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T H E M A R Ü C K B L I C K
cabriofreek Hauptthema: |
hallole zusammen,
mein freundlicher tankwart hat mir erzählt, daß anscheinend ab 01.08.2010 es ein n e u e s BUSSGELD geben soll für " offenstehende cabrios " - ich hab gegooglet, aber nichts gefunden, ausser, daß es bisher schon ein buß- geld geben konnte, wenn das KFZ nicht (ordnungsgemäß) abgeschlossen ist ... weiss einer, um was es sich da handeln soll ... ? - good lack |
Airborne90 |
Naja, seriös klingt es nicht gerade. Und wenn du dein Cab nicht abschließt musste halt dafür selbst aufkommen - Konsequenz: Versicherung dreht dir den Rücken zu. Dazu muss doch nicht noch extra die Polizei einen draufschlagen... Halte ich für ein dickes Gerücht ;) |
kl wurm |
Ich halte es ebenfalls für ein Gerücht. Solange das Verdeck offen, aber die Scheiben oben sind, ist es ja (theoretisch) auch ordnungsgemäß gesichert und keiner kann ohne Gewalt in den Innenraum dringen. |
ScratchDee |
Also das mit dem Bußgeld halte ich auch für eine Gerücht.
Der ADAC rät allerdings, das Verdeck bei verlassen des Autos immer zu schleißen, das Versicherung auch im Falle eines Diebstahls bei geöffnetem Verdeck nicht zahlen müssen, da so eine Anstiftung zum Diebstahl besteht. Dieser kommt aufgrund verlorener Verhandlungen vor Gerichten, da sich die Richter selber in solchen Sachen auch noch nicht einig sind. |
MartinGSI |
@ScratchDee: Das ist so nicht richtig. Ist dein Verdeck offen, aber scheiben oben und auto verriegelt. gilt es als "ordnungsgemäß abgeschlossen". |
Berlin_BMW |
Steht wo?
Ich finde ScratchDees Antwort ziemlich einleuchtend. |
plop |
thema gabs schon Linksuche benutzen.. und ein cabrio gilt versicherungstechnisch als verschlossen, wenn die fenster oben sind und die türen abgeschlossen.. ist jetzt nicht wirklich was neues..... |
cabriofreek |
hallo,
also ... erstmals danke für die tipps (und den link) ...
man muss hier differenzieren zwischen einem bußgeld von der behörde und dem versicherungsschutz, d.h. bei diebstahl, etc., aber genau das ist ja auch der punkt - m/ein CABRIO gilt als VERSCHLOSSEN, wenn die scheiben oben sind (versicherungstechnisch gesehen) - es ist noch nicht einmal ein windschott vorgeschrieben - ich habe auch nichts im auto off en rumliegen (damit`s auch nicht nass werden kann, wenns mal regnet) und eine alarmanlage ist ja auch eingebaut und funktionstüchtig ...
es ging ja darum, daß dies eine NEUE regelung sein sollte, was ja dann nicht korrekt ist ... da bin ich mal gespannt, wann ich das erste ticket erhalte - werde dann auf jeden fall einspruch einlegen, falls doch ...:-)
good lack |
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