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T H E M A     R Ü C K B L I C K
schnitte09
Hauptthema:
Eine gute Freundin von mir hat Ihre Wohnung gekündigt und muss zum 30.06.2010 aus Ihrer Wohnung ausziehen, quasi nach den 3 Monaten nach Kündigung der Wohnung. Ihr Vermieter war dann vor kurzen mit einem Mietinteressenten zur Besichtigung da. Hartz4- Empfänger, kam vorgefahren mit einem neuen A4 (Vollausstattung), und hat ihr durch die Blume mitgeteilt das er sich "schwarz" einiges dazu verdient. Hat auch nicht gezögert Ihr zu verraten in welcher Richtung, geht Richtung Prostitution und Pornografie. Soweit zu der Person, was vllt auch nicht allzuviel zur Sache tut. Jedenfalls fragte er bei der Besichtigung ob er die Wohnung auch früher beziehen könnte, evtl schon zum 1.6.. Sie meinte dann wenn Sie eine Whg früher hat darf er auch eher in Ihre einziehen, aber nur wenn Sie rechtzeitig was findet. Dann sagte er später noch das er die Tage nochmal vorbeischaut zum Vermessen der Whg. Damit war Sie einverstanden. Der Kollege war dann auch da mit einer etwas knapp begeleiteten Dame die man doch eher einer bestimmten Berufsrichtung zuordnet. Statt die Whg zu vermessen, fotografierte er Sie bis ins kleinste Detail. Sie, eigentlich nicht gerade auf den Mund gefallen und Sarkastisch soweit das Ohr hören kann, konnte dagegen nicht großartig was sagen da Sie vor Ihm doch etwas Respekt hat, da er baulich richtung "Schrankwand" mutiert. Sie fragte ihn dann nur mit leicht sarkastischen Hintergrund ob er die Maße der Whg anhand der Bilder ermittelt und ganz genau weiß wie groß z.B. die Küche max sein darf um da hineinzupassen. Er antwortete darauf das Ihm das egal sei da alles weitere der Innenausstatter klären wird. Pärchen verabschiedete sich wieder. 2 Tage später rief ein Mann bei Ihr auf dem Handy an und gab sich als Innenausstatter aus und wollte mit Ihr einen Termin aus machen wann er vorbeikommen kann um sich die Whg genau anzusehen. Sagte da speziell eine Woche die Ihm zusagt, aber zeitlich nie vor 19Uhr und am besten Donnerstags. Sie hat das ganze abgeblockt damit das Sie im Schichtdienst arbeitet, er die Whg eh erst zum 1.7. beziehen kann und Sie zZ keine Zeit für sowas hat. Beim 1.7. wurde er stutzig und sagte das der Mietvertrag bereits für den 1.6. unterzeichnet sei. Wie konnte das sein, wenn die Whg erst zum 1.7. bezugsfrei ist? Sie am nächsten Tag bei Ihrem Vermieter angerufen und der hat das weder bestätigen noch dementieren wollen. Jedenfalls macht Ihr der dopiose Nachmieter jetzt Stress und Ihr Vermieter will Sie auch raus haben. Was kann man in einem solchen Fall tun? Sie hat ja schließlich Mietrecht bis 30.6.

Bearbeitet von: schnitte09 am 12.05.2010 um 10:32:31
Marco535
Vertrag geht bis zum 30.06.2010. Vorher muss Sie im Prinzip niemanden in die Wohnung lassen, weder zum messen noch zum sonstwas.

Wobei natürlich die Überlegung wäre, vielleicht doch schneller auszuziehen um keinen ungewollten Ärger mit dem Zuhälter zu bekommen. Die sind ja bekanntlich nicht immer lieb zu anderen Menschen. Aber dann mit dem Vermieter klären, denn wenn Vertragsverhältnis früher zu ende, auch früher keine Mieter mehr zu zahlen.

Sag mal, weiß der Vermieter, welchen Mieter er sich da grad in die Wohnung setzt? Vielleicht solltet ihr den mal etwas aufklären über die zukünftige Nutzung der Wohnung. Denn Prostitution ist nciht überall einfach mal so gestattet. Muss erst jetzt wieder gegen einen Wohnungseigentümer vorgehen, der versehntlich an einen Zuhälter vermietet hat und da nun seine Mietzen wöchentlich wechselt. Wie und was und warum ginge jetzt hier zu weit, aber eines der interessanteren Themen in einer Hausverwaltung. Vor allem die Gesprächsnotizen mit den Damen ;-)

Edit sagt, der Juni hat nur 30 Tage ;-)

Bearbeitet von: Marco535 am 12.05.2010 um 12:38:42
BMW Onkel
bis zum biteteren ende ausnutzen, wenn sie erst an dem tag raus muss geht sie halt erst an dem tag ... sie hat ja einen vertrag in der hand .. !!!
b-mw-323
den nachmieter ignorieren, wenn er stress macht polizei!

ansonsten dann mal nach dem auszug beim amt anschwärzen die dame ;)

rein rechtlich ist aber nichts zu befürchten!
Bruderchorge
Jau rein rechtlich nicht, aber wie schon erwähnt, es bringt einem nix, wenn man sich neue Zähne kaufen muss, obwohl man ja IM RECHT war.

Also dem Stress, falls es möglich und nicht allzu umständlich ist, aus dem Weg gehen.
mb100
Eigentlich...
Ja, der Vertrag mit dem Nachmieter besteht ja zwischen dem Nachmieter und dem Eigentümer. Deine Freundin hat da null und nix mit zu tun. Und wenn der Eigentümer die Wohnung "zu früh" (sag ich jetzt mal...) vermietet, ist das sein Problem.

Aber:
wenn Deine Freundin gegenüber dem Vermieter angezeigt hätte, dass sie bereit ist, früher zu gehen, dann hat sie m.E. keinen Anspruch, bis zum 30.6. in der Wohnung zu bleiben. Das eventuelle Vorhaben hat sie ja nur dem Nachmieter gegenüber mitgeteilt - und hat ihm auch gesagt, dass dies nur möglicherweise klappt. Der Eigentümer hätte sich auf jeden Fall bei Deiner Freundin erkundigen müssen, ob diese Absprache besteht, bevor er die Wohnung vor dem Ende des Mietverhältnisses zwischen Deiner Freundin und ihm weitervermietet.

Allerdings würd ich auch sicherheitshalber versuchen, zum 31.5. zu verschwinden. Sie kann ja versuchen, beim alten Vermieter nen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und Hotelkosten einklagen. Spontan keine Ahnung, obs funktioniert. Auch weil ja Mietrecht. Ich würd dazu mal nen Anwalt befragen...


@Marco: ich les spontan aus dem Thread nicht heraus, dass die Wohnung der Nachgehung der Prostitution dienen soll. Falls ich da was überlesen hab: bitte mich drauf hinweisen.
Nur ich hab mal gehört, dass auch der eine oder andere Zuhälter Privat-Gemächer braucht. Und selbst wenn er sich seine eigenen Mädels kommen lässt, um mit ihnen zu verkehren, dann fällt das m.E. nicht unter "die" Prostitution, die in bestimmten Gegenden nicht ausgeübt werden darf. Denn sollte dem so sein, dann dürfte man sich auch als Nicht-Zuhälter nur in bestimmten Gegenden Prostituierte nach Hause bestellen. Und dem ist ja nicht so.

Bearbeitet von: mb100 am 11.05.2010 um 21:20:38
Marco535
Zitat:


@Marco: ich les spontan aus dem Thread nicht heraus, dass die Wohnung der Nachgehung der Prostitution dienen soll. Falls ich da was überlesen hab: bitte mich drauf hinweisen.
Nur ich hab mal gehört, dass auch der eine oder andere Zuhälter Privat-Gemächer braucht. Und selbst wenn er sich seine eigenen Mädels kommen lässt, um mit ihnen zu verkehren, dann fällt das m.E. nicht unter "die" Prostitution, die in bestimmten Gegenden nicht ausgeübt werden darf. Denn sollte dem so sein, dann dürfte man sich auch als Nicht-Zuhälter nur in bestimmten Gegenden Prostituierte nach Hause bestellen. Und dem ist ja nicht so.

Bearbeitet von: mb100 am 11.05.2010 um 21:20:38

(Zitat von: mb100)




Stimmt, die "gewerbliche" Nutzung wurde hier nicht ausdrücklich erwähnt. Aber ich kenn derartige Vorgänge leider zur Genüge. Der nette und zuvorkommende Mietinteressent mietet die Wohnung auf seinen Namen zunächst völlig korrekt. Irgendwann stellen die Nachbarn dann fest, dass eigentlich Mieter nur sehr selten vor Ort ist, dafür ständig wechselnde Damen, welche auch überdurchschnittlich viel besuch bekommen. All das wäre grundsätzlich noch nicht mal ein ernstes Problem. Dumm wirds nur, wenn die Besucher in den Hausgang pinkeln, pöbeln, wenn die Nummer schlecht war und sich auch hin und wieder mit dem Zuhälter kloppen oder gar gegenseitig abstechen. hatten wir alles schon.

Vielleicht war ich auch gedanklich nur zu sehr in meinen aktuellen fall vertieft und will den evtl. ahnungslosen eigentümer vor langwierigen und teuren streitigkeiten schützen.

Ich hoffe die Wohnung ist nicht in Nürnberg ;-)
schnitte09
Zitat:


Ich hoffe die Wohnung ist nicht in Nürnberg ;-)

(Zitat von: Marco535)




Nein, ein Bundesland weiter;-)
joecrashE36
Wenn nicht schriftlich niedergelegt ist dass der jetzige Mieter früher als zum vereinbarten Ende der Mietdauer ausziehen wird , kann der neue Mieter - was auch immer er beruflich tut oder zu was die
Wohnung genutzt werden soll- auch nicht einziehen.
MartinSHL
ich frage mich ernsthaft, was diese ellenlange story drumherum für eine bewandnis in bezug auf das eigentliche thema hat?!
woher weiss man, dass der A4 ne vollausstattung hatte? wurde die SA-Liste dem mietvertrag beigelegt?
welche bedeutung hat der berufszweig? (insofern der überhaupt stimmen sollte?)
welche rolle spielt es, ob die begleitperson in knappen outfit war?
... ?
schnitte09
Zitat:


ich frage mich ernsthaft, was diese ellenlange story drumherum für eine bewandnis in bezug auf das eigentliche thema hat?!
woher weiss man, dass der A4 ne vollausstattung hatte? wurde die SA-Liste dem mietvertrag beigelegt?
welche bedeutung hat der berufszweig? (insofern der überhaupt stimmen sollte?)
welche rolle spielt es, ob die begleitperson in knappen outfit war?
... ?

(Zitat von: MartinSHL)




Hat denke ich schon etwas Bewandnis.
1. A4 hat Vollaussattung da ich durch Zufall den Vorbesitzer kenne der den ein viertel Jahr gefahren ist.
2. SA-Liste siehe 1.
3. Der Berufszweig stimmt. Ich selbst würde nur ungern Probleme mit so einem Zuhälter haben wollen. Außerdem dachte ich es weiß jemand vllt einen Tip wie man solchen ans Bein pinkeln kann. Als Hartz-4 gemeldet und dann ordentlich nebenher verdienen. Nur beim Amt melden?!
4. Knappes Outfit spielt vllt keine Rolle, bezog sich eher darauf das er zum Vermessen noch andere Leute mitbrachte.
OnlyOne

Ich sehe bei der ganzen Sache überhaupt kein Problem.

Wenn einer meine Wohnung fotografiert und ich das nicht will dann untersage ich das ob der 3m breit und 7m hoch ist oder nicht... ist doch kein Problem... !! Aber Hpstache sich dann später beschweren.

Aufgrund des Kündigungsdatums und des Kündigunsschreibens ist die Situatuion doch ganz klar... Sie muss zum 30.06 die Wohnung verlassen. Wird Sie vorher belästigt ruft sie die Polizei.

Es wird hier immer wie im Film dargestellt und alles maßlos aufgebauscht ( finde ich). Der Schreibstil gleicht aber wunderbar ner typischen frauentratschrunde ... xD

*duckundweg*