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ValleBMW
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 22.05.2010 um 22:22:51 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.


Darf man Nebelscheinwerfer ohne Funktion eingebaut haben oder meckert dann der Tüv/die Polizei ?

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 22.05.2010 um 22:22:51
Dom316i
"was eingebaut ist muss auch funktionieren"..so sind nunmal die richtlinien...der rest liegt dran wie tolerant dein tüv prüfer ist.
ValleBMW
Okay, alles klar, dann weiß ich bescheid, danke !...

Sieht nunmal nicht so gut aus, wenn eine Blende anstatt der NSW eingebaut Stoßstange sind :(
Dom316i
wenn sie in wagenfarbe lackiert ist schon...hab ich mir ma ernsthaft überlegt und dafür die nebler raus zu werfen.
habs aber doch gelassen.

gruß
ValleBMW
Meine Blenden sind auch in Wagenfarbe lackiert, aber das "fehlt" einfach irgendwas (NSW) verstehst du ? :D

Aber wir können ja gerne tauschen, ich gebe dir meine Blenden + 10 € und du mir deine NSW :D
Serial-Thriller
Es gäbe auch noch ne Alternative.... vermutet kaum jemand ist aber der geheim-tipp schlechthin *g*

Wie wäre es mit Kabelbaum nachrüsten ? ;-) dann funktionieren die nebler auch.
Mit dem original Nachrüstsatz von BMW samt Originaler Einbauanleitung ist das nicht sonderlich
kompliziert und schwer...
ValleBMW
Kostet jedoch etwas mehr, als ich mir leisten kann... Bin Student, daher kann ich mir nicht einen kompletten neuen Nachrüstsatz leisten :(
nothin2somethin
du kannst die nebler reinbaun auch ohne funktion. Es zwar koreckt das alles was am auto ist auch funktionieren muss jedoch geht der teil oder kenntlich gemacht werden. D.h. wenn du auf die nebler beim tüv mit tape ein kreuz drauf machst sagt der nix und danach einfach wieder ab machen

hoffe konnte helfen MFG Renan
ValleBMW
Aaaaaah, darum haben manche hier ein Kreuz auf ihren NSW gehabt !

Jetzt wird mir alles klar :D

Okay, ich denke genau DAS werde ich mal machen...
violett
Ja was dran ist muss auch funktioniern! Allerdings ist das bei Nebels nicht so schlimm! Sollten die bei der HU nicht funktionieren, ist das nur ein geringer Mangel und du bekommst trotzdem die plakette!
ValleBMW
.. Und wenn ich die beim TüV mit einem X mit schwarzen Klebestreifen markiere ?
violett
Also ich persönlich würde da kein Kreuz drauf kleben, mit sowas ziehst du eher die Herren in grün an!
daniel.krueger
Daß alle Beleuchtungseinrichtungen, die am Fahrzeug montiert sind auch funktionieren müssen ist falsch, leider wissen daß aber i.d.R. weder die Prüfer von TÜV, Dekra und Co. noch die Polizei. Grundlage hierfür ist die ECE-Regelung R48 Kapitel 5.22:
"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."

Nachzulesen im Original auf der HP des Verkehrsministeriums:

http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm
papatomtom
Klemm die leuchten an klemme 15 (zündung) an un lass sie immer leuchten!
Man nennt dies dann tagfahrlicht....eventuell kannst ein relais dazwischen machen das wenn du licht einschaltest die nebler aus gehen.

Gruß tom.
ValleBMW
Zitat:


Klemm die leuchten an klemme 15 (zündung) an un lass sie immer leuchten!
Man nennt dies dann tagfahrlicht....eventuell kannst ein relais dazwischen machen das wenn du licht einschaltest die nebler aus gehen.

Gruß tom.

(Zitat von: papatomtom)




Daran habe ich auch schon gedacht, aber das mit dem extra Relais wird etwas kompliziert, da es so ein Relais nicht gibt... Oder ?
E36-Freak
Zitat:


Klemm die leuchten an klemme 15 (zündung) an un lass sie immer leuchten!
Man nennt dies dann tagfahrlicht....eventuell kannst ein relais dazwischen machen das wenn du licht einschaltest die nebler aus gehen.

Gruß tom.

(Zitat von: papatomtom)




ist aber auch nicht legal, da ein TFL als solches gekennzeichnet sein muss und Birnen mit erheblich weniger Lichtleistung verbaut sind. Zudem darf das TFL nur brennen, wenn Abblend- und Rücklicht ausgeschaltet sind
papatomtom
Mein tüv sagte es gibt keine genaue beschreibung von einem tfl.
Er hätte auch kein problem das so abzunehmen.

Mann brauch ein einfaches öffner-relais.

Der "arbeitsstromkreis" sind die tagfahrlichter un der "steuerstrom" ist dein standlicht....
machst du licht an macht das relais auf und die tfl gehen aus.
Fertig.

Gruß tom.
Christian Sch.
Zitat:


Daß alle Beleuchtungseinrichtungen, die am Fahrzeug montiert sind auch funktionieren müssen ist falsch, leider wissen daß aber i.d.R. weder die Prüfer von TÜV, Dekra und Co. noch die Polizei. Grundlage hierfür ist die ECE-Regelung R48 Kapitel 5.22:
"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."

Nachzulesen im Original auf der HP des Verkehrsministeriums:

http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm

(Zitat von: daniel.krueger)




Genau so ist es. Leider wissen das die wenigsten Prüfer. Meine Kollegen waren auch immer noch der alten Meinung (Was dran ist muss funktionieren). Ich habe aber mittlerweile schon einiges an Aufklärungsarbeit geleistet und den ausschnitt aus der ECE kopiert und verteielt. Manchmal lernt man im Forum ja auch noch etwas für die tägliche Arbeit dazu ;-)
E36-Freak
Zitat:


Mein tüv sagte es gibt keine genaue beschreibung von einem tfl.
Er hätte auch kein problem das so abzunehmen.

Mann brauch ein einfaches öffner-relais.


(Zitat von: papatomtom)




dann hat Dein Prüfer keine Ahnung oder ich hab was verpasst...normalerweise brauchst Du das TFL nicht eintragen lassen. Hier mal die Voraussetzungen, die es ja demnach nicht gibt..

http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
Christian Sch.
Zitat:


Mein tüv sagte es gibt keine genaue beschreibung von einem tfl.

(Zitat von: papatomtom)




Aha. Dann kennt er wohl die ECE-Regelungen zu dem Thema nicht und seine Arbeitsanweiung bezüglich Lichttechnischer Einrichtungen hat er auch nicht gelesen....

Es ist ganz klar geregelt, welches Genehmigungszeichen ein Tagfahrlicht tragen muss (RL) und wie es zu schalten ist. Da gibt es absolut klare Regelungen und keine Grauzone. Schade, dass ein Prüfer solche Aussagen macht. Eigentlich sollte er doch wissen wovon er redet.