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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Schmidt87
Hauptthema:
Hallo zusammen! Erstmal freue ich mich das ich mich endlich hier angemeldet habe.



Der Grund ist leider nicht so schön für mich da ich heute einen Unfall mit meinem neuen e46 320 Coupe hatte :- (((((



Ich fuhr in einen ganz normalen Kreisverkehr rein( 4 Richtungen)



Ich kam wie auf dem Bild zu sehen von links. Ich hatte eine Geschwindkeit von circa 30 km/h gehabt. Ich war schon im Kreisverkehr drin als ein andere BMW Fahrer in den Kreisverkehr vor mir einbog.



Mir kam es sovor als hätte er es ziemlich eilig gehabt und mich nicht gesehen hat. Er guckte nicht nach links (aus der Richtung wo ich her kam)



Er war mit der Front so wie auf dem Footo zu sehen im Kreisverkehr drin und dann passierte das unausweichliche. Ich fuhr im in die linke Seitenwand mit meiner rechten Front. Ich hatte noch versucht zu bremsen doch leider blieb dies erfolglos und rammte ihn mit circa 10-20 km/h.

Habe natrülich sofort die Polizei gerufen um den Sachverhalt klären zu lassen.

Ein Polizist hatte anscheind keine Lust gehabt es zu bearbeiten und rauchte sich erst einmal eine Zigarette als er angekommen ist.



Dann wollten Sie Ihm die Schuld zuweisen er aber der Z4 Fahrer fing an zu erzählen das ich zu schnell gefahren bin.

Dann sagte der nette Polizist das es so zu keiner Einigung kommen würde und wir es über unsere Anwälte klären lassen müssten.



Dann nahm er noch die Personalien auf. Es gab kein Verwarngeld für uns.





Zeugen: Jeweils die eigene Freundin im eigenen Auto.





http://img40.imageshack.us/img40/3573/skizzed.jpg hier nun eine kleine Skizze





Wie seht ihr die Situation?? ich bin der linke grüne Kasten.



Bitte sachlich bleiben







Euer Thomas ;- )
kwadde
der in der kreisbahn hat vorfahrt, aus der geschichte bringt den auch kein "du wärst zu schnell gefahren", weil das nix an der vorfahrtssituation ändert.

mal abgesehen davon, ich nehme mal, an das ganze war inner orts - max 50km/h - die meisten kreisverkehre lassen kaum diese geschwindigkeit zu, ohne dass es quietscht und der dich hätte kommen hören müssen :)


interessant, dass der polizist den typ wegen des vorfahrtsvergehens nicht abmahnt - war ja ne erstmal offensichtliche geschichte würd ich sagen und wenns der schädiger anders sieht, hätte er ja ohnehin noch die möglichkeit eines widerspruchs.
Asko
Gibts denn ein kreisverkehrszeichen mit "vorfahrt beachten schild" bei der Einfahrt ??

wenn ja, dann ist die Sache klar .. er ist schuld .. damit dass du zu schnell warst kann er dir nicht kommen .. im prinzip dürftest du 50 da drinne fahren (oder 30 in d. 30er zone)

dass er sich quer stellt ist doof für dich und wird die sache nur hinauszögern ..

also würde ich so früh wie möglich die gegnerische Versicherung anrufen .. gucken wie die darüber denken .. ob die bezahlen wollen, weil du sonst gezwungen bist (und dann solltest du es auch machen) einen Anwalt einzuschalten.

MfG
Schmidt87
ja sehe ich genauso... denke das ich ganz gute chancen habe aber RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN ist immer so eien Sache in Deutschland.

Der Polizist der sich eine rauchte meinte das ich Schuld wäre: Er sagte wer auffährt wäre Schuld.
dann habe ich Ihn darauf hingewiesen das ich seitlich in ihn reingefahren bin und nicht hintenrein. dann sagte er das es so zu keiner Einigung kommen würde und deßhalb sollten wir unsere Anwälte einschalten.

Schmidt87
[quote]
Gibts denn ein kreisverkehrszeichen mit "vorfahrt beachten schild" bei der Einfahrt ??



Ja es gibt ein Vorfahrt beachten Schild vomr dem Kreisverkehr.... ein ganz normaler Kreisverkehr halt....
B4C4RDI
also bei uns gibs auch kreisverkehr mit rechts vor links ;)

aber ansonsten ist der andere schuld weil er dir schlicht und einfach die vorfahrt genommen hat.

egal wie schnell du warst! weil höchstwahrscheinlich ja im kreisel nicht schneller als erlaubt sein kannst ;)
BMW_KRaNKeD
Schalt deinen Rechtsschutz ein (falls vorhanden).

Für mich ist die Sachlage klar:
Er trägt die volle Schuld!

Je nachdem, in welcher Zone (30er, 50er, etc) sich der Kreisel befindet, darfst du auch mit dem Tempo durch den Kreisel fahren. Sofern es der vorausfahrende Verkehr zulässt.

Ich hoffe natürlich, du hast nicht beim Einfahren in den Kreisverkehr geblinkt, denn dann würde es bedeuten, dass du die nächste Ausfahrt wieder ausfahren willst. Dann wärst du Schuld.

Aber lass den anderen quatschen...der soll dir erstmal beweisen, dass du zu schnell gefahren bist.
Für mich ist klar:
Er hat dir die Vorfahrt genommen und ist somit Schuld!

PS: Habt ja sehr kompetente Grüne. Rauchen im Dienst...nene...

mfg,
Tom
Schmidt87
ich erstmal vielen dank für eure moralische Untersützung aber ich verstehe gar nicht das die polizei das nicht sofort an ort und stelle geklärt hat.

Vorfahrtsverletzung ?? ganz klar der andere ist schuld! Das weiss jedes 8 Jährige Kind das den Fahrradschein macht ;- ) okkkayyy bei Kinder ist es wieder was anderes ich weiss.


Meint ihr das ich ne Teilschuld bekommen kann??


Anwalt werde ich Montag direkt aufsuchen! dann Gutachter.


ach nochwas zum Schaden. Die Stoßstange ist nur ein wenig zerkratzt mit einer kleiner Beule und einem Riss drin. Ausserdem ist die Stoßstange ganz leicht verschoben (man sieht es deutlich an den Spaltmaßen.)

Als ich mir aber zuhause das Auto genauer anguckte und die Motorhaube öffnete bemerkte ich beim schliessen der Motorhaube das die Motorhaube sich nicht schliessen ließ. Der öffner der Motorhaube ist nichht in das Schloß gefallen. Ich musste die Motorhaube anlegen. Den Hebel betätigen dann konnte ich sie durch drücken wieder schliessen..... Was könnte sich verschoben haben ?????
B4C4RDI
kommt drauf an...

da kommt immer wieder dazu ob der unfall von dir hätte verhindern hätte können.

und da bist du in gottes händen.

waren bremsspuren von dir vorhanden?
Schmidt87
Bremsspuren entstehen bei ABS ja schon fast gar nicht mehr.....
es waren keine da.

Aber glaub mir ich habe versucht zu bremsen! Habe aber auch ehrlich gesagt gar nicht wirklich damit gerechnet das er doch noch raus fährt.... dann wurde ich eines besseren belehrt.
das regt mich so auf
Bullit
Es gibt auch Kreisel in denen Rechts vor Links gilt, die sind aber inzwischen eher selten geworden und wären auch entsprechend mehrfach gekennzeichnet. In diesem Fall brauchst du dir keine großen gedanken zu machen, der Unfallgegner der dir reingefahren ist hat dir die Vorfahrt genommen und ist damit zu 100 Prozent Schuld. Die Aussage du wärst zu schnell gefahren kann er sich schenken, die bringt ihm nichts, denn wenn du nicht quer durch den Kreisel gefahren bist kannst du da garnicht zu schnell gewesen sein denn soweit ich weis gibt es für einen Kreisverkehr keine gesonderte Geschwindikeitsbegrenzung, sofern keine durch Schilder angegeben wird. Und mit 50 fährt wohl niemand durch einen Kreisel. Die Nummer mit der Behauptung ein Unfallgegner sei zu schnell gefahren bringt übrigens in den meisten Fällen garnichts, es sei denn man hat Zeugen und einen guten Anwalt und selbst dann ist´s schwer. Mal angenommen er behauptet du wärst zu schnell gefahren und hat seine Freundin als Zeugen (ich weis garnicht genau ob eine Freundin überhaupt als Zeuge zugelassen wird, wenn es eine Verlobte oder gar Ehefrau ist wird die in solchen Fällen nicht als Zeugin anerkannt), dann behauptest du natürlich (zu recht) das du nicht zu schnell warst und hast ebenfalls einen Zeugen. Dann steht Aussage gegen Aussage und es zählt nurnoch die Vorfahrtsverletzung vom Unfallgegner und dieser bekommt dann die volle Schuld zugewiesen.
Schade das du da mal wieder an eher unfähige Polizisten geraten bist, sowas sollten die eigendlich auch wissen denn hier ist der Fall klar, es ist eine ganz normale Missachtung der Vorfahrt.
Ich mag 3er
Hier liegt eindeutig eine Vorfahrtsverletzung vor!
Verstehe gar nicht, warum der Polizist, dass nicht sofort so aufgenommen hat und den Gegner verwanrt hat.
So kann man dann sofort seinen Schaden beheben lassen.
Stattdessen kommt der mit Geschwindigkeitsüberschwreitung. Das ist wohl die häufigste Aussage, wenn man jemanden die Vorfahrt genommen hat. Aber das interessiert keinen- auch dann nicht, wenn es nicht im Kreisverkehr wäre sondern dort , wo man auch echt deutlich überhöht fahren könnte. Dort wo der Unfall evtl. vermeidbar gewesen wäre , weil der Vorfahrtberechtigte dann rechtig hätte bremsen können, landen auch erstmal vor dem Richter, wel es schwierig ist die Geschwindigkeit zu beziffern-keine Bremsspurenwegen ABS usw.

Zum Thema Blinken im Kreisverkehr bin ich geteilter Meinung. Es ist bequem zu wissen, dass ein anderer gerade die Absicht hat rauszufahren..aber was ist wenn der Blinker nach rechts noch drin war vom reinfahren in den Kreisverkehr? Viele verlassen sich einfach zu sehr darauf.

Zum konkreten Fall würde ich sagen, dass keine Teilschuld zu erwarten ist und natürlich dringend der Anwalt konsultiert werden muss.
Leider verzögert das natürlich die ganze Regulierung...
Könnte es nicht sein, dass der Gegner inzwischen seine Schuld einsieht und man es dann doch auf die Schnelle regeln kann?
BMW_KRaNKeD
Zitat:


..aber was ist wenn der Blinker nach rechts noch drin war vom reinfahren in den Kreisverkehr? Viele verlassen sich einfach zu sehr darauf.

(Zitat von: Ich mag 3er)




Beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinkt man nicht!!! Ist laut StVo sogar so geregelt.
Ausnahme: Man will direkt bei der nächsten Ausfahrt wieder ausfahren, aber selbst hier sollte man erst blinken, wenn man schon im Kreisel ist.

mfg,
Tom
kl wurm
Wenns ein ganz normaler Kreisverkehr ist, hattest du Vorfahrt und der andere ist Schuld.
Nimm dir 'nen Anwalt notfalls, da solltest du eigentlich deinen Schaden ersetzt bekommen, wenn die Situation so ist, wie du sie geschildert hast.
Schmidt87

Könnte es nicht sein, dass der Gegner inzwischen seine Schuld einsieht und man es dann doch auf die Schnelle regeln kann?


(Zitat von: Ich mag 3er)
[/quote]


Leider rechne ich nicht damit das der Herr jetzt aufeinmal sagt das er doch Schuld ist.

Er hat sich nur gewundert das ich ihn (wie auf dem Bild) mit vorne rechts statt links, und bei ihm statt die Seitenwand nicht das Heck getroffen habe.
http://img40.imageshack.us/img40/3573/skizzed.jpg

Was könnte er sagen um sich rauszureden ?
Bin alle Situation gedanklich schon im Kopf durch gegangen.
(Wenn er schon zum beispiel im weiter Kreisverkehr drin gewesen wäre hätte ich Ihn mit vorne links statt rechts getroffen. Dann wäre ich ihm ja auch hintenreingedonnert.


Ja echt schade das der Polizist zu unfähig war das aufzunehmen und eindeutig zu klären an Ort und Stelle.
Montag geht es zum Gutachter und zum Anwalt.


E36-Freak
Ist denn was aufgenommen worden?

Wenn ja: Wie? Also nur Personalienaustausch oder ein Verkehrsunfall?

Wie ist der Verkehrsunfall aufgenommen worden? Wer ist Verursacher oder haben beide nen Vorwurf bekommen?
Ich mag 3er
Zitat:


Zitat:


..aber was ist wenn der Blinker nach rechts noch drin war vom reinfahren in den Kreisverkehr? Viele verlassen sich einfach zu sehr darauf.

(Zitat von: Ich mag 3er)




Beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinkt man nicht!!! Ist laut StVo sogar so geregelt.
Ausnahme: Man will direkt bei der nächsten Ausfahrt wieder ausfahren, aber selbst hier sollte man erst blinken, wenn man schon im Kreisel ist.

mfg,
Tom

(Zitat von: BMW_KRaNKeD)





Ich verlasse mich aber trotzdem nicht unbedingt auf blinkende PKW!
Unsere Kreisverkehre sind ja noch relativ ungefährlich...wenn ich an Frankreich denke, so verlasse ich mich erstrecht nicht auf Blinker!
Wen es zu einem Unfall kommt, dann steht man eh blöd da..
Ich hatte letze Woche einen Fall, wo ein LKW ohne zu blinken abgebogen ist..Ich musste stärker abbremsen...und was macht er LKW Fahrer wärend des Abbiegens..? Er setzt noch schnell den Blinker..damit er, wenn es zum Unfall kommt, noch auf den Blinker zeigen kann!
Ok, in so einem Falll kommt die Polzei dann eh mit mangelnden Sicherheitsabstand..aber man sieht, das Thema Blinker ist mit Vorsicht zu genießen!


Zum Fall:
Sei froh, dass er nicht weiter im Kreis war.. Je mehr er drinnen ist, je schwieriger kann die Situation werden...insbesondere , wenn keine Zeugen da sind.. Freundinnen sind so eine Sache...
Schmidt87
Zitat:


Ist denn was aufgenommen worden?

Wenn ja: Wie? Also nur Personalienaustausch oder ein Verkehrsunfall?

Wie ist der Verkehrsunfall aufgenommen worden? Wer ist Verursacher oder haben beide nen Vorwurf bekommen?

(Zitat von: E36-Freak)








Also es wurden natürlich die Personalien aufgenommen. Dann wurden noch Fotos gemacht von beiden Schäden.

Keiner wurde verwarnt da der Polizist keine Schuldzuweisung gemacht hat. Leider :-(

Normalerweise würde jeder Blinde das sehen wer Schuld ist aber naja.
E36-Freak
Die Aussage "zu schnell" muss belegbar sein, die blosse Feststellung bzw. Vermutung reicht nicht...auf trockener Fahrbahn bei 30 müsste die Blockierspur (bei einsetzendem ABS sowieso schwer bzw. gar ncht erkennbar) alleine schon mehrere Meter betragen...

also fällt der Geschwindigkeitsvorwurf schonmal flach...es sei denn ein bzw. mehrere (unabhängige, also keine Insassen) Aussenstehende können das bestätigten...dann müssen es aber erheblich mehr gewesen sein und das geht bei den Kreiseln hier schon gar nicht. Ausserdem würde ein Gutachter das dann an dem Schaden ungefähr feststellen können

der andere könnte behaupten Du hättest geblinkt, also quasi um den Kreisverkehr vor ihm zu verlassen oder Du hättest ihm Handzeichen gegeben, das er einfahren kann...

Grundsätzlich sehe ich es auch so wie die anderen hier...wer sich im Kreis befindet hat Vorfahrt



BmW-MoGuL
§ 9a STVO sagt:


(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.



VwV-StVO zu Zeichen 215 Kreisverkehr:



I. An einem baulich angelegten Kreisverkehr soll in der Regel Zeichen 215 angeordnet werden. Diese Anordnung setzt voraus, dass an allen Zufahrten Zeichen 205 angeordnet wird. Ist eine abweichende Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen für den Kreisverkehr erforderlich, ist Zeichen 209 (Rechts) anzuordnen.


II. Die Anordnung von Zeichen 215 macht in der Regel eine zusätzliche Anordnung von Zeichen 211 (hier rechts) auf der Mittelinsel entbehrlich. Außerhalb geschlossener Ortschaften empfiehlt es sich in der Regel, auf baulich angelegten, nicht überfahrbaren Mittelinseln gegenüber der jeweiligen Einfahrt entweder Zeichen 625 (Richtungstafel in Kurven) oder Zeichen 211 (Hier rechts) anzuordnen.


III. Wo eine Straßenbahn die Mittelinsel überquert, darf Zeichen 215 nicht angeordnet werden. Der Straßenbahn ist regelmäßig die Vorfahrt zu gewähren; dabei sind Lichtzeichen vorzuziehen.



Urteile/Meinungen zu Zeichen 215




Auch im Kreisverkehr gelten die Regeln des § 9 StVO beim Ausfahren, da der § 9a StVO lediglich Vorschriften über das Verhalten beim Einfahren und beim Vorhandensein einer Mittelinsel definiert. Folglich muss bei der Ausfahrt der Fahrtrichtungsanzeiger rechtzeitig betätigt werden, damit sich der andere Verkehr darauf einstellen kann (KG vom 27.08.2007, 12 U 141/07).
aNka
Zitat:


der andere könnte behaupten Du hättest geblinkt, also quasi um den Kreisverkehr vor ihm zu verlassen oder Du hättest ihm Handzeichen gegeben, das er einfahren kann...

(Zitat von: E36-Freak)




Also meiner Meinung nach sollte jeder wenigstens halbwegs fähige Polizist bei so ner Aussage erkennen, dass es sich eveeeentuell um ne Notlüge handelt, um glimpflich davonzukommen ;)
und dass der dann noch meinte, dass du sowieso Schuld bist, weil derjenige, der drauffährt immer Schuld ist...das ist ja wohl die utopischste Behauptung ever :) dazu muss man wohl nix mehr sagen...



E36-Freak
Kommt aber vor.....

Wärst Du oder irgendjemand anders in dieser Situation (der andere will augenscheinlich abbiegen, tut es dann aber nicht) würde er sicherlich etwas anderes schreiben

herr_welker
Zitat:


Auch im Kreisverkehr gelten die Regeln des § 9 StVO beim Ausfahren, da der § 9a StVO lediglich Vorschriften über das Verhalten beim Einfahren und beim Vorhandensein einer Mittelinsel definiert. Folglich muss bei der Ausfahrt der Fahrtrichtungsanzeiger rechtzeitig betätigt werden, damit sich der andere Verkehr darauf einstellen kann (KG vom 27.08.2007, 12 U 141/07).

(Zitat von: BmW-MoGuL)




Das ist mal Theorie und Praxis.

Beim reinfahren darf ich nicht blinken.
Beim rausfahren muss ich blinken. (am besten sollten die Blinker drei mal aufleuchten)

^^Das ist bei vielen Kreisverkehren gar nicht möglich, außer man bleibt drinnen stehen.

Deshalb hat es sich eingebürgert beim reinfahren zu blinken, wenn man bei der nächsten Gelegenheit gleich wieder rausfährt.
Hellspawn
Unabhängig vom geschilderten Fall ...

Es wird sogar mit einem Bußgeld belegt wenn man beim einfahren in den Kreisverkehr blinkt !
Siehe Bußgeldkatalog ...

Zum geschilderten Fall ...

Da hilft dann wirklich nur noch ein anwalt und die Hoffnung das die Cops (trotz dummer Sprüche) Ihre Arbeit anständig gemacht haben und den Unfall vielleicht von den beteiligten unbemerkt ordentlich aufgenommen haben.

Auf alle Fälle ist die Rechtslage wohl relativ eindeutig ... er hat Dir die Vorfahrt genommen. Fertig, aus ...
pulsar
Das leidige Thema Kreisverkehr bereitet wohl bei vielen Verkehrsteilnehmern mehr Verwirrung, als der große Nutzen den Verkehr im Fluß zu halten.
Als ich vor vielen Jahren schon beim Verkehrsministerium nachgefragt habe, warum es in Deutschland so wenige Kreisverkehre gibt, bekam ich noch zur Antwort: "das wäre zu teuer und der Nutzen müßte erst durch Gutachten festgestellt werden".
Und heute schießen die Teile aus dem Boden wie die Pilze und man hat das Gefühl in manchen Orten gibt es mehr Kreisverkehre, als Einwohner.
Wenn sich aber wenigstens die Verkehrsteilnehmer an ein paar Miniregeln halten würden, dann wäre das schon mal gut, aber wenn Autofahrer vor dem Kreisverkehr stehen bleiben, auch wenn sich im Kreisel KEIN anderes Fahrzeug befindet und wartet bis eines kommt und dann auch nicht rechtzeitig den anderen anzeigt, dass er wieder aus dem Kreisel rausfahren will und diejenigen die reinfahren wollen, auch bei gesetztem Blinker noch dämlich stehen bleiben, dann ist der ganze Nutzeffekt dahin.

Dies nur am Rande.

Aber zu dem vorliegenden Fall würde ich doch auf eine Teilschuld tippen, weil der Unfall wäre sicher zu vermeiden gewesen.
Wenn du dem Gegner in den vorderen Kotflügel oder die Tür gefahren wärst, dann läge die Sache sicher zu deinen Gunsten, aber der hintere Kotflügel deutet schon mehr auf "Erzwingen der Vorfahrt" hin.
Man sollte immer so schnell fahren um auch bei einem Fehlverhalten eines anderen noch einen Unfall zu verhindern. 30km/h sind sicher nicht zuviel, ich fahre meistens viel schneller durch, aber wenn ein anderes Fahzeug schon so weit in den Kreisverkehr gefahren ist, dann waren die 30 doch wohl etwas viel oder die Reaktionszeit war etwas langsam, man spricht in so einem Fall dann von einer "nicht angepassten Geschwindigkeit".

Ich wünsche viel Glück bei der Sache.