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LLCool_J
Hauptthema:
Wollte diese Woche nun endlich meine Felgen eintragen lassen, und brauche für vorne 2 neue Schlappen. Der Reifenhändler meinte der Tüv trägt mir die Felgen nur mit 4 gleichen Reifen ein und hinten hat der Vorbesitzer gerade Marshal Reifen ( 717/ Power Racer 2) draufgemacht welche ich aber nirgends mehr bekomme!!!
Stimmt das mit den 4 ident. Reifen ? Oder weiß einer wo ich noch 2x 215/45 R17 von den Marshal herbekomme!

Danke für Antworten. Cu Chris
Henni82
Hi!

Soweit ich weiß müssen die Reifen nur per Achse gleich sein! Alles andere würde mich wundern!

Denn, bei meinem Golf damlas hatte ich vorne auch andere Reifen als hinten und hab die Dinger so eingetragen bekommen und auch Tüv neu, als er fällig war! ;-)

MFG

Henni
bmwharry
HI,

im zweifelsfalle immer den TÜV selber fragen.

MFG
Harry

Metttty
reifen müssen nur an achsen gleich sein. vorne und hinten ist egaö. es sei denn es hat sich plötzlich was geändert. kann ich mir aber nicht vorstellen. vielleicht war das ne art aprilscherz von dem tüv-typen. :-)

grüße
christian

www.metttty.de
Steel Dawn
eigentlich müssen sie nur achsweise gleich sein.bei den Gurkenreifen würde ich dir aber auch keine Eintragung machen.

Adrian
Hallo,

meines Wissens nach, muß man nur pro Achse die gleichen Reifen fahren. Garantiert aber die gleiche Größe ;-). Aber frag doch einfach mal beim TÜV'ler deines vertrauens nach ob er Dir so seinen Segen gibt.

Gruß

Adrian

Bjoern_R
Reifen müssen wie schon gesagt, nur an einer Achse gleich sein. Bei Mischbereifung muss man nur auf den Abrollumfang achten(Bei ABS Fahrzeugen)
Gruss

McClane
Also die Dimensionen müssen pro Achse gleich sein. Kannst halt das fahren, was eingetragen ist. Da hat der Prüfer schon recht.
Wenn es um die Marke und das Alter geht. Solange es zum Beispiel 205/60R15 Reifen sind, kannste egal welche Marke, wie alt, welches Modell draufpacken. Natürlich sollte der SpeedIndex stimmen ;-)

edit: Gesetz, dass gleiche Reifenmarke/modell pro Achse vorgesehen hat, ist 2001 gefallen!
Man darf auch kein Auto mehr zu bestimmten Reifenmarken zwingen. Sind alle zugelassen.

MfG
Thorsten
----------------------
Syndikat Region NRW

-Mein Bus+Bahn Ersatz-

Motto: Genieße was du hast, solange du es hast

Bearbeitet von - McClane am 02/04/2004 23:41:25
ollit
Das stimmt schon, jedoch gillt nach wie vor, das auf einer Achse nur Reifen der gleichen Bauart montiert sein dürfen.
Also nur Radial oder nur Diagonal.

Und es muss natürlich nicht nur der Geschwindigkeitsindex, sondern auch die Tragfähigkeit erfüllt sein.

olli

und hier ist meiner
LLCool_J
Danke, für die vielen Antworten.
War inzwischen beim Tüv/Gtu und der Prüfer meinte ich kann mir vorne andere Reifen draufmachen und er trägt sie ein.
Also kommen nun vorne Dunlop Sp 9000 drauf, und dann halt später auch hinten! Werde nach Ostern mal Bilder online stellen.


bmwharry
Zitat:


Also die Dimensionen müssen pro Achse gleich sein. Kannst halt das fahren, was eingetragen ist. Da hat der Prüfer schon recht.
.
edit: Gesetz, dass gleiche Reifenmarke/modell pro Achse vorgesehen hat, ist 2001 gefallen!
Man darf auch kein Auto mehr zu bestimmten Reifenmarken zwingen. Sind alle zugelassen.

(Zitat von: McClane)




HI,

das mag zwar stimmen das es dieses Gesetz nicht mehr gibt, aber die TÜV Prüfer verlangen zumindest bei uns noch immer eine Reifenfreigabe. Wenn man sie darauf dann anspricht sagen die dann immer, das das zwar stimmt aber sie müssen ja schauen ob der Reifen für diese Fahrzeug auch geeignet ist zwecks Achslast usw. Das widerspricht sich doch meiner Meinung dann das ich egal welchen Reifenhersteleller fahren darf. Ich würde es mir ja eingehen lassen wenn es sich um 15" handeln würde. Aber bei mir waren es immerhin 17" und ZR Reifen, ich habe meine Reifen/Felgen erst 2002 eintragen lassen und die wollten das ich ihnen ne Reifenfreigabe vorlege. Es wurde mir auch der Reifenhersteller eingetragen und wenn ich den Reifenhersteller wechsel muß/soll ich eine Reifenfreigabe seperat mitführen.

MFG
Harry



Bearbeitet von - bmwharry am 03/04/2004 16:55:58
McClane
Reifenfreigaben braucht man bei speziellen Felgen oder Felgenbreiten. Nicht jeder 215er Reifen hält zum Beispiel auf ner 9 Zoll breiten Felge.

Achso, nochwas. Manche TÜV Prüfer verlangen auch eine Mindestbodenfreiheit, obwohl es glaube ich nur Empfehlungen gibt.

@ollit
Traglast hab ich vergessen :-) Aber was ist radial und diagonal in Bezug auf Reifen?



MfG
Thorsten
----------------------
Syndikat Region NRW

-Mein Bus+Bahn Ersatz-

Motto: Genieße was du hast, solange du es hast
Rockbow
Zitat:


Das stimmt schon, jedoch gillt nach wie vor, das auf einer Achse nur Reifen der gleichen Bauart montiert sein dürfen.
Also nur Radial oder nur Diagonal.

Und es muss natürlich nicht nur der Geschwindigkeitsindex, sondern auch die Tragfähigkeit erfüllt sein.

olli

und hier ist meiner

(Zitat von: ollit)




...öhm, wer bitteschön baut denn noch Diagonalreifen ??? Den Punkt kann man mal getrost vergessen.
Außerdem...laut EU-Richtlinien muß man nicht mal mehr pro Achse die gleichen Reifen fahren. Geschwindigkeits- und Loadindex müssen natürlich stimmen, aber Hersteller und Profil sind egal. Ist zwar fahrdynamisch absoluter Schwachsinn, da jeder Reifen andere Gripeigenschaften und Abrieb hat, aber seit wann macht das Sinn, was aus Brüssel kommt ?!
Jedenfalls wenn der Reifenhändler behauptet, daß man nur 4 gleiche Reifen eingetragen bekommt, hat er keine Ahnung.
Das mit den EU-Richtlinien ist halt immer so 'ne Sache...gelten zwar, aber oft kennen sie weder die Grünen noch die TÜVler. Wir haben z.B. oft bei Anhängerkupplungen das Problem, daß der TÜV beu der HU bemängelt, daß sie nicht eingetragen ist, aber das eben laut EU nicht mehr Pflicht ist.

Rein vom Fahrverhalten her würd ich sagen 4 gleiche Reifen oder wenigstens achsweise...alles andere ist Käse.

Greets.

Nicht klein, sondern...konzentriert !