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smooth80
Hauptthema:
Moin moin,

hab mal wieder vor, mich beruflich weiter zu entwikeln.
deswegen werde ich dem nächst den arbeitgeber wechseln und hab da ma ne frage zur kündigungsfrist.

im brtv steht:

in abweichung von § 12 nr. 1.1 beträgt die beiderseitige kündigungsfrist 14 werktage.

von wann bis wann sind werktage?

montag bis samstag oder freitag??

kann mir jemand weiterhelfen?


vielen dank schon ma!

smooth
campinobmw
so weit ich weiß gelten werktage in deutschland von mo-sa 18:00 uhr
Fußballprofi91
Ein Werktag ist ein Tag, an dem laut Gesetz das Arbeiten ohne Beachtung besonderer Einschränkungen grundsätzlich zulässig ist. Der Arbeitstag ist nicht unbedingt dasselbe wie ein Werktag, sondern ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.

Üblich sind heute im europäischen Kulturkreis die Tage von Montag bis Samstag als Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis Freitag Arbeitstage sind. In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage.

Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“



FF
smooth80
alles klar.

vielen dank für eure mühe!

smooth
theblade
also wie schon angesprochen kommt es darauf an in welcher Branche du tätig bist.
Fußballprofi91
Zitat:


also wie schon angesprochen kommt es darauf an in welcher Branche du tätig bist.

(Zitat von: theblade)



Nein, ich habe es doch genau gesagt.
Werktage sind überall in Deutschland gleich (Montag - Samstag).
Lediglich Arbeitstage sind Branchenspezifisch!


FF
Fußballprofi91
siehe auch mein erster Post:

Zitat:


Ein Werktag ist ein Tag, an dem laut Gesetz das Arbeiten ohne Beachtung besonderer Einschränkungen grundsätzlich zulässig ist. Der Arbeitstag ist nicht unbedingt dasselbe wie ein Werktag, sondern ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.

Üblich sind heute im europäischen Kulturkreis die Tage von Montag bis Samstag als Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis Freitag Arbeitstage sind. In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage.

Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“



FF

(Zitat von: Fußballprofi91)