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T H E M A     R Ü C K B L I C K
DJTechniX
Hauptthema:
Hallo,
ich hatte ein 320i cabrio e36 BJ 1994
es war ein totalschaden der proffessorisch reperiert worden ist.
das fahrzeug war komplett fahrbereit. ich bin nach der instandsetzung ganz normal gefahren.
nur optisch nicht so schön.
ich hattes es privat verkauft für 2300€, unter vorbehalt: Bastler Export oder zum ausschlachten.
jetzt beschwert er sich das er keinen tüv nicht bekommt usw....
normal kann er mir nichts tun oder??

mfg
kl wurm
Wenn du keine Mängel (wie z.b. den unfallschaden) ihm verschwiegen hast, kann er da nichts machen.

Sofern er halt die Mängel kannte.
bikerchris
Wenn du ihm den Unfall nicht verscwhiegen hast und ihm alles gesagt hast.
Aber davon gehe ich aus, vorallem weil du es als Bastelfahrzeug verkauft hast.
Da kann er nicht erwarten dass der einfach so durch den Tüv kommt.
Also kann er dir garnichts wollen.

Gruß Chris
Black320ci
du muss garnichts. Du bist Privatverkäufer und da gibt es solange keine arglistige Täuschung vorliegt nichts zurücknehmen. Und außerdem hast du den 3er als Bastlerfahrzeug bzw. Schlachtfahrzeug verkauft. Der Käufer hat doch nicht mehr alle wenn er versucht den Wagen zurückzugeben.

Ich hoffe du hast ein Vertrag, wenn ja, dann Beine aufm Tisch, ferngucken und sich nicht stören lassen :)
kl wurm
Zitat:


Ich hoffe du hast ein Vertrag, wenn ja, dann Beine aufm Tisch, ferngucken und sich nicht stören lassen :)

(Zitat von: Black320ci)



Tja wenn nicht, soll der Käufer ihm erstmal nachweisen, dass er den Wagen bei ihm gekauft hat :D
mb100
Zitat:


Hallo,
es war ein totalschaden der proffessorisch reperiert worden ist.

(Zitat von: DJTechniX)




Wie wurde repariert? Wurde er "provisorisch", "professionell" oder von einem Professor repariert?

Hast Du ihm von dem Unfall erzählt? Sonst irgendwas zugesichert? Und wann fand der Verkauf statt?

(normalerweise sollte Dir aber eigentlich nix passieren...)
SwaY
Zitat:


Zitat:


Ich hoffe du hast ein Vertrag, wenn ja, dann Beine aufm Tisch, ferngucken und sich nicht stören lassen :)

(Zitat von: Black320ci)



Tja wenn nicht, soll der Käufer ihm erstmal nachweisen, dass er den Wagen bei ihm gekauft hat :D

(Zitat von: kl wurm)




die wahrscheinlichkeit ist wohl recht hoch, dass der wagen vom letzten halter verkauft wurde...
jochen78
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Ich hoffe du hast ein Vertrag, wenn ja, dann Beine aufm Tisch, ferngucken und sich nicht stören lassen :)

(Zitat von: Black320ci)



Tja wenn nicht, soll der Käufer ihm erstmal nachweisen, dass er den Wagen bei ihm gekauft hat :D

(Zitat von: kl wurm)




die wahrscheinlichkeit ist wohl recht hoch, dass der wagen vom letzten halter verkauft wurde...

(Zitat von: SwaY)




:-) Dacht ich mir auch.