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og_chiller
Hauptthema:
Von einem Freund wurde der Mercedes vor 3Monaten beschlagnahmt,
da Rauschmittel in diesem vermutet wurden.
Die Polizei hat keine gefunden.

Nun hat er den Wagen zurückbekommen, jedoch im Inneren noch teilweise zerlegt
und außerdem macht der Motor Probleme, läuft ganz unruhig.

Wer muss für den Schaden aufkommen?
jay x 412
Kommt drauf an, ob die Herren fündig wurden oder nicht... Er sollte aber mal zum Anwalt gehen.

Zum Motor: Kann er denn Beweisen, dass der Motor vor der Beschlagnahmung ruhig lief?
Das kann keiner.

Grüße
xxxDomxxx
Sowas ist zum Kotzen!

Einem Kumpel von mir ist auch so was ähnliches passiert, den haben se Nachts um 3uhr angehalten und meinten die müssten dem die ganze Karre auseinander nehmen, Drogentest, Schuhe aus, das ganze programm, ende vom Lied war das die nix gefunden haben und sozusagen das halbe Auto auf der Landstraße lag und er es wieder zusammenräumen musste und die nur angepisst abgedampft sind, ach ja, schönen Abend haben die noch gesagt, ja Danke!!!


Aber würd mich auch interessieren wie man gegen sowas vorgehen kann!!!
BMW_KRaNKeD
Zitat:


Von einem Freund wurde der Mercedes vor 3Monaten beschlagnahmt,
da Rauschmittel in diesem vermutet wurden.
Die Polizei hat keine gefunden.

(Zitat von: og_chiller)




Aja, haben sich die Grünen gedacht "Hey, da könnten Drogen drin sein...den beschlagen wir jetzt doch einfach mal!" und dein Freund hat Ihnen dann auch noch den Schlüssel mit den Worten: "Hey, klar...durchsucht ihn. Bringt ihn mir aber dann bitte wieder zurück, schönen Tag noch die Herren und immer auf die Kühlflüssigkeit achten!" geben? Oder wie sollen wir uns das vorstellen?

Sorry, aber keine Beschlagnahmung ohne Beweismittel.

Zitat:


Nun hat er den Wagen zurückbekommen, jedoch im Inneren noch teilweise zerlegt
und außerdem macht der Motor Probleme, läuft ganz unruhig.

Wer muss für den Schaden aufkommen?

(Zitat von: og_chiller)




Ist auch bei Kontrollen so. Die Grünen zerlegen, zusammenbauen darf man selber wieder alles.

Wenn dein Freund beweisen kann, dass der Motor vor der Beschlagnahmung einwandfrei lief und wirklich ein Schaden am Motor ist, dann trägt diesen der Staat (bzw. in diesem Fall die zuständige Behörde der Grünen).

Ich will hier definitiv nichts schlecht reden, aber die ganze Story liest sich in meinen Augen sehr unglaubwürdig.

mfg,
Tom
cxm
Hi,

Gutachten erstellen lassen und Anzeige gegen die Ermittlungsbehörde erstatten.
Das kostet erstmal nicht so viel, ein Gutachten muss eh erstellt werden.
Wenn die Erstattung der Kosten abgelehnt wird, Klage einreichen, aber vorher mit einem Anwalt die Erfolgschancen abklären...

Ciao - Carsten
Axel_S
Wenn nichts gefunden wird, muss die Polizei alles wieder zusammenbauen. Fakt.
BMW_KRaNKeD
Zitat:


Wenn nichts gefunden wird, muss die Polizei alles wieder zusammenbauen. Fakt.

(Zitat von: Axel_S)




Nichts Fakt! Da liegst du aber sowas von falsch!

Zitat von nem Freund (Bundespolizei, seit 3 Jahren im Dienst):
"innenraumteile dass nicht mehr eingebaut wurden is durchaus normal.
aber wo habens den verdacht her?"

letzteres würde mich auch ziemlich interessieren.

Und noch was vom BP:
"Also wenn du mich fragst, ist das mit dem Motor reine Einbildung, weil für gewöhnlich nur der Luftfilter kurz aufgeschraubt wird (ausser der Hund spielt bei der Motorhaube verrückt.)
Und dass bei solchen Einträgen maßlos übertrieben wird ist ja auch klar..."

mfg,
Tom

Bearbeitet von: BMW_KRaNKeD am 06.05.2010 um 19:25:20
og_chiller
Sein Beifahrer war wohl das Problem,
bei ihm wurde etwas in der Tasche gefunden.

Bei dem Fahrzeugbesitzer aber selber nicht.

bosanjero
Servus

Auch wenn die Polizei beim beifahrer nix gefunden hätte wäre ein verdacht schnell gefunden,wir reden hier von der Polizei(die dürfen ja fast alles)-so nach dem motto "hm,in ihrem fahrzeug riecht es nach drogen" und schon haben die ein freifahrtschein um dein auto auseinander zunehmen ;)

mfg bosanjero
BMW_KRaNKeD
So und was deinen Freund interessieren sollte:

"für den schaden muss die polizei für gewöhnlich(!!) nicht aufkommen, da Bürger die Maßnahmen zu dulden haben, allerdings wenn er nix drin hatte und auch so nichts mit Drogen am Hut hatte würde ich an seiner Stelle eine Anzeige wegen Sachbeschädigung an die veranwortlichen Beamten stellen und gleichzeitig auf dem Privatklageweg Schadensersatz vom Freistaat Bayern fordern."

"Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat sind die Kosten von der gedeckt und er hat - sofern er nix mit Drogen am Hut hat - gute Chance dass er den Schaden ersetzt kriegt! "

"dann kann er sein auto von einer Werkstatt wieder zambaun lassen und durchchecken"

ABER:

"wenn Drogen im Auto waren hat er verloren"

"wobei: wenn er eine Rechtsschutz hat kostets ihm nix also würd ichs auf jeden Fall probieren an seiner Stelle"

"belangt kann sein Freund (also der Fahrer" nicht dafür werden wenn das Kraut zweifelsohne dem Beifahrer gehört! allerdings muss er wenn Drogen im Auto sind auch damit rechnen dass ihm die Karre zerlegt wird oder er genauso durchgefilzt wird"

Fazit:

Dein Freund soll sich an seine Rechtschutzversicherung wenden (falls er eine hat.)
Wenn nicht: Soll der Beifahrer für evlt. Schäden aufkommen! (Zumindest wenn der Fahrer von den Drogen des Beifahrers nichts wusste)


mfg,
Tom