen ja auch realistisch Angeboten. Der Vorbesitzer hingegen hat ganz klar wie man an den Tüvberichten sieht an dem KM gedreht.

(Zitat von: Bierkönig)




Hatte ich schon so in Erinnerung, aber die Frage kam ja dennoch weiter oben auf. Ich hab mich auch net gut ausgedrückt. Sorry dafür...
schwarzweiß
Zitat:



Wenn Du die Unfallfreiheit zusicherst oder garantierst, sie also (ohne Hintertürchen) in den Vertrag reinschreibst, bist Du selbstverständlich dran und musst Du ggf. auch das Fahrzeug zurücknehmen, wenn es vor dem Gefahrenübergang nachweislich nen Unfall hatte. Selbst wenn Du nix von dem Unfall wusstest.


@Topic: Den Kilometerstand nicht in den Vertrag reinzuschreiben war *zensiert*. Ich seh fast keine Chance für Dich, den Wagen zurückzugeben. Außer Du kannst beweisen, dass der, der Dir den Wagen verkauft hat, selbst am Kilometerstand gedreht hat.

(Zitat von: mb100)




Naja, im Standardvertrag steht immer nur :

Unfallfrei: []ja []nein

dh, mann müsste also immer "ja" ankreuzen um auf der sicheren Seite zu sein, das ist ärgerlich weil es den Preis mindert, ohne dass je ein Unfall war :-(

@Topic: normalerweise stehn in Standardverträgen IMMMER die KM-Angabe. Wieso habt ihr diese wissentlich ausgelassen ?
mb100
Zitat:


Naja, im Standardvertrag steht immer nur :

Unfallfrei: []ja []nein

dh, mann müsste also immer "ja" ankreuzen um auf der sicheren Seite zu sein, das ist ärgerlich weil es den Preis mindert, ohne dass je ein Unfall war :-(

(Zitat von: schwarzweiß)




Genau, so wird zitiert. Zumindest so ungefähr.

Und wenn Du als Verkäufer da dann "ja" ankreuzt, bist Du definitiv nicht auf der sicheren Seite. Damit sicherst Du die Unfallfreiheit ja zu.
Wenn Du auf Nummer ganz sicher gehen willst, schiebst Du den Wagen vor dem Verkauf zu einem, der sich damit auskennt, lässt ihn drübergucken und fragst nach, ob der mal nen Unfall hatte. Weiterhin steht es Dir natürlich frei, auch in nen Standard-Vertrag nochwas einzufügen. Beim Kilometerstand beispielsweise "laut Tacho", beim Merkmal "unfallfrei" zum Beispiel "soweit bekannt", ... - oder Du kreuzt gar nix an.


Bearbeitet von: mb100 am 01.09.2010 um 07:38:52
Golom
Ein nettes Hallo an alle User,

leider ist mir auch so etwas passiert .Habe mir einen X5 aus der Versteigerung gekauft ,ausgeschrieben war er mit einem KMstand von 208000 .doch als Ich das Fahrzeug bei unserem BMW -Händler vorstellte kam das böse erwachen.Laut Auswertung hatte dieses Fahrzeug 435000 km gelaufen.Ist jemanden so etwas auch schon passiert ????? und wie seit ihr weiterverfahren.....

Gruss Stefan
Michael_K
Zitat:


Nur mal so ne Frage, was wäre wenn ?

Also wenn er wegen den Km etwas unternehmen wöllte, ...

(Zitat von: schwarzweiß)




was bedeutet dieses wort wöllte? schuldigung muss ich jetzt mal fragen, hab das wort noch nie gehört??
Marius
Wahrscheinlich eine Neudeutsche abkürzung für "wollen würde" = wöllte : )
KTMschnee
Zitat:


Ein nettes Hallo an alle User,

leider ist mir auch so etwas passiert .Habe mir einen X5 aus der Versteigerung gekauft ,ausgeschrieben war er mit einem KMstand von 208000 .doch als Ich das Fahrzeug bei unserem BMW -Händler vorstellte kam das böse erwachen.Laut Auswertung hatte dieses Fahrzeug 435000 km gelaufen.Ist jemanden so etwas auch schon passiert ????? und wie seit ihr weiterverfahren.....

Gruss Stefan

(Zitat von: Golom)




Aus welcher Versteigerung? ebay?
Wenn es eine Versteigerung war wo Gegenstände aus Insolvenzen, Firmenauflösungen usw. verkauft werden, würd ich mich an die Stelle wenden welche die Versteigerung veranstaltet hat.
mb100
Zitat:


Wenn es eine Versteigerung war wo Gegenstände aus Insolvenzen, Firmenauflösungen usw. verkauft werden, würd ich mich an die Stelle wenden welche die Versteigerung veranstaltet hat.

(Zitat von: KTMschnee)




Wobei die sicher hinter den Kilometerstand oder in die Versteigerungsbedingungen "abgelesen" geschrieben haben - und guckt man dann als Käufer in die Röhre. Üblicherweise werden die Fahrzeuge vor den Versteigerungen weder auf technische Mängel noch auf Unfallschäden noch auf sonstiges geprüft - und man kauft gewissermaßen die Katze im Sack.