Zitat:
deine Versicherung hat doch einen oder nicht ?
(Zitat von: e46-fahrer)
Du meinst, der macht das pro bono? Wenn, dann nur in einem Anfall endloser Güte und Barmherzigkeit. Ansonsten will der genauso Geld sehen.
Die eigene Versicherungsgesellschaft ist ohnehin nur dann betroffen, wenn das Taxi ebenfalls bei dieser Gesellschaft versichert ist.
Egal ob nun Haftpflicht - oder Kaskoschaden; egal welche Versicherung betroffen ist: ich würd mir immer nen eigenen unabhängigen Gutachter nehmen (wenn denn der Anspruch auf den Gutachter besteht).
Nochmal zu diesem Fall: da is halt der Schaden so klein, dass sich ein Gutachter nicht lohnt. Und da auch Du als Unfallgeschädigter eine Schadensminderungspflicht hast, sagen die Gerichte: bei solchen Bagatellschäden gehts im Endeffekt um so wenig, dass der Kostenvoranschlag auch reichen muss.
Sollte die Versicherung sich damit nicht zufrieden geben, würd ich mir die Kostenübernahme durch sie für nen Gutachter zusichern lassen bzw. spätestens dann zum RA gehen. Aber (nur) den Gutachter der gegnerischen Versicherung würd ich nicht akzeptieren.
Bearbeitet von: mb100 am 24.05.2010 um 21:25:00