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Paul_Panzer
Hauptthema:
Hallo Leute,

habe gerade meine neuen Reifen bekommen. Leider ist einer an der Flanke leicht beschädigt worden, ich denke mal mit einem Cuttermesser.

Die Schnittstelle ist an der Reifengröße die ja etwas vorsteht, die Tiefe ist so wie die Bezeichnung der Reifen also ca. 1mm. Es schaut kein Gewebe oder sonst. raus.

Würdet ihr mit diesen Reifen noch fahren?




Danke für eure Antworten.

Gruß Paul_Panzer
°°CYKO°°
hast ne rechnung ?

dann würd ich die sofort reklamieren.....nach jahren kann auch sowas gefährlich werden :)


KraftxHebelarm
Nein. Rad/Reifen, Bremse und Fahrwerk sind sicherheitsrelevante Baugruppen und da würde ich niemandem guten Gewissens zu raten können wissentlich beschädigte zu verwenden.
Meine Einschätzung dazu. Wenn es Neuware ist, würde ich eine Reklamation anstreben.

Edit: Da war jemand schneller ^^

Bearbeitet von: KraftxHebelarm am 07.05.2010 um 15:07:11
Paul_Panzer
Rechnung kommt noch per Mail.

Habe schon mit dem Händler telefoniert, der sagte mir, dass ich das gleich dem Fahrer hätte mitteilen müssen. So kann er auch nichts machen.
KraftxHebelarm
Der Händler beruft sich da meiner Auffassung nach auf Transportschäden durch den Zusteller. Das würde ich so nicht gelten lassen, da dies nicht nach einem Schaden ausieht, der auf unsachgemässen
Transport zurück zu führen ist. Hier dürfte die Art der Verpackung interessant sein. Bei Kartons müssten z.B. Schnittmale vorhanden sein. Ausserdem muß die Ware so verpackt sein, das nicht davon auszugehen ist das diese beschädigt wird. Paletten mit Stahlverbänderung über den nackten Reifen z.B. wäre nicht geeignet.

Ich denke da wäre man besser auf einer Plattform für Recht aufgehoben was die Schuldfrage angeht.
Gibt genug die kostenlose Erstberatung durchführen oder google "Transportschaden" Hab dort ähnliche Beispiele wie verdeckte Mängel, unsachgemässe Verpackung usw. die sich auf deinen übertragen lassen gefunden.
thugart
wie meine vorgänger schon sagten hast du ein recht auf reklamation.
BMW-4-LIFE
Hmm also gesetzlich würde ich sagen - leider pech für dich :(
Heißt es nicht: Warenschulden sind gesetzlich im Zweifel HOLSCHULDEN?
Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen so reist die Ware auf Gefahr des Käufers..
Der Käufer trägt somit das Transportrisiko...

Hättest somit gleich prüfen müssen, ob alles in Ordnung.. Nach Übergabe des "Spediteurs" z.B. geht die Gefahr über dich!!

Anders könnte man aber auch sagen: Einseitiger Handelskauf - Verbrauchsgüterkauf - siehe hier Beweislastumkehr

^^ Das würde eher passen oder??

Schönen Gruss

Bearbeitet von: BMW-4-LIFE am 07.05.2010 um 23:26:27
danha
Hallo, habe gerade eine Tauschaktion gerade hinter mir.

In meinen Fall sahen die Reifen folgendermaßen aus. Der Reifenhändler bestellte vier neue Reifen und bot mir unter dem Vorbehalt, falls die neu bestellten Reifen die bemängelten Merkmale nicht haben, einen kostenlosen Austausch an. So ist es auch gekommen. Die Neu Reifen sehen, wie man es erwartet und waren heute Morgen neue montiert.

Hast Du die Reifen aus vom Versandhandel erhalten? Dann darfst Du doch innerhalb von min. 14Tagen die Ware ohne angaben von Grund zurückschicken, so fern es sich um neu Ware handelt. Die (Rück-)Versand kosten muß auch der Verkäufer tragen, wenn der Warenwert über 40Euro ist.
Paul_Panzer
@ danha

ja habe die Reifen bei Reifenshop24.net bestellt.

Hab der Firma vorgestern eine E-Mail über den Sachverhalt geschrieben, mal sehen was zurück kommt.

Gruß
Paul_Panzer
Hi Leute,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Habe heute die Rückantwort bekommen, der Versandhandel sendet mir einen neuen Reifen zu und nimmt den alten zurück.

Gruß Paul_Panzer