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T H E M A     R Ü C K B L I C K
plop
Hauptthema:
tag..

rein informativ würd ich gern ma wissen wie das mit deutschen fahrzeugen in österreich gehandhabt wird, die für dortige verhältnisse zu tief sind..

und wie vor allem die rechtsprechung aussieht..


B.3.]
Mindestmaß:
Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. [Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges] Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden [siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.]

Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.

B.4.2.]
Nach einer Tieferlegung soll das betriebsbereite Fahrzeug, besetzt nur mit dem Fahrer, eine Schwelle mit einer Breite von 800mm und einer Höhe von 110mm berührungslos mittig überfahren können. Die Berührung von Karosserieanbauteilen, welche aus elastischen Werkstoffen bestehen, kann dabei unberücksichtigt bleiben. Für diese gilt jedoch generell eine minimale Bodenfreiheit von 80 mm.

B.4.3.]
Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung eingebaut sein, dass die tiefste Stellung nicht unterschritten werden kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbar sein, wobei diese Entfernung nachträglich feststellbar sein muss.



wie ist jetzt folgernder absatz zu verstehen:
"Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden."

heisst das, wenn es in den 'deutschen' papieren eingetragen ist, dann ist es ok oder wie ist das zu verstehen..

unsere briefe bzw scheine sind ja jetzt nach eu recht zulassungsbescheinigungen

Inhalte des Fahrzeugbriefs sind

* eine Individualisierung des Fahrzeugs, in aller Regel anhand der vom Hersteller vergebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (früher und auch heute noch verbreitet Fahrgestellnummer genannt)
* die Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens für eine bestimmte Person (meist der Eigentümer)
* die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den technischen Zulassungsvorschriften eines EU-Staates (Betriebserlaubnis).


was passiert wenn man als deutscher fahrzeugführer mit deutschem kfz in dtl. zugelassen und abgenommen nach ösiland fährt und deren 11cm bodenfreiheit nicht erfüllen kann?

denke nicht, dass meine ölwanne 11cm zum boden hat..
es ist zwar äusserst unwahrscheinlich, dass ich mit meinem jetzigen wagen nach österreich fahre, aber wissen würd ichs trotzdem gern

man liest und hört ja immer davon, dass sie einem einfach die nr.schilder klauen..
darf ein österreichischer polizist einfach so deutsche nr.schilder einkassieren?

KTMschnee
Zitat:


man liest und hört ja immer davon, dass sie einem einfach die nr.schilder klauen..
darf ein österreichischer polizist einfach so deutsche nr.schilder einkassieren?
(Zitat von: plop)




Wenn das Fahrzeug lt. den Gesetzen in dem jeweiligen Land nicht betriebssicher ist warum nicht?
Es werden auch genug Nr. Schilder von Ost LKW´s runtergemacht bei denen Gefahr in Verzug ist. Warum sollte dieses Vorgehen also rechtlich nicht gedeckt sein?

Zitat:


wie ist jetzt folgernder absatz zu verstehen:
"Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden."
(Zitat von: plop)




Fahrzeuge welche ab Werk mit einer Bodenfreiheit geringer als 11 cm ausgeliefert werden sind davon nicht betroffen.
Alles was nachträglich eingebaut wurde und zu einer Bodenfreiheit geringer als 11 cm führt ist somit nicht genehmigt.

Zitat:


was passiert wenn man als deutscher fahrzeugführer mit deutschem kfz in dtl. zugelassen und abgenommen nach ösiland fährt und deren 11cm bodenfreiheit nicht erfüllen kann?
(Zitat von: plop)




Wenn du angehalten wirst, wird es auf den Gemütszustand des Beamten ankommen ob er dich fahren lässt oder ob er weitere Schritte in die Wege leitet.
Wieviel Bodenfreiheit hast du?


Bearbeitet von: KTMschnee am 28.06.2010 um 12:41:53
jay x 412
Währe Interessant zu wissen, hab selber mit meinen 6cm unterm Motorblock bei keiner Kontrolle was zu hören bekommen... Liegt wohl auch daran, dass Karosserieteile bei mir höher sind als der Unterboden.
Pug
Zitat:


Zitat:


man liest und hört ja immer davon, dass sie einem einfach die nr.schilder klauen..
darf ein österreichischer polizist einfach so deutsche nr.schilder einkassieren?
(Zitat von: plop)




Wenn das Fahrzeug lt. den Gesetzen in dem jeweiligen Land nicht betriebssicher ist warum nicht?
Es werden auch genug Nr. Schilder von Ost LKW´s runtergemacht bei denen Gefahr in Verzug ist. Warum sollte dieses Vorgehen also rechtlich nicht gedeckt sein?

[quote]



das ein tiefergelegtes fzg., eine gefahr in verzug darstellt, wird allerdings rechtlich schwer zu begründen sein. der wagen wird ja nicht so tief sein, dass er funken sprüht. ;-)

allerdings, was nützt dir im recht zu sein, wenn du es in dem moment nicht zugestanden bekommst.
ich vermute mal ein richter wird dir recht geben, aber der macht keine strassenverkehrskontrollen :-)


KTMschnee
Zitat:


das ein tiefergelegtes fzg., eine gefahr in verzug darstellt, wird allerdings rechtlich schwer zu begründen sein. der wagen wird ja nicht so tief sein, dass er funken sprüht. ;-)
(Zitat von: Pug)




Bei den Kontrollen rund um den Wörthersee während der GTI Treffen wurde es so begründet bei zu tiefen deutschen Fahrzeugen.
Es könnte ja sein dass man sich die Ölwanne aufreisst und Öl austritt, es könnte ja sein dass man wegen eines aufsetzenden Fahrzeuges bei einem Schlagloch die Kontrolle verliert... usw.

Zitat:


allerdings, was nützt dir im recht zu sein, wenn du es in dem moment nicht zugestanden bekommst.
ich vermute mal ein richter wird dir recht geben, aber der macht keine strassenverkehrskontrollen :-)
(Zitat von: Pug)




Richtig, was nützt es dir wenn dir x Jahre später recht gegeben wird dass die Kennzeichen nicht abgenommen hätten werden dürfen...




plop
hab grad ma gemessen.. 7-8cm zur ölwanne...

hat sich somit erledigt den wagen in die alpen zu fahren..
wozu drauf anlegen
Kingm40
Es gibt übrigens eine neue Regelung. Bei der Eintragung darf das Maß von 11 cm nach wie vor nicht unterschritten werden. Danach, also bei Verkehrskontrollen, Pickerl (Tüv) usw. darf eine Bodenfreiheit von 9 cm nicht unterschritten werden (wurde so geregelt, weil sich das Fahrwerk ja noch setzen kann). Ob sich das bereits bis zur Rennleitung durchgesprochen hat ist eine andere Frage ;).
plop
gut zu wissen...aber wir werden aus mehreren gründen wohl wie geplant mit dem e90 vom kollegen fahren..
zum einen isses n firmenwagen und kost kein spritgeld zum anderen ist das wohl das bessere reiseauto für so eine distanz :)

nur da jetzt noch einer abgesprungen is der eigentlich auch noch ein paar leute einsacken sollte mit seinem wagen, wäre es ja evtl ne alternative gewesen...aber dann lieber doch nich..
dann müssen die halt nen mietwagen buchen..
hätte auch ehrlich gesagt keine lust mit meiner möhre so ne strecke zu fahren..