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T H E M A     R Ü C K B L I C K
CrAsHoVeR
Hauptthema:
Ich habe im FEBRUAR als Aushilfe (400-EUR Job) mit Lohnsteuerkarte gearbeitet.
Es handelt sich "nur" um einen Betrag von ca. 50EUR.

Der Ex-Arbeitgeber hat mir das Geld immer noch nicht überwiesen. Ich werde nur andauernd vertröstet..

Jetzt haben wir schon Juni...

Was kann ich in diesem Fall tun!? Anwalt wäre wegen dem geringen Betrag wohl falsch.
Finanzamt? Wo soll ich hin?
aNka
Für was hat der denn deine Lohnsteuerkarte gebraucht, wenn du nur als Minijobber gearbeitet hast?

Wie du schon sagst, wegen 50 Euro ist Anwalt wohl eher zweite Wahl, aber ich würd zumindest ne Frist setzen + rechtliche Schritte androhen. Vielleicht reicht das ja schon, damit er zahlt.

Zum Finanzamt wirst wohl kaum gehen können, solange er denen die 2% pauschale Steuer gezahlt hat, sind die zufrieden und kümmern sich denk ich nen Scheiß darum, ob du dein Geld gekriegt hast.

Hast denn in irgendeiner Form nen Arbeitsvertrag?

Miese Sache sowas, vor allem wenn es eh nur um so einen geringen Betrag geht....

LG

Bearbeitet von: aNka am 12.06.2010 um 18:14:51
CrAsHoVeR
Obwohl es nur ein 400EUR Job war wollten Sie trotzdem die Lohnsteuerkarte. Warum auch immer...

Einen Arbeitsvertrag hab ich persönlich nicht.

Es war so dass ich zum Vorstellungsgespräch da war und spotnan am selben Tag gearbeitet habe.
Habe aber dann festgestellt dass das nichts für mich ist und nicht mehr weiter dort gerarbeitet.

Eine Kündigung, usw. wurde auch geschrieben, daraufhin erhielt ich meine Lohnsteuerkarte zurück und mir wurde gesagt dass das Geld überwiesen wird...

50 EUR sind 50 EUR...
Es kann doch nicht sein dass man nichts machen kann!?
Sonic17
Fällt das ganze nicht unter " Probearbeiten " ?
Du hast so wie ich das herauslese nichts schriftliches in der Hand,
dafür das du da von xxx bis xxx gearbeitet hast ?

Sieht leider schlecht aus...
aNka
Zitat:


Obwohl es nur ein 400EUR Job war wollten Sie trotzdem die Lohnsteuerkarte. Warum auch immer...

Einen Arbeitsvertrag hab ich persönlich nicht.

Es war so dass ich zum Vorstellungsgespräch da war und spotnan am selben Tag gearbeitet habe.
Habe aber dann festgestellt dass das nichts für mich ist und nicht mehr weiter dort gerarbeitet.

Eine Kündigung, usw. wurde auch geschrieben, daraufhin erhielt ich meine Lohnsteuerkarte zurück und mir wurde gesagt dass das Geld überwiesen wird...

50 EUR sind 50 EUR...
Es kann doch nicht sein dass man nichts machen kann!?

(Zitat von: CrAsHoVeR)




Saublöd ist das. Mir fehlt da jetzt auch das fundierte Wissen dazu, aber herschenken würd ich die 50 Euro sicher auch nicht. Wie gesagt, vielleicht reicht es ja schon, wenn du ihm schriftlich androhst, das gerichtlich verfolgen zu lassen.
Andererseits ist da wieder die Frage, wie du (dann evtl. tatsächlich vor Gericht) beweist, dass du wirklich nen Tag bei ihm gearbeitet hast.
Könntest mal den mb100 fragen, der kennt sich da doch supergut aus.

Oder was auch noch ne Möglichkeit wäre: fahr doch einfach hin zu deinem Ex-"Chef" und verlang das Geld sofort. Da kann er dir dann ja fast nich mehr aus...

erko87
Zitat:


Ich habe im FEBRUAR als Aushilfe (400-EUR Job) mit Lohnsteuerkarte gearbeitet.
Es handelt sich "nur" um einen Betrag von ca. 50EUR.

Der Ex-Arbeitgeber hat mir das Geld immer noch nicht überwiesen. Ich werde nur andauernd vertröstet..

Jetzt haben wir schon Juni...

Was kann ich in diesem Fall tun!? Anwalt wäre wegen dem geringen Betrag wohl falsch.
Finanzamt? Wo soll ich hin?

(Zitat von: CrAsHoVeR)




Bist du Rechtschutz versichert ?

Wenn ja dann hau rein geh zum anwalt deine Rechtschutz übernimmt!

gruß
erko
aNka
Zitat:


Zitat:


Ich habe im FEBRUAR als Aushilfe (400-EUR Job) mit Lohnsteuerkarte gearbeitet.
Es handelt sich "nur" um einen Betrag von ca. 50EUR.

Der Ex-Arbeitgeber hat mir das Geld immer noch nicht überwiesen. Ich werde nur andauernd vertröstet..

Jetzt haben wir schon Juni...

Was kann ich in diesem Fall tun!? Anwalt wäre wegen dem geringen Betrag wohl falsch.
Finanzamt? Wo soll ich hin?

(Zitat von: CrAsHoVeR)




Bist du Rechtschutz versichert ?

Wenn ja dann hau rein geh zum anwalt deine Rechtschutz übernimmt!

gruß
erko

(Zitat von: erko87)




gute idee ....

szenario: er verliert den Fall, weil er mit nichts beweisen kann, dass er dort gearbeitet hat --> er zahlt zwischen 100 und 250 euro selbstbeteiligung bei der rechtschutz...

das ist der wahrscheinliche fall. und dann hat es sich ja so richtig gelohnt ^^
Szabo
Servus,

ich kenne mich hiermit ein wenig aus da wir selber viele Minijobber beschäftigen...

Man kann immer beweisen das jemand tätig war, es besteht Meldepflicht mit Anfang und Ende der Beschäfitgung bei der zentralen Bundesmeldestelle ... alleine schon aus Versicherungstechnischen Gründen ist der Arbeitgeber bestens beraten wenn er dich anmeldet, da er davon ausging das du länger arbeitest wird er sich auch nicht drum gedrückt haben ... (was aber immer mal wieder welche machen)

was schriftliches wäre jedoch perfekt gewesen, keine Frage

die Lohnsteuerkarte wird häufig verwendet obwohl es Minijob ist, der Arbeitgeber kann so besser über dich abrechnen, es besteht aber keine Pflicht mit Lst-Karte abzurechnen, dann gelten halt die 2 Prozent Regelung automatisch

Ich hatte neulich selber so einen Fall, allerdings hat er zwei Tage seine Arbeit gemacht, dann alles liegenlassen und wir haben Ersatz mit viel Geld besorgen müssen, wir wollten seinen Lohn verrechnen und haben nix ausbezahlt, er fing dann mit bösen schreiben und rechtlichen Konsequenzen an, im Endeffekt haben wir trotzdem bezahlt, damit wir einfach unsere Ruhe haben, rechtlich wäre es jedoch die Frage gewesen ob wir verloren hätten ... immerhin hat er uns mutwillig geschädigt.

Hoffe geholfen zu haben

MFG

Stephan

(vielleicht mal mit einem Zeugen persönlich vorbeigehen und die Sache klären, Geld kann auch bar ausgezahlt werden !!! )

CrAsHoVeR
ich war ja schon 2x dort (auch um meine L-St.karte abzuholen).

Es ist so dass es ein großes Unternehmen ist mit einem Büro in München.
Die Buchhaltung, etc. macht halt eine andere Stelle in Deutschland.
Deswegne meinten die, sie könnten es mir nicht bar auszahlen....

Jedenfalls habe ich nun ein Schreiben aufgesetzt und angedroht als nächstes rechtliche Schritte zu gehen. Mal sehen..

Danke trotzdem für die Tips und Infos!
erko87
Wenn dir die 50 euronen so wichtig sind dann geh zum anwalt, das du da gearbeitet hast ist Fakt!!!
und 2. So eine sache zieht sich keiner aus den Ärmeln das sehen auch die richter so!
3. Sobald 1 Schreiben vom anwalt auf de Tisch flattert, flattert dann auch die 50 Tacken auf dein konto.

gruß
erko
ZerOne
ich hatte mal ein ähnliches Problem habe dann die nummer der vorgesetzten rausgefunden als ich dann versucht hab mit denen zu reden wozu es nie kam da sie mir am Telefon sagten das jetzt alles erledigt (waren übrigens auch 50€) hab ich 2 tage später einen Brief mit der Lohn abrechnung bekommen :) und nächsten monat war mein Geld da.

Ach ja der erste Tag Probetag ist unentgeltlich, der zweite muss bezahlt werden war zumindest bei mir so.
holger v.
Geh selbst zum Arbeitsgericht. Um eine Klage gegen deinen Arbeitgeber einzureichen brauchst du keinen Anwalt.
Habe das alles auch gerade hinter mir, ging zwar um mehr Kohle aber die helfen dir da mit sicherheit weiter, meine Kohle habe ich bekommen, dauert halt nur etwas.
Schreib deinem Ehemaligen Arbeitgeber eine Mahnung über die Forderung mit Fristsetzung über eine Woche und das du bei nichteinhaltung Rechtliche schritte einleiten wirst.
Nach ablauf der Frist gehst du zum Arbeitsgericht und Verklagst Ihn. Ab dem Fristablauf kannst du auch Zinsen verlangen, ist zwar nicht viel aber immerhin.Musst du aber selbst erwähnen auf dem Arbeitsgericht.

Das Arbeitsgericht schickt deinem Ehem. Arbeitgeber dann zuerst eine Klageschrift. Wenn der ein wenig ahnung hat zahlt er dann.
Falls nicht kommt es zur Gerichtsverhandlung, wird aber teuer für ihn, das macht er sicher nicht für 50 Euro.
Denn Prozess gewinnst du, und verlang dann ein Vollstreckbares Urteil. Nach einem Weiteren Fristablauf von etwa 7 tagen(kann auch etwas länger sein, bei mir war es ein Säumnisurteil, da geht es etwas schneller) kannst du selbst beim Amtsgericht den Gerichtsvollzieher beauftragen das Geld zu Pfänden, muss ebenfalls vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Kannst du aufjeden fall so machen, wusste ich auch vorher nicht, bin aber jetzt um einiges schlauer.

Bearbeitet von: holger v. am 14.06.2010 um 01:49:23
CrAsHoVeR
ok, vielen dank für die Infos!!
theblade
Zitat:


Obwohl es nur ein 400EUR Job war wollten Sie trotzdem die Lohnsteuerkarte. Warum auch immer...

(Zitat von: CrAsHoVeR)




machen jetzt viele so das die eine Lohnsteuerkarte verlangen! War bei meinen 400€ Jobs bisher auch immer so.
theblade
Zitat:


Denn Prozess gewinnst du, und verlang dann ein Vollstreckbares Urteil. Nach einem Weiteren Fristablauf von etwa 7 tagen(kann auch etwas länger sein, bei mir war es ein Säumnisurteil, da geht es etwas schneller) kannst du selbst beim Amtsgericht den Gerichtsvollzieher beauftragen das Geld zu Pfänden, muss ebenfalls vom Arbeitgeber bezahlt werden.
(Zitat von: holger v.)




du hast da aber was vergessen: das kostet alles ebenfalls Geld den Mahnantrag (irgendwas um 23€), dann später der GV! und ob es das wegen 50€wert ist ?!

Darüber hinaus sind es jeweils 2 Wochen Fristen (mahnungantrag 14 Tage, Vollstreckungstitel 14 Tage)
aNka
Zitat:


Geh selbst zum Arbeitsgericht. Um eine Klage gegen deinen Arbeitgeber einzureichen brauchst du keinen Anwalt.

Bearbeitet von: holger v. am 14.06.2010 um 01:49:23

(Zitat von: holger v.)




Beim Arbeitsgericht werden die Kosten aufgeteilt, d.h. die zwei Parteien müssen sich die Kosten teilen. Da geht es nicht darum, wer gewinnt.
Vor allem werden die sich bei dem Streitwert n Ast ablachen.

Ergo: wegen 50 Euro vor Gericht zu ziehen, ist ein gewaltiger Schuss in den Ofen, weil du danach auf 50 + x Euro Kosten sitzenbleibst.
holger v.
Ich brauchte keine Gerichtskosten zu zahlen, währe ja noch schöner, nicht einen cent. Das einzigste was ich hätte selbst zahlen müssen währe der Anwalt, und dabei währe es auch egal ob man Gewinnt oder verliert, und genau deshalb habe ich keinen genommen.

Bei mir betrug die Frist nur 7 Tage da es ein Säumnisurteil war, heist von der Gegenpartei kam niemand zur Verhandlung

In meinem Fall hat der Gerichtsvollzieher gepfändet, und dafür brauchte ich auch nichts zu zahlen.

Genausowenig werden die sich bei so einem Betrag nen Ast ablachen, habe eine noch nachträglich eine zweite Klage eingereicht, und darin ging es nur um ein Arbeitszeugnis.

Er kann sich ja wenigstens mal Informieren, das kostet nähmlich auch nichts.



Roughy
Da kannte ich mal ne ähnliche Geschichte.
Da hat eine Russin von einer Zeitarbeitsfirma ihr Gehalt nicht gekriegt so 800-1000€ ca.

Eines Tages kam der Sohn mit zwei Kollegen vorbei, sind direkt ins Büro zu dem Verantwortlichen und haben den wortwörtlich am Kragen gepackt und hochgehoben wie in einem Film. Dann wurde ihm nahegelegt den ausstehende nBetrag zu überweisen sonst würden sie wiederkommen...

1Tag später war das Geld überwiesen.
theblade
war wohl wieder nen hörensagen was? ..jeder normal-denkende würde hier zu Polizei gehen ...
CrAsHoVeR
.. das hab ich mir auch grad gedacht...

Ein Kumpel vom Kumpel seiner Freundin der Kumpel hat erzählt dass.... :)