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Lippinator
Hauptthema:
Hallo zusammen...


hab da mal ne frage bin neulich abends mit meiner freundin über eine kreuzung gefahren (wire haten grün) und von rechts kam ein auto ohne licht und kennzeichen und is mir voll ins heck rein geplatz... das auto wurde von der polizei paar hunhdert meter von der unfall stelle gefunden... aber das auto ist. bzw. war gestohlen und kein fahrer auffindbar.... wer zahlt mir meinen schaden???

kann mir das jemand vllt weiter helfen?? muss ich den schaden tragen oder trägt den meine versicherung oder die vom anderen autto...??

Bearbeitet von: Gygax E30 am 31.08.2010 um 15:12:36
heckschleuder_t
Ich kenn mich da leider nicht so gut aus,
aber soweit ich weiß musst du den Schaden leider selber zahlen (außer evtl. mit Vollkasko?)
Der Fahrer bzw. die Versicherung vom gestohlenen Auto kann ja nichts für den Unfall...

MfG
mb100
Is ein ziemliches Problem. Zwar ham wir in Deutschland ne Halterhaftung, aber die kommt m.E. in dem Fall gemäß § 7 III StVG nur dann in Frage, wenn den Halter ein Verschulden bzgl. der Benutzung des Wagens trifft. Er also beispielsweise den Zündschlüssel stecken lassen hat.

Wahrscheinlich wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben.
Lippinator
also nur wenn der schlüssel im auto steckte.... bekommm ich beuahlt meinen schaden...
Lippinator
also nur wenn der schlüssel im auto steckte.... bekommm ich beuahlt meinen schaden...
5ninety2
Ja, weil der Halter dann grob Fahrlässig gehandelt hat. Nur beweisen wirst du es nicht können.
mb100
Es sind auch noch andere Versionen denkbar. Beispielsweise auch "Fahrzeug war nicht abgeschlossen". Eventuell auch "Schlüssel lag offen sichtbar auf der Bar und war dem Fahrzeug vor der Bar eindeutig zuzuordnen" (würd ich bejahen bei ner fast leeren Bar und nem Melkus-Schlüssel, allerdings möglicherweise verneinen bei ner komplett vollen Disco und nem Golf-Schlüssel).

Wie auch immer - 592 hat vollkommen recht: diese Fahrlässigkeit (einfache sollte genügen...) zu beweisen wird schwer.
Jokin
Du hast das Kennzeichen?

Dann mach eine Abfrage, wer der Versicherer des Fahrzeugs ist und schildere dort den Unfall. Dass das Auto gestohlen war, ist erstmal nicht Dein Problem.

Grundsituation:
"Haftpflichtversichertes Fahrzeug verursacht bei Dir einen zu regulierenden Schaden"

Schadensnummer erfragen und bei BMW abgeben, die sollen dann die Kostenübernahmeerklärung von der Versicherung anfordern.

Falls es dabei Probleme gibt, wirste dann schon noch drüber stolpern.

Bis dahin: Standardvorgehensweise!

Gruß, Frank
Lippinator
ne das problem is die karre wurde von dem auto händler gestohlen... mit schlüssel der stecke im fahrzeug der fahrer is noch nen paar hundert meter weiter gefahren und dann zu fuß oder so weiter also 2 kaputte autos eins davon mir... wer zahlt meinen schaden??
Jokin
Na die Haftpflicht des Unfallgegners!

... das ist ja eine "Haft-Pflicht". Die Versicherung hat sich durch den Vertrag dazu ver"pflicht"et für alle Schäden zu "haften", die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht wurden.

Ob die Versicherung ich das vom Versicherungsnehmer wiederholt, ist nich Dein Problem.

Also wie oben beschrieben: Standardvorgehensweise!
Old Men
Wenn der Schlüssel im Fahrzeug war, dann handelte der Händler hier grob fahrlässig und ist für den Schaden haftbar.
Jokin
Ob der Halter haftbar ist oder nicht, ist für den Geschädigten vollkommen egal.

Der Schaden wird von der Haftpflicht-Versicherung reguliert. Dazu ist sie da.

Gruß, Frank
Ehm
Leute erschreibt doch oben Das das Fzg weder Licht noch KENZEICHEN hatte. Also auch ohne Haftplicht VS. In diesem Fall wirst du nur drauf hoffen können das der Fahre ermittelt wird und ihn ahftbar machen kannst, oder dem Händler nach weislich Grob fahlässiges Verlhalten nachweisen. Dann hat er den Schuh an. Ob er dafür ne VS hat und ob die dafür grad steht ist dann nicht mehr dein Prob.