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deralte
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 30.08.2010 um 13:39:24 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Frage an die Speziallisten:

" Wieviel Bodenfreiheit muß man haben ( vorne Spoiler ),
damit der TÜV das absegnet"?

Danke für eure Hilfe!!



Bearbeitet von: LatteBMW am 30.08.2010 um 13:39:24
Wanted
es gibt kein Minimum für Spoiler ! nur für schweinwerfer gibts ne mindesthöhe ! alles andere sind nur richtilinien keine gesetzlichen vorgaben !
E36-Snes
Feste Teile z.B. gfk abs 7cm weiche teile wie z.B. eine Gummilippe 6 cm
esisdaFlo
Gibt in Deutschland keine min. Bodenfreiheit. Was allerdings festgelegt ist, ist die Höhe von Kennzeichen und Scheinwerfer

Scheinwerfer minimum 50 cm
Kennzeichen minimum 20cm


In Österreich glaube ich brauchst du mindestens 11cm Bodenfreiheit

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In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.


Quelle: Wikipedia




Bearbeitet von: esisdaFlo am 29.08.2010 um 17:59:58

Bearbeitet von: esisdaFlo am 29.08.2010 um 18:03:25
E36&E38 Fahrer
Mein Prüfer meinte bei der Eintragung von mir das ich das Mindestmass an tiefe erreicht hätte was er einträgt.
Und das sind 8cm bei mir. Habe die Rieger E36 M3 Front mit Spoilerschwert montiert.

Und wirklich tiefer ist auch nicht empfehlenswert.
deralte
Vielen Dank an Alle!!

@ E36&E38 Fahrer, genau um dieses Rieger-Schwert geht es!
Könntest du vielleicht davon ein Foto machen, Bitte?

Grüße deralte (Peter)
LatteBMW
Gucken was im Gutachten steht. Manchmal steht dort das mind. Maß drin. Wenn nicht ist es eine entscheidung vom Tüver, ob er einträgt oder nicht denn wie meine Vorschreiben schon geschrieben haben, ist die min. Höhe eine "kann" aber nicht "muß" Bestimmung
E36&E38 Fahrer
Ja kann ich machen.
Werde es aber erst morgen Abend schaffen.
Dann siehst auch wie tief das ganze kommt.
violett
Bei 8cm ist ziemlich Schluß, zu beweglichen Teilen 7cm, so stehts auch in fast allen Guatchten!

Beim E36 haste eh dann schon ein Problem mit der Scheinwerferhöhe :-))
E36&E38 Fahrer




Hier die zwei versprochenen Bilder. Hoffe du kannst damit was anfangen.

Bearbeitet von: E36&E38 Fahrer am 31.08.2010 um 19:18:13
deralte
@ E36&E38 Fahrer,

.. Vielen Dank für die Fotos!
Das ist aber schon sehr Tief Vorne, wieviel cm sind es denn noch bis zum Boden?
Da mußt du aber aufpassen wo du her fährst.

E36&E38 Fahrer
Sind auf dem Kopf 8cm.
Verkehrsberuhigten Bereich kann ich in den meisten Fällen noch fahren. Musst du natürlich langsam an den Huckel ran fahren.

Habe eine 50/30 tieferlegung drin. Denke das du mit 60 vorne Probleme bekommst sei es beim fahren oder bei der Eintragung.

PS: Passgenauigkeit von der Rieger Schürze ist echt top. Da brauchte ich nichts anpassen. Bei der ersten nicht und bei der zweiten diesen Frühling auch nicht.
deralte
Möchte mich nochmal bei Allen hier Bedanken, für die schnelle und anschauliche Hilfe!!

Danke (Peter der jetzt schwer grübeln muß über Pro & Kontra)