Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
E-Fortysix
Hauptthema:
Servus Leute ! Nunja ich hab schon seit einiger Zeit nen ziemlich breiten Riss im unteren Teil meiner Frontscheibe , naja und ich will halt auch möglichst kein Geld mehr in die olle Kiste stecken und wollt jetzt mal eure Meinung höhren ob die Rennleitung mir das Auto wegen sowas stilllegen kann weil auf die 3 Punkte bin ich weissgott nicht scharf . Im übrigen ist der Riss nicht im Sichtbereich .

Ich selber denke bei nem Riss wirds maximal nen Mängelzettel geben . MfG !
E-AI 10
die Polizei kann kein Auto still legen,die müssen mit dir zu einer nächst gelegenen Prüfstation fahren weil Polizisten keine Kfz Sachverständige sind.Sie könten dir evtl.die weiterfahrt untersagen aber wenn dein Auto optisch nicht gleich jeden moment auseinander fällt
s4t
Natürlich können die das Auto im Vorraus bei gravierenden Mängeln stilllegen.
Piotrek91
Was für eine versicherung hast du ?

Man kann ganz einfach denn riss beheben oder scheibe austauschen , wenn du teilkasko hast wäre es für dich kostenlos bei Carglass oder sonstigen firmen die dies anbieten!
E-Fortysix
Zitat:


Was für eine versicherung hast du ?

Man kann ganz einfach denn riss beheben oder scheibe austauschen , wenn du teilkasko hast wäre es für dich kostenlos bei Carglass oder sonstigen firmen die dies anbieten!

(Zitat von: Piotrek91)




Hab nur Haftpflich was anderes lohnt auch nicht bei soner ollen Schleuder , ich könnt mir den Kram auch billig aufm Schrott ranziehen oder iwo aber dann noch der Einbau und so un schon sin wieder mal 100 - 200 Euro in der Mühle drinne .

Danke euch soweit !
Superstrose
Zitat:


Natürlich können die das Auto im Vorraus bei gravierenden Mängeln stilllegen.

(Zitat von: s4t)




Nö, kann nur die Zulassungsstelle (oder die Polizei im Auftrag der Zulassungsstelle). Aber Sicherstellen geht.

Bearbeitet von: Superstrose am 12.08.2010 um 17:18:06
theblade
Zitat:


Zitat:


Natürlich können die das Auto im Vorraus bei gravierenden Mängeln stilllegen.

(Zitat von: s4t)




Nö, kann nur die Zulassungsstelle (oder die Polizei im Auftrag der Zulassungsstelle). Aber Sicherstellen geht.

(Zitat von: Superstrose)




unsinn! stilllegen können auch prüfer. die Polizei darf dir die weiterfahrt untersagen und direkt vor Ort anweisen zu einer prüfstelle zu fahren bzw abschleppen zu lassen. (neulich erst so ein Fall in der Firma gehabt).

Ich denke mal solange das wirklich nicht im sichtbereich ist wirst du auch nur ne ermahnung o.ä. bekommen.

Kannst ja mal ein Foto reinstellen von dr Scheibe!
BMW318ti
Wenn du angehalten wirst, ists halt grad erst passiert oder du bist auf dem Weg zur Werkstatt ;-)

Ich wurde mit dem Wagen von meiner Freundin mal angehalten, an dem die Scheibe sehr stark verkratzt war.
Der Beifahrerscheibenwischer hatte am ende kein Gummi mehr und wurde fleißig genutzt.
War also schon was heftiger.

Bei einer Kontrolle gabs nur eine Empfehlung zur Werkstatt zu fahren.
War ebenfalls nicht im Sichtbereich.
Airborne90
Wird genauso sein wie bei mir.
Als meiner Sprit verlor ausm Tankgeber und ich mind. 20l dampfenden Super über die Autobahn gegossen hab, hat der Zivilpolizist mir auch nur geraten in dem Zustand nicht weiterzufahren. Wenn er es dürfte, würde er gleich direkt die Karre am Seitenstreifen versiegeln, aber darf er nicht.
e46-fahrer
würde es trotzdem beheben lassen, ich denke mal schon das sie dir eine Weiterfahrt untersagen können, da du ja so auch nicht durch den Tüv kommen würdest, ist ja auch zu deiner Sicherheit, nicht das sie ganz zerspringt du nix siehst und irgendwo rein krachst, im schlimmsten Fall noch in den Gegenverkehr

will jetzt nicht den Lehrer spielen aber ich denke mal das es ein gravierender Mangel in Augen der Polizei sein wird, immerhin schreibst du was von einem Riss und gerade im Kurvenbereich usw. wird die Scheibe ja auch irgendwie beim Fahren arbeíten und kann dadurch zerspringen

Bearbeitet von: e46-fahrer am 13.08.2010 um 00:40:18
E36-Freak
Ein Riss in der Scheibe beim PKW ist nicht zwingend eine Untersagung der Weiterfahrt...

Bei einem Reisebus sieht es da schon anders aus, da die Frontscheibe Bestandteil des Fahrgestells ist...allerdings wird auch da die Weiterfahrt zur nächsten Werkstatt gestattet...
338i turbo
Kannst davon ausgehen das die Polizei dir maximal eine Mängelkarte ausgibt,aber da der Riss nicht im Sichtfeld ist,wird das keiner machen-hatte ich auch und das einzige was ich gehört habe war die Frage ob ich den Riss denn gesehen hätte...beim TÜV sieht das ganze dann aber anders aus
Grüße