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T H E M A     R Ü C K B L I C K
cabriofreek
Hauptthema:
hallole zusammen,

mein freundlicher tankwart hat mir erzählt, daß anscheinend ab 01.08.2010
es ein n e u e s BUSSGELD geben soll für " offenstehende cabrios " - ich
hab gegooglet, aber nichts gefunden, ausser, daß es bisher schon ein buß-
geld geben konnte, wenn das KFZ nicht (ordnungsgemäß) abgeschlossen
ist ... weiss einer, um was es sich da handeln soll ... ? - good lack
Airborne90
Naja, seriös klingt es nicht gerade. Und wenn du dein Cab nicht abschließt musste halt dafür selbst aufkommen - Konsequenz: Versicherung dreht dir den Rücken zu. Dazu muss doch nicht noch extra die Polizei einen draufschlagen... Halte ich für ein dickes Gerücht ;)
kl wurm
Ich halte es ebenfalls für ein Gerücht.
Solange das Verdeck offen, aber die Scheiben oben sind, ist es ja (theoretisch) auch ordnungsgemäß gesichert und keiner kann ohne Gewalt in den Innenraum dringen.
ScratchDee
Also das mit dem Bußgeld halte ich auch für eine Gerücht.

Der ADAC rät allerdings, das Verdeck bei verlassen des Autos immer zu schleißen, das Versicherung auch im Falle eines Diebstahls bei geöffnetem Verdeck nicht zahlen müssen, da so eine Anstiftung zum Diebstahl besteht. Dieser kommt aufgrund verlorener Verhandlungen vor Gerichten, da sich die Richter selber in solchen Sachen auch noch nicht einig sind.
MartinGSI
@ScratchDee: Das ist so nicht richtig. Ist dein Verdeck offen, aber scheiben oben und auto verriegelt. gilt es als "ordnungsgemäß abgeschlossen".
Berlin_BMW
Steht wo?

Ich finde ScratchDees Antwort ziemlich einleuchtend.
plop
thema gabs schon

Link


suche benutzen..

und ein cabrio gilt versicherungstechnisch als verschlossen, wenn die fenster oben sind und die türen abgeschlossen..

ist jetzt nicht wirklich was neues.....
cabriofreek
hallo,

also ... erstmals danke für die tipps (und den link) ...

man muss hier differenzieren zwischen einem bußgeld von der behörde
und dem versicherungsschutz, d.h. bei diebstahl, etc., aber genau das
ist ja auch der punkt - m/ein CABRIO gilt als VERSCHLOSSEN, wenn die
scheiben oben sind (versicherungstechnisch gesehen) - es ist noch nicht
einmal ein windschott vorgeschrieben - ich habe auch nichts im auto off
en rumliegen (damit`s auch nicht nass werden kann, wenns mal regnet)
und eine alarmanlage ist ja auch eingebaut und funktionstüchtig ...

es ging ja darum, daß dies eine NEUE regelung sein sollte, was ja dann
nicht korrekt ist ... da bin ich mal gespannt, wann ich das erste ticket
erhalte - werde dann auf jeden fall einspruch einlegen, falls doch ...:-)

good lack