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T H E M A     R Ü C K B L I C K
KoJack
Hauptthema:
Hallo,

wollte nur mal wissen was ihr von dem folgendem Sachverhalt haltet.

Also wollte mir letztens bei eBay H1 Scheinwerfer für meinen e36 mit Linse ersteigern. Leider habe ich mein höchstes Gebot bereits abgegeben als ich auf den Fotos (Link ist unten) sah das einige der Abdeckungen auf der Rückseite dewr Scheinwerfer fehlten. Natürlich habe ich sofort dem Händler geschrieben und er antwortete mir, das wirklich nur eine vorhanden wäre. Davon war aber leider nix in der Beschreibung zu lesen etc. Also war ich nun höchstbietender und blieb dies auch bis Auktionsende.


Daraufhin habe ich dem Händler noch eine Mail geschrieben und ihn darum gebeten die Transaktion abzubrechen, da mir die Scheinwerfer nur komplett was bringen und diese natürlich nicht der Beschreibung entsprachen. Dieser Händler bestand jedoch auf die Bezahlung der Ware.

Jetzt habe ich noch eine Erinnerung aus dem Wirtschaftsunterricht in der es um Irrtum ging. Also habe ich mich auf die Suche gemacht und bin fündig geworden. Im § 119 Abs. 2 BGB geht es um Eigenschaftsirrtum, genau das was in diesem Fall zu trifft.

Die schrieb ich dem Händler und er willigte ein und versprach mir plötzlich, mir alle vier Abdeckungen beizulegen. Wenn das nicht geschiet werde ich denn Fall als arglistige Täuschung eBay melden, war meine Antwort auf seine Mail.


Was denkt ihr, ist doch echt ne sauerei wenn Waren als funktionsfähig beschrieben werden aber nicht funktionsfähig sind, da diese ja nur funktionsfähig sind wenn sie komplett sind.

Ich kaufe ja auch kein Fahrbereites Auto und bekomme dann nur drei Räder dazu.


eBay Link


MFG

Bearbeitet von: KoJack am 03.08.2010 um 07:38:01
kara_325i
Hmm, ich verstehe nicht, wie Du darauf kommst das ein Händler ist, er ist als privater Verkäufer angemeldet?
Zudem ist es keine arglistige Täuschung, die Scheinwerfer funktionieren ja höchstwahrscheinlich, nur fehlen eben die Kappen.
Du siehst ja auf den Bildern was Du bekommst.


Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber mir erscheint es so, als ob Du einen Fehler gemacht hast und nicht der Verkäufer und wie gesagt, es ist weder arglistige Täuschung( da die Scheini´s wohl funktionieren) und es ist ein Geschäft unter gleichen( beide Privatpersonen).

Aber ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, mal schauen was die anderen sagen werden.

Bearbeitet von: kara_325i am 03.08.2010 um 08:48:53
playa44
Erst ersteigern dann fragen....selber schuld.
mb100
Ich bin mir selbst grad unschlüssig, ob diese magischen Kappen der Artikelbeschreibung nach eigentlich überhaupt dabei sein müssen. Wenn ohne die Dinger die Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist: ja. (Nur auch das is sicherlich ein Punkt, über den man streiten könnte.) Dann hast Du auch (trotz Gewährleistungsausschluss) entsprechende Nachbesserungsrechte aus der Sachmangelhaftung. Denn nach stRspr. umfasst der Gewährleistungsausschluss nicht die Artikelbeschreibung. Und die wurden ja in der Artikelbeschreibung als funktionsfähig angepriesen.
Allerdings: man hat ja gesehen, dass die Kappen nicht dabei sind. Sollte das Ganze vor Gericht gehen, könnte es so oder so ausgehen.

Bearbeitet von: mb100 am 03.08.2010 um 08:17:25
SwaY
also da die kappen auf den bildern fehlen denk ich dass du da vor gericht schlechte chancen hast. abgesehen davon, dass es wegen geringfügigkeit erst gar nicht so weit kommen wird

man hätte ja, wie es in der artikelbeschreibung steht, einfach fragen können

außerdem gibts bei ebay auch noch die möglichkeit sein gebot unter angabe von gründen wieder zurück zu ziehen, was du auch hättest tun können
KoJack
ja ok privatperson, habe ihn erstmal händler genannt.....


ja aber eine sache ist doch nur komplett funktionsfähig wenn diese auch komplett geliefert wird bzw. komplett ist.....

auto ist ja auch funktionsfähig wenn es nur 4 räder hat....also scheinwerferauch nur mit abdeckungen, da sonst wasser eindringen kann.....und in der beschreibung wurden mir die fehlenden kappen verschwiegen, also eine täuschung......
LatteBMW
Wenn die Scheinwerfer funktionieren, ist er auf der sicheren Seite, den die Scheinwerfer leuchten ja auch ohne Deckel. Aus freundlichkeit hätte er dazu schreiben können, das diese fehlen, aber darüber kann man ihn kein Vorwurf machen
kara_325i
Versuche Dein Glück, aber ich mache Dir nicht viel Hoffnung, denn Du bist in der Bringschuld, also Du mußt ihm Beweisen, das er Dich getäuscht hat und das wird sehr sehr schwer.

Woher willst Du Wissen, das er gewußt hat, das die Kappen fehlen?
Du hättest nachfragen können, weil sie ja auf dem Bild nicht
ersichtlich sind


Versuch lieber Dich mit ihm gütlich zu einigen, andernfalls weiß ich
auf was ich mein Geld Wetten würde ;-)
KoJack
wie oben geschrieben, er möchte mir jetzt plötzlich doch alle vier kappen schicken.....

ThaFreak
Und worin besteht dann das Problem?

KoJack
kein problem...wollt nur eure meinung zu wissen....
howo119
abwarten was passiert....
ThaFreak
Zitat:


kein problem...wollt nur eure meinung zu wissen....

(Zitat von: KoJack)





Okay, dann sehe ich kein Problem bei der Auktion.
Man merkt zwar, des der Verkäufer nicht wirklich Ahnung hat, aber das kann man ihm nicht unbedingt vorwerfen.

- "BMW E36 Compact oder Limousine" ist falsch. Beim Compact nur mit Umbauarbeiten am Stecker
- "Nicht Einbaufähig bei Coupe BMW" ist falsch. Die Scheinwerfer passen bei allen Karosserieformen. Beim Compact muss wie erwähnt der Stecker geändert werden.
- Schreibt nichtmal den Hersteller hin (ZKW, Bosch,...)
- Schreibt nichtmal die Glühlampenversion hin, die verbaut wird.

Die Sache mit den Kappen kann man ihm aber nicht vorwerfen, da er ein deutliches Bild von vorne und hinten von den Scheinwerfern gemacht hat.

Und selbst wenn: Die Kappen bekommst bei jedem Teileverwerter geschenkt oder gegen ein paar € in die Kaffee-Kasse.


ONSv3n
Also mal ganz ehrlich, auf den Bildern ist definitiv zu sehen, dass die Scheinwerfer nur eine Kappe besitzen.
Das schränkt keinesfalls die funktionstüchtigkeit der Scheinwerfer ein!

Wären diese beid er Montge defekt, wäre es etwas anderes..

In diesem Sinne, wäre ich der Verkäufer der Scheinwerfer würde ich dir des so schicken wie auf den Bildern zu sehen! Würdest du nicht zahlen, wäre ich derjenige, der dich bei EBAY und seinem Anwalt meldet.

Wenn er dir die Kappen mitschickt, freu dich einfach das du mit einem schwindel zu bestandteilen der Scheinwerfer gekommen bist, die nichts mit der Auktion zu tun hatten.. ;)

Greetz..